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   OLG Celle, 24.07.1986 - 5 U 139/86   

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https://dejure.org/1986,1954
OLG Celle, 24.07.1986 - 5 U 139/86 (https://dejure.org/1986,1954)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.07.1986 - 5 U 139/86 (https://dejure.org/1986,1954)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. Juli 1986 - 5 U 139/86 (https://dejure.org/1986,1954)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 890 Abs. 2 ZPO; § 927 ZPO; § 929 Abs. 2 ZPO
    Vollziehung des Berufungsurteils

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen veränderter Umstände; Fristbestimmung für die Zustellung einer einstweiligen Verfügung; Erfordernis der Zustellung einer durch zweitinstanzliches Urteil bestätigten einstweiligen Verfügung im Parteibetrieb; ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 927, 929 Abs. 2 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    ZPO § 929 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 64
  • NJW-RR 1987, 64 (Volltext mit amtl. LS)
  • GRUR 1987, 66
  • afp 1986, 362
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 31.03.2014 - 15 UF 186/13

    Voraussetzungen für die Anordnung eines Arrests zur Sicherung eines Anspruchs auf

    Wenn - wie hier - ein ohne mündliche Verhandlung ergangener Arrestbefehl auf den Widerspruch des Schuldners aufgehoben worden ist, hat das Beschwerdegericht den Arrest neu zu erlassen; eine Bestätigung genügt nicht (OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 68; 2002, 138, 138 f.; Zöller/Vollkommer, § 925 Rn. 12 m.w.N; a.A. OLG Celle NJW-RR 1987, 64).
  • BGH, 02.11.1995 - IX ZR 141/94

    Schadensersatz wegen Erfüllung einer einstweiligen Unterlassungsverfügung

    Der Senat folgt damit der im Schrifttum und der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ganz überwiegend vertretenen Auffassung (Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses 2. Aufl. Rdnr. 225, 297; Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz § 945 ZPO Rdnr. 38; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche 6. Aufl. Kap. 36 Rdnr. 41; ders. GRUR 1993, 419; Jauernig, Zwangsvollstreckungs- und Konkursrecht 19. Aufl. § 37 V 2; Borck WRP 1993, 374, 375, 378; Bork WRP 1989, 360, 366; Grunsky LM Nr. 27 zu § 945 ZPO; Pohlmann WM 1994, 1277, 1280, 1283; Vollkommer WuB VII A § 945 ZPO 1.93; OLG Hamm WRP 1978, 65 u. GRUR 1991, 336, 337; OLG Stuttgart OLGZ 1994, 364, 365; a.A. Baur, Studien zum einstweiligen Rechtsschutz S. 108; Pastor WRP 1978, 67; OLG Celle GRUR 1987, 66).
  • OLG Hamm, 20.10.1999 - 12 U 107/99

    Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek zu Gunsten eines

    Dies ist z. B. der Fall, wenn der Arrestbefehl oder die einstweilige Verfügung mit der Maßgabe bestätigt wird, daß der Verfügungskläger die Vollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung fortsetzen darf (OLG Hamm OLGZ 94, 243 ff.; OLG Hamm RPfl 1995, 467 f.; OLG Köln ZIP 1986, 538) oder wenn eine einstweilige Verfügung zunächst ohne mündliche Verhandlung antragsgemäß erlassen wird, dann durch das erstinstanzliche Gericht aufgehoben wird, später aber durch das Berufungsgericht bestätigt wird (OLG Celle NJW-RR 1987, 64; Werner / Pastor, a. a. O. Rdnr. 283).
  • OLG Brandenburg, 12.07.2006 - 4 U 91/06

    Einstweilige Verfügung: Parteizustellung einer zunächst im Widerspruchsverfahren

    Es ist bereits zweifelhaft, ob man überhaupt der - im Übrigen vereinzelt gebliebenen - Entscheidung des OLG Celle (NJW-RR 1987, 64) folgen kann, wonach eine besondere Warnung des Verfügungsschuldners nicht mehr erforderlich sei, wenn eine einmal vollzogene einstweilige Verfügung nach deren Aufhebung im Widerspruchsverfahren durch die zweite Instanz lediglich bestätigt werde.
  • OLG Celle, 29.05.1990 - 4 U 14/90

    Statthaftigkeit der Vollziehung eines Arrestbefehls oder einer einstweiligen

    Während beispielsweise verschiedene Zivilsenate der Oberlandesgerichte Frankfurt, Celle und München (OLGZ 1982, 346 ff und NJW-RR 1987, 764; OLG München, NJW-RR 1989, 180) die Zustellung im Parteibetrieb für unerläßlich halten, haben andere Gerichte (OLG Celle, NJW 1986, 2441 [OLG Celle 27.11.1985 - 3 U 264/85] , NJW-RR 1987 64 und OLG Oldenburg, FamRZ 1989, 879) eine zusätzliche Zustellung im Parteibetrieb nicht für erforderlich gehalten, sofern das Urteil bereits von Amts wegen zugestellt worden ist (differenzierend OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 1470).
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