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   BGH, 11.03.1987 - IVa ZR 240/85   

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BGH, 11.03.1987 - IVa ZR 240/85 (https://dejure.org/1987,1075)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1987 - IVa ZR 240/85 (https://dejure.org/1987,1075)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1987 - IVa ZR 240/85 (https://dejure.org/1987,1075)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kfz-Haftpflichtversicherung - Sammelversicherung - Kaskoversicherung - Fremdversicherung - Klagebefugnis - Fahrzeughändler- und Handwerkerversicherung

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2084 (Ls.)
  • NJW-RR 1987, 856
  • MDR 1987, 745
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61

    Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 11.03.1987 - IVa ZR 240/85
    Ebenso wie der Haftpflichtversicherer dem Mitversicherten dann die fehlende Klagebefugnis gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 AHB nicht mehr entgegenhalten kann, wenn es der Versicherungsnehmer ohne billigenswerten Grund ablehnt, die Rechte des Mitversicherten (weiter) geltend zu machen, ist dies dem Fahrzeugversicherer unter den gleichen Umständen in der Fahrzeughändler- und Handwerkerversicherung verwehrt (im Anschluß an BGHZ 41, 327 und Senatsurteil vom 4. Mai 1983 - IVa ZR 106/81 - VersR 1983, 823).«.

    Er hat in BGHZ 41, 327 die in § 7 Abs. 1 Satz 2 AHB bestimmte, über § 75 VVG hinausgehende Regelung zum Nachteil des Versicherten als grundsätzlich berechtigt anerkannt, da der Versicherer andernfalls nicht selten dadurch belastet sein könnte, daß er sich mit einer Vielzahl von Personen auseinandersetzen müßte.

    Dann unterscheidet sich der vorliegende von dem seinerzeit entschiedenen Fall (= BGHZ 41, 327) allenfalls dadurch, daß möglicherweise die X es von vorneherein abgelehnt haben könnte, gegenüber der Bekl. Versicherungsschutz auch für den Kl. zu fordern.

  • BGH, 08.05.1961 - II ZR 7/60

    Händler-Haftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 11.03.1987 - IVa ZR 240/85
    Vielmehr ende der Versicherungsschutz für das erworbene Fahrzeug automatisch gemäß § 54 VVG , wenn das Fahrzeug aus dem versicherten Bestand der Fa. R. KG ausscheide (so bereits BGHZ 35, 153, 155 f unter 1.).

    Da die Versicherer nach Erlaß der Entscheidung BGHZ 35, 153 ff eine eigene "Kennzeichenklausel" in ihr Bedingungswerk eingefügt haben, bedarf es des Rückgriffs auf die Erwägungen in der genannten Entscheidung nicht mehr, wenn es um die Feststellung geht, ob und wie lange ein mit rotem Kennzeichen versehenes Fahrzeug unter Versicherungsschutz verbleibt.

  • BGH, 04.05.1983 - IVa ZR 106/81

    Versicherungsschutz aus einem Haftpflichtversicherungsvertrag -

    Auszug aus BGH, 11.03.1987 - IVa ZR 240/85
    Ebenso wie der Haftpflichtversicherer dem Mitversicherten dann die fehlende Klagebefugnis gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 AHB nicht mehr entgegenhalten kann, wenn es der Versicherungsnehmer ohne billigenswerten Grund ablehnt, die Rechte des Mitversicherten (weiter) geltend zu machen, ist dies dem Fahrzeugversicherer unter den gleichen Umständen in der Fahrzeughändler- und Handwerkerversicherung verwehrt (im Anschluß an BGHZ 41, 327 und Senatsurteil vom 4. Mai 1983 - IVa ZR 106/81 - VersR 1983, 823).«.

    Anders verhält es sich hier und verhielt es sich bereits bei dem Urteil des erkennenden Senats vom 4. Mai 1983 - IV a ZR 106/81 - VersR 1983, 823, wie folgende Ausführungen ergeben:.

  • BGH, 20.03.1974 - IV ZR 94/73

    Ausgleichspflicht der Versicherer bei Vorliegen einer Doppelversicherung -

    Auszug aus BGH, 11.03.1987 - IVa ZR 240/85
    Soweit in eine solche Fahrzeughändler- und -Handwerkerversicherung eine Kaskoversicherung für Fahrzeuge eingeschlossen ist, die nicht (mehr) im Eigentum des Versicherungsnehmers stehen, handelt es sich demnach regelmäßig (auch) um eine Fremdversicherung (so auch Stiefel/Hofmann, aaO S. 808, Rn. 51 und S. 811 Rn. 54; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. März 1974 - IV ZR 94/73 - VersR 1974, 535).
  • BGH, 05.04.2017 - IV ZR 360/15

    Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Geltendmachung des Deckungsanspruchs

    Zudem ergäbe sich bei Durchführung eines solchen Prozesses ein Interessenwiderstreit insofern, als die versicherten Personen zunächst mit dem Versicherer gegen den Versicherungsnehmer zusammenarbeiten müssten, im Falle ihres Unterliegens dann aber gezwungen wären, in einem weiteren Rechtsstreit ihre Interessen gegen den Versicherer wahrzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 1964 - II ZR 153/61, BGHZ 41, 327 unter I zur Missbräuchlichkeit der Berufung auf den Ausschluss der Klagebefugnis eines mitversicherten Betriebsangehörigen; vgl. auch Senatsurteile vom 11. März 1987 - IVa ZR 240/85, r+s 1987, 155 unter 3 b, [juris Rn. 15 und 17]; vom 4. Mai 1983 - IVa ZR 106/81, VersR 1983, 823 unter II 1, [juris Rn. 21]).
  • BGH, 28.06.2006 - IV ZR 316/04

    Umfang des Versicherungsschutzes in der Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für

    Der Versicherungsnehmer erkennt, dass mit der Klausel einer möglichen Unsicherheit über den maßgeblichen Zeitpunkt, zu dem ein Fahrzeug aus dem versicherten Bestand ausscheidet, wenn es in den Besitz eines Kunden überführt wird, entgegengetreten werden soll, und zwar losgelöst davon, ob es sich danach noch in der Obhut des Versicherungsnehmers befindet (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. März 1987 - IVa ZR 240/85 - NJW-RR 1987, 856 unter 1).

    Eines Rückgriffs auf die Erwägungen in der Entscheidung BGHZ 35, 153 ff. bedarf es also insoweit nicht mehr (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. März 1987 aaO).

    Insoweit liegt regelmäßig eine Fremdversicherung vor (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 1987 aaO unter 2).

  • OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Ablauf der Klagefrist; Ausübung der

    § 3 Abs. 2 Satz 1 der vereinbarten AKB , die jedenfalls in dieser Klausel mit den üblichen Bedingungen übereinstimmen, ist nach ständiger Rechtsprechung auch wirksam (vgl. nur BGH, r+s 1987, 155 = NJW-RR 1987, 856; VersR 1995, 332 ; Senat, OLG-Report Hamm 1994, 16 ).

    a) Nach ständiger Rechtsprechung, darf sich der Versicherer auf eine Klausel, wie sie hier in Rede steht, gegenüber dem Versicherten nicht berufen., wenn der Versicherungsnehmer ohne billigenswerten Grund nicht gewillt ist, sein Einziehungsrecht zugunsten des Versicherten wahrzunehmen, und der Versicherte deshalb Gefahr läuft, seinen Anspruch nicht durchsetzen zu können (BGHZ 4, 1, 327; BGH, VersR 1983, 823 unter II 1; r+s 1987, 155 = NJW-RR 1987, 856; VersR 1995, 332 unter 2; OLG Köln, VersR 1998, 1104 ; Schaden-Praxis 1999, 57; Senat, VersR 1981, 178; OLG-Report Hamm 1994, 16 ).

  • BGH, 29.04.1998 - IV ZR 21/97

    Leistungsausschluß einer zur Wahrnehmung der Rechte von Mitversicherten

    Hat der Versicherungsnehmer keine billigenswerten Gründe für sein Verhalten, handelt der Versicherer rechtsmißbräuchlich, wenn er sich auf die fehlende Klagebefugnis des Mitversicherten beruft (vgl. BGHZ 41, 327; BGH, Urteile vom 4. Mai 1983 - IVa ZR 106/81 - VersR 1983, 823; vom 11. März 1987 - IVa ZR 240/85 - NJW-RR 1987, 856 = BGHR WG § 75 Abs. 1 Satz 1 Klagebefugnis 1).
  • OLG Köln, 15.03.1996 - 11 U 209/95

    Unentgeltlicher Verwahrungsvertrag zwischen Kfz-Händlern

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW-RR 1987, 856) handelt es sich bei der Kaskoversicherung des Kfz-Händlers für fremde Fahrzeuge um eine "Versicherung für fremde Rechnung" im Sinne der §§ 74 ff VVG.

    Die Frage, ob die Klägerin bereits jetzt entgegen § 3 Nr. 2 AKB klagebefugt ist (vgl. BGH NJW-RR 1987, 856) oder weitere Mitwirkungshandlungen der Beklagten zur Durchsetzung der versicherungsvertraglichen Ansprüche verlangt werden können, ist nicht Gegenstand dieses Rechtsstreits.

  • LG Frankfurt/Main, 10.02.2017 - 8 O 153/16

    Aktivlegitimation bei einer Fremdversicherung

    Der wirksam als Vertragsbestandteil einbezogene § 35 Abs. 1 VGB 2005 ist entgegen der klägerischen Ansicht nach ständiger Rechtsprechung auch wirksam (vgl. nur BGH, r+s 1987, 155 = NJW-RR 1987, 856 [BGH 11.03.1987 - IVa ZR 240/85] ; VersR 1995, 332; Senat, OLG-Report Hamm 1994, 16).

    Nach ständiger Rechtsprechung darf sich der Versicherer zudem auf eine Klausel, wie sie hier in Rede steht, gegenüber dem Versicherten nicht berufen, wenn der Versicherungsnehmer ohne billigenswerten Grund nicht gewillt ist, sein Einziehungsrecht zugunsten des Versicherten wahrzunehmen, und der Versicherte deshalb Gefahr läuft, seinen Anspruch nicht durchsetzen zu können (BGHZ 41, 327; BGH, VersR 1983, 823 unter II 1; r+s 1987, 155 = NJW-RR 1987, 856; VersR 1995, 332 unter 2; OLG Köln, VersR 1998, 1104; SP 1999, 57; OLG Hamm, VersR 1981, 178; OLG-Report Hamm 1994, 16).

  • BGH, 27.05.1998 - IV ZR 166/97

    Verhältnis von Haftpflicht und Deckungsprozeß bei der

    In diesem Fall würde der Versicherer rechtsmißbräuchlich handeln, wenn er sich darauf beriefe, daß der Geschädigte im allgemeinen nicht legitimiert ist, den Anspruch gegen den Versicherer geltend zu machen (vgl. BGH, aaO; Urteile vom 4. Mai 1983 - IVa ZR 106/81 - VersR 1983, 823; vom 11. März 1987 - IVa ZR 240/85 - BGHR WG § 75 Abs. 1 Satz 1 Klagebefugnis 1).
  • BGH, 29.07.1991 - NotZ 25/90

    Rechtsweg für Schadensersatzansprüche gegen die Notarkammer

    Die Erhebung eines Anspruchs des Versicherten gegen den Versicherungsnehmer auf Erteilung der Zustimmung (§ 75 Abs. 2 VVG) oder auf klagweise Verfolgung des Versicherungsanspruchs erübrigte sich dann (vgl. Urteil des II. Zivilsenats vom 4. Mai 1964 - II ZR 153/61 = BGHZ 41, 327, 329 ff = VersR 1964, 709; Urteil des IV. Zivilsenats vom 26. Mai 1971 - IV ZR 28/70 = VersR 1971, 806 = NJW 1971, 1456; Urteile des IVa-Zivilsenats vom 4. Mai 1983 - IVa ZR 106/81 = VersR 1983, 823, 824 und vom 11. März 1987 - IVa ZR 240/85 = BGHR VVG § 75 Abs. 1 Satz 1 Klagebefugnis 1 = NJW-RR 1987, 856 f; OLG München VersR 1986, 881; OLG Schleswig ZfS 1986, 113, Bruck/Möller/Sieg VVG 8. Aufl. 1966/80 §§ 75, 76 Anm. 32, § 77 Anm. 28, Bruck/Möller/Johannsen VVG 8. Aufl. 1970 Allgemeine Haftpflichtversicherung (Bd. IV) Anm. H 13, 15 ff, Prölss/Martin VVG 24. Aufl. 1988 § 75 Anm. 3 c).
  • OLG Düsseldorf, 06.08.2004 - 22 U 20/04

    Muss die Versicherung zahlen? - Käufer nutzt rote Händler-Kennzeichen nach

    Sie macht unter Berufung auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW-RR 1987, 856) geltend, das Landgericht habe zu Unrecht angenommen, dass für eine Überführungsfahrt "mit roten Kennzeichen" eine Kaskoversicherungsschutz dann nicht bestehe, wenn sich der PKW nicht mehr im Eigentum des Versicherungsnehmers befinde.

    Auch wenn eine Klage unmittelbar gegen die Streitverkündete möglich sein dürfte (vergl. BGH NJW-RR 1987, 856 ff.), kann die Klägerin im Wege der Drittschadensliquidation von der Beklagten die Abtretung ihres Anspruches aus dem Versicherungsvertrag mit der Streitverkündeten verlangen, § 285 Abs. 1 BGB.

  • OLG Köln, 18.01.2000 - 9 U 115/99
    Die Berufung auf das Abtretungsverbot durch den Versicherer ist allerdings ausnahmsweise unbeachtlich, wenn die Abtretung nicht durch ein im Zweckbereich der Norm liegendes Interesse gedeckt ist oder die Berufung auf das Abtretungsverbot Treu und Glauben widerspricht (vgl. BGH, VersR 1983, 823; NJW-RR 1987, 856; r + s 1997, 325 alle zu § 7 AHB; OLG Hamm, VersR 1999, 44; Knappmann, a.a.O., § 3 AKB, Rn 12).

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich also von den Sachverhalten, in denen der Versicherungsnehmer nach Deckungsablehnung selbst nicht mehr den Anspruch gegen den Versicherer weiterverfolgen will, obwohl er noch könnte und der Versicherer sich dann nicht mit Erfolg auf das Fehlen der Verfügungsbefugnis berufen kann ( vgl. BGH, NJW-RR 1987, 856; Prölss in Prölss/Martin, a.a.O., § 75, Rn 10 mit weiteren Nachweisen ).

  • OLG Stuttgart, 07.02.1991 - 7 U 176/90

    Ansprüche aus einer Fahrzeugversicherung wegen der Entwendung eines Fahrzeugs;

  • OLG Hamm, 19.02.1997 - 20 U 151/96

    Berufung auf fehlende Aktivlegitimation durch den Versicherer

  • BGH, 24.04.1998 - IV ZR 21/97
  • OLG Saarbrücken, 15.09.1999 - 5 U 389/99

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Versagung der Prozessführungsbefugnis aufgrund der

  • BGH, 27.05.1998 - IV ZR 249/97

    Verhältnis von Haftpflicht und Deckungsprozeß bei der

  • OLG Köln, 26.07.2005 - 9 U 12/05

    Zulässigkeit der Inanspruchnahme einer Gebäudeversicherung durch einen einzelnen

  • BGH, 29.07.1991 - NotZ 24/90

    Anspruch auf Schadensersatz gegenüber einem Notar - Inanspruchnahme einer

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