Weitere Entscheidung unten: LG Hannover, 03.12.1987

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.11.1987 - 3 U 328/86   

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https://dejure.org/1987,3721
OLG Hamm, 11.11.1987 - 3 U 328/86 (https://dejure.org/1987,3721)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.11.1987 - 3 U 328/86 (https://dejure.org/1987,3721)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. November 1987 - 3 U 328/86 (https://dejure.org/1987,3721)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorsichtige Fahrweise eines Kraftfahrers; Müllfahrzeug ; Seitenabstand; Schrittgeschwindigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 3 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 866
  • NZV 1989, 75 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 12.12.2023 - VI ZR 77/23

    Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung bei Vorbeifahrt an einem

    Lässt sich ein ausreichender Seitenabstand zum Müllabfuhrfahrzeug, durch den die Gefährdung eines plötzlich vor oder hinter dem Müllabfuhrfahrzeug hervortretenden Müllwerkers vermieden werden kann, nicht einhalten, so ist die Geschwindigkeit gemäß § 1, § 3 Abs. 1 Satz 2 StVO so weit zu drosseln, dass der Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug notfalls sofort zum Stehen bringen kann (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1988, 866, 867 und OLG Karlsruhe, r+s 2018, 671 Rn. 24 mwN: in der Regel Schrittgeschwindigkeit; ebenso LG Münster, ZfSch 2002, 422, 423, juris Rn. 20; Freymann in Geigel, Haftpflichtprozess, 28. Aufl., § 35 StVO Rn. 713; für die Vorbeifahrt an einem Linienbus schon vor Schaffung des heutigen § 20 StVO vgl. auch: Senatsurteil vom 21. Februar 1967 - VI ZR 145/65, VersR 1967, 582, juris Rn. 15; BGH, Urteil vom 10. April 1968 - 4 StR 62/68, NJW 1968, 1532 f., juris Rn. 5; Beschluss vom 27. Mai 1959 - 4 StR 49/59, BGHSt 13, 169, 175, juris Rn. 15 f.).
  • OLG Celle, 15.02.2023 - 14 U 111/22

    Müllfahrzeug; Schrittgeschwindigkeit; Seitenabstand; Verhalten beim Passieren

    Nach der Rechtsprechung verschiedener Gerichte (z.B. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Juli 2018 - 1 U 117/17, Rn. 27, juris, mit Verweis u.a. auf OLG Hamm, Urteil vom 11.11.1987 - 3 U 328/86 , NJW-RR 1988, 866; LG Münster, Urteil vom 26.04.2002 - 16 O 83/02 , ZfS 2002, 422), darf an Müllfahrzeugen im Einsatz nur langsam, d.h. in der Regel mit Schrittgeschwindigkeit oder 2 m Sicherheitsabstand vorbeigefahren werden.
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2018 - 1 U 117/17

    Kollision Müllfahrzeug mit vorbeifahrendem Fahrzeug

    Darüber hinaus übersieht diese Argumentation schon im Ausgangspunkt, dass das OLG Hamm in besagtem Urteil vom 11. November 1987 - 3 U 328/86 - nur darauf erkannt hat, die übrigen Verkehrsteilnehmer hätten vorsichtig zu fahren, wenn ein Müllfahrzeug am Straßenrand anhalte; es sei geboten, einen Seitenabstand von zwei Metern einzuhalten oder aber mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, weil immer damit zu rechnen sei, dass Müllwerker die Fahrbahn beträten (OLG Hamm, a.a.O., juris).

    Denn mit Blick auf die Privilegierung von Müllfahrzeugen im Einsatz ist diesen gegenüber besondere Vorsicht geboten, an ihnen darf nur langsam, d.h. in der Regel mit Schrittgeschwindigkeit oder 2 m Sicherheitsabstand vorbeigefahren werden (s.o. sowie OLG Hamm, Urt. v. 11.11.1987 - 3 U 328/86 -, NJW-RR 1988, 866; LG Münster, Urt. v. 26.04.2002 - 16 O 83/02 -, ZfS 2002, 422; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 01.09.1982 - 5 Ss OWi 467/81 - 390/81 I -, VRS 64, 458; Hentschel/König/Dauer-König, StVR, a.a.O., § 35 StVO, Rn. 13).

  • LG Saarbrücken, 17.04.2014 - 13 S 24/14

    Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines

    Zu den typischen, in Betracht zu ziehenden Gefahren gehört unter solchen Umständen auch das Risiko, dass die bei Einsatz eines Baustellenfahrzeugs tätigen Personen - etwa Straßenwärter oder Bauarbeiter - die im Straßenverkehr gebotene Sorgfalt nicht stets in jeder Hinsicht beachten, weil ihr Hauptaugenmerk auf ihrer Arbeitsverrichtung liegt (vgl. OLG Hamm VRS 35, 58; OLG Düsseldorf VRS 64, 458; NJW-RR 1988, 866; LG Berlin, Schaden-Praxis 2002, 263 f.).
  • LG Münster, 26.04.2002 - 16 O 83/02

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem Müllmann

    Das Gericht schließt sich der Ansicht an, dass ein Kraftfahrer, der ein Müllfahrzeug passieren will, entweder einen Mindestabstand von 2m oder Schrittgeschwindigkeit einzuhalten hat (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1988, 866, 867; OLG Hamm, VRS 35, 58, 60; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. A:, § 35 StVO, Rdn. 13).

    Mit dem OLG Hamm ist das Gericht der Ansicht, dass in Anlehnung an die vom BGH (vgl. NJW 1968, 1532) für an Haltestellen stehende Busse aufgestellten Regeln dem Kraftfahrer auch beim Passieren von Müllfahrzeugen eine solche vorsichtige Fahrweise abzuverlangen ist (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1988, 866, 867).

  • OLG Brandenburg, 23.04.2009 - 12 U 237/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines an einem Müllfahrzeug vorbeifahrenden

    Ein Kraftfahrer, der ein Müllfahrzeug passieren will, muss entweder einen Mindestabstand von 2 m einhalten oder Schrittgeschwindigkeit fahren (OLG Hamm, NJW-RR 1988, 866 ; LG Münster, ZfS 2002, 422).
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Rechtsprechung
   LG Hannover, 03.12.1987 - 3 S 302/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3358
LG Hannover, 03.12.1987 - 3 S 302/87 (https://dejure.org/1987,3358)
LG Hannover, Entscheidung vom 03.12.1987 - 3 S 302/87 (https://dejure.org/1987,3358)
LG Hannover, Entscheidung vom 03. Dezember 1987 - 3 S 302/87 (https://dejure.org/1987,3358)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    BGB § 254; StVO § 2 Abs. 4 S. 2 § 8
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem den Radweg in Gegenrichtung benutzenden Radfahrer

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 866
  • VersR 1988, 859
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 192/86

    Vorfahrtsrecht eines Radfahrers

    Auszug aus LG Hannover, 03.12.1987 - 3 S 302/87
    Die Entscheidung des BGH (NJW 1986, 2651 [hier: II (286) 208 a]) steht dem nicht entgegen.
  • OLG Saarbrücken, 13.01.2004 - 3 U 244/03

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Fahrzeugkollision mit einem den Radweg

    In diesem Zusammenhang kann es dahinstehen, ob das Vorfahrtsrecht der Klägerin dadurch entfallen ist, dass sie entgegen § 2 Abs. 4 Satz 2 u. 3 StVO den linksseitigen Radweg benutzt hat (so OLG Hamburg, VersR 1987, 106; OLG Celle, NJW 1986, 2065 (2066); OLG Bremen, VersR 1997, 765 (766); LG Hannover, NJW-RR 1988, 866; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage, § 8 StVO, Rdnr. 30) oder ob ein solcher Verkehrsverstoß - anders als ein Befahren einer Einbahnstraße in falscher Richtung - das Vorfahrtsrecht unberührt lässt (so BGH, NJW 1986, 2651; OLG Hamm, zfs 1996, 284; OLG Düsseldorf, DAR 2001, 78; AG Köln, VersR 1987, 698 (699)).

    b) Auf Seiten der Klägerin ist dagegen zu berücksichtigen, dass diese entgegen § 2 Abs. 4 Satz 2 u. 3 StVO in unerlaubter Weise den linksseitigen Radweg benutzt hat (vgl. OLG Hamm, VersR 1999, 1432; LG Hannover, NJW-RR 1988, 866; Hentschel, aaO., § 2 StVO, Rdnr. 67a u. 67b).

    Ein von rechts heranfahrender Radfahrer muss aber damit rechnen, dass ein wartepflichtiger, nach rechts abbiegender Pkw-Fahrer sein Augenmerk vornehmlich auf den von links herannahenden Verkehr richtet, da normalerweise nur aus dieser Richtung bevorrechtigte Fahrzeuge zu erwarten sind, die ihm gefährlich werden können (vgl. OLG Bremen, VersR 1997, 765; OLG Hamm, VersR 1999, 1432; OLG Düsseldorf, DAR 2001, 78 (79); LG Hannover, NJW-RR 1988, 866).

    Deren Höhe ist nach dem Einzelfall zu bestimmen, wobei sowohl eine hälftige Haftungsverteilung (vgl. OLG Hamm, VersR 1999, 1432 (1433); AG Köln, VersR 1987, 698 (699)) als auch eine überwiegende Haftung des Führers des einbiegenden Kraftfahrzeugs (vgl. LG Hannover, NJW-RR 1988, 866 (2/3)) in Betracht kommt.

    Nicht hinreichend berücksichtigt hat das Landgericht den Umstand, dass die Klägerin nicht bedacht hat, dass wartepflichtige Fahrzeugführer ihr Augenmerk an der Kreuzung beim Rechtsabbiegen vornehmlich nach links richten, so dass die Möglichkeit besteht, dass diese von rechts herankommende Radfahrer übersehen (vgl. OLG Bremen, VersR 1997, 765; OLG Hamm, VersR 1999, 1432; OLG Düsseldorf, DAR 2001, 78 (79); LG, Hannover, NJW-RR 1988, 866).

  • KG, 18.01.1993 - 12 U 6697/91

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem den Radweg in umgekehrter Richtung

    Hiernach ist vorliegend abweichend vom Landgericht nicht auf die vom Landgericht Hannover (DAR 1988, 166 ) angenommene Mithaftung des Radfahrers nach einer Quote von 1/3 bezüglich materiellen Schadens abzustellen, abgesehen davon, daß Schmerzensgeld nicht zu quotieren ist.
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2011 - 1 W 32/11

    Angemessenheit eines Schmerzensgeldes für die Folgen des Verkehrsunfalls i.R.d.

    Deren Höhe ist dabei nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu bestimmen, wobei sowohl eine hälftige Haftungsverteilung (vgl. OLG Saarbrücken, Schaden-Praxis 2004, 219; OLG Hamm, VersR 1999, 1432 (1433)) als auch eine überwiegende Haftung des Führers des einbiegenden Kraftfahrzeugs ( Senat, Urteil vom 17.05.2011, Az.: I - 1 U 135/10 (65 %); OLG Frankfurt/Main, VersR 2005, 523 (2/3); OLG Hamm, NZV 1997, 123 (2/3); LG Hannover, NJW-RR 1988, 866 (2/3)) in Betracht kommt.
  • OLG Celle, 09.09.2009 - 14 U 41/09

    Dokumentierung eines gerichtlichen Hinweises; Haftungsverteilung bei Kollision

    In der Rechtsprechung sind in vergleichbaren Konstellationen mehrfach Gewichtungen im Bereich von 2 : 1 ausgeurteilt worden (vgl. z. B. LG Hagen, SVR 2006, 265: 70 : 30 zugunsten des Radfahrers, da die von dem Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr ein erhebliches Gewicht hat; LG Hannover, DAR 1988, 166 : 1/3 : 2/3 zugunsten des Radfahrers; KG, DAR 1993, 257 : 1/4 : 3/4 zugunsten des lediglich 14 Jahre alten Radfahrers, dessen Mitverschulden nicht in gleichem Maße wie dasjenige eines erwachsenen Radfahrers ins Gewicht falle).
  • OLG Karlsruhe, 23.08.1989 - 1 U 347/88

    Angurten; Anschnallen; Mitverschulden; Haftung; Verkehrsunfall

    Weitere Rechtsprechung zur Bemessung der Mithaftungsquote: OLG Frankfurt (Urteil Ä 1 U 24/85 Ä v. 21.11.85, in VersR 1987, 670) mit Abwägungskriterien (u. a. Unfallhergang u. -verschulden) und 50 %-Quote im Falle einer Beifahrerin, ferner (Urteil Ä 17 U 160/82 Ä v 4 6 86, in VRS 73, 171) mit 50 %-Quote zu Lasten einer am Kopf schwer verletzten Fahrerin: Kammergericht (Urteil Ä 12 U 3606/84 Ä v. 12.12.85, in VerkMitt 1986, 35 und Ä 12 U 1314/85 Ä v 16.12.85, in VerkMitt 1986, 35) jeweils mit Erwägungen zur Mithaftung eines Pkw-Insassen, ohne Regelquote, bei deliktischer Verantwortlichkeit des Unfallverursachers: OLG München (Urteil Ä 10 U 2344/84 Ä v 30.11.84, in VersR 1985, 868) mit Abwägungskriterien und 50 %-Quote zu Lasten einer Fahrerin mit Gesichtsverletzungen; LG Ravensburg (Urteil Ä1 O 1514/85 Ä v 19.1. 88, in DAR 1988, 166) mit 2/3-Quote zu Lasten eines schwer am Kopf verletzten Beifahrers.
  • LG München II, 10.11.2015 - 12 O 2088/13

    Materielle und immaterielle Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

    Diese Rechtsprechung des Strafsenats hat in der zivilrechtlichen Judikatur - soweit für das Gericht ersichtlich - keinen Widerspruch gefunden (vgl. nur: KG: Urteil vom 18.01.1993, 12 U 6697/91; LG Hannover: Urteil vom 03.12.1987 - 3 S 302/87).
  • LG München I, 10.11.2015 - 12 O 2088/13

    Materielle und immaterielle Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

    Diese Rechtsprechung des Strafsenats hat in der zivilrechtlichen Judikatur - soweit für das Gericht ersichtlich - keinen Widerspruch gefunden (vgl. nur: KG: Urteil vom 18.01.1993, 12 U 6697/91; LG Hannover: Urteil vom 03.12.1987 - 3 S 302/87).
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