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   OLG Hamm, 24.06.1986 - 21 U 150/85   

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https://dejure.org/1986,6543
OLG Hamm, 24.06.1986 - 21 U 150/85 (https://dejure.org/1986,6543)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.06.1986 - 21 U 150/85 (https://dejure.org/1986,6543)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Juni 1986 - 21 U 150/85 (https://dejure.org/1986,6543)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 686
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 30.10.1997 - 12 U 40/97

    Bürgschaft auf ersten Anfordern

    Das OLG Hamm (NJW-RR 1987, 686) hat die Situation plastisch und zutreffend dahin beschrieben, daß bei der Bürgschaft auf erstes Anfordern "die Koppelung an den gesicherten Anspruch, die bei der Bürgschaft durch die Akzessorietät vermittelt wird, zeitlich entfällt." Die Forderung gegen den Hauptschuldner spielt erst im Rückforderungsprozeß eine Rolle, in dem der Gläubiger darlegen und beweisen muß, daß ihm die Forderung gegen den Hauptschuldner in dem Umfang zusteht, in dem er den Bürgen auf erstes Anfordern in Anspruch genommen hat.

    Im Hinblick auf den umfassenden Sicherungszweck einer Gewährleistungsbürgschaft bezieht diese sich im Regelfall nämlich auch auf "unechte" Gewährleistungsansprüche wie den Anspruch auf Ausführung von Restarbeiten (so OLG Hamm NJW-RR 1987, 686) und damit auch auf den Anspruch auf Nachbesserung, da die Bürgschaft gerade sichern soll, daß das Werk vom Unternehmer vollständig und mängelfrei hergestellt wird.

  • OLG Karlsruhe, 21.10.2003 - 17 U 24/03

    VOB-Vertrag: Fertigstellungs- und Gewährleistungsbürgschaft; Teilleistung bei

    Die Gegenansicht meint, dass Ansprüche des Auftraggebers auf Restfertigstellung grundsätzlich von einer Gewährleistungssicherheit erfasst seien, da es auch insoweit um Ansprüche des Auftraggebers nach Abnahme gehe (vgl. Ingenstau/Korbion, VOB, 14. Auflage, B § 17 Rn. 21; nach Vertragsauslegung ebenfalls: OLG Hamm, NJW-RR 1987, 686; OLG Köln, NJW-RR 1998, 1393, 1395).
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