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   BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 111/86   

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BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 111/86 (https://dejure.org/1987,2098)
BayObLG, Entscheidung vom 05.03.1987 - BReg. 2 Z 111/86 (https://dejure.org/1987,2098)
BayObLG, Entscheidung vom 05. März 1987 - BReg. 2 Z 111/86 (https://dejure.org/1987,2098)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Beseitigung eines Erweiterungsbaus

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 717
  • BayObLGZ 1987 Nr. 15
  • BayObLGZ 1987, 78
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 27.03.1986 - BReg. 2 Z 109/85

    Anspruch auf Beseitigung von Fenstern, die im Bauplan nicht vorgesehen waren,

    Auszug aus BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 111/86
    Der neue Eigentümer hat keinen Anspruch aus § 1004 BGB gegen den früheren Eigentümer auf Beseitigung jener Ausgestaltung, mag diese auch für sein Eigentum von Nachteil sein (BayObLG NJW-RR 1986, 954/955).

    Dieser Anspruch (§ 21 Abs. 4, 5 Nr. 2 WEG; vgl. BayObLG NJW 1981, 690; NJW-RR 1986, 954/955 m.Nachw.) würde sich gegen alle Wohnungseigentümer richten (und diese müßten die Maßnahme auf gemeinschaftliche Kosten durchführen lassen); ein Anspruch allein gegen die Antragsgegnerin als Inhaberin der Teileigentumseinheit Nr. 116 besteht unter diesem Gesichtswinkel nicht.

    Ein Wohnungs- oder Teileigentümer ist mithin grundsätzlich auch befugt, die in seinem Sondereigentum stehenden Räume baulich umzugestalten (BayObLG NJW-RR 1986, 954/955).

  • BayObLG, 11.09.1985 - BReg. 2 Z 63/85

    Anspruch auf Entfernung einer Markise gegen einen Wohnungseigentümer einer

    Auszug aus BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 111/86
    Sie ist zur Beseitigung nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 15 Abs. 3, § 14 Nr. 1 WEG verpflichtet (BayObLG NJW-RR 1986, 178).

    Nach Rechtsprechung und Schrifttum sind aber eine Reihe von Regeln des Wohnungseigentumsrechts bereits von dem Zeitpunkt an anzuwenden, in dem - neben dem bisherigen Inhaber aller Miteigentumsanteile - der Erwerber eines Wohnungseigentums Besitz und die Stellung eines Vormerkungsberechtigten erlangt hat ("werdender Wohnungseigentümer"; vgl. BayObLG NJW-RR 1986, 178 m.Nachw.).

  • BayObLG, 11.12.1980 - BReg. 2 Z 74/79

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Beschluß; Instandhaltung; Instandsetzung;

    Auszug aus BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 111/86
    Dieser Anspruch (§ 21 Abs. 4, 5 Nr. 2 WEG; vgl. BayObLG NJW 1981, 690; NJW-RR 1986, 954/955 m.Nachw.) würde sich gegen alle Wohnungseigentümer richten (und diese müßten die Maßnahme auf gemeinschaftliche Kosten durchführen lassen); ein Anspruch allein gegen die Antragsgegnerin als Inhaberin der Teileigentumseinheit Nr. 116 besteht unter diesem Gesichtswinkel nicht.
  • BayObLG, 10.03.1972 - BReg. 2 Z 78/71
    Auszug aus BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 111/86
    Es kann zweckmäßig sein, technische Einrichtungen, wie etwa die Heizungsanlage, vor unsachgemäßer Bedienung zu schützen (vgl. BayObLGZ 1972, 94).
  • BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 56/82
    Auszug aus BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 111/86
    Vielmehr ist eine Zweckbestimmung nach ihrer nächstliegenden Bedeutung dahin auszulegen, daß nur solche andere Nutzungen ausgeschlossen sein sollen, die mehr als die nach der Zweckbestimmung vorgesehene Nutzung stören (vgl. BayObLGZ 1983, 73/79).
  • BGH, 14.11.2014 - V ZR 118/13

    Wohnungseigentum: Verpflichtung des Wohnungserwerbers zur Beseitigung eines

    Die Rechtslage ist nicht anders, als wenn ein Eigentümer ein ihm gehörendes Grundstück nach seinen Vorstellungen bebaut und dann Eigentum daran überträgt (BayObLG, NJW-RR 1987, 717, 718).

    (b) Zudem erscheint es kaum überzeugend, dem Gestaltungswünsche äußernden zukünftigen Erwerber eine Mitverantwortung als Störer je nachdem aufzuerlegen, ob dem teilenden Bauträger die planwidrige Fertigstellung des Gebäudes noch vor Entstehen der (werdenden) Wohnungseigentümergemeinschaft gelingt (dann keine Zurechnung) oder aber erst danach (dann Zurechnung; so jedenfalls im Ergebnis BayObLG, NJW-RR 1987, 717 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 1993 - 15 W 386/92, juris Rn. 23 ff.).

    Beschließen die Wohnungseigentümer die plangerechte Herrichtung der Wohnanlage auf Kosten der Gemeinschaft (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 717, 718; KG, NJW-RR 1991, 1421, 1422) mehrheitlich nach § 21 Abs. 3 WEG, sind die hiervon betroffenen Wohnungseigentümer ab diesem Zeitpunkt nach § 14 Nr. 4 WEG zur Duldung des Umbaus verpflichtet.

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Danach kann jeder Wohnungseigentümer einen Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen, der dem Gesetz, den Vereinbarungen und Beschlüssen oder, soweit sich die Regelung hieraus nicht ergibt, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht (vgl. BayObLG, NJW-RR 1987, 717; 1988, 271 und 587; OLG Hamm, OLGZ 1990, 159; KG, NJW-RR 1990, 334).
  • OLG Hamm, 20.11.2006 - 15 W 166/06

    Abändernder Zweitbeschluss zur Balkonsanierung

    Eine "werdende Wohnungseigentümergemeinschaft" entsteht in dem Zeitpunkt, in dem zwar noch der Bauträger als Eigentümer aller Wohnungseigentumsrechte im Grundbuch eingetragen ist, sich die künftigen Wohnungseigentümer aber, ohne rechtlich schon solche zu sein, wie Wohnungseigentümer verhalten; dazu wird verlangt, dass ein gültiger Erwerbsvertrag vorliegt und die Wohnungseigentumsanwärter die Eigentumswohnung nicht nur in Besitz genommen haben, sondern für sie auch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist (vgl. BayObLGZ 1987, 78, 83 und 1990, 101, 102; BayObLG NJW-RR 1994, 276, 277; Senat, a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 3 W 226/01

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Beseitigung baulicher Veränderungen aus der Zeit

    Sie können die Beseitigung dieses Zustands nicht gemäß § 1004 BQB verlangen (BayObLGZ 1987, 78, 81 f.; BayObLG WE 1991, 364; 1992, 194; NJW-RR 1994, 276; OLG Schleswig WE 1994, 87).

    Der Beseitigungsanspruch gegen die Beteiligten zu 2) lässt sich auch nicht auf § 15 Abs. 3 WEG stützen (vgl. BayObLGZ 1987, 78, 82; BayObLG WE 1991, 364, 365).

    Dadurch, dass das Vordach und das Schwimmbecken, die beide vor dem maßgebenden Zeitpunkt errichtet wurden, nach wie vor vorhanden sind, machen die Beteiligten zu 2) nicht von dem gemeinschaftlichen Eigentum "Gebrauch" ; durch die bloße Existenz der baulichen Ausgestaltung verstoßen die Beteiligten zu 2) nicht gegen §§ 13 Abs. 2, 14 Nr. 1 WEG (Vgl. BayObLGZ 1987, 78, 82).

  • OLG Düsseldorf, 06.04.1994 - 3 Wx 534/93

    Eigenmächtige Entfernung der Bepflanzung der einem Wohnungseigentümer zur

    ... Das LG hat ohne Rechtsirrtum und mit zutreffender und überzeugender Begründung angenommen, dass die Ast. gegen die Ag. einen nach § 43 I Nr. 1 WEG durchsetzbaren Anspruch auf Wiederherstellung des früheren Zustandes vor der Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums haben und dieser Anspruch auch von einzelnen Wohnungseigentümern geltend gemacht werden kann (vgl. hierzu KG, WE 1987, 197; ZMR 1985, 720 f.; BayObLG, NJW-RR 1987, 717 f.; BayObLGZ 1975, 177 ff.).
  • BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 45/02

    Mängelbeseitigung durch Wohnungseigentümer - Antragsänderung im

    Der einzelne Wohnungseigentümer besitzt gegen die übrigen Wohnungseigentümer einen Anspruch auf erstmalige Herstellung des ordnungsmäßigen Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG; vgl. BayObLGZ 1987, 78/82 f.; BayObLG WE 1989, 221; ZMR 1996 574; OLG Hamm WE 1993, 244/245).
  • KG, 13.07.1987 - 24 W 1752/87

    Anspruch auf Beseitigung einer Hängebuche; Verhältnis von Wohnungseigentumsrecht

    Der Störungsbeseitigungs- - bzw. Schadensersatzanspruch steht jedem einzelnen Wohnungseigentümer zur alleinigen Geltendmachung zu, weil seine Rechte als Mitglied der Gemeinschaft betroffen sind, wenn das Gemeinschaftseigentum rechtswidrig beeinträchtigt wird (vgl. BayObLG, NJW-RR 1987, 717 (718); Senat, ZMR 1985, 27).
  • BayObLG, 29.10.1991 - BReg. 2 Z 130/91

    Zustimmung aller Wohnungseigentümer bei erheblichen Eingriffen in Statik und

    Dies stellt für die Antragsteller einen über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehenden Nachteil dar (§ 14 Nr. 1 WEG; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa BayObLGZ 1987, 78/84 m.w.Nachw.; BayObLG NJW-RR 1988, 589; BayObLG WE 1990, 70/71).
  • BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89

    Erstellung einer Garage abweichend vom Aufteilungsplan

    c) Grundsätzlich kann jeder Wohnungseigentümer von den übrigen Wohnungseigentümern gemäß § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG die Mitwirkung bei der Herstellung eines erstmaligen ordnungsmäßigen Zustands der Wohnanlage entsprechend dem Aufteilungsplan und den Bauplänen verlangen (BayObLG NJW-RR 1986, 954 /955; BayObLGZ 1987, 78 /82).
  • OLG Hamm, 21.06.1993 - 15 W 386/92

    Anspruch auf Beseitigung eines Sicherheitsaustrittes am Dach der

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  • BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90

    Anspruch auf Unterlassen der Nutzung eines Speichers als Wohnung, obwohl das

  • BayObLG, 05.11.1993 - 2Z BR 83/93

    Von Plänen abweichende Erstellung eines Wohneigentums als bauliche Veränderung

  • BayObLG, 08.09.1988 - BReg. 2 Z 55/87

    Beseitigung von Rohren, die durch den Keller eines anderen Wohnungseigentümers

  • OLG Hamm, 21.07.1997 - 15 W 482/96

    Haftet Wohnungeigentümer bei Baumängeln durch Sonderwünsche?

  • OLG Hamm, 12.03.1991 - 15 W 41/90

    Streit zwischen den Beteiligten einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Beseitigung

  • OLG Hamburg, 13.11.1991 - 2 Wx 64/90

    Geringfügigkeit der baulichen Veränderung im Wohnungseigentumsrechts

  • BayObLG, 31.01.1996 - 2Z BR 135/95

    Unzumutbare Beeinträchtigung der Rechte anderer Wohnungseigentümer durch den

  • BayObLG, 04.01.1991 - BReg. 2 Z 102/90

    Pflicht der Eigentümer, Tore an den Stellplätzen zu entfernen oder deren

  • BayObLG, 09.06.2004 - 2Z BR 94/04

    Rechtsfolgen einer überlangen Verfahrensdauer - Entscheidungsmöglichkeit durch

  • OLG Hamm, 29.12.1992 - 15 W 233/92

    Gewährleistungsansprüche von Wohneigentümern gegeneinander; Nichtvorliegen einer

  • BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 2 Z 165/87

    Beteiligung sämtlicher Eigentümer einer Anlage am Verfahren; Entscheidung über

  • BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 14/92

    Bestimmtheit eines Antrags im Wohnungseigentumsverfahren

  • BayObLG, 09.03.1989 - BReg. 2 Z 2/89

    Beeinträchtigung des architektonischen Gesamteindrucks oder Stabilität und

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