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   OLG Stuttgart, 30.01.1987 - 2 U 195/86   

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https://dejure.org/1987,2687
OLG Stuttgart, 30.01.1987 - 2 U 195/86 (https://dejure.org/1987,2687)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.01.1987 - 2 U 195/86 (https://dejure.org/1987,2687)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Januar 1987 - 2 U 195/86 (https://dejure.org/1987,2687)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pornografische Fotos; Recht am eigenen Bild; Sittenwidrige Einwilligung; Eingriff in Intimsphäre; Eingriff in allgemeines Persönlichkeitsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1434
  • afp 1987, 693
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 156/06

    Bildberichterstattung über abgewählte Ministerpräsidentin

    Allerdings wird ein Beseitigungsanspruch aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB bejaht, wenn bereits durch die Anfertigung von Fotos das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten verletzt wurde, der Besitz an den Fotos Folge dieses Eingriffstatbestandes ist und durch ihn der durch den Eingriff hervorgerufene Störungszustand aufrechterhalten wird (vgl. OLG München, NJW-RR 1996, 93, 95; OLG Stuttgart, NJW-RR 1987, 1434, 1435; Wenzel/von Strobl-Albeg, aaO, Kap. 9 Rn. 4 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2011 - 15 U 101/11

    Persönlichkeitsrecht, Verletzung des - Arztpraxis, heimliche Ton-/Filmaufnahmen

    Die mithin unbefugte Verletzung der Vertraulichkeit des nicht öffentlich gesprochenen Wortes des Klägers und damit die rechtswidrige Verletzung dessen allgemeinen Persönlichkeitsrechtes löst in Verfolgung des Rechtsgedankens nachhaltiger Störungsbeseitigung aus § 1004 BGB einen Anspruch auf Vernichtung der Aufnahme aus (OLG München, Urt. v. 31. März 1995, 21 U 3377/94 = NJW-RR 1996, 93 = juris Rz. 84; OLG Stuttgart Urt. v. 30. Januar 1987, 2 U 195/86 = NJW-RR 1987, 1434, 1435).
  • VG Karlsruhe, 07.12.2009 - DL 13 K 598/09

    Dienstenthebung eines Lehrers wegen schwerwiegender Dienstpflichtverletzungen

    Dadurch, dass der Antragsteller die Fotos im Internet veröffentlichte, dürfte er zugleich auch gegen § 22 KunstUrhG, der das Recht am eigenen Bild gegen die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung schützt (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 30.01.1987 - 2 U 195/86 -, NJW-RR 1987, 1434 f., m. w. N.), verstoßen haben.

    Da die Mädchen für einen gedrehten Clip lediglich einmalige Beträge zwischen 10 und 15 EUR erhielten, die Clips bei "xxx" zum beliebig häufigen downloaden für 9, 99 USD bis 21, 99 USD bereitstanden und einer im Internet von "xxx.com" veröffentlichten Preisliste zufolge beispielsweise zertretene Lebensmittel für 20 EUR bzw. eine Dose Speichel für 5 EUR zum Verkauf angeboten wurden (vgl. S. 112 der Beiakte zur I. Personalakte des Regierungspräsidiums Karlsruhe), erscheint - ohne dass es für die Entscheidung letztlich hierauf ankäme - nicht ausgeschlossen, dass der Vorgehensweise des Antragstellers auch ein ausbeuterischer Charakter zukommt (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 30.01.1987, a. a. O.).

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