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   OLG Zweibrücken, 27.02.1986 - 3 W 46/86   

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OLG Zweibrücken, 27.02.1986 - 3 W 46/86 (https://dejure.org/1986,5697)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.02.1986 - 3 W 46/86 (https://dejure.org/1986,5697)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Februar 1986 - 3 W 46/86 (https://dejure.org/1986,5697)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung eines Erbscheinsantrags einer Miterbin durch das Nachlassgericht; Auslegung eines Erbverzichts nach den für Rechtsgeschäfte unter Lebenden geltenden Vorschriften; Beschränkte Nachprüfungsmöglichkeit der Auslegung durch das Gericht der weiteren Beschwerde

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 133, 157, 242, 2084; FGG §§ 20, 27
    Erbrecht; Auslegung eines Erbverzichts; Beschwerdeberechtigung aufgrund der Verschlechterung der Rechtsstellung bei Erfolg.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 7
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80

    Auslegung einer Abfindungserklärung in einem Übergabevertrag

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.02.1986 - 3 W 46/86
    Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 1) ergibt sich gemäß §§ 20, 29 Abs. 4 FGG schon allein daraus, daß das Landgericht ihre Erstbeschwerde zurückgewiesen hat (BGHZ 31, 92, 95; BayObLGZ 1981, 30, 32).

    a) Die Auslegung eines Erbverzichts hat nach den für Rechtsgeschäfte unter Lebenden geltenden Vorschriften der §§ 133, 157, 242 BGB zu geschehen; für eine Anwendung des § 2084 BGB ist bei einem Erbverzicht kein Raum (BayObLGZ 1981, 30, 34; Lange/Kuchinke, Lehrbuch des Erbrechts 2. Aufl. § 7 IV c; Ferid/Cieslar in Staudinger, BGB 12. Aufl. Einl. §§ 2346 ff Rdn. 21; Damrau in Soergel, BGB 11. Aufl. § 2346 Rdn. 4; Strobel in MünchKomm, BGB § 2346 Rdn. 5; Edenhofer in Palandt, BGB 45. Aufl. Übers. § 2346 Anm. 1 a).

    Dabei ist für eine Auslegung überhaupt nur dann Raum, wenn der Wortlaut der Verzichtserklärung nicht absolut eindeutig ist (BayObLGZ 1979, 12, 15; 1981, 30, 34 mwN).

  • BGH, 19.01.1972 - IV ZR 1208/68

    Erbeinsetzung durch Zuteilung von Gegenständen aus dem Vermögen des Erblassers -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.02.1986 - 3 W 46/86
    Dabei kann dahinstehen, ob der von dem Beteiligten zu 3) erklärte Erbverzicht überhaupt auslegungsfähig, oder ob sein Wortlaut in dem Sinne absolut eindeutig ist, daß die aus der damaligen Sicht künftige Erbenstellung des Beteiligten zu 3) gänzlich wegfallen sollte (vgl. dazu BGH DNotZ 1972, 500; Ferid/Cieslar, aaO Einl. §§ 2346 ff Rdn.
  • BayObLG, 18.01.1979 - BReg. 2 Z 55/78

    Vorliegen einer Vollmacht zur Bewilligung der Eintragung einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.02.1986 - 3 W 46/86
    Dabei ist für eine Auslegung überhaupt nur dann Raum, wenn der Wortlaut der Verzichtserklärung nicht absolut eindeutig ist (BayObLGZ 1979, 12, 15; 1981, 30, 34 mwN).
  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.02.1986 - 3 W 46/86
    Die damit angesprochene Rechtsfrage der Auslegungsfähigkeit einer Erklärung hat das Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen und zu entscheiden (BGH FamRZ 1971, 641, 642; BayObLGZ aaO); die Auslegung selbst hingegen ist grundsätzlich Sache des Tatrichters, also des Nachlaßgerichts bzw. der in dem Beschwerdeverfahren an seine Stelle tretenden Beschwerdekammer (BGH FamRZ 1972, 561, 562; BayObLGZ 1966, 242, 244; Senatsbeschluß vom 27. März 1985 - 3 W 62/85 - n.v.).
  • OLG Bamberg, 12.07.1985 - 3 W 62/85
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.02.1986 - 3 W 46/86
    Die damit angesprochene Rechtsfrage der Auslegungsfähigkeit einer Erklärung hat das Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen und zu entscheiden (BGH FamRZ 1971, 641, 642; BayObLGZ aaO); die Auslegung selbst hingegen ist grundsätzlich Sache des Tatrichters, also des Nachlaßgerichts bzw. der in dem Beschwerdeverfahren an seine Stelle tretenden Beschwerdekammer (BGH FamRZ 1972, 561, 562; BayObLGZ 1966, 242, 244; Senatsbeschluß vom 27. März 1985 - 3 W 62/85 - n.v.).
  • BGH, 03.02.1967 - III ZB 15/66

    Einziehung eines Erbscheins

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.02.1986 - 3 W 46/86
    Dem steht nicht entgegen, daß sie mit der Erstbeschwerde (wie mit der weiteren Beschwerde) eine Entscheidung erstrebt, die sie gegenüber der vom Nachlaßgericht (wie auch von der Beschwerdekammer) angenommenen Erbfolge schlechter stellte, denn nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum ist auch derjenige beschwerdeberechtigt, der bei Erfolg seiner Beschwerde eine ungünstigere Rechtsstellung erlangt (BGHZ 30, 261, 263; 47, 58, 64; …
  • BGH, 13.07.1959 - V ZB 4/59

    Wechselbezüglichkeit letztwilliger Verfügungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.02.1986 - 3 W 46/86
    Dem steht nicht entgegen, daß sie mit der Erstbeschwerde (wie mit der weiteren Beschwerde) eine Entscheidung erstrebt, die sie gegenüber der vom Nachlaßgericht (wie auch von der Beschwerdekammer) angenommenen Erbfolge schlechter stellte, denn nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum ist auch derjenige beschwerdeberechtigt, der bei Erfolg seiner Beschwerde eine ungünstigere Rechtsstellung erlangt (BGHZ 30, 261, 263; 47, 58, 64; …
  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.02.1986 - 3 W 46/86
    Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 1) ergibt sich gemäß §§ 20, 29 Abs. 4 FGG schon allein daraus, daß das Landgericht ihre Erstbeschwerde zurückgewiesen hat (BGHZ 31, 92, 95; BayObLGZ 1981, 30, 32).
  • OLG Hamm, 22.07.2014 - 15 W 92/14

    "Ein für alle Male abgefunden" kann als Erbverzicht auszulegen sein

    Bei der Auslegung, ob die in einem Vertrag getroffene Verfügungen einen Erbverzicht im Sinne des § 2346 BGB darstellt, ist der von den Vertragspartnern erklärte übereinstimmende Wille nach §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 7; BayObLG NJW-RR 1995, 648; Münchener Kommentar zum BGB-Wegerhoff, 6. Auflage, § 2346 Rn.4).
  • OLG Frankfurt, 30.06.1993 - 20 W 201/93

    Auslegung eines Erbverzichts

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  • OLG Dresden, 30.09.1997 - 15 W 1236/97

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren der gerichtlichen Bestellung eines

    Die Rechtsstellung muß dabei bei einem Erfolg der Beschwerde nicht günstiger sein (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 7; BayObLGZ 90, 294).
  • OLG Dresden, 20.07.1998 - 15 W 694/98

    Beschwerdebefugnis der Erbin einer Pflegebefohlenen gegen die Bestellung eines

    Die Rechtsstellung muß dabei bei einem Erfolg der Beschwerde nicht günstiger sein (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 7; BayObLG 1990, 294).
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