Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 05.11.1987

Rechtsprechung
   BGH, 25.03.1987 - IVb ARZ 6/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1732
BGH, 25.03.1987 - IVb ARZ 6/87 (https://dejure.org/1987,1732)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1987 - IVb ARZ 6/87 (https://dejure.org/1987,1732)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1987 - IVb ARZ 6/87 (https://dejure.org/1987,1732)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,1732) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Örtliche Zuständigkeit eines Gerichts für einen Entmündigungsantrag wegen Geisteskrankheit - Wirksame Behandlung eines aufgegebenen Wohnsitzes trotz bestehender Zweifel - Zuständigkeit eines Gerichts durch bindende Verweisung - Feststellung des Wohnsitz-Gerichtsstandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Örtliche Zuständigkeit für einen Entmündigungsantrag bei Aufgabe des Wohnsitzes durch den Antragsgegner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 387
  • MDR 1987, 829
  • FamRZ 1987, 693
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.1952 - IV ZB 21/52

    Kind aus geschiedener Ehe. Wohnsitz

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - IVb ARZ 6/87
    Demgemäß ist davon auszugehen, daß der Antragsgegner den Wohnsitz in M. gemäß § 7 Abs. 3 BGB rechtswirksam durch geschäftsähnliches Verhalten aufgegeben hat (vgl. BGHZ 7, 104, 109).
  • BGH, 22.03.1961 - IV ZB 308/60

    Beschwerderecht eines Geisteskranken

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - IVb ARZ 6/87
    Für das vorliegende Gerichtsstandsbestimmungsverfahren, das den Entmündigungsprozeß nur vorbereitet, ist die Geschäftsfähigkeit des Antragsgegners in dem maßgeblichen Zeitpunkt im April 1984 nach allgemeinen Grundsätzen zu unterstellen (vgl. BGH Beschluß vom 12. Februar 1987 - I ARZ 650/86, zur Veröffentlichung bestimmt; auch BGHZ 35, 1, 6) [BGH 22.03.1961 - IV ZB 308/60].
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - IVb ARZ 6/87
    Denn weder das Amtsgericht Moers noch das Amtsgericht Kleve haben dem Antragsgegner vor Erlaß ihrer Entscheidung rechtliches Gehör zu der beabsichtigten Verweisung gewährt (vgl. BGHZ 71, 69, 72 f).
  • BGH, 12.02.1987 - I ARZ 650/86

    Überprüfung der Prozeßfähigkeit des Antragstellers in Verfahren der

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - IVb ARZ 6/87
    Für das vorliegende Gerichtsstandsbestimmungsverfahren, das den Entmündigungsprozeß nur vorbereitet, ist die Geschäftsfähigkeit des Antragsgegners in dem maßgeblichen Zeitpunkt im April 1984 nach allgemeinen Grundsätzen zu unterstellen (vgl. BGH Beschluß vom 12. Februar 1987 - I ARZ 650/86, zur Veröffentlichung bestimmt; auch BGHZ 35, 1, 6) [BGH 22.03.1961 - IV ZB 308/60].
  • OLG Köln, 06.02.2015 - 2 Wx 27/15

    Gegenstandswert der Eintragung als Eigentümer eines Grundstücks

    Bei der Aufhebung und Begründung eines Wohnsitzes handelt es sich um geschäftsähnliche Handlungen, die das Vorhandensein eines entsprechenden Willens voraussetzen (BGHZ 7, 104, 109; BGH, NJW-RR 1988, 387; BayObLG, Rpfleger 1990, 73 f.; m.w.Nachw.).

    Denn Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Erblassers, die nach § 8 BGB zur Unwirksamkeit eines Wohnsitzwechsels führen können, ist im Verfahren der Bestimmung des für ein Erbscheinverfahren zuständigen Gerichts nicht nachzugehen (BayObLG, Rpfleger 1990, 73 f.; ebenso BGH, NJW-RR 1988, 387 für das frühere Entmündigungsverfahren) - nichts anderes gilt für das hier vorliegende Verfahren auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses.

  • OLG Hamm, 11.12.2015 - 32 Sa 39/15

    Ermittlung des Wohnsitzes im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren

    Der Wohnsitz (§ 7 ZPO) einer Partei besteht dort, wo sie mit Domizilwillen den räumlichen Mittelpunkt ihres Lebens bzw. den räumlichen Schwerpunkt ihrer Lebensverhältnisse hat (BGH, Beschluss vom 25. März 1987 - IVb ARZ 6/87 -, Rn. 6, juris).
  • BayObLG, 24.08.1989 - AR 1 Z 90/89

    Bestimmung der Zuständigkeit des Nachlassgerichts bei nicht eindeutigem Wohnsitz;

    Diesen Zweifeln ist jedoch im Verfahren der Bestimmung des zuständigen Gerichts nicht nachzugehen (BGH NJW-RR 1988, 387).

    Für das vorliegende Verfahren der Zuständigkeitsbestimmung, welches das Nachlaßverfahren nur vorbereitet, ist nach allgemeinen Grundsätzen die Geschäftsfähigkeit des Erblassers im maßgeblichen Zeitpunkt zu unterstellen (vgl. BGH NJW-RR 1988, 387 m.w.Nachw.).

  • AG Köln, 18.02.2008 - 71 IK 585/07

    Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen einer mit

    Der Begriff des Wohnsitzes ist in der ZPO nicht bestimmt und den §§ 7 bis 11 BGB zu entnehmen (vgl. BGH MDR 1987, 829).
  • BGH, 08.10.1997 - XII ARZ 28/97

    Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH; Bindungswirkung

    Indessen ist eine polizeiliche Anmeldung zwar ein Beweisanzeichen, reicht aber zur Annahme eines Wohnsitzes im Sinne von § 7 BGB als tatsächlichen und auf Dauer angelegten Lebens- und Daseinsmittelpunktes noch nicht aus (vgl. Senatsbeschluß vom 25. März 1987 - IVb ARZ 6/87 - BGHR aaO allgemeiner Gerichtsstand 1).
  • BGH, 01.10.1997 - XII ARZ 23/97

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Wenn und soweit die Beklagte danach mit Domizilwillen den räumlichen Mittelpunkt ihrer Lebensverhältnisse (vgl. Senatsbeschluß vom 25. März 1987 - IVb ARZ 6/87 = BGHR BGB § 7 Abs. 3 Aufhebungswille 1 m.N.) ausschließlich in Wilhelmshaven hatte, bestand allein dort ihr Wohnsitz im Sinne von § 7 Abs. 1 BGB und demgemäß ihr allgemeiner Gerichtsstand im Sinne von § 13 ZPO.
  • BGH, 06.02.1991 - XII ARZ 3/91

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH (BGH) - Interne, den

    Selbst wenn die seitherige klinische Behandlung in L. nicht als eine mit Domizilwillen der Antragstellerin oder ihres Vormundes vollzogene Wohnsitzbegründung anzusehen wäre (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 25. März 1987 - IVb ARZ 6/87 - BGHR ZPO § 36 Nr. 6, allgemeiner Gerichtsstand 1), würde mangels Bestehens eines anderen Wohnsitzes L. als Aufenthaltsort den allgemeinen Gerichtsstand der Antragstellerin bestimmen (§ 16 ZPO) und die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Lüneburg begründen.
  • BayObLG, 08.12.1989 - AR 1 Z 134/89

    Zuständigkeitsbestimmung im Rahmen einer Nachlaßsache; Unterstellung der

    Zwar kann im Verfahren der Zuständigkeitsbestimmmung die Geschäftsfähigkeit des Erblassers im maßgebenden Zeitpunkt einer Wohnsitzbegründung unterstellt werden (vgl. BGH NJW-RR 1988, 387 m.w.Nachw. für den Entmündigungsprozeß; BayObLG AR 1 Z 90/89, Beschluß vom 24.8.1989 S. 7/8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 1 Z 42/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1525
BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 1 Z 42/87 (https://dejure.org/1987,1525)
BayObLG, Entscheidung vom 05.11.1987 - BReg. 1 Z 42/87 (https://dejure.org/1987,1525)
BayObLG, Entscheidung vom 05. November 1987 - BReg. 1 Z 42/87 (https://dejure.org/1987,1525)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,1525) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Testamentsvollstreckung; Testamentsauslegung; Rechtsfolgen; Tod; Testamentsvollstrecker; Erbfall

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 387
  • FamRZ 1988, 325
  • Rpfleger 1988, 67
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • BayObLG, 26.10.1994 - 1Z BR 159/93

    Erlöschen des Testamentsvollstreckeramtes

    Zur Feststellung des Erblasserwillens ist der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände zu würdigen, auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (BayObLG FamRZ 1988, 325/326).

    Es hat sich jedoch nicht mit der Möglichkeit befaßt, daß ein dahingehender Wille des Erblassers, ebenso wie ein Ersuchen an das Nachlaßgericht um Ernennung eines Testamentsvollstreckers (vgl. dazu BayObLGZ 1991, 158/163 und BayObLG FamRZ 1988, 325/326), auch im Wege der ergänzenden Auslegung ermittelt werden kann.

    Dem Rechtsbeschwerdeführer ist allerdings anzugeben, daß die Feststellung, der Erblasser habe gemäß § 2197 Abs. 2 BGB einen Ersatzvollstrecker bestellt, auch im Wege der ergänzenden Auslegung getroffen werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 325/326 für das Ersuchen an das Nachlaßgericht).

    (4) Da der Erblasser somit die Testamentsvollstreckung hinsichtlich beider Erbteile fortbestehen lassen wollte, selbst aber nicht in geeigneter Weise für die Bestimmung der Person des Ersatzvollstreckers Vorsorge getroffen hat, ist nach den Grundsätzen der ergänzenden Testamentsauslegung anzunehmen, daß er gemäß § 2200 BGB das Nachlaßgericht um Ernennung dieses Ersatzvollstreckers ersucht hat, da sich andernfalls die Anordnung der Testamentsvollstreckung nicht mehr auswirken könnte (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 325/326).

  • OLG Nürnberg, 16.07.2014 - 12 U 2267/12

    GmbH: Bestellung eines gemeinsamen Vertreters durch die Mitberechtigten an einem

    Bei der Anordnung einer Testamentsvollstreckung können insbesondere die Gründe, die den Erblasser zu deren Anordnung bestimmt haben, aufschlussreich sein (BayObLG, NJW-RR 1988, 387; FamRZ 1988, 325).
  • OLG Hamm, 06.11.2000 - 15 W 188/00

    Auswechslung eines im gemeinschaftlichen Testament ernannten

    Es genügt, dass sich ein darauf gerichteter Wille des Erblassers durch Auslegung ggf. durch ergänzende Auslegung der letztwilligen Verfügung ermitteln lässt (Senat, OLGZ 1976, 20, 21; BayObLG, FamRZ 1988, 325).

    Dabei muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher außerhalb der Testamentsurkunde, als Ganzes gewürdigt werden (vgl. BayObLG, FamRZ 1988, 325, 326).

  • BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 248/96

    Auslegung eines Testaments - Testamentsvollstreckung zur Erfüllung einer Auflage

    (3) Für die Ermittlung des Erblasserwillens können insbesondere die Gründe, die den Erblasser zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bestimmt haben, aufschlußreich sein (BayObLG FamRZ 1988, 325 /326).

    (4) Zutreffend hat das Landgericht ferner festgestellt, daß die Gründe der Erblasserin für die Anordnung der Testamentsvollstreckung nach dem Wegfall des von ihr benannten Testamentsvollstreckers fortbestehen und sich der Zweck der Testamentsvollstreckung noch nicht erledigt hat (BayObLG FamRZ 1988, 325 ; OLG Hamm OLGZ 1976, 20/21; Soergel/Damrau § 2200 Rn. 3).

  • OLG München, 23.01.2009 - 31 Wx 116/08

    Überprüfung der seitens des Nachlassgerichts angeordneten Testamentsvollstreckung

    Insoweit kann insbesondere von Bedeutung sein, welche Gründe den Erblasser zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bestimmt haben und ob diese Gründe, von seinem Standpunkt aus, auch nach dem Wegfall der im Testament benannten Person fortbestehen (BayObLG NJW-RR 2003, 224/225 m.w.N.; NJW-RR 1988, 387/388).
  • BayObLG, 01.10.2002 - 1Z BR 83/02

    Auslegung letztwilliger Verfügung zur Testamentsvollstreckung - Weigerung des

    Es genügt, dass sich durch - gegebenenfalls ergänzende - Auslegung der letztwilligen Verfügung (§§ 133, 2084 BGB) ein darauf gerichteter Wille des Erblassers feststellen lässt (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 387/388; Staudinger/ Reimann § 2200 Rn. 7; MünchKomm/Brandner § 2200 Rn. 4; Soergel/Damrau BGB 12. Aufl. § 2200 Rn. 2).
  • BayObLG, 04.04.2001 - 1Z BR 13/01

    Beschwerdeberechtigung gegen die Ernennung eines Testamentsvollstreckers

    Es genügt, daß sich durch Auslegung, gegebenenfalls durch ergänzende Auslegung der letztwilligen Verfügung (§§ 133, 2084 BGB) ein darauf gerichteter Wille des Erblassers feststellen läßt (BayObLG FamRZ 1988, 325 m.w.N.).

    Von maßgeblicher Bedeutung ist, welche Gründe den Erblasser zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bestimmt haben und ob diese Gründe, von seinem Standpunkt aus, auch nach dem Wegfall der im Testament benannten Person fortbestehen, insbesondere ob noch Aufgaben des Testamentsvollstreckers zu erfüllen sind (vgl. im einzelnen BayObLG FamRZ 1988, 325/326).

  • OLG Hamm, 30.12.2014 - 15 W 248/14

    Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht

    Insoweit kann insbesondere von Bedeutung sein, welche Gründe den Erblasser zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bestimmt haben und ob diese Gründe, von seinem Standpunkt aus, auch nach dem Wegfall der im Testament benannten Person fortbestehen (BayObLG NJW-RR 2003, 224/225 m.w.N.; NJW-RR 1988, 387/388).
  • BayObLG, 22.04.1988 - BReg. 1 Z 64/87

    Testamentsauslegung

    Auch Umstände, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, sowie die allgemeine Lebenserfahrung müssen berücksichtigt werden (vgl. BGHZ 86, 41/45 f.; BGH FamRZ 1987, 475/476; BayObLGZ 1976, 67/75; BayObLG FamRZ 1988, 325/326).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 20 W 493/00

    Auslegung letztwilliger Verfügungen von DDR-Bürgern

    Dabei müssen die Schlussfolgerungen des Tatrichters nicht zwingend sein; es genügt, wenn sie nur möglich sind, mag auch eine andere Schlussfolgerung ebenso nahe oder noch näher liegen (BayObLG, FamRZ 1986, 610 ff, 611; BayObLG, NJW-RR 1988, 387 ff, 388).
  • BayObLG, 12.07.1994 - 1Z BR 148/93

    Berufung eines Testamentsvollstreckers

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht