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   KG, 11.11.1986 - 5 W 5283/86   

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https://dejure.org/1986,3664
KG, 11.11.1986 - 5 W 5283/86 (https://dejure.org/1986,3664)
KG, Entscheidung vom 11.11.1986 - 5 W 5283/86 (https://dejure.org/1986,3664)
KG, Entscheidung vom 11. November 1986 - 5 W 5283/86 (https://dejure.org/1986,3664)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Androhung eines Ordnungsmittels auf Grund gerichtlichen Vergleichs; Voraussetzung der Androhung der Ordnungsmaßnahmen durch das Prozessgericht bei Zwangsvollstreckung wegen eines Unterlassungsanspruchs; Schaffung einer Vollstreckung wegen titulierten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 507
  • GRUR 1988, 933
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 08.08.1966 - 15 W 247/66
    Auszug aus KG, 11.11.1986 - 5 W 5283/86
    Schon deshalb scheidet die Möglichkeit aus, nach dem Willen der Parteien habe hierin etwa ein Ersatz für die Verhängung von Ordnungsmitteln nach § 890 ZPO liegen sollen (vgl. dazu OLG Hamm OLGZ 1967, 189 und 191).
  • KG, 02.02.1979 - 5 W 4865/78
    Auszug aus KG, 11.11.1986 - 5 W 5283/86
    Hier muß es dem Gläubiger unbenommen bleiben, den gerichtlichen Vergleich dadurch zu einem - bei Verstößen des Schuldners - sofort vollstreckbaren Titel aufzuwerten, daß er die Androhung der Ordnungsmaßnahmen schon vor der ersten Zuwiderhandlung erwirkt (zum grundsätzlichen Rechtsschutzbedürfnis in derartigen Fällen vgl. bereits den Beschluß des Senats vom 2. Februar 1979 - 5 W 4865/78 -).
  • BGH, 02.02.2012 - I ZB 95/10

    Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung einer

    I. 3/98">RGZ 40, 413, 415; OLG Karlsruhe, GRUR 1957, 447; OLG Stuttgart, WRP 1976, 119; KG, JurBüro 1983, 781, 783 und NJW-RR 1987, 507; OLG Frankfurt, NJW-RR 2006, 1441; …
  • OLG Schleswig, 10.11.2010 - 6 W 8/10

    Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung einer in einem gerichtlichen Vergleich

    Die herrschende Auffassung in Rechtsprechung (OLG Frankfurt, NJW-RR 2006, 1441; KG, JurBüro 1983, 781 und NJW-RR 1987, 507; OLG Koblenz, Urt. v. 12. April 1979 - 6 U 551/78 -, zitiert nach Wasserzier, WRP 453, Ziff. 9.2.1.; OLG Stuttgart WRP 1976, 119; OLG Schleswig, SchlHA 1969, 232 und SchlHA 1961, 197; OLG Karlsruhe, GRUR 1957, 447) und Literatur (Zöller-Stöber, aaO., Rn. 12a; Stein-Jonas-Brehm, 22. Aufl., § 890 Rn. 13; MüKo- ZPO -Gruber, 3. Aufl., § 890 Rn. 25; Thomas-Putzo-Hüßtege, 31. Aufl., § 890 Rn. 18; Schuschke/Walker, 3. Aufl., § 890 Rn. 15; Rosenberg/Gaul/Schilken, Zwangsvollstreckungsrecht, 1997, § 73 II 1; Schröder, NJW 1969, 1285 (1286) und MDR 1970, 553 (554f); Pastor, WRP 1976, 120; Hansens, JurBüro 1985, 653 (645)) hält einen gesonderten Gerichtsbeschluss für notwendig und eine Aufnahme einer Ordnungsgeldandrohung in einem Vergleich für unwirksam.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.1990 - 8 S 341/90

    Zwangsvollstreckung aus Prozeßvergleich; Unterlassungsverpflichtung;

    Nach alledem ist ein Rechtsschutzinteresse in Fällen der vorliegenden Art stets dann gegeben, wenn ein titulierter Unterlassungsanspruch vorliegt und die bloße Möglichkeit, nicht aber eine konkrete Gefahr einer Zuwiderhandlung gegen die betreffende Unterlassungs- oder Duldungspflicht angenommen werden kann (vgl. KG, NJW-RR 1987, 507; BayVGH, Beschl. v. 4.5.1982, NVwZ 83, 563; Thomas-Putzo, ZPO, 11. Aufl., § 890 Anm. 2 c und Stein/Jonas a.a.O.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.01.2006 - 2 Ta 287/05

    Androhung einer Ordnungsmaßnahme bei einem einstweiligen Verfügungsverfahren auf

    Die bloße Androhung setzt eine Zuwiderhandlung oder sonst ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis nicht voraus (Zöller/Stöber, a.a.O., Rz 12 a; Musielak/Lackmann, ZPO, 4. Aufl., § 890 Rz 17; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 890 Rz 14; Kammergericht NJW-RR 1987, 507).
  • OLG Stuttgart, 13.10.2008 - 1 Sch 2/08

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs: Kostenentscheidung im Falle eines

    Jedenfalls bei Titeln, die - wie hier - Unterlassungsansprüche zum Gegenstand haben und damit nicht durch eine einmalige Handlung erfüllt werden können, steht die Befolgung des (noch) nicht vollstreckbaren Schiedsspruchs dem berechtigten Interesse des Gläubigers an der Schaffung eines Vollstreckungstitels grundsätzlich nicht entgegen (vgl. auch KG NJW-RR 1987, 507 für die Androhung von Ordnungsmitteln bei einem gerichtlichen Vergleich).
  • OLG Zweibrücken, 07.08.1989 - 3 W 85/89

    Rechtsschutzbedürfnis für die selbständige Androhung von Ordnungsmitteln

    Hiervon ausgehend ist der Senat der Auffassung, dass ein Rechtsschutzbedürfnis für ein Verfahren nach § 890 Abs. 2 ZPO sich regelmäßig bereits aus dem titulierten Duldungsanspruch und der ständigen Möglichkeit einer Zuwiderhandlung des Schuldners ergibt (vgl. KG, NJW-RR 1987, 507).
  • LG Braunschweig, 14.09.2010 - 21 O 2068/09

    Antrag auf isolierte Androhung eines Ordnungsmittels nach einem bereits

    Weil der Vergleich in Ziffer 4) einen Unterlassungsanspruch zum Gegenstand hat und damit nicht durch eine einmalige Handlung erfüllt werden kann, ist nämlich mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung von einem berechtigten Interesse des Gläubigers an der Schaffung der Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen auszugehen, ohne dass bereits eine Zuwiderhandlung des Schuldners vorliegen muss (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 12.09.1989, 13 W 91/88, Kammergericht Berlin, Beschluss vom 11.11.1986, 5 W 5283/86 ).
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