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   OLG Hamburg, 20.11.1987 - 1 U 138/87   

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OLG Hamburg, 20.11.1987 - 1 U 138/87 (https://dejure.org/1987,4634)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.11.1987 - 1 U 138/87 (https://dejure.org/1987,4634)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. November 1987 - 1 U 138/87 (https://dejure.org/1987,4634)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1518
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 21.11.2012 - VIII ZR 17/12

    Zahlungsklage eine Energie- und Wasserversorgungsunternehmens: Vorläufig bindende

    aa) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines am Maßstab des § 30 Nr. 1 AVB berücksichtigungsfähigen Mess-, Ablese- oder Rechenfehlers und dessen Offensichtlichkeit trägt nach allgemeiner Auffassung der Kunde, der diesen Einwand erhebt (OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 1518, 1519; KG, VersR 1985, 288, 290; Hempel, aaO Rn. 57 mwN).
  • OLG Celle, 01.11.2012 - 13 U 241/11

    Berechtigung des Versorgers zur Einstellung der Wasserversorgung wegen

    Ausgenommen hiervon sind lediglich die Einwendungen, die die vertraglichen Grundlagen für die Art und den Umfang seiner Leistungspflicht betreffen (st. Rspr., vgl. z. B. BGH, Urteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 66/09, juris Rn. 16 f.; BGH, Urteil vom 15. Februar 2006 - VIII ZR 138/05, juris Rn. 28; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 178, 179; OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 1518; OLG Hamm, NJW-RR 1991, 1209).
  • OLG Koblenz, 13.03.2006 - 12 U 1227/04

    Wirksamkeit einer nicht kündbaren grunddienstbarkeitsgesicherten unbefristeten

    Soweit sie in diesem Rahmen auch auf eine nicht angemessene überhöhte Preisgestaltung der Beklagten abstellen, geschieht dies als Gesamteinwand und nicht im Sinne von einzelnen Rechnungsbeanstandungen, bei deren Klärung ohnehin besondere Grundsätze gelten würden (vgl. z.B. OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 1518 f.).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2005 - 22 U 73/04

    Kunde im Sinne der AVB FernwärmeV

    Ein Fehler ist dann nicht mehr offensichtlich, wenn er vertiefte rechtliche Überlegungen oder weitere tatsächliche Aufkärung erfordert (Danner/Theobald, a.a.O., Nr. 1 zu § 30, 31 VersorgBdg; OLG Hamm, a.a.O.; OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 1518 f).

    Dem Kunden ist es - wie bei sonstigen Aufrechnungsverboten - unbenommen, seine Gegenrechte im Wege der Widerklage geltend zu machen (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 1518, 1519 f).

  • OLG Celle, 26.09.2013 - 13 U 30/13

    Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

    Ausgenommen hiervon sind lediglich die Einwendungen, die die vertraglichen Grundlagen für die Art und den Umfang seiner Leistungspflicht betreffen (st. Rspr., vgl. z. B. BGH, Urteil vom 21. November 2012 - VIII ZR 17/12, juris Rn. 12 f.; BGH, Urteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 66/09, juris Rn. 16 f; BGH, Urteil vom 15. Februar 2006 - VIII ZR 138/05, juris Rn. 28; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 178, 179; OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 1518; OLG Hamm, NJW-RR 1991, 1209).
  • KG, 22.03.2001 - 19 U 3679/00

    Geltendmachung der Unbilligkeit von Tariffestsetzungen durch ein

    Die vermeintlich fehlende ausreichende Angabe der Kalkulationsgrundlagen für die Billigkeitsentscheidung rechtfertigt allein nicht, daß der Verbraucher seine Zahlungsverpflichtung verweigern kann, obschon der andere Teil seine Hauptleistungspflicht schon erbracht und nur die Grundlagen der Billigkeitsentscheidung, was nicht zur Hauptleistungspflicht zählt, nicht angegeben hat (so auch OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 1518; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1455; Morell, Kommentar z. AVB Wasser, § 30 Anm. d; a.A. OLG Düsseldorf, Recht und Steuern im Gas- und Wasserfach (R + S), 1996, 1, 2).

    Ein offensichtlicher Fehler im Sinne der Nummer 1, der vom Verbraucher darzulegen und ggf. zu beweisen ist, liegt nur dann vor, wenn er für jede unbefangene, mit den näheren Umständen vertraute Person ohne weiteres erkennbar ist, sich aus der Rechnung selbst ergibt und so eindeutig ist, daß er sich bei objektiver Betrachtungsweise auch ohne nähere Prüfung aufdrängt und keinen vernünftigen Zweifel an der Fehlerhaftigkeit zuläßt, wenn also die im Zeitpunkt der Zahlungsverweigerung zutage tretenden Umständen das Vorliegen eines objektiv leicht erkennbaren, ins Auge fallenden Fehlers ergeben (KG, VersR 1985, 288, 289; OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 1518; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1455; Ludwig / Odenthal / Hempel, a.a.O., Anm. II; Morell, Kommentar z. AVB Wasser, § 30 Anm. d; Hermann / Recknagel / Schmidt-Salzer, a.a.O., RdNr. 15).

  • OLG Köln, 19.06.1996 - 27 U 102/95

    Anspruch auf Kaufpreiszahlung aus einem rechtlich als Kaufvertrag einzuordnenden

    Eine solche Berechtigung zielt auf jegliche Einwände, die der Zahlungspflicht des Kunden endgültig den Boden entziehen, und daher auch auf Einwände gegen Entstehung, Fortbestand oder Fälligkeit der Zahlungspflicht, während sich die Berechtigung zum Zahlungsaufschub auf Einwände bezieht, die der Zahlungspflicht nur vorläufig im Wege stehen (OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 1518, 1519; Ludwig/Cordt/Stech/Odenthal, Recht der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung, § 30 AVBEltV Rn. 1).

    Die Frage, ob die Abrechnung des Versorgungsunternehmens bei näherer Prüfung nicht doch fehlerhaft ist, soll einer späteren Klärung überlassen bleiben, sofern der Kunde - was ihm unbenommen ist - von dem Versorgungsunternehmen das zuviel gezahlte Geld zurückfordert (KG VersR 1985, 289; OLG Hamburg NJW-RR 1988, 1518; OLG Hamm WuM 1991, 432; NJW-RR 1991, 1210; Tegethoff/Büdenbender/Klinger § 30 Rn. 2; MorellE § 30 Anm. c; Hermann/Recknagel/Schmidt-Salzer § 30 AVBV Rn. 16).

  • OLG Brandenburg, 19.12.2001 - 3 U 44/01

    Zahlungsanspruch für die Lieferung von Fernwärme

    Der Kunde kann seine Einwendungen lediglich im Rahmen eines Erstattungsverfahrens geltend machen (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1988, 1518; OLG Hamm NJW-RR 1991, 1209 [Wasser]).
  • OLG Hamburg, 12.04.1988 - 1 U 14/88

    Verwirkung des Rechts des Elektrizitätsversorgungsunternehmen zur Stromsperrung

    Das Recht, die Versorgung zahlungsunwilliger Verbraucher von Strom, Wasser, Fernwärme oder Gas einzustellen, soll zwar einerseits "gewährleisten, daß das Versorgungsunternehmen ohne langwierigen Prozeß über nicht offensichtlich begründete Einwendungen der Kunden zu den von ihm in Rechnung gestellten Lieferungsentgelten kommt" (so Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 2. November 1987 - 1 U 138/87).
  • OLG Brandenburg, 15.05.2007 - 11 U 148/06

    Zahlungsanspruch des Energieversorgers bei jahrelang unterlassener

    Die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (NJW-RR 1988, 1518 ff.) verdient insoweit Zustimmung.
  • LG Neuruppin, 14.08.2007 - 3 O 281/07

    Fernwärmeversorgungsvertrag: Unberechtigte Rechnungskürzung unter Berufung auf

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OLG Schleswig, 28.07.1988 - 2 U 28/87 (https://dejure.org/1988,6717)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28.07.1988 - 2 U 28/87 (https://dejure.org/1988,6717)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28. Juli 1988 - 2 U 28/87 (https://dejure.org/1988,6717)
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Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3024
  • NJW-RR 1988, 1518 (Ls.)
 
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