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   OLG Saarbrücken, 03.12.1985 - 2 U 141/83, 2 U 185/83, 2 U 61/84   

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https://dejure.org/1985,4524
OLG Saarbrücken, 03.12.1985 - 2 U 141/83, 2 U 185/83, 2 U 61/84 (https://dejure.org/1985,4524)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03.12.1985 - 2 U 141/83, 2 U 185/83, 2 U 61/84 (https://dejure.org/1985,4524)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03. Dezember 1985 - 2 U 141/83, 2 U 185/83, 2 U 61/84 (https://dejure.org/1985,4524)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 470
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamburg, 13.01.2020 - 15 U 190/19

    Abzug von Nutzungsvorteilen beim deliktischen Schadensersatz im sogenannten

    Dementsprechend hat das Oberlandesgericht Saarbrücken (NJW-RR 1987, 470, 471 unter II.), dem hiesigen Fall in gewissem Sinne vergleichbar, eine Anrechnung der gezogenen Wohnnutzung in einem Fall verneint, in dem die geschädigte Klägerin tatsächlich das von der Beklagten schuldhaft mangelhaft errichtete Gebäude bewohnt hat, obwohl dieses wegen einer von den eingebauten Materialien ausgehenden ständigen und penetranten Geruchsbelästigung an sich nicht bewohnbar war.
  • OLG Nürnberg, 15.01.1992 - 9 U 3700/89

    Formaldehyd- und Lindanausdünstungen eines Fertighauses als Baumangel

    Folgerichtig ist wegen der gänzlichen Unbrauchbarkeit der Werkleistung die Werklohnforderung der Beklagten auf Null zu mindern, weshalb der Kläger zu Recht die von ihm entrichtete Vergütung zurückverlangt (BGH NJW 1965, 152, 153; OLG Saarbrücken NJW-RR 1987, 470; OLG Köln NJW-RR 1991, 1077, 1080; LG Nürnberg-Fürth NJW-RR 1986, 1466, 1467; Ingenstau-Korbion, 11. Aufl., § 13 VOB/B Rdnr. 644).

    Davon abgesehen, trifft die Beklagte die Beweislast dafür, daß sie an dem objektiv festgestellten Mangel kein Verschulden trifft, sie also die objektiv bestehende Pflichtverletzung ausnahmsweise nicht zu vertreten hat, da die Schadensursache in ihrem Gefahrenbereich lag (BGH NJW 1964, 1791; 1968, 43, 44; BauR 1979, 159 ; 1982, 514, 516; OLG Saarbrücken NJW-RR 1987, 470, 471; OLG München NJW-RR 1987, 854, 855; Ingenstau-Korbion, 11. Aufl., § 13 VOB/B Rdnr. 163, 701; Palandt-Thomas, 51. Aufl., § 635 BGB Rdnr. 9).

    Der Kläger bezieht sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 3. Dezember 1985 (NJW-RR 1987, 470, 471).

    Sie haben, was den die Haftung begründenden Tatbestand betrifft, also die Herbeiführung eines wesentlichen, die Gebrauchsfähigkeit aufhebenden Mangels, leichtfertig die Gefährlichkeit ihres Tuns nicht erkannt, nämlich subjektiv unentschuldbar nicht die Möglichkeit von zur Unbewohnbarkeit des Fertighauses führenden Formaldehyd- und Lindanausdünstungen bedacht, obwohl bereits lange vor Vertragsschluß jedenfalls in Fachkreisen die Schädlichkeit von Formaldehyd und Lindan bekannt war und diskutiert wurde (BGH LM CMR Nr. 36 Bl. 1 R; NJW-RR 1989, 991 ; OLG Saarbrücken NJW-RR 1987, 470, 471; Ingenstau-Korbion, 11. Aufl., § 10 VOB/B Rdnr. 38, 39, § 13 VOB Rdnr. 738; Palandt-Heinrichs, 51. Aufl., § 277 BGB Rdnr. 2).

  • BVerwG, 01.03.1995 - 8 C 36.92

    Öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis - Verwaltungsschuldverhältnis -

    Im übrigen kommt die Berücksichtigung des Abschreibungsanteils in den Gebührenzahlungen den Schädigern als anrechenbarer Vorteil bei der Schadensbemessung schon deshalb nicht zugute, weil der Vorteilsausgleich voraussetzt, daß Schaden und Vorteil durch eine Handlung bewirkt werden oder doch in engem Zusammenhang miteinander entstehen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 3. Dezember 1985 - 2 U 141/83 u.a. - NJW-RR 1987, 470 (471) m.w.N.; BGH, Urteil vom 24. März 1959 - VI ZR 90/58 - BGHZ 30, 29 (32 f.) [BGH 24.03.1959 - VI ZR 90/58]; Urteil vom 17. Mai 1984 - VII ZR 169/82 - BGHZ 91, 206 (209) [BGH 17.05.1984 - VII ZR 169/82]).
  • OLG Köln, 11.04.2018 - 16 U 192/14

    Schadensersatz statt der Leistung

    Die Vorinstanz hat die Versagung jedweden Vorteilsausgleichs im Einzelnen damit begründet, dass die Wohnungsnutzung wegen der Schimmelbelastung nicht als messbarer und in zumutbarer Weise anzurechnender Vorteil anzusehen sei und sich dabei auf die Entscheidung des OLG Saarbrücken (Urt. v. 03.12.1985 - 2 U 141/83 = NJW-RR 1987, 471) gestützt.
  • OLG Saarbrücken, 15.10.1985 - 2 U 141/83

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Vertrag über die Lieferung und Montage

    Die Berufungen 2 U 141/83, 2 U 185/83 und 2 U 61/84 wurden zum Zwecke der gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung miteinander verbunden.
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