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   BGH, 17.02.1988 - IVa ZR 205/86   

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https://dejure.org/1988,5738
BGH, 17.02.1988 - IVa ZR 205/86 (https://dejure.org/1988,5738)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1988 - IVa ZR 205/86 (https://dejure.org/1988,5738)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1988 - IVa ZR 205/86 (https://dejure.org/1988,5738)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Telegrafische oder fernmündliche Schadensmeldung an die Versicherung - Anzeige des Schadens an die Versicherung - Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadensfall - Aufstellung einer Stehlgutliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 728
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Karlsruhe, 20.09.2011 - 12 U 89/11

    Hausratsversicherung: Leistungsfreiheit wegen verspäteter Vorlage einer

    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 1988, 728) handelt es sich bei einer Stehlgutliste um eine Aufstellung der entwendeten, möglichst genau beschriebenen Sachen.
  • OLG Celle, 11.12.2014 - 8 U 190/14

    Hausratversicherung; Obliegenheitsverletzung; Stehlgutliste; Belehrung;

    Soweit der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung ausgeführt hat, bei einer "Stehlgutliste" handele es sich um eine Aufstellung der entwendeten, möglichst genau beschriebenen Sachen, ging es um eine Geschäfts- und Betriebsversicherung (BGH, Urteil vom 17. Februar 1988 - IVa ZR 205/86 -).
  • BGH, 14.02.1996 - IV ZR 334/94

    Anspruch auf Versicherungsleistungen aus einer gebündelten Geschäftsversicherung,

    Das verkennt die Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 17. Februar 1988 - IVa ZR 205/86 - NJW-RR 1988, 728 = VVGE § 3 AEB Nr. 1), auf die sich das Berufungsgericht selbst beruft.
  • OLG Düsseldorf, 15.08.2008 - 4 U 114/08

    Rechtsfolgen des Unterlassens der Einreichung einer Stehlgutliste bei der Polizei

    Mit ihnen lässt sich eine Zuordnung zu möglicherweise aufgefundenem Diebesgut nicht treffen (BGH, Urteil vom 17. Februar 1988, IVa ZR 205/86, NJW-RR 1988, 728).
  • OLG Nürnberg, 09.12.2009 - 8 U 1635/09

    Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung: Obliegenheitsverletzung durch verspätete

    Mit ihnen lässt sich eine Zuordnung zu möglicherweise aufgefundenem Diebesgut nicht treffen (BGH, Urteil vom 17. Februar 1988, IVa ZR 205/86, NJW-RR 1988, 728).
  • LG Köln, 07.12.2016 - 26 O 216/16

    Hausratversicherung - Obliegenheit zur Einreichung einer Stehlgutliste

    Diese Anforderungen werden nach der Rechtsprechung an eine Stehlgutliste gestellt (vgl. BGH, Urteil vom 17.02.1988 - IVa ZR 205/86; OLG Köln, Urteil vom 19.11.2007 - 9 U 193/06, Rüffer, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl.,§ 32 Rn. 173).
  • OLG Celle, 25.10.2006 - 8 W 76/06

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Hausratversicherung

    Damit die Polizei erfolgversprechende Fahndungsmaßnahmen ergreifen kann, ist es erforderlich, dass die Stehlgutliste möglichst präzise Angaben enthält, die die einzelnen Gegenstände individualisierbar machen (vgl. BGH NJW-RR 1996, 981; 1988, 728; OLG Köln VersR 2005, 1531 ; NJW-RR 2004, 246; NVersZ 2001, 29; OLG Hamburg VersR 1998, 50).
  • LG Köln, 09.02.1995 - 24 O 75/94
    Unerläßlich und notwendig wäre es bei den vorliegend vor allem in Frage stehenden wertvollen elektronischen Geräten gewesen, die Typenbezeichnung und die Gerätenummern zu benennen (vgl. BGH NJW-RR 1988, 728).
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