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   BGH, 07.07.1987 - X ZR 23/86   

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https://dejure.org/1987,2101
BGH, 07.07.1987 - X ZR 23/86 (https://dejure.org/1987,2101)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1987 - X ZR 23/86 (https://dejure.org/1987,2101)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1987 - X ZR 23/86 (https://dejure.org/1987,2101)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Folgen von Mängeln im Werkvertragsrecht - Sinn und Zweck der Voraussetzung der Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 633
    Ansprüche des Bestellers vor Abnahme des Werks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 310
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.02.1983 - VII ZR 210/82

    Anforderungen an Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung; Entbehrlichkeit der

    Auszug aus BGH, 07.07.1987 - X ZR 23/86
    Er soll sich entscheiden können, ob er die Folgen mangelnder Erfüllung auf sich nehmen oder durch Tätigwerden innerhalb der Frist von sich abwenden will (vgl. BGH NJW 1983, 1731, 1732; auch Emmerich in MünchKomm., 2. Aufl., § 326 Rdnr. 1).
  • BGH, 12.06.1980 - VII ZR 270/79

    Umfang der Bürgschaft; Geltendmachung zahlreicher Gewährleistungsansprüche

    Auszug aus BGH, 07.07.1987 - X ZR 23/86
    Anders als beim Nachbesserungsanspruch nach § 634 Abs. 1 BGB, bei dem nach der Rechtsprechung der zu beseitigende Mangel so konkret bezeichnet werden muß, daß er nach Art und Ort mit Hilfe eines Sachverständigen oder Zeugen festgestellt werden kann (BGH WM 1980, 951, 952), genügt für § 326 Abs. 1 BGB das Verlangen, die vertragliche Leistung binnen der bestimmten Frist zu bewirken; denn vor der Abnahme ist das vertraglich geschuldete Werk noch nicht auf einen bestimmten Gegenstand konkretisiert.
  • BGH, 25.03.2010 - VII ZR 224/08

    Schadensersatz statt Leistung: Anforderungen an die Leistungsaufforderung

    Für eine Leistungsaufforderung im Sinne des § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB reicht grundsätzlich die Aufforderung, die vertragliche Leistung zu bewirken (im Anschluss an BGH, Urteil vom 7. Juli 1987, X ZR 23/86, NJW-RR 1988, 310).

    Das hat der Bundesgerichtshof schon zur Leistungsaufforderung mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung nach § 326 Abs. 1 BGB a.F. entschieden (BGH, Urteil vom 7. Juli 1987 - X ZR 23/86, NJW-RR 1988, 310).

  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 8/96

    Begründung der Revision durch den der Prozeßpartei beigetretenen Streithelfer;

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 7.7.1987 - X ZR 23/86, NJW-RR 1988, 310, 311; Urt. v. 26.9.1996 - X ZR 33/94, NJW 1997, 50) und ergibt sich aus § 636 Abs. 1 Satz 2 BGB, wonach bei verspäteter Herstellung des Werkes die dem Besteller im Falle des Verzugs des Unternehmers zustehenden Rechte unberührt bleiben.
  • OLG Stuttgart, 25.07.2007 - 6 U 242/03

    VOB-Vertrag: Anzuwendende DIN bei der Verlegung von Natursteinplatten

    Eine nähere Bezeichnung der Mängel ist im Rahmen des § 326 BGB a.F. nicht erforderlich gewesen (BGH NJW-RR 1988, 310, 311) .
  • BGH, 28.03.1996 - VII ZR 228/94

    Rücktritt von einem Werkvertrag über Planungsleistungen wegen Zeitverzugs;

    a) Richtig ist, daß der Besteller eines Werkes grundsätzlich bis zur Abnahme aus § 326 BGB vorgehen kann (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 1987 - X ZR 23/86 = NJW-RR 1988, 310, 311).
  • OLG München, 26.02.2009 - 29 U 3316/08

    Bestimmtheit einer Leistungsaufforderung bei einem Fernsehproduktionsvertrag -

    Die Unzulänglichkeit der Leistung muss so genau beschrieben werden, dass sie individualisiert werden kann (vgl. RGZ 114, 3, 8; BGH NJW-RR 1988, 310, 311; Münchner Kommentar/ Ernst, BGB, 5. Auflage, § 323 Rn. 61; Palandt/ Grüneberg, BGB, 68. Auflage, § 323 Rn. 13; Soergel/ Gsell, BGB, 5. Auflage, § 323 Rn. 73; Grothe in: Bamberger/ Roth, Beck'scher Onlinekommentar 2007, § 323 Rn. 13).

    Bei einem Werkvertrag kann sich der Besteller, solange er das Werk noch nicht abgenommen hat, darauf beschränken, die Erfüllung eines mangelfreien Werkes zu verlangen, denn vor der Abnahme ist das vertraglich geschuldete Werk noch nicht auf einen bestimmten Gegenstand konkretisiert (vgl. BGH NJW-RR 1988, 310, 311).

  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 33/94

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung neben der

    Daß ein solcher Anspruch bei fehlender Abnahme neben den werkvertraglichen Ansprüchen aus §§ 634 und 635 BGB geltend gemacht werden kann, hat der Senat bereits anerkannt (Sen.Urt. v. 07.07.1987 - X ZR 23/86, NJW-RR 1988, 310, 311).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.1998 - 22 U 245/96

    Verstoß gegen die "anerkannten Regeln der Technik"?

    Da eine Abnahme der vom Beklagten erbrachten Leistungen nicht erfolgt war, genügte im Rahmen des § 326 Abs. 1 BGB die allgemeine Aufforderung zur Vertragserfüllung; eine genaue Bezeichnung der noch nicht erbrachten Leistungen und/oder der Mängel erbrachter Leistungen war dazu nicht erforderlich (vgl. BGH NJW-RR 1988, 310, 311).
  • OLG Stuttgart, 07.11.1995 - 12 U 92/95

    Ausschluß der Wandelung im Bauträgervertrag?

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  • OLG Köln, 04.02.1994 - 19 U 138/93

    Einbeziehung der VOB/B; Aufwendungsersatz nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B

    Was insoweit für die Regelung in § 326 BGB anerkannt ist (vgl. hierzu nur BGH NJW-RR 1988, 310, 311; NJW 1983, 1731, 1732), gilt entsprechend auch hier.
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