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OLG München, 27.02.1987 - 14 U 762/86 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 761
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 03.03.2005 - 9 SaGa 2286/04
Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigung
Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt erst dann, wenn ein mit der einstweiligen Verfügung übereinstimmendes Urteil in der Hauptsache zur Rechtskraft gelangt, nicht jedoch bereits bei einem nur vorläufig vollstreckbaren Titel (vgl. KG Berlin Urteil vom 23. Juli 1993 - 5 U 24/93 - Juris; OLG Hamm Urteil vom 12. Dez. 1991 - 4 U 257/91 - Juris; OLG Hamm Urteil vom 12. Nov. 1987 - 4 U 131/87 - Juris; OLG München Urteil vom 27. Febr. 1987 - 14 U 762/86 - NJW-RR 1987, 761 = Juris; OLG Hamburg Urteil vom 28. Sept. 1978 - 3 U 107/78 - Juris). - OLG Jena, 08.01.2001 - 6 W 458/00
Vollziehungsfrist; Wirksamkeitsaufschub
Die vorliegende Konstellation ist daher eher mit solchen in der Rechtsprechung entschiedenen Fällen zu vergleichen, in denen die rechtzeitig eingeleitete Vollstreckung zu Ende geführt werden darf, weil die vor Fristablauf und nach Fristablauf getroffenen Maßnahmen eine Einheit bilden (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1983, 239; OLG Koblenz, NJW-RR 1987, 761) oder in denen eine erfolglos gebliebene Pfändung, betreffend die selbe Forderung, nach Fristablauf wiederholt werden darf (vgl. OLG Celle, NJW 1968, 1682).