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Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.02.1988 - 7 U 87/87   

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https://dejure.org/1988,7461
OLG Celle, 11.02.1988 - 7 U 87/87 (https://dejure.org/1988,7461)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.02.1988 - 7 U 87/87 (https://dejure.org/1988,7461)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Februar 1988 - 7 U 87/87 (https://dejure.org/1988,7461)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1136
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 03.03.2005 - 28 U 125/04

    Verkauf eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs unter wahrheitswidriger

    Bei der Bewertung oder Einstufung als wirtschaftlicher Totalschaden handelt es sich vielmehr um eine versicherungs- und schadensrechtliche Kalkulationsgrundlage, auf Grund derer regelmäßig die haftpflichtversicherungsrechtliche Abwicklung eines Schadensfalles erfolgt (OLG Celle NJW-RR 1988, 1136; OLG Schleswig OLGR 2002, 113; Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 1678 f.; s.a. BGH NJW 1983, 2242).

    a) Zwar ist, wie ausgeführt, ein wirtschaftlicher Totalschaden als solcher grundsätzlich nicht offenbarungspflichtig (Rspr. des Senats; ferner OLG Hamm, 19. Zs., DAR 1994, 401; OLG Celle NJW-RR 1988, 1136; OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 1402; OLG Schleswig OLGR 2002, 113 f.; Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 1678 f.).

  • OLG Schleswig, 28.09.2001 - 14 U 71/01

    Umfang der Aufklärungspflichten des Verkäufers bei Unfallschaden

    Aber selbst dann, wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorgelegen hätte, wäre der Verkäufer - ohne besondere Nachfrage zu diesem Punkt - nicht verpflichtet gewesen, den Käufer über diesen Umstand als solchen aufzuklären (OLG Celle NJW-RR 1988, 1136; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 1402; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Aufl., Rn. 1890).
  • OLG Karlsruhe, 07.11.1991 - 9 U 143/90

    Aufklärungspflicht; Totalschaden; Kauf; Gebrauchtwarenhändler

    Nach Ansicht des OLG Celle (NJW-RR 1988, 1136) ist der Verkäufer nicht verpflichtet, über eine hinreichend genaue Beschreibung des Unfallschadens und der wesentlich in Mitleidenschaft gezogenen Fahrzeugteile hinaus den Kaufinteressenten auf einen erlittenen wirtschaftlichen Totalschaden hinzuweisen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.02.1988 - 2 U 129/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,7307
OLG Köln, 10.02.1988 - 2 U 129/87 (https://dejure.org/1988,7307)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.02.1988 - 2 U 129/87 (https://dejure.org/1988,7307)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Februar 1988 - 2 U 129/87 (https://dejure.org/1988,7307)
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  • NJW-RR 1988, 1136
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 13.03.2007 - 22 U 170/06

    Gebrauchtwagenkauf - ungefragte Aufklärung durch Verkäufer bei ihm bekannter

    Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens, dem die erhebliche Abweichung zwischen tatsächlicher Laufleistung und Tachostand bekannt ist, muss diesen aber grundsätzlich auch ungefragt offenbaren (OLG Düsseldorf, OLG Report 93, 81; OLG Köln, NJW-RR 1988, 1136).
  • OLG Brandenburg, 17.01.1995 - 2 U 91/94
    Je gefahrene 1.000 km sind 0, 70 % des Kaufpreises als Gebrauchsvorteile anzusetzen (vgl. OLG Köln NJW-RR 1988, 1136 [OLG Köln 10.02.1988 - 2 U 129/87]; NJW-RR 1991, 1340, 1341 [OLG Köln 19.04.1991 - 19 O 205/90]; Reinking-Eggert, Der Autokauf, 5. Aufl., Rz 811).
  • OLG Köln, 08.06.1993 - 24 U 215/92
    Bei einem Gebrauchtfahrzeug, dem das vom Kläger erworbene Wohnmobil gleichsteht, ist dementsprechend nicht auf den Listenpreis eines Neuwagens, sondern auf den konkret gezahlten Anschaffungspreis sowie auf die beim Erwerb voraus-zusehende Restlaufleistung des Fahrzeugs abzustellen (OLG Köln, NJW-RR 88, 1136).
  • OLG Koblenz, 06.06.1997 - 8 U 1602/96

    Zur Verletzung der Aufklärungspflicht bei Verkauf eines Unfallfahrzeuges

    Dabei ist der Gebrauchsvorteil auf der Grundlage der linearen Abschreibung zu ermitteln (OLG Köln NJW-RR 1988, 1136).
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