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   LG Marburg, 19.05.1988 - 2 O 310/87   

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LG Marburg, 19.05.1988 - 2 O 310/87 (https://dejure.org/1988,3992)
LG Marburg, Entscheidung vom 19.05.1988 - 2 O 310/87 (https://dejure.org/1988,3992)
LG Marburg, Entscheidung vom 19. Mai 1988 - 2 O 310/87 (https://dejure.org/1988,3992)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1243
  • VersR 1989, 94
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 24.04.1985 - 13 U 2/84
    Auszug aus LG Marburg, 19.05.1988 - 2 O 310/87
    Deshalb ist es in der Rechtspr. auch anerkannt, daß nicht jede geringfügige Verletzung einer dem Schutz der Spieler dienenden Regel dafür spricht, daß sie fahrlässig geschehen ist, und die Wertung, bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt habe ein Spieler einen Regelverstoß vermeiden können, ist nur mit aller Zurückhaltung angebracht (vgl. BGH, NJW 1976,[957]; 2161; LAG Köln, VersR 1985, 649; OLG Hamm, MDR 1985, 847).
  • BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73

    Rechtsfolgen der Verletzung eines Teilnehmers an einem Fußballspiel

    Auszug aus LG Marburg, 19.05.1988 - 2 O 310/87
    Die Kammer weist eingangs darauf hin, daß in der Rechtspr. seit langem Einigkeit darüber besteht, daß die Herbeiführung einer Verletzung eines Kontrahenten bei Einhaltung der Spielregeln regelmäßig keine Haftung des Schädigers aus § 823 Abs. 1 BGB auslöst (vgl. BGHZ 63, 140 ff.).
  • LAG Köln, 28.06.1984 - 10 Sa 59/84

    Vorliegen einer unerlaubten Handlung bei einem Fußballspiel;

    Auszug aus LG Marburg, 19.05.1988 - 2 O 310/87
    Deshalb ist es in der Rechtspr. auch anerkannt, daß nicht jede geringfügige Verletzung einer dem Schutz der Spieler dienenden Regel dafür spricht, daß sie fahrlässig geschehen ist, und die Wertung, bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt habe ein Spieler einen Regelverstoß vermeiden können, ist nur mit aller Zurückhaltung angebracht (vgl. BGH, NJW 1976,[957]; 2161; LAG Köln, VersR 1985, 649; OLG Hamm, MDR 1985, 847).
  • BGH, 16.03.1976 - VI ZR 199/74

    Basketballspieler - Verletzung eines Mitspielers - Foul

    Auszug aus LG Marburg, 19.05.1988 - 2 O 310/87
    Im Gegensatz zum Basketball, bei dem eine körperliche Berührung des Gegenspielers grundsätzlich verboten sei (BGH, NJW 1976, 2161), seien im Hallenhandball körperliche Aktionen erlaubt, die notwendig zum körperlichen Kontakt zwischen Gegenspielern führen.
  • OLG Frankfurt, 14.11.2019 - 22 U 50/17

    Zur Frage der Ersatzfähigkeit von Personenschäden, die eine Handballspielerin

    Bei Mannschafts-Kampfsportarten treten die gegeneinander spielenden Mannschaften nach denselben Regeln an; jeder Mitspieler erkennt die Teilnahmebedingungen als für ihn verbindlich an, so dass unterstellt werden kann, dass er in das Risiko des Eintritts einer durch regelrechte Spielweise verursachten Verletzung einwilligt und dementsprechend keine ihm etwa erwachsenen Schadensersatzansprüche geltend machen wird (BGH, a.a.O.; LG Marburg NJW-RR 1988, 1243, 1244).
  • OLG Köln, 23.01.2002 - 17 U 29/01

    Haftung eines Hallenhandballspielers bei Verletzung eines Gegenspielers

    Bei Mannschafts-Kampfsportarten treten die gegeneinander spielenden Mannschaften nach denselben Regeln an; jeder Mitspieler erkennt die Teilnahmebedingungen als für ihn verbindlich an, so dass unterstellt werden kann, dass er in das Risiko des Eintritts einer durch regelrechte Spielweise verursachten Verletzung einwilligt und dementsprechend keine ihm etwa erwachsenen Schadensersatzansprüche geltend machen wird (BGH, a.a.O.; LG Marburg NJW-RR 1988, 1243, 1244).
  • AG Kiel, 01.06.2012 - 120 C 111/12

    Hallenhandballspiel - Sportverletzung durch Regelverstoß - Haftung

    Dabei kann der Haftungsmaßstab je nach Spielklasse verschieden sein, in unteren Spielklasse eher milder, in oberen Spielklassen eher strenger (vgl. zum Haftungsmaßstab insbesondere BGHZ 63, 145; LG Marburg NJW-RR 1988, 1243; OLG Köln, OLGR Köln 2003, 23).
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