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   BGH, 02.07.1987 - I ZR 167/85   

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https://dejure.org/1987,1205
BGH, 02.07.1987 - I ZR 167/85 (https://dejure.org/1987,1205)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1987 - I ZR 167/85 (https://dejure.org/1987,1205)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1987 - I ZR 167/85 (https://dejure.org/1987,1205)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Behinderung des Wettbewerbs - Leistungswettbewerb der Berliner Bestattungsunternehmen - Einschränkungen in der freien Auswahl eines Bestattungsinstituts - Unzulässiger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    "Leichenaufbewahrung"; Förderung des Wettbewerbs durch ein Altenheim

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 99
  • MDR 1988, 115
  • GRUR 1988, 38
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.03.1986 - I ZR 13/84

    Gastrokritiker

    Auszug aus BGH, 02.07.1987 - I ZR 167/85
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs dann vor, wenn ein Verhalten objektiv geeignet ist, den Absatz oder Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen, und der Handelnde dabei subjektiv in der Absicht tätig wird, eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter anderen Beweggründen zurücktritt (BGH, Urt. v. 22. Mai 1986 - I ZR 72/84, GRUR 1986, 898, 899 - "Frank der Tat"; Urt. v. 20. März 1986 - I ZR 13/84, GRUR 1986, 812, 813 - Gastrokritiker; Urt. v. 17. Februar 1983 - I ZR 194/80, GRUR 1983, 379, 380 - Geldmafiosi; Urt. v. 20. März 1981 - I ZR 10/79, GRUR 1981, 658, 659 f - Preisvergleich).
  • BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung einer Telefon-Ansage über sog.

    Auszug aus BGH, 02.07.1987 - I ZR 167/85
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs dann vor, wenn ein Verhalten objektiv geeignet ist, den Absatz oder Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen, und der Handelnde dabei subjektiv in der Absicht tätig wird, eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter anderen Beweggründen zurücktritt (BGH, Urt. v. 22. Mai 1986 - I ZR 72/84, GRUR 1986, 898, 899 - "Frank der Tat"; Urt. v. 20. März 1986 - I ZR 13/84, GRUR 1986, 812, 813 - Gastrokritiker; Urt. v. 17. Februar 1983 - I ZR 194/80, GRUR 1983, 379, 380 - Geldmafiosi; Urt. v. 20. März 1981 - I ZR 10/79, GRUR 1981, 658, 659 f - Preisvergleich).
  • BGH, 10.12.1971 - I ZR 65/70

    "Spezialsalz II" - Veröffentlichungsbefugnis

    Auszug aus BGH, 02.07.1987 - I ZR 167/85
    Ohne strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein Fortfall der Wiederholungsgefahr nur in Ausnahmefällen denkbar; rein tatsächliche Änderungen der Verhältnisse, auf die die Revision abstellt, beseitigen die Wiederholungsgefahr nicht, solange nicht auch jede Wahrscheinlichkeit für eine Wiederaufnahme des unzulässigen Verhaltens durch den Verletzer beseitigt ist (vgl. BGH, Urt. v. 10. Dezember 1971 - I ZR 65/70, GRUR 1972, 550, 551 - Spezialsalz II m. w. Nachw.).
  • BGH, 20.03.1981 - I ZR 10/79

    Wettbewerbswidrigkeit des Preisvergleichs einer Verbraucherzentrale -

    Auszug aus BGH, 02.07.1987 - I ZR 167/85
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs dann vor, wenn ein Verhalten objektiv geeignet ist, den Absatz oder Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen, und der Handelnde dabei subjektiv in der Absicht tätig wird, eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter anderen Beweggründen zurücktritt (BGH, Urt. v. 22. Mai 1986 - I ZR 72/84, GRUR 1986, 898, 899 - "Frank der Tat"; Urt. v. 20. März 1986 - I ZR 13/84, GRUR 1986, 812, 813 - Gastrokritiker; Urt. v. 17. Februar 1983 - I ZR 194/80, GRUR 1983, 379, 380 - Geldmafiosi; Urt. v. 20. März 1981 - I ZR 10/79, GRUR 1981, 658, 659 f - Preisvergleich).
  • BGH, 22.05.1986 - I ZR 72/84

    "Frank der Tat"; Wettbewerbsförderungsabsicht eines Redakteurs

    Auszug aus BGH, 02.07.1987 - I ZR 167/85
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs dann vor, wenn ein Verhalten objektiv geeignet ist, den Absatz oder Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen, und der Handelnde dabei subjektiv in der Absicht tätig wird, eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter anderen Beweggründen zurücktritt (BGH, Urt. v. 22. Mai 1986 - I ZR 72/84, GRUR 1986, 898, 899 - "Frank der Tat"; Urt. v. 20. März 1986 - I ZR 13/84, GRUR 1986, 812, 813 - Gastrokritiker; Urt. v. 17. Februar 1983 - I ZR 194/80, GRUR 1983, 379, 380 - Geldmafiosi; Urt. v. 20. März 1981 - I ZR 10/79, GRUR 1981, 658, 659 f - Preisvergleich).
  • OLG Hamm, 22.02.2007 - 4 U 153/06

    Werbung eines Diplom-Wirtschaftsjuristen mit der Pluralform "Betriebswirt" oder

    Sie entfällt nicht schon dann, wenn ein Wiedereintreten völlig gleichartiger Umstände nicht zu erwarten ist (BGH GRUR 1961, 288, 290 - Zahnbürsten; GRUR 1988, 38, 39 - Leichenaufbewahrung).
  • OLG Celle, 30.01.2018 - 13 U 106/17

    Irreführung durch Bewerbung eines Hotels unter Verwendung sternenähnlicher

    Dasselbe gilt für eine tatsächliche Veränderung der Verhältnisse, solange nicht auch jede Wahrscheinlichkeit für eine Aufnahme des unzulässigen Verhaltens durch den Verletzer beseitigt wird; sie entfällt nicht schon dann, wenn ein Wiedereintreten völlig gleichartiger Umstände nicht zu erwarten ist (BGH, Urteil vom 2. Juli 1987 - I ZR 167/85, GRUR 1988, 38 f., juris Rn.9 - Leichenaufbewahrung ).
  • OLG Hamburg, 17.12.2020 - 15 U 129/19

    Top Smartphones im besten Netz - Unterscheidung einer Alleinstellungswerbung von

    Ein Fortfall der Wiederholungsgefahr ohne strafbewehrte Unterlassungserklärung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur in Ausnahmefällen denkbar: Rein tatsächliche Änderungen der Verhältnisse beseitigen die Wiederholungsgefahr nicht, solange nicht auch jede Wahrscheinlichkeit für eine Wiederaufnahme des unzulässigen Verhaltens durch den Verletzer beseitigt ist (BGH, GRUR 1988, 38, 39 - Leichenaufbewahrung).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2019 - 2 U 80/18

    Unterlassungsanspruch aufgrund einer Sortenrechtsverletzung

    Rein tatsächliche Änderungen der Verhältnisse beseitigen die Wiederholungsgefahr nicht, solange nicht auch jede Wahrscheinlichkeit für eine Wiederaufnahme des unzulässigen Verhaltens durch den Verletzer beseitigt ist (BGH, GRUR 1988, 38 f. - Leichenaufbewahrung).
  • AG Brandenburg, 22.06.2020 - 34 C 76/19

    Bestattungsvertrag ist Werkvertrag!

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass das Bestattungsunternehmen hier vorrangig aus sachlich notwendigen und gebotenen Gründen hinsichtlich der Kühlung des Leichnams der Verstorbenen so gehandelt hat ( BGH , Urteil vom 02.07.1987, Az.: I ZR 167/85, u.a. in: NJW-RR 1988, Seiten 99 f. ).
  • BGH, 24.09.2002 - KZR 34/01

    Servicepauschale bei der Abrechnung von Wertgutscheinen für Asylbewerber nicht

    Auch wenn das Bewußtsein solcher wettbewerbsbeeinflussenden Folgen ein Beweisanzeichen für ein Handeln in Wettbewerbsabsicht darstellen kann, so läge doch im Streitfall eine solche Absicht fern, weil der Beklagte jedenfalls vorrangig aus anderen Gründen gehandelt hat und die Wettbewerbsförderung lediglich notwendige Folge eines anders motivierten Handelns war (vgl. BGH, Urt. v. 2.7.1987 - I ZR 167/85, GRUR 1988, 38, 39 - Leichenaufbewahrung; GRUR 1989, 773, 774 - Mitarbeitervertretung).
  • BGH, 21.02.1989 - KZR 7/88

    Krankentransportbestellung

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs dann vor, wenn ein Verhalten objektiv geeignet ist, den Absatz oder Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen, und der Handelnde dabei subjektiv in der Absicht tätig wird, eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter anderen Beweggründen zurücktritt (vgl. BGH, Urt. vom 2. Juli 1987 - I ZR 167/85, GRUR 1988, 38, 39 - Leichenaufbewahrung; Urt. vom 22. Mai 1986 - I ZR F2/84, GRUR 1986, 898, 899 - Frank der Tat; v. Gamm, Wettbewerbsrecht 5. Aufl. Erster Halbband Kap. 17 Rdn. 41, jeweils m. w. Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 18.08.2022 - 6 U 56/22

    Irreführung über die Lieferbarkeit eines Medikaments kurz vor Markteintritt

    Generell gilt, dass eine nur tatsächliche Veränderung der Verhältnisse die Wiederholungsgefahr nicht berührt, solange nicht auch jede Wahrscheinlichkeit für eine Aufnahme des unzulässigen Verhaltens durch den Verletzer beseitigt ist; sie entfällt nicht schon dann, wenn ein Wiedereintreten völlig gleichgearteter Umstände nicht zu erwarten ist (BGH GRUR 1961, 288, 290 - Zahnbürsten; BGH GRUR 1988, 38, 39 - Leichenaufbewahrung).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2017 - 20 U 95/16

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von mit der Lego-Duplo-Serie kompatiblen

    Generell gilt, dass eine nur tatsächliche Veränderung der Verhältnisse die Wiederholungsgefahr nicht berührt, solange nicht auch jede Wahrscheinlichkeit für eine Aufnahme des unzulässigen Verhaltens durch den Verletzer beseitigt ist; sie entfällt nicht schon dann, wenn ein Wiedereintreten völlig gleichgearteter Umstände nicht zu erwarten ist (BGH GRUR 1961, 288, 290 - Zahnbürsten; BGH GRUR 1988, 38, 39 - Leichenaufbewahrung; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 8 Rn. 1.51).
  • LG Fulda, 27.03.2017 - 6 O 34/16

    Sowohl § 34d GewO als auch § 5 TMG sind Marktverhaltensregeln im Sinne von § 3 a

    Generell gilt, daß eine nur tatsächliche Veränderung der Verhältnisse die Wiederholungsgefahr nicht berührt, solange nicht auch jede Wahrscheinlichkeit für eine Aufnahme des unzulässigen Verhaltens durch den Verletzer beseitigt ist (BGH, GRUR 1988, 38, zitiert nach juris, Rdnr. 9; Köhler/Bornkamm, aaO. § 8 Rdnr. 1.40).
  • OLG Brandenburg, 22.06.2020 - 34 C 76/19

    Bestattungsvertrag - Kosten für "Überführung zur Kühlzelle" und für

  • OLG Hamburg, 09.01.2014 - 5 U 52/10

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Störerhaftung eines Zugangsvermittlers zum

  • KG, 19.06.2001 - 5 U 10475/99

    Amtliche Informationen für Wettbewerber - Hilfstätigkeit zur Erfüllung

  • BGH, 08.10.1992 - I ZR 205/90

    EWG-Baumusterprüfung - Wettbewerbsförderungsabsicht

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2019 - 2 U 53/18

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines einer Einkaufsgenossenschaft angehörenden

  • BGH, 01.06.1989 - I ZR 81/87

    "Mitarbeitervertretung"; Wettbewerbsförderungsabsicht bei Aufforderung zu einer

  • OLG Celle, 01.12.2022 - 13 U 49/22

    Zur Auslegung einer im Fusionskontrollverfahren abgegebenen Verpflichtungszusage

  • LG Würzburg, 07.08.2018 - 1 HKO 434/18

    Fehlen der Widerrufsbelehrung als einheitlicher Streitgegenstand

  • LG Essen, 28.11.2012 - 44 O 23/12

    Unterlassen eines behaupteten wettbewerbswidrigen Werbeverhaltens mit

  • OLG Köln, 17.12.1999 - 6 U 15/98

    Intranet, Deutsches Gesundheitsnetz

  • OLG Naumburg, 16.10.1997 - 7 U (HS) 77/97

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Vereinbarung über die Durchführung von

  • KG, 10.07.1990 - 5 U 4356/88

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • OLG Stuttgart, 18.06.1999 - 2 U 11/99

    Unzulässige Förderung fremden Wettbewerbs zum Nachteil eines Dritten durch ein

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