Rechtsprechung
OLG Hamburg, 19.02.1988 - 14 U 192/87 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,7763) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 1436
- NZV 1989, 154 (Ls.)
- VersR 1988, 482
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 24.02.2006 - 20 U 179/05
Kündigung eines Versicherungsvertrages wegen Vorspiegelung einer …
Zur Widerklage wird auf die zutreffenden Gründe des angefochtenen Urteils Bezug genommen (vgl. dazu auch OLG Oldenburg, VersR 1992, 1150; OLG Hamburg, VersR 1988, 482). - OLG Düsseldorf, 26.09.2000 - 4 U 212/99
Rückforderung vergleichsweise erbrachter Leistung - Rechtsschutzbedürfnis - …
Grundsätzlich besteht kein Zweifel daran, das Detektivkosten in dem erforderlichen Umfang zu ersetzen sind (vgl. BAG NJW 1999, 308; OLG Oldenburg VersR 1992, 1150; OLG HH VersR 1988, 482; OLG Köln r+s 1992, 347; LHG Hamm BB 1996, 278; BGH NJW 1990, 2060). - OLG Köln, 02.12.2008 - 9 U 57/08
Rechte des Versicherers bei Vortäuschung eines Versicherungsfalls
Der Versicherer kann wegen Verletzung des zwischen den Parteien bestehenden Versicherungsvertrages, § 280 Abs. 1 BGB, bzw. unter dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung, §§ 823 Abs. 2 BGB i.V. mit § 263 StGB bzw. § 826 BGB, Ersatz der von ihm im Zuge der Ermittlungen eines angezeigten Schadenfalles getätigten Aufwendungen verlangen, wenn der Versicherungsnehmer einen Versicherungsfall vorgetäuscht hat (vgl. OLG Oldenburg VersR 1992, 1150; OLG Hamburg VersR 1988, 482; OLG Celle ZfS 1982, 367). - OLG Oldenburg, 11.12.1991 - 2 U 167/91
Schadensermittlungskosten, Versicherung, Betrugsversuch, Schadensersatz
Die Klägerin kann wegen positiver Vertragsverletzung (OLG Celle ZfS 1982, 367; LG Hannover ZfS 1981, 371; OLG Hamburg NJW-RR 1988, 1436, OLG Oldenburg Urteil vom 20. März 1991 - 2 U 17/91) von dem Beklagten die Erstattung der erforderlichen Aufwendungen für die Einschaltung des Ermittlungsbüros K.-P. verlangen; denn der Beklagte hat versucht, die Klägerin zu betrügen (§ 263 StGB), und diese war berechtigt, ein Detektivbüro einzuschalten.
Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 11.02.1988 - 2/15 O 431/86 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,7176) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 1436
- VersR 1988, 699
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - 1 U 91/05
Haftungsverteilung bei provoziertem Auffahrunfall
Wer absichtlich nur deshalb scharf abbremst, um den nachfolgenden Verkehrsteilnehmer zu disziplinieren oder zu maßregeln, haftet für die Folgen eines Auffahrunfalls selbst dann zu 100 %, wenn der Nachfolgende den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis dafür, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, nicht entkräften kann (zuletzt Urteil vom 30. Juni 2003, Az. 1 U 226/02 mit Hinweis auf LG Mönchengladbach NJW 2002, 2186; im Ergebnis ebenso LG Frankfurt NJW-RR 1988, 1436).