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Rechtsprechung
   BGH, 08.06.1988 - I ZR 148/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2897
BGH, 08.06.1988 - I ZR 148/86 (https://dejure.org/1988,2897)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1988 - I ZR 148/86 (https://dejure.org/1988,2897)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1988 - I ZR 148/86 (https://dejure.org/1988,2897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klage - Rechtshängigkeit - Erledigung der Hauptsache - Einseitige Erledigungserklärung - Zahlung der Klageforderung - Abweisung

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2891 (Ls.)
  • NJW-RR 1988, 1151
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81

    Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine

    Auszug aus BGH, 08.06.1988 - I ZR 148/86
    Eine Erledigung der Hauptsache aufgrund einseitiger Erledigungserklärung, um die es vorliegend geht, setzt voraus, daß die Klage nach Eintritt ihrer Rechtshängigkeit unzulässig oder unbegründet geworden ist (BGHZ 83, 12 ff. = NJW 1982, 1598 m. w. Nachw.; ebenso BGH, BGHR § 91 I 1 ZPO - Erledigungsstreit; vgl. auch BGH, NJW 1986, 588 (589)).

    Mit beiden Argumenten hat sich der BGH in BGHZ 83, 12 ff. = NJW 1982, 1598 eingehend auseinandergesetzt.

  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 64/84

    Voraussetzungen der Erledigung der Hauptsache bei einseitiger

    Auszug aus BGH, 08.06.1988 - I ZR 148/86
    Eine Erledigung der Hauptsache aufgrund einseitiger Erledigungserklärung, um die es vorliegend geht, setzt voraus, daß die Klage nach Eintritt ihrer Rechtshängigkeit unzulässig oder unbegründet geworden ist (BGHZ 83, 12 ff. = NJW 1982, 1598 m. w. Nachw.; ebenso BGH, BGHR § 91 I 1 ZPO - Erledigungsstreit; vgl. auch BGH, NJW 1986, 588 (589)).
  • BGH, 18.04.2013 - III ZR 156/12

    Kosten des Klägers bei Klagerücknahme vor Rechtshängigkeit: Wahlrecht zwischen

    Erklärt er nämlich die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache und schließt sich der Beklagte der Erledigungserklärung nicht an (vgl. § 91a Abs. 1 ZPO), so ist die als Feststellungsklage zu behandelnde Klage mit der Kostenfolge des § 91 ZPO abzuweisen, da die durch Urteil festzustellende Erledigung der Hauptsache voraussetzt, dass die Klage nach Eintritt der Rechtshängigkeit unzulässig oder unbegründet geworden ist (BT-Drucks. 14/4722 aaO; s. BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2004 aaO und vom 6. Juli 2005 aaO; s. ferner BGH, Urteile vom 15. Januar 1982 - V ZR 50/81, BGHZ 83, 12, 14 ff; vom 8. Juni 1988 - I ZR 148/86, NJW-RR 1988, 1151 und vom 17. Juli 2003 - IX ZR 268/02, NJW 2003, 3134 mwN).
  • BGH, 20.04.2021 - II ZR 387/18

    Eine Vereinbarung über Ansprüche aus § 64 Satz 1 GmbHG aF unterliegt auch dann

    a) Die Erledigungserklärung des Klägers, der seinen Anspruch "abzüglich am 19. Februar 2021 gezahlter 114.506,92 EUR weiterverfolgt", bedarf allerdings der Auslegung, weil diese nicht eindeutig bestimmt, in welchem Umfang die Hauptforderung und in welchem Umfang geltend gemachte Zinsen weiterverfolgt werden (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 1988 - I ZR 148/86, NJW-RR 1988, 1151).
  • BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88

    "Antwortpflicht des Abgemahnten"

    In einem solchen Falle hat der klagende Verband weder die Möglichkeit, dem durch die Unterwerfungserklärung bewirkten Erlöschen des Unterlassungsanspruchs durch eine Erledigungserklärung Rechnung zu tragen, da eine Erledigung der Hauptsache durch einseitige Erklärung vor Eintritt der Rechtshängigkeit mangels eines Prozeßrechtsverhältnisses nicht möglich ist (vgl. BGHZ 83, 12, 14 [BGH 15.01.1982 - V ZR 50/81]; BGH, Urt. v. 8.6.1988 - I ZR 148/86, NJW-RR 1988, 1151), noch kann er die angefallenen prozessualen Rechtsverfolgungskosten nach den Kostenvorschriften der Zivilprozeßordnung erstattet verlangen.
  • LG Saarbrücken, 06.03.2015 - 10 S 125/14

    Bewerbungsverfahren für ein Stipendium: Auskunftsanspruch des Bewerbers über den

    a) Eine Erledigung ist nach gefestigter Rechtsprechung nur dann anzunehmen, wenn das erledigende Ereignis nach Rechtshängigkeit eingetreten ist, da zuvor noch kein Rechtsstreit bestand (BGH, Urteil vom 15. Januar 1982 - V ZR 50/81 -, BGHZ 83, 12; BGH, Urteil vom 08. Juni 1988 - I ZR 148/86 -, NJW-RR 1988, 1151).
  • OLG Frankfurt, 17.06.1994 - 19 U 104/93

    Ersatzwagenbeschaffung: Wiederbeschaffungswert im Falle eines mit Preisnachlaß

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  • OLG Saarbrücken, 25.05.2004 - 4 U 417/03

    Zur Frage eines konkludenten Abschlusses eines Architektenvertrages durch

    Das Landgericht hat zurecht darauf hingewiesen, dass eine Erledigung der Hauptsache auf Grund einer einseitigen Erledigungserklärung voraussetzt, dass die Klage nach Eintritt der Rechtshängigkeit unzulässig oder unbegründet geworden ist (vgl. BGHZ 83, 12 (16); BGH, NJW-RR 1988, 1151).
  • AG Berlin-Schöneberg, 21.11.2019 - 106 C 400/18

    Vertragspartner des Gasversorgers bei Mietwohnung

    Eine einseitige Erledigungserklärung ist eine gewohnheitsrechtlich anerkannte und gemäß § 264 Nr. 2 ZPO privilegierte Klageänderung, die dann Erfolg hat, wenn die ursprüngliche Klage zulässig und begründet war und nach Rechtshängigkeit ein Ereignis eingetreten ist, aufgrund dessen die ursprüngliche Klage unzulässig oder unbegründet wurde (vgl. BGH NJW 1982, 1598; BGH NJW 1986, 588; BGH NJW-RR 1988, 1151; BGH NJW 2003, 3134; Zöller-Althammer, ZPO, 32. Aufl. 2018, zu § 91a Rn. 34 ff).
  • OLG Köln, 26.02.2010 - 3 U 178/08

    Verschulden eines Motorbootführers an der Beschädigung von Ruderbooten

    Wenn die Zahlung auf die Klageforderung vor der Zustellung der Klage erfolgt, ist eine Erledigung nicht gegeben und die Klage abzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 08.06.1988 - I ZR 148/86 -).
  • OLG Düsseldorf, 09.09.2003 - 23 U 98/02

    Vertragsstrafe ohne Verzug?

    In einem derartigen Fall kann eine Zahlung die Erledigung des Rechtsstreits nicht bewirken, weil zu diesem Zeitpunkt die Klage mangels Zustellung noch nicht wirksam erhoben war, § 253 Abs. 1 ZPO (BGHZ 83, 12; BGH NJW-RR 1988, 1151).
  • OLG München, 28.04.1994 - 24 U 1003/93

    Anrechenbarkeit der vorprozessualen Geschäftsgebühr auf die Prozeßgebühr der

    Denn die Erfüllung, das maßgebliche Ereignis, erfolgte bereits vor Zustellung der Klage, somit vor Begründung des Prozeßrechtsverhältnisses zwischen den Parteien und vor dem Entstehen entsprechender prozessualer Pflichten der Beteiligten (vgl. BGHZ 83, 12; BGH WPM 1981, 232 und NJW-RR 1988, 1151).
  • OLG Bamberg, 27.06.1991 - 3 W 38/91

    Kostentragung des Rechtsstreits bei Klagerücknahme wegen Erfüllung des

  • LG München I, 01.03.1990 - 26 O 24064/88

    Geltendmachung der Honorarforderung eines Rechtsanwaltes aus abgetretenem Recht;

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Rechtsprechung
   BayObLG, 07.12.1987 - BReg. 2 Z 35/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,739
BayObLG, 07.12.1987 - BReg. 2 Z 35/87 (https://dejure.org/1987,739)
BayObLG, Entscheidung vom 07.12.1987 - BReg. 2 Z 35/87 (https://dejure.org/1987,739)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Dezember 1987 - BReg. 2 Z 35/87 (https://dejure.org/1987,739)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerdeverfahren; Mündliche Verhandlung; Durchführung; Zivilkammer; Öffentliche Sitzung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1151
  • MDR 1988, 411
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 15.01.1988 - 15 W 350/87
    Auszug aus BayObLG, 07.12.1987 - BReg. 2 Z 35/87
    Ebenso zu g. OLG Hamm (Beschluß - 15 W 350/87 - v. 15.1. 88, in OLGZ 1988, 185 = JMBl NRW 1988 Nr. 10 S. 118 = MDR 1988 Heft 7 S. 588).
  • OLG Köln, 27.10.2004 - 2 Wx 29/04

    Voraussetzungen bei Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Die mündliche Verhandlung ermöglicht in solchen Konfliktfällen neben einer gezielten Sachaufklärung ohne größeren Aufwand zugleich eine unmittelbare und umfassende Gewährung des rechtlichen Gehörs (vgl. BGH, FGPrax 1999, 7 [8]; BayObLG, NJW-RR 1988, 1151 [1152] jeweils für das WEG-Verfahren).
  • BGH, 24.07.2003 - V ZB 12/03

    Anwaltsgebühren in Wohnungseigentumssachen bei Absehen von mündlicher Verhandlung

    Nur wenn die Verwirklichung der - auf diese Weise vorrangig verfolgten - Ziele einer gütlichen Einigung und einer (weiteren) Sachaufklärung nicht zu erwarten und die Gewährung rechtlichen Gehörs auf andere Weise sichergestellt ist, kann auf eine mündliche Verhandlung ausnahmsweise verzichtet werden (Senat, BGHZ 139, 288, 290 f; BayObLGZ 1983, 73, 77 f; BayObLG, NJW-RR 1988, 1151, 1152; Wohnungseigentümer 1993, 166; NZM 2002, 350; Staudinger/Wenzel, BGB, 12. Aufl., § 44 WEG Rdn. 12).
  • OLG München, 05.07.2007 - 32 Wx 50/07

    Rücknahme oder Widerruf einer notariellen Fälligkeitsbestätigung kein Gegenstand

    Die Regelung des FGG wird jedoch überlagert von Art. 6 Abs. 1 MRK bei sogenannten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BayObLG MDR 1988, 411; BGHZ 124, 204).
  • BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 80/92

    Mündliche Verhandlung vor dem Beschwerdegericht in Wohnungseigentumssachen

    Wird ein solcher Ausnahmefall angenommen, bedarf dies einer entsprechenden Begründung (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 1151/1152).
  • BayObLG, 30.05.1995 - 2Z BR 41/95

    Absehen von einer mündlichen Verhandlung bei Rückverweisung der Sache vom

    Von der mündlichen Verhandlung kann nur in besonderen Ausnahmefällen abgesehen werden (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1988, 1151 f.; WE 1991, 197 f.; Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3.Aufl. § 44 Rn. 3 ff.).
  • OLG Hamm, 15.01.1988 - 15 W 350/87

    Ausnahme vom Grundsatz der Nichtöffentlichkeit; Streitsachen der freiwilligen

    Im gleichen Sinne entschied Ä unter Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Meinung Ä der 2. Zivilsenat des BayObLG mit Beschluß vom 7.12.87 (BReg, 2 Z 35/87) u.a, in NJW-RR 1988 Heft 18 S. 1151 [hier: I (152) 136 g]; vgl. ferner den Beschluß desselben Senats vom 29.12.88 (BReg. …
  • BayObLG, 28.03.1996 - 2Z BR 33/96

    Ausweisung der tatsächlichen Feststellungen in der Begründung der

    Wird ein solcher Ausnahmefall angenommen, bedarf dies einer entsprechenden Begründung (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 1151, 1152; 1993, 280, 281).
  • OLG Hamm, 30.03.1998 - 15 W 611/97

    Unwirksamkeit der Genehmigung des Haushaltsplans einer Eigentümergemeinschaft;

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  • OLG Hamm, 30.08.1989 - 15 W 127/88

    Streit einer Miteigentümergemeinschaft um die Wirkssamkeit von Beschlüssen;

    Das fällt jedoch in eine Übergangszeit, in welcher der Senat, ebenso wie z.B. das Bayerische Oberste Landesgericht (Beschl. v. 07.12.1987 - BReg. 2 Z 35/87 -)? ein solches Verfahren angesichts der bisherigen entgegengesetzten Gerichtspraxis noch als hinnehmbar ansieht.
  • BayObLG, 11.02.1999 - 2Z BR 171/98

    Erfordernis der Unterschrift unter einem Antrag auf Ungültigerklärung eines

    Wird ein solcher Ausnahmefall angenommen, bedarf dies einer entsprechenden Begründung (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 1151 f.; 1993, 280 f.; BayObLG WuM 1992, 702; 1995, 451; 1996, 374 f.).
  • BayObLG, 15.04.1993 - 3Z BR 69/93

    Verfahrenspfleger; Bestellung; Beschwerdeinstanz; Beschluß; Zivilkammer;

  • BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 1b Z 36/88

    Kabelanschluß: Zustimmung aller Wohnungseigentümer?

  • OLG Hamburg, 10.01.1989 - 2 W 25/88

    Verfahrensrechtliche Konsequenzen wegen Verfahrensverstoßes eines Landgerichts;

  • LG Mannheim, 23.01.2006 - 4 T 321/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Terminsgebühr im Wohnungseigentumsverfahren ohne

  • BayObLG, 19.02.1999 - 2Z BR 140/98

    Mündliche Verhandlung vor dem Beschwerdegericht in Wohnungseigentumssachen

  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 68/92
  • BayObLG, 11.02.1988 - BReg. 2 Z 88/87

    Anfechtung der Entscheidung über den Kostenpunkt

  • BayObLG, 05.03.1992 - BReg. 2 Z 171/91

    Benennung des Gegenstands im Einberufungsschreiben für eine Eigentümerversammlung

  • OLG Frankfurt, 14.06.1988 - 20 W 179/88

    Unterlassen der Durchführung einer notwendigen Verhandlung in einem

  • BayObLG, 19.03.1992 - BReg. 2 Z 152/91

    Wiederaufnahme in Wohnungseigentumssachen

  • BayObLG, 29.12.1987 - BReg. 2 Z 93/87

    Befristete Beschwerde in Wohnungseigentumssachen; Selbstständige Anfechtbarkeit

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.06.1988 - 5 W 59/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,9894
OLG Hamm, 27.06.1988 - 5 W 59/88 (https://dejure.org/1988,9894)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.06.1988 - 5 W 59/88 (https://dejure.org/1988,9894)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Juni 1988 - 5 W 59/88 (https://dejure.org/1988,9894)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1151
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