Rechtsprechung
   BGH, 29.09.1987 - VI ZR 70/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2494
BGH, 29.09.1987 - VI ZR 70/87 (https://dejure.org/1987,2494)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1987 - VI ZR 70/87 (https://dejure.org/1987,2494)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1987 - VI ZR 70/87 (https://dejure.org/1987,2494)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,2494) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betreiben einer dem Güterverkehr dienenden Eisenbahnlinie - Versorgung des Lagers eines Kaufhausunternehmens über ein privates Anschlussgleis - Auffahren einer Rangiereinheit auf zwei vor dem Ende des Anschlussgleises abgestellte Güterwagen - "Allgemeine Bedingungen für ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 5; PAB § 19; PAB § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 5; PAB
    Anwendung der Unklarheitenregel bei einem Gleisanschluß

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 113
  • MDR 1988, 218
  • VersR 1987, 1135
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.10.1985 - VI ZR 230/84

    Verteilung der Haftungslast zwischen Bundesbahn und Anschließer

    Auszug aus BGH, 29.09.1987 - VI ZR 70/87
    Der Senat hat im Urteil vom 22. Oktober 1985 (VI ZR 230/84 - VersR 1986, 294 f.), dem ein dem vorliegenden Fall vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag, zur Auslegung der von der Bundesbahn verwendeten Allgemeinen Bedingungen für Privatgleisanschlüsse sowie deren Zusatzbedingungen Grundsätze entwickelt, die auch hier zum Tragen kommen.

    Eine solche klarstellende Ergänzung war mit dem Hinweis im Senatsurteil vom 22. Oktober 1985 (a.a.O. S. 295) gemeint, wo der Senat ausgeführt hat, daß eine Regelung der Haftung im Innenverhältnis auch im Rahmen von Bedingungen zu einer Erweiterung der Betriebsführung der Bahn über die Übergabestelle hinaus möglich sei.

  • BGH, 23.04.1985 - VI ZR 154/83

    Haftungslast der Bundesbahn bei Unfällen auf Privatgleisanschlüssen

    Auszug aus BGH, 29.09.1987 - VI ZR 70/87
    Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts, die Rechtsfehler nicht erkennen lassen, handelt es sich - im Unterschied zu dem Sachverhalt, der dem Senatsurteil vom 23. April 1985 - VI ZR 154/83 - VersR 1985, 764 zugrunde lag - hier nicht nur bei den PAB-AKN, sondern auch bei den ergänzenden Bedingungen um vorformulierte Vertragsbedingungen i.S. des § 1 Abs. 1 AGBG.

    Eine solche ergänzende Klarstellung findet sich in der entsprechenden Bestimmung der Zusatzvereinbarung in dem Fall, den der Senat im Urteil vom 23. April 1985 (aaO) entschieden hat.

  • BGH, 11.07.1984 - VIII ZR 35/83

    Auslegung von AGB; Formularmäßige Vereinbarung der Vertragsübertragung ohne

    Auszug aus BGH, 29.09.1987 - VI ZR 70/87
    Die Mehrdeutigkeit läßt sich im Rahmen der objektiven Auslegung nicht beseitigen mit der Folge, daß die Unklarheitenregel des § 5 AGBG eingreift (vgl. BGH, Urt. v. 11. Juli 1984 - VIII ZR 35/83 - WM 1984, 1228, 1229; vgl. ferner Ulmer in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz, 5. Aufl., § 5 RdNr. 25 m.w.N.), die auch im kaufmännischen Verkehr Anwendung findet (vgl. Ulmer, aaO, RdNr. 44).
  • BGH, 28.07.2015 - XI ZR 434/14

    Unwirksame Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung von Geschäftsgirokonten

    Die Unklarheitenregel gilt auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1987 - VI ZR 70/87, NJW-RR 1988, 113 f.).
  • BGH, 19.09.2001 - I ZR 343/98

    Bildagentur; Leistungsort für die Rückgabeverpflichtung des Kunden hinsichtlich

    Noch verbleibende Zweifel, die diese Formulierung möglicherweise zuläßt, gehen nach der auch im kaufmännischen Verkehr anwendbaren Regelung des § 5 AGBG (vgl. BGH, Urt. v. 29.9.1987 - VI ZR 70/87, NJW-RR 1988, 113, 114) zu Lasten des Verwenders, hier also der Klägerin.
  • OLG Hamburg, 23.01.2013 - 13 U 198/10

    Handelskauf: Umfang der Untersuchungspflicht bei Beauftragung des Lieferanten mit

    Darüber hinaus könnte sich die Klägerin auch nach Unklarheitenregel des § 305 c Abs. 2 BGB, die auch im Verkehr zwischen Unternehmern anwendbar ist (BGH NJW-RR 1988, 113, juris Rn.22), nicht auf eine Auslegung der Ziffer 12 ihrer AEB berufen, die von einem Verzicht auf die Fristsetzung ausgeht.
  • LG Stuttgart, 22.06.2016 - 4 S 259/15

    Unternehmerdarlehensvertrag: Wirksamkeit einer Bearbeitungsentgeltklausel

    Schlussendlich gilt auch im kaufmännischen Verkehr die Unklarheitsregel nach § 305 BGB (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 29.09.1987 - VI ZR 70/87 = NJW-RR 1988, 113).
  • LG Stuttgart, 15.06.2016 - 4 S 194/15

    Unternehmerdarlehensvertrag: Wirksamkeit einer Bearbeitungsentgeltklausel

    Schlussendlich gilt auch im kaufmännischen Verkehr die Unklarheitsregel nach § 305 BGB (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 29.09.1987 - VI ZR 70/87 = NJW-RR 1988, 113).
  • LG Stuttgart, 28.06.2016 - 4 S 230/15

    Unternehmerdarlehensvertrag: Wirksamkeit einer Bearbeitungsentgeltklausel

    Schlussendlich gilt auch im kaufmännischen Verkehr die Unklarheitsregel nach § 305 BGB (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 29.09.1987 - VI ZR 70/87 = NJW-RR 1988, 113).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 24 U 33/01

    Kündigung eines Privatgleisanschlussvertrags bei Unzumutbarkeit des Festhaltens

    Bei den allgemeinen Bedingungen für Privatgleisanschluss (PAB) handelt es sich allerdings um allgemeine Geschäftsbedingungen, wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat (BGH MDR 1988, 218).
  • AG Stuttgart, 15.06.2015 - 3 C 6236/14

    Unternehmerdarlehen zur Finanzierung eines Kfz: Inhaltskontrolle für

    Darüber hinaus ergeben sich Zweifel im Hinblick auf die Wirksamkeit der streitigen Entgeltklauseln vor dem Hintergrund der Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB, welche auch auf Unternehmer abzuwenden ist (BGH, Urt. V. 29.09.1987, Az.: VI ZR 70/87).
  • AG Stuttgart, 20.07.2015 - 12 C 1379/15

    Rückzahlung des Bearbeitungsentgeltes aus dem Abschluss eines Darlehensvertrags

    Darüber hinaus ergeben sich Zweifel im Hinblick auf die Wirksamkeit der streitigen Entgeltklauseln vor dem Hintergrund der Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB, welche auch auf Unternehmer abzuwenden ist (BGH, Urt. V. 29.09.1987, Az.: VI ZR 70/87).
  • AG Stuttgart, 11.06.2015 - 3 C 6236/14

    Übertragung der Rechtsprechung des BGH zur Rückforderung von

    Darüber hinaus ergeben sich Zweifel im Hinblick auf die Wirksamkeit der streitigen Entgeltklauseln vor dem Hintergrund der Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB , welche auch auf Unternehmer abzuwenden ist (BGH, Urt. V. 29.09.1987, Az.: VI ZR 70/87 ).
  • LG Düsseldorf, 04.02.2013 - 15 O 227/12
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht