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   BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89   

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https://dejure.org/1989,288
BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89 (https://dejure.org/1989,288)
BayObLG, Entscheidung vom 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89 (https://dejure.org/1989,288)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Juli 1989 - BReg. 2 Z 66/89 (https://dejure.org/1989,288)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die Geltendmachung von Forderungen aus der Jahresabrechnung setzt einen Eigentümerbeschluss über die Einzelabrechnungen voraus; Eigentümerbeschluss über die Jahresgesamtabrechnung nur insoweit ungültig, ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Jahresabrechnung erinschließlich Einzelabrechnungen; Ausweisung der Instandhaltungsrücklage; Ergänzung der unvollständigen Jahresabrechnung; Verwalterentlastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 28 Abs. 3, Abs. 5

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1163
  • DB 1989, 1921
  • BayObLGZ 1989 Nr. 50
  • BayObLGZ 1989, 310
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 2 Z 26/86

    Jahresabrechnung und Entlastung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89
    Aus dieser seiner Funktion folgen die Anforderungen, die an ihn gestellt werden müssen; die Jahresabrechnung muß eine geordnete und verständliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben geben (BayObLGZ 1987, 86/89).

    Zu einer ordnungsmäßigen (vollständigen) Jahresabrechnung gehört ein Eigentümberschluß über die Jahresgesamtabrechnung einschließlich der Einzelabrechnungen (BayObLGZ 1987, 86/96; BayObLG ZMR 1989, 28/29; KG WE 1986, 27; Deckert, Muster einer Verwalterabrechnung nach § 28 WEG , NJW 1989, 1064/1065; Palandt/Bassenge WEG 48. Aufl. § 28 Anm. 3 c; a.A. wohl Weitnauer WEG 7. Aufl. § 28 Rn. 16).

    Da die Geltendmachung von Forderungen aus der Jahresabrechnung einen Eigentümerbeschluß über die Einzelabrechnungen voraussetzt (BGH NJW 1985, 912/913 [BGH 12.07.1984 - VII ZB 1/84] ; BayObLGZ 1987, 86/96), kann von einer ordnungsmäßigen Jahresabrechnung nicht gesprochen werden, wenn bei der Beschlußfassung über die Jahresgesamtabrechnung nicht auch über die Einzelabrechnungen beschlossen wird.

    Der Senat hält insoweit an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (vgl. BayObLGZ 1987, 86/96).

    Die Entlastung hat zur Folge, daß den Wohnungseigentümern in bezug auf solche Verwaltungshandlungen keine Ansprüche mehr gegen den Verwalter zustehen (BayObLGZ 1986, 263/266; 1987, 86/94).

  • BayObLG, 10.07.1986 - BReg. 2 Z 41/86

    Berücksichtigung von Forderungen in der Jahresabrechnung für eine

    Auszug aus BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89
    Darüber hinaus ist ein Eigentümerbeschluß im Rahmen der Anfechtung auch wegen solcher Mängel für ungültig zu erklären, die vom Antragsteller nicht geltend gemacht wurden, es sei denn er hat hierauf ausdrücklich verzichtet (BayObLGZ 1986, 263/268).

    Wegen der beschränkten Anfechtung ist im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden, ob und inwieweit der Eigentümerbeschluß vom 12.5.1987 für ungültig zu erklären wäre, wenn beanstandet worden wäre, daß in der Jahresgesamtabrechnung 1986 nicht die tatsächlich zugeflossenen Einnahmen, sondern nur Sollbeträge ausgewiesen sind (vgl. insoweit BayObLGZ 1986, 263/266; BayObLG WuM 1989, 41/42).

    Die Entlastung hat zur Folge, daß den Wohnungseigentümern in bezug auf solche Verwaltungshandlungen keine Ansprüche mehr gegen den Verwalter zustehen (BayObLGZ 1986, 263/266; 1987, 86/94).

    Wenn den Wohnungseigentümern im Zusammenhang mit den erhobenen Beanstandungen noch Ansprüche gegen den Verwalter zustehen können, die durch einen Entlastungsbeschluß verloren gingen, dann entspricht die Entlastung nicht dem Gebot ordnungsmäßiger Verwaltung; der Entlastungsbeschluß ist nach § 21 Abs. 3 , § 23 Abs. 4 WEG für ungültig zu erklären (BayObLGZ 1986, 263/266).

  • KG, 13.04.1987 - 24 W 5174/86

    Bankkonto; Konto; Verwalter; Getrennte; Instandhaltung; Mieteinnahmen

    Auszug aus BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89
    Eine vollständige Jahresgesamtabrechnung muß ferner den Stand der gemeinschaftlichen Konten, insbesondere der Instandhaltungsrücklage, und die Zinserträge ausweisen (KG WE 1986, 27; NJW-RR 1987, 1160 f.; vgl. …
  • BayObLG, 29.08.1979 - BReg. 2 Z 40/79

    Streit über die Festsetzung des Geschäftswerts für Beschlussanfechtungen in einem

    Auszug aus BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89
    Der Geschäftswert für die Anfechtung der Jahresabrechnung ist unter Zugrundelegung der vom Senat entwickelten Grundsätze (BayObLGZ 1979, 312 ff.) von den Vorinstanzen zutreffend auf 29.500 DM festgesetzt worden.
  • KG, 15.06.1988 - 24 W 1889/88
    Auszug aus BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89
    Dies hat die Verpflichtung des Gerichts zur Folge, alle geltend gemachten Beanstandungen zu überprüfen, sofern nicht Verfahrensfehler im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des Eigentümerbeschlusses geltend gemacht werden und durchgreifen, die diesen im gesamten Umfang der Anfechtung betreffen (BayObLG WuM 1988, 329 f.).
  • BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84

    Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die

    Auszug aus BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89
    Da die Geltendmachung von Forderungen aus der Jahresabrechnung einen Eigentümerbeschluß über die Einzelabrechnungen voraussetzt (BGH NJW 1985, 912/913 [BGH 12.07.1984 - VII ZB 1/84] ; BayObLGZ 1987, 86/96), kann von einer ordnungsmäßigen Jahresabrechnung nicht gesprochen werden, wenn bei der Beschlußfassung über die Jahresgesamtabrechnung nicht auch über die Einzelabrechnungen beschlossen wird.
  • OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung eines Beschlusses über

    (2) Zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung gehört es, zugleich mit der Beschlussfassung über die Jahresgesamtabrechnung eine solche über die Einzelabrechnungen herbeizuführen (BayObLGZ 1989, 310; BayObLGZ WE 2002, 34 f.; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 28 Rn. 101).

    (3) Dies hat allerdings nur zur Folge, dass der Antragsteller hinsichtlich der noch nicht beschlossenen Einzelabrechnungen einen Ergänzungsanspruch hat (§ 21 Abs. 3 und 4 WEG; vgl. BayObLGZ 1989, 310).

    Denn die Abrechnungspflicht für das Wirtschaftsjahr 2003/2004 ist ohne die beschlossenen Einzelabrechnungen noch nicht ordnungsgemäß erfüllt (BayObLGZ 1989, 310/314 f.).

  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 40/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Prüfung der Vorlagevoraussetzungen; Entlastung des

    aa) Das vorlegende Gericht geht zu Recht davon aus, daß eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG) auch den Stand der Gemeinschaftskonten, insbesondere der Instandhaltungsrücklage, ausweisen muß (BayObLGZ 1989, 310, 314; BayObLG, NJW-RR 1992, 1169; ZWE 2000, 187, 188; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 28 Rdn. 67; Staudinger/Bub, aaO, § 28 WEG Rdn. 366).

    Der Verlust dieser hier in Betracht kommenden Ansprüche hat zur Folge, daß eine Entlastung der Beteiligten zu 4 für das Jahr 1997 mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung nicht zu vereinbaren ist (BayObLGZ 1989, 310, 315).

  • BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 29/93

    Anspruch auf gerichtliche Aufhebung einer Jahresabrechnung; Anforderungen an eine

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