Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 25.06.1987

Rechtsprechung
   BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 2 Z 143/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1358
BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 2 Z 143/86 (https://dejure.org/1987,1358)
BayObLG, Entscheidung vom 02.07.1987 - BReg. 2 Z 143/86 (https://dejure.org/1987,1358)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Juli 1987 - BReg. 2 Z 143/86 (https://dejure.org/1987,1358)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1418
  • DNotZ 1988, 116
  • BB 1987, 2124
  • Rpfleger 1987, 364
  • Rpfleger 1988, 139
  • Rpfleger 1988, 95
  • BayObLGZ 1987, 241
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.05.1975 - V ZR 24/74

    Eigentümergrundschuld und Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 2 Z 143/86
    Dieses Ergebnis steht auch in Übereinstimmung damit, daß Eigentümergrundschulden von vornherein als verzinsliche Rechte eingetragen werden können (BayOblGZ 1978, 136) und daß es zur Abtretung einer verzinslichen Eigentümergrundschuld nicht der Zustimmung nachrangiger Gläubiger bedarf (vgl. BGHZ 64, 316/320).
  • OLG Frankfurt, 25.06.2013 - 20 W 162/13

    Grundbuch: Nachweis der Legitimation des Briefrechtsgläubigers

    Darüber hinaus hat das Grundbuchamt in seinem Nichtabhilfebeschluss zu Recht darauf hingewiesen, dass die vorgelegten einfachen Abschriften der Verpfändungs- bzw. Abtretungserklärungen sich nicht auf die Grundschuldzinsen beziehen, die allerdings trotz § 1197 Abs. 2 BGB grundsätzlich abgetreten werden können (vgl. BayObLG DNotZ 1988, 116; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 1197 Rz. 3; Bauer/von Oefele/Kohler, a.a.O., § 26 Rz. 54, je m. w. N.).
  • LG Düsseldorf, 08.06.1989 - 25 T 366/89

    Bestimmtheit des Heimfallanspruchs

    Der erkennende Senat schließt sich insofern der jüngsten Rspr. des BayObLG ( BayObLGZ 1987, 241 = DNotZ 1988, 116 = MittRhNotK 1987, 227 unter Aufgabe der früheren Rspr.: BayObLGZ 1976, 44= DNotZ 1976, 494 und DNotZ 1979, 221 ) und des OLG Köln (WM 1984, 1475) an.

    Käme es für die Entstehung des Zinsanspruchs auf diesen Zeitpunkt an, so kann dies zu Beweisschwierigkeiten führen (so BayObLGZ 1987, 241, 243 = DNotZ 1988, 116 = MittRhNotK 1987, 227).

  • OLG Düsseldorf, 14.08.1989 - 3 Wx 279/89

    Rückwirkende Abtretung von Zinsen einer Eigentümergrundschuld

    Der erk. Senat schließt sich insofern der jüngsten Rechtspr. des BayObLG (Beschluß vom 2.7. 1987 in BayObLGZ 1987, 241 [hier: I (154) 171 b Ä mit abl.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 25.06.1987 - BReg. 2 Z 67/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6264
BayObLG, 25.06.1987 - BReg. 2 Z 67/87 (https://dejure.org/1987,6264)
BayObLG, Entscheidung vom 25.06.1987 - BReg. 2 Z 67/87 (https://dejure.org/1987,6264)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Juni 1987 - BReg. 2 Z 67/87 (https://dejure.org/1987,6264)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die Durchführung eines Stiftungsgeschäfts; Übertragung des Eigentums an dem einer Stiftung zugesicherten Grundvermögen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1418
  • Rpfleger 1988, 95
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 06.12.2018 - X R 11/17

    Gesonderte Feststellung des verbleibenden Spendenvortrags - Zeitpunkt der

    Der im Rahmen eines Stiftungsgeschäfts zugesicherte Übergang des Eigentums an einem Grundstück auf eine Stiftung bedarf jedenfalls eines gesonderten Übertragungsaktes (vgl. Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 25. Juni 1987 BReg 2 Z 67/87, Neue Juristische Wochenzeitung-Rechtsprechungsreport Zivilrecht 1987, 1418; Palandt/Ellenberger, Bürgerliches Gesetzbuch, 78. Aufl., § 82 Rz 1).
  • BFH, 06.12.2018 - X R 10/17

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.12.2018 X R 11/17 - Gesonderte Feststellung

    Der im Rahmen eines Stiftungsgeschäfts zugesicherte Übergang des Eigentums an einem Grundstück auf eine Stiftung bedarf jedenfalls eines gesonderten Übertragungsaktes (vgl. Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 25. Juni 1987 BReg 2 Z 67/87, Neue Juristische Wochenzeitung-Rechtsprechungsreport Zivilrecht 1987, 1418; Palandt/Ellenberger, Bürgerliches Gesetzbuch, 78. Aufl., § 82 Rz 1).
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