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   KG, 22.12.1986 - 24 W 5516/86   

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https://dejure.org/1986,1984
KG, 22.12.1986 - 24 W 5516/86 (https://dejure.org/1986,1984)
KG, Entscheidung vom 22.12.1986 - 24 W 5516/86 (https://dejure.org/1986,1984)
KG, Entscheidung vom 22. Dezember 1986 - 24 W 5516/86 (https://dejure.org/1986,1984)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 1, Abs. 9; WEG § 28 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentümergemeinschaft; Wohnungseigentümer; Verwalter; Auskunft; Auskunftsrecht

  • linnenkamp39.de (Leitsatz)

    WEG - Auskunftspflicht

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 462
  • ZMR 1987, 100
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 11.02.2011 - V ZR 66/10

    Wohnungseigentum: Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in

    Anders als bei dem Einsichtsrecht handelt es sich aber in erster Linie nicht um einen individuellen Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers, sondern um einen allen Wohnungseigentümern als unteilbare Leistung zustehenden Anspruch (KG, NJW-RR 1987, 462; OLG Hamm, NJW-RR 1988, 597 f.; BayObLG, WuM 1990, 369; Jennißen in Jennißen, aaO, § 28 Rn. 168; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 28 Rn. 121 f.; Greiner, aaO, Rn. 1671).

    Machen die Wohnungseigentümer von ihrem Auskunftsrecht keinen Gebrauch, steht der Auskunftsanspruch allerdings jedem einzelnen Wohnungseigentümer zu (KG, NJW-RR 1987, 462, 463; OLG Hamm, NJW-RR 1988, 597 f.; BayObLG, WuM 1990, 369; Merle in Bärmann, aaO, § 28 Rn. 102; einschränkend Jennißen in Jennißen, aaO, § 28 Rn. 168).

  • OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den

    Die Auskunftserteilung ist aber grundsätzlich eine unteilbare Leistung (vgl. Senat, Beschluss vom 20.08.2002, 20 W 530/00; vgl. weiter OLG Hamm OLGZ 1988, 37; OLG Gelle OLGZ 1983, 177; Kammergericht NJW-RR 1987, 462; BayObLG WE 1991, 253; WE 1995, 191; Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 582 ff, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Ein individueller Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers auf Auskunft kann grundsätzlich nur dann bestehen, wenn und soweit die Wohnungseigentümer von ihren Auskunftsrechten nicht durch Mehrheitsbeschluss Gebrauch gemacht haben (vgl. Senat, Beschluss vom 20.08.2002, 20 W 530/00; BayObLG WE 1991, 253; OLG Gelle OLGZ 1983, 177; Kammergericht NJW-RR 1987, 462; OLG Hamm OLGZ 1988, 37).

  • OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 200/87

    Recht auf Einsicht in die Abrechnungsunterlagen; Eigentümer; Ausschluss durch

    Mit der herrschenden Meinung ist davon auszugehen, daß die aus § 28 Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5 WEG folgende Rechnungslegungspflicht des Verwalters primär gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft besteht und Individualansprüche erst dann gegeben sind, soweit die Gemeinschaft von ihren Auskunftsrechten keinen Gebrauch macht (KG NJW-RR 1987, 462 = WEZ 1987, 95 = OLGZ 1987, 185; OLG Celle OLGZ 1983, 177).
  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 157/87

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Wohnanlage; Abrechnung; Nebenkosten;

    b) Der Antrag 6, mit dem der Antragsteller nähere Auskunft über die Einzelheiten und Grundlagen der Heizungs- und Warmwasserabrechnung von der Verwalterin erzwingen will, scheitert schon daran, dass ein derartiger Anspruch, wie der Anspruch aus § 28 Abs. 4 WEG , in der Regel einen Eigentümerbeschluss voraussetzt (KG, WuM 1987, 100, 101).
  • OLG Köln, 04.06.1997 - 16 Wx 87/97

    Einsichtnahme der Wohnungseigentümer in die mit der Gesamtabrechnung erstellten

    Die Wohnungseigentümer müssen deshalb nach einhelliger Rechtsprechung hinreichend Gelegenheit haben, sämtliche Abrechnungsunterlagen und inbesondere die Einzelabrechnungen einzusehen (Senatsbeschluß a. a. O.; BayOLGZ 1978, 231 (233); KG NJW-RR 1987, 462 (463); OLG Frankfurt NJW 1972, 1376; OLG Karlsruhe NJW 1969, 1968 f).
  • AG Remscheid, 24.11.2021 - 8a C 97/21

    Auskunftspflicht des Verwalters nur gegenüber der Gemeinschaft

    Nur wenn die Eigentümer in der Versammlung von ihrem Auskunftsrecht keinen Gebrauch machen, steht der Anspruch wieder den Eigentümern individuell zu (BGH NJW 2011, 1137 Rn. 14; OLG Hamm NJW-RR 1988, 597 (598); KG NJW-RR 1987, 462).
  • LG Nürnberg-Fürth, 18.04.1990 - 14 T 214/90

    Ausübung der Prostitution in einer Eigentumswohnung; Rechtmäßigkeit von

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  • OLG Frankfurt, 15.11.1989 - 20 W 338/89

    Umfang der Antragsbindung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit;

    Um auch den Zustandsstörer zu erfassen, werden die Unterlassungsanträge üblicherweise so gestellt, daß ihm untersagt werden soll, eins störende Einrichtung zu unterhalten oder den Betrieb durch Dritte zu dulden (vgl. Bay ObLG ZMR 87, 100; KG ZMR 87, 384).
  • BayObLG, 11.02.1988 - BReg. 2 Z 88/87

    Anfechtung der Entscheidung über den Kostenpunkt

    Nach Treu und Glauben muß der Auskunftsanspruch in der Regel zunächst in der Eigentümerversammlung geltend gemacht und behandelt werden (vgl. KG WuM 1987, 100/101).
  • KG, 06.05.1987 - 24 W 5641/86

    Teileigentum; Bordell; Räume des Teileigentums; Betreibung eines Bordells

    Denn auch Teileigentum, das in der Teilungserklärung nur als Gewerberaum ausgewiesen ist, darf nicht als Bordell benutzt werden, weil dadurch den übrigen Wohnungs- oder Teileigentümern entgegen § 14 Nr. 1 WEG ein Nachteil entsteht, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (BayObLG DWE 1981, 58, 60; vgl. auch BayObLG ZMR 1987, 100; …
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