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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.04.1988 - 4 W 29/88   

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OLG Hamm, 11.04.1988 - 4 W 29/88 (https://dejure.org/1988,3248)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.04.1988 - 4 W 29/88 (https://dejure.org/1988,3248)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. April 1988 - 4 W 29/88 (https://dejure.org/1988,3248)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sofortige Beschwerde; Androhung der Festsetzung des Zwangsmittels; Erkenntnisverfahren; Urteil; Beschlußverfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 793

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 960
  • MDR 1988, 784
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.2012 - 3 S 767/12

    Festsetzung eines weiteren Ordnungsgeldes auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers

    Das mit der Anschlussbeschwerde geforderte Begehren (Erhöhung des bisherigen Zwangsgeldes um ein weiteres Zwangsgeld) kann im Rechtsmittelverfahren auch zulässigerweise geltend gemacht werden (OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.1988 - 4 W 29/88 -, NJW-RR 1988, 960 ff.) und geht, wie erforderlich, über das Ziel einer bloßen Abwehr des Beschwerdeantrags hinaus.

    Solche - eingegrenzten - Ermessensanträge sind nach Maßgabe des § 167 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 890 Abs. 1 und 2 ZPO und der hierzu ergangenen Rechtsprechung zulässig und ausreichend (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.1988, a.a.O.; zur Zulässigkeit eines auf einen "Betragsrahmen" beschränkten Antrags vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 20.07.1999 - 21 E 424/99 -, Juris).

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2014 - 6 W 47/14

    Höhe des Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungsverpflichtung

    Es ist anerkannt, dass der Gläubiger gegen die Festsetzung eines Ordnungsmittels nach § 890 ZPO sofortige Beschwerde einlegen kann, wenn er die festgesetzte Strafe für zu niedrig hält (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.07.1956, 1 W 97/56, NJW 1957, 917; OLG Hamm, Beschl. v. 11.04.1988, 4 W 29/88, NJW-RR 1988, 960; Olzen in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 6. Auflage 2014, § 890 Rz. 29; MünchKomm-Lipp, ZPO, 4. Auflage 2012, § 567 Rz. 32).
  • OLG Saarbrücken, 19.08.2009 - 5 W 181/09

    Streitwert eines Zwangsvollstreckungsantrags bei Verhängung eines Ordnungsmittels

    Sie kann von dem Gläubiger auch mit dem Ziel der Erhöhung des Ordnungsgeldes eingelegt werden (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1988, 960).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.1995 - 10 S 488/94

    Durchsetzung einer Unterlassungspflicht aus einem verwaltungsgerichtlichen Urteil

    Ob im Zivilprozeß regelmäßig die Androhung des gesetzlichen Höchstbetrags zu erfolgen hat, wie der Vollstreckungsgläubiger unter Hinweis auf den Beschluß des OLG Hamm vom 11.4.1988 (NJW-RR 1988, 960) behauptet, kann dabei offen bleiben.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.11.2011 - 6 Ta 2034/11

    Androhung von Ordnungsgeld nach § 23 Abs 3 BetrVG

    Deshalb steht, sofern sich der Gläubiger in seinem Antrag nicht mit einem geringeren Rahmen begnügt (dazu OLG Hamm, Beschluss vom 22.08.1979 - 4 W 63/79 - NJW 1980, 1289 zu II c der Gründe), nichts entgegen, grundsätzlich den gesetzlichen Höchstbetrag anzudrohen (OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.1988 - 4 W 29/88 - NJW-RR 1988, 960; LAG Köln, Beschluss vom 27.07.2007 - 4 TaBV 23/07 - juris zu II 3 der Gründe).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2002 - 5 S 16/02

    Androhung von Ordnungsmitteln - Auswahl und Bemessung

    Denn diese haben grundsätzlich ein legitimes Interesse daran, dass die Ordnungsmittel in dem von ihnen beantragten gesetzlich zulässigen Umfang angedroht werden, weil der angedrohte Ordnungsmittelrahmen in einem nachfolgenden Festsetzungsverfahren nicht mehr überschritten werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 11.04.1988 - 4 W 29/88 - MDR 1988, 784; Zöller/Stöber, ZPO, 23. Aufl., § 890 Rn. 28 m. w. Nachw.).
  • OLG Saarbrücken, 19.08.2009 - 5 W 267/09

    Streitwert eines Zwangsvollstreckungsantrags bei Verhängung eines Ordnungsmittels

    Sie kann von dem Gläubiger auch mit dem Ziel der Erhöhung des Ordnungsgeldes eingelegt werden (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1988, 960).
  • LAG Hamm, 06.02.2012 - 10 Ta 637/11

    Zwangsvollstreckung im Beschlussverfahren; Androhung eines Ordnungsgeldes;

    Insoweit besteht auf Seiten des Betriebsrats und des Gläubigers des Vergleichs vom 12.05.2011 ein legitimes Interesse daran, dass das Ordnungsgeld in der gesetzlich zugelassenen Höhe angedroht wird, damit der Unterlassungstitel nicht zur stumpfen Waffe wird (OLG Hamm 11.04.1988 - 4 W 29/88 - MDR 1988, 784 = NJW-RR 1988, 960; LAG Berlin-Brandenburg 10.11.2011 - 6 Ta 2034/11 - DB 2011, 2784 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.04.1988 - II ZB 3/88   

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https://dejure.org/1988,3213
BGH, 18.04.1988 - II ZB 3/88 (https://dejure.org/1988,3213)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1988 - II ZB 3/88 (https://dejure.org/1988,3213)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1988 - II ZB 3/88 (https://dejure.org/1988,3213)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Geltendmachung eines Anspruchs gegen den Aussteller eines Schecks - Beurteilung eines Rechtsstreits als Feriensache bei Stützung der Klage im ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 960
  • ZIP 1988, 1153
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.12.1977 - II ZB 6/77

    Scheckprozessnachverfahren als Feriensache - Versäumung der

    Auszug aus BGH, 18.04.1988 - II ZB 3/88
    Rechtsstreitigkeiten über die aus einem Scheck geltend gemachten Regreßansprüche, die kraft Gesetzes Feriensachen sind (§ 200 Abs. 2 Nr. 7 GVG), verlieren ihre Eigenschaft als Feriensache zwar nicht dadurch, daß die Parteien den Rechtsstreit in das Schecknachverfahren überleiten (BGH, Beschl. v. 28. Februar 1977 - II ZB 11/76, VersR 1977, 546;Beschl. v. 19. Dezember 1977 - II ZB 6/77, VersR 1978, 255; zum Wechselnachverfahren vgl. BGHZ 18, 173).

    Das ist aber dann der Fall, wenn die Klage im Nachverfahren - zumindest hilfsweise - auch auf den der Scheckzahlung zugrundeliegenden Vertrag gestützt wird (BGH, Beschl. v. 19. Dezember 1977, a.a.O.; vgl. auch BGHZ 37, 371).

  • BGH, 30.11.1978 - II ZB 11/78

    Wechselnachverfahren - Feriensache - Grundgeschäft - Einwendung

    Auszug aus BGH, 18.04.1988 - II ZB 3/88
    Es bedarf vielmehr einer darüberhinausgehenden deutlichen Erklärung darüber, daß als zusätzliche Anspruchsgrundlage das Grundgeschäft in den Rechtsstreit eingeführt wird (BGH, Beschl. v. 30. November 1978 - II ZB 11/78, VersR 1979, 230/255 für das Wechselnachverfahren).
  • BGH, 19.09.1955 - II ZR 164/55

    Wechselnachverfahren als Feriensache

    Auszug aus BGH, 18.04.1988 - II ZB 3/88
    Rechtsstreitigkeiten über die aus einem Scheck geltend gemachten Regreßansprüche, die kraft Gesetzes Feriensachen sind (§ 200 Abs. 2 Nr. 7 GVG), verlieren ihre Eigenschaft als Feriensache zwar nicht dadurch, daß die Parteien den Rechtsstreit in das Schecknachverfahren überleiten (BGH, Beschl. v. 28. Februar 1977 - II ZB 11/76, VersR 1977, 546;Beschl. v. 19. Dezember 1977 - II ZB 6/77, VersR 1978, 255; zum Wechselnachverfahren vgl. BGHZ 18, 173).
  • BGH, 28.02.1977 - II ZB 11/76

    Geltendmachung von Regressansprüchen aus einem Scheck als Feriensache - Verlust

    Auszug aus BGH, 18.04.1988 - II ZB 3/88
    Rechtsstreitigkeiten über die aus einem Scheck geltend gemachten Regreßansprüche, die kraft Gesetzes Feriensachen sind (§ 200 Abs. 2 Nr. 7 GVG), verlieren ihre Eigenschaft als Feriensache zwar nicht dadurch, daß die Parteien den Rechtsstreit in das Schecknachverfahren überleiten (BGH, Beschl. v. 28. Februar 1977 - II ZB 11/76, VersR 1977, 546;Beschl. v. 19. Dezember 1977 - II ZB 6/77, VersR 1978, 255; zum Wechselnachverfahren vgl. BGHZ 18, 173).
  • BGH, 12.07.1962 - II ZR 161/61

    Feriensachen

    Auszug aus BGH, 18.04.1988 - II ZB 3/88
    Das ist aber dann der Fall, wenn die Klage im Nachverfahren - zumindest hilfsweise - auch auf den der Scheckzahlung zugrundeliegenden Vertrag gestützt wird (BGH, Beschl. v. 19. Dezember 1977, a.a.O.; vgl. auch BGHZ 37, 371).
  • BGH, 08.12.1992 - XI ZB 13/92

    Verlust der Eigenschaft als Feriensache durch Bezugnahme auf Grundgeschäft

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Kläger das Grundgeschäft, das seinerseits nicht Feriensache ist, als zusätzliche Anspruchsgrundlage durch deutliche Erklärung in den Rechtsstreit eingeführt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 18. April 1988 - II ZB 3/88, WM 1988, 1102 f. m.w.Nachw.) (zum Wechselnachverfahren vgl. auch Senatsurteil vom 28. Mai 1991 - XI ZR 271/90 S. 4).
  • LG Berlin, 17.08.2005 - 22 O 127/05
    Einen konkreten Wissensvorsprung in Bezug auf ein spezielles Risiko des zu finanzierenden Vorhabens besitzt das Kreditinstitut z. B. dann, wenn es weiß oder damit rechnet, dass dieses Vorhaben scheitern wird (vgl. BGH WM 1987, 1546 [BGH 09.04.1987 - III ZR 126/85] ; NJW-RR 1988, 960 = WM 1988, 895 [BGH 18.04.1988 - II ZB 3/88] ; NJW 1999, 2032 = WM 1999, 678 [BGH 11.02.1999 - IX ZR 352/97] ).
  • BGH, 28.05.1991 - XI ZR 271/90

    Hemmung der Begründungsfrist durch Gerichtsferien - Nachverfahren eines

    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß das im Anschluß an ein Wechselvorbehaltsurteil durchgeführte Nachverfahren, das weiterhin den Wechselanspruch zum Gegenstand hat, Feriensache gemäß § 200 Abs. 2 Nr. 6 GVG ist (vgl. BGHZ 13, 173, 174 [BGH 27.04.1954 - V BLw 90/53]; BGH, Beschluß vom 16. Februar 1987 - II ZB 2/87 - VersR 1987, 764), und nur dann etwas anderes gilt, wenn der Kläger das Grundgeschäft, das seinerseits nicht Feriensache ist, als zusätzliche Anspruchsgrundlage durch deutliche Erklärung in den Rechtsstreit eingeführt hat (vgl. BGHZ 37, 371, 374; BGH, Beschlüsse vom 30. November 1978 - II ZB 10/78 und II ZB 11/78 - VersR 1979, 255, 256 und 230; Beschluß vom 18. April 1988 - II ZB 3/88 - NJW-RR 1988, 960); es genügt nicht, wenn der Kläger eine aus dem Grundgeschäft abgeleitete Bereicherungseinrede des Beklagten durch eigene Ausführungen zum Grundgeschäft bekämpft (BGH, Beschlüsse vom 30. November 1978 a.a.O.; Beschluß vom 18. April 1988 - II ZB 1/88 - WM 1988, 1147).
  • BGH, 26.01.1995 - VII ZB 22/94

    Anspruch auf eine Schecksumme als Abschlagszahlung für erbrachte Bauleistungen -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gilt aber etwas anderes dann, wenn der Kläger das Grundgeschäft, das seinerseits nicht Feriensache ist, als zusätzliche Anspruchsgrundlage durch deutliche Erklärung in den Rechtsstreit eingeführt hat (Beschlüsse vom 18. April 1988 - II ZB 3/88 = NJW-RR 1988.960 und vom 8. Dezember 1992 - XI ZB 13/92 = NJW-RR 1993, 826, jeweils m.w.N.).
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