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   OLG Frankfurt, 24.09.1987 - 1 U 138/86   

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https://dejure.org/1987,6386
OLG Frankfurt, 24.09.1987 - 1 U 138/86 (https://dejure.org/1987,6386)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.09.1987 - 1 U 138/86 (https://dejure.org/1987,6386)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. September 1987 - 1 U 138/86 (https://dejure.org/1987,6386)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Streupflicht einer Gemeinde im Straßeneinmündungsbereich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Glatteisunfall: Keine Winterdienstpflicht für Fahrbahn zum Schutz der Fußgänger - Räum- und Streupflicht ohnehin nur für belebte unentbehrliche Fußgängerwege

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 154
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 17.03.2011 - 1 U 210/10

    Streupflicht des Anliegers an Überwegen

    b) Allerdings beschränkt sich die Streupflicht der Gemeinde - selbst wenn insoweit in § 10 Abs. 3 HStrG eine Anknüpfung an die Leistungsfähigkeit wie in § 10 Abs. 4 HStrG für Straßen fehlt - auch bei Überwegen für Fußgänger auf belebte, über die Fahrbahn führende unentbehrliche Überwege; diese Einschränkung folgt aus dem Gesichtspunkt der Leistungsfähigkeit der Gemeinden, da ansonsten die Gemeinden verpflichtet wären, vorrangig Fußgängerüberwege abzustreuen, was auf eine Benachteiligung des Fahrzeugverkehrs gegenüber Fußgängern hinausliefe (BGH, Urt. v. 20.12.1990, VersR 1991, 665 [juris Rn. 13, 18]; Senat, Urt. v. 24.09.1987, NJW-RR 1988, 154; OLG Hamm, a.a.O.).
  • KG, 26.04.2002 - 9 U 9585/00

    Amtspflichten der Gemeinde zur Räumung bei winterlichen Straßenverhältnissen

    Im Einklang mit diesen Grundsätzen sind für Fußgänger innerhalb von geschlossenen Ortschaften auf der Fahrbahn die belebten, über die Fahrbahn führenden unentbehrlichen Fußgängerüberwege - bei denen es sich nicht unbedingt um besonders gekennzeichnete Überwege im Sinne des § 26 StVO handeln muss - zu bestreuen, soweit dafür ein Bedürfnis besteht (vgl. BGH, VersR 1995, 721 L; NJW 1993, 2802, 2803; NJW 1991, 33, 36 = BG HZ 112, 74, 84; VersR 1991, 665 ; VersR 1985, 568, 569; OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 154, 155; OLG Schleswig OLGR 2000, 270; Rinne, aus der neueren Rechtsprechung des BGH, zur Haftung der öffentlichen Hand bei Verletzung der Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Verkehrsflächen, NJW 1996, 3303, 3306).
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