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   OLG Karlsruhe, 14.07.1987 - 18 U 51/87   

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https://dejure.org/1987,6129
OLG Karlsruhe, 14.07.1987 - 18 U 51/87 (https://dejure.org/1987,6129)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.07.1987 - 18 U 51/87 (https://dejure.org/1987,6129)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Juli 1987 - 18 U 51/87 (https://dejure.org/1987,6129)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mitarbeiter; Telegrafenleitung; Fachfirma; Sicherungsmaßnahme; Telegrafenmast

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 152
  • VersR 1989, 82
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.01.1971 - III ZR 208/68

    Wasserrohrbruch - Enteignungsgleicher Eingriff, Unmittelbarkeit, § 836 BGB;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.1987 - 18 U 51/87
    Sie sind vielmehr Ausdruck der für jedermann bestehenden, auf § 823 BGB beruhenden allgemeinen Sicherungspflichten und sind nur insoweit als Sonderfall normiert, als sie eine eigenständige Verschuldens- und Verursachungsvermutung enthalten (vgl. BGHZ 55, 229 (235) = VersR 1971, 452 (453); Kreft in BGB-RGRK 12. Aufl. § 836 Anm. 1 m. w. Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 13.12.2018 - 2 U 71/18

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht: Haftung des Rohbauunternehmers und des

    Denn es ist zwar richtig, dass der Verkehrssicherungspflichtige nicht gegenüber demjenigen haftet, den er selbst mit der Absicherung der Baustelle beauftragt (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 152, 153; OLG Köln, Urteil vom 10.01.1992, 19 U 198/91, BeckRS 1992, 5397, Rn. 15).

    Damit liegt - anders als in dem vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall (NJW-RR 1988, 152, 153) - ein innerer Zusammenhang zwischen dem Schaden und der Gefahrenlage vor.

  • OLG Celle, 02.02.2005 - 9 U 74/04

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht; Umfang der

    Diese systematische Einordnung wird auch von der Rechtsprechung vorgenommen (vgl. explizit OLG Karlsruhe VersR 1989, 82).
  • OLG Rostock, 27.03.2003 - 1 U 118/01

    Zum Regressanspruch des Sozialversicherungsträgers wegen eines Arbeitsunfalls -

    Gegenstand der Arbeit kann die Bearbeitung des Werks (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 152), sein Abbruch (BGH, NJW 1979, 309) oder - wie hier - seine Errichtung sein (Beschluß des Senats vom 30.06.1999 - 1 U 161/97).
  • OLG Stuttgart, 25.03.1998 - 4 U 228/97

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; Verwendung von AGB ; Schutzpflicht für

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