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   OLG Köln, 27.08.1987 - 10 U 11/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4528
OLG Köln, 27.08.1987 - 10 U 11/87 (https://dejure.org/1987,4528)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.08.1987 - 10 U 11/87 (https://dejure.org/1987,4528)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. August 1987 - 10 U 11/87 (https://dejure.org/1987,4528)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entgegennahme des Maklernachweises als stillschweigende Annahme eines Angebotes auf Abschluß eines Maklervertrages

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Bitte um Nachweis begründet Nachweismaklervertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 212 (Ls.)
  • NJW-RR 1987, 1529
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.05.1983 - IVa ZR 26/82

    Stillschweigende Annahme einer Maklerangebotes durch Entgegennahme und

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.1987 - 10 U 11/87
    Das war im Falle der zitierten Entscheidung vom 25. Mai 1983 (NJW 1984, 232) sogar geschehen, jedoch durfte der Makler dort das Gebrauchmachen von dem Angebot durch den Kunden deshalb nicht als Annahme eines Antrages auf Abschluß eines Maklervertrages verstehen, weil der Verkäufer inzwischen einem anderen Makler einen Alleinauftrag erteilt hatte.
  • BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 22/84

    Maklertätigkeit ohne Provisionsversprechen

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.1987 - 10 U 11/87
    Für diese Fallkonstellation entspricht es auch der Rechtsprechung des Senats, daß ein Interessent, der sich aufgrund dieser Angebote an den Makler wendet, damit noch nicht schlüssig seine Bereitschaft zur Zahlung einer Maklerprovision für den Fall erklärt, daß ein Vertrag über das angebotene Objekt zustandekommt, denn der Interessent darf, soweit ihm Gegenteiliges nicht bekannt ist, davon ausgehen, daß der Makler das Objekt vom Verkäufer an die Hand bekommen hat und deshalb mit der angetragenen Weitergabe von Informationen eine Leistung für den Anbieter erbringen will (so die zitierte Entscheidung vom 25. September 1985 in NJW 1986, 177 [BGH 25.09.1985 - IVa ZR 22/84] m. w. Nachweisen).
  • BGH, 22.09.2005 - III ZR 393/04

    Zustandekommen eines Maklervertrages

    Anders liegt es nur bei einer weitergehenden Nachfrage von Maklerdienstleistungen seitens des Kunden, insbesondere bei der Erteilung eines eigenen Suchauftrags (so zutreffend OLG Hamm NJW-RR 1994, 1540; OLG Saarbrücken OLG-Report 2004, 420, 421; Schwerdtner, Maklerrecht, 4. Aufl., Rn. 132; ders., ZfIR 1997, 505, 507; Tiekötter, Festschrift für Schwerdtner, 2003, S. 485, 492 ff.; s. auch OLG Celle OLG-Report 1994, 97; OLG Koblenz NJW-RR 1997, 693; undifferenziert OLG Düsseldorf OLG-Report 1996, 49; OLG Hamburg NJW-RR 1996, 1463, 1464; OLG Köln NJW-RR 1987, 1529; abweichend Dehner, Das Maklerrecht, 2001, Rdn. 34; ders., NJW 1997, 18, 19; MünchKomm/Roth, BGB, 4. Aufl., § 652 Rn. 53 mit Fn. 299; Palandt/Sprau, BGB, 64. Aufl., § 652 Rn. 4; Staudinger/Reuter, BGB, Neubearb.
  • FG Düsseldorf, 29.10.2010 - 1 K 4206/08

    Abzug von Vorsteuer aus Rechnungen von Spielervermittlern

    Darin liegt regelmäßig ein Antrag des Kunden nach § 145 BGB (OLG Koblenz Urteil vom 14. Mai 1996 5 U 1099/95, NJW-RR 1997, 693; OLG Köln Urteil vom 27. August 1987, 10 U 11/87, NJW-RR 1987, 1529).
  • OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03

    Zustandekommen eines Maklervertrags, wenn der Interessent keine Provision zahlen

    Tritt der Interessent von sich aus an einen gewerblichen Makler mit der Bitte heran, einen geeigneten Vertragsschluss nachzuweisen oder zu vermitteln, ohne dass der Makler von der Gegenseite beauftragt worden ist, so kann ein Maklervertrag selbst ohne ausdrückliches Provisionsverlangen zustande kommen (OLG Köln NJW-RR 1987, 1529; WM 1989, 693; Münchener Kommentar-Roth § 652 Rdn. 47; Palandt-Sprau § 652 Rdn.4; Soergel-Lorentz § 652 Rdn. 8; Staudinger-Reuter, BGB, Neubearbeitung 2003, §§ 652, 653 Rdn. 6).
  • LG Bochum, 09.03.2012 - 2 O 498/11

    Anspruch eines Maklers gegen den Käufer einer Immobilie auf Maklerprovision

    Noch weniger ist anzunehmen, dass er sich damit bloß einer "Erfüllungsgelegenheit" im Hinblick auf einen Drittauftrag der Maklerdienste bedienen will (vgl. BGH, Urt.v. 08.11.1989, IVa ZR 236/88 - juris; OLG Köln NJW-RR 1987, 1529, Urt.v. 27.08.1987; OLG Hamm NJW-RR 1994, 1540, Urt.v. 21.02.1994; Reuter in Soergel, Komm. zum BGB, Stand: 2003, Rn. 13 zu §§ 652, 653 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 16.05.1994 - 18 U 231/93

    Begründung des Maklerprovisionanspruchs

    Deshalb kann ein hinreichendes Provisionsverlangen des Maklers an den Kaufinteressenten nicht mit der Begründung für entbehrlich erklärt werden, der Interessent wisse regelmäßig, daß der Makler gewerbsmäßig und damit nicht ohne Entgelt tätig werde (so aber OLG Köln, NJW-RR 1987, 1529).
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