Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 18.05.1989 - 10 U 27/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Geltung der Verjährungsfrist des § 558 BGB bei vertraglich vereinbarter Geldleistung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 558
Schönheitsreparaturen - Verjährung des Vermieteranspruchs - Vergleich über Kostenersatz nach Mietende - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 14.12.1988 - 16 O 287/88
- OLG Düsseldorf, 18.05.1989 - 10 U 27/89
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 1171
- MDR 1989, 914
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.06.1987 - VII ZR 214/86
Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche nach Abschluß eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.1989 - 10 U 27/89
In einem vergleichbaren Fall hat der Bundesgerichtshof (NJW-RR 1987, 1426, 1427) entschieden, dass ein Vergleich in der Regel keine schuldumschaffende Wirkung habe und die für den ursprünglichen Anspruch maßgebende Verjährungsfrist dadurch nicht geändert werde.
- OLG Düsseldorf, 20.07.2012 - 16 U 159/11
Trotz fehlender Umsatzsteuerbarkeit der Leistung gezahlte Umsatzsteuer kann …
Für die vergleichsweise übernommene Leistungspflicht ist der Vergleich aber dann eine neue, die ursprüngliche Regelung ersetzende Grundlage, wenn es sich um ein im ursprünglichen Rechtsverhältnis in dieser Form nicht bereits angelegtes Recht handelt (…weitergehend Sprau, a.a.O. § 779 Rdnr. 11, nach dem der Vergleich für die in ihm selbst eingegangene Leistungspflicht allgemein eine neue Rechtsgrundlage schaffen soll, die ein Zurückgreifen auf den alten Vertrag nicht mehr erlaubt; krit. hierzu bereits OLG Düsseldorf, Urteil v. 18.5.1989 - 10 U 27/89, NJW-RR 1989, 1171). - OLG Düsseldorf, 05.03.2015 - 10 U 164/14
Verweigerung der Erfüllung des Zahlungsanspruchs des Vermieters aus einer …
Hierzu zählt nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 18.4.1989, NJW-RR 1989, 1171 - 10 U 27/89;… Urt. v. 31.5.1990, NJW-RR 1991, 208 - 10 U 94/89;… Urt. v. 15.11.2001, 10 U 102/00) auch der Anspruch des Vermieters auf Zahlung des Geldbetrages mit dem der Mieter seine ursprünglich vereinbarte Verpflichtung zur Renovierung des Mietobjekts bei Mietende aufgrund nachträglicher Vereinbarung ablösen soll. - OLG Nürnberg, 23.12.1998 - 4 U 3050/98
Mietrecht - Bereitstellung einer Erddeponie - Rekultivierung - Ersatzansprüche …
Durch diese Einigung wurde aber nicht die generell im vertrag geregelte Wiederherstellungspflicht - hier: Rekultivierung eines Geländes - verändert; insbesondere kam hierdurch nicht ein völlig neuer vertrag zwischen den Parteien zustande (sog. Novation vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf NJW-RR 89, 1171 und NJW-RR 91, 208), sondern die Parteien haben sich lediglich darauf geeinigt, wer diese Rekultivierungsarbeiten im Rahmen der nachträglichen Vertragsabwicklung vornehmen sollte.
Rechtsprechung
LG Stuttgart, 09.03.1989 - 25 O 664/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 1171
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 20.10.2010 - XII ZR 25/09
Nießbrauch: Kündigung eines von dem Nießbraucher geschlossenen Mietvertrages nach …
Dasselbe gelte auch, wenn der Grundstückseigentümer den Nießbraucher als Alleinerbe beerbt habe, da er in diesem Fall nach erbrechtlichen Grundsätzen durch Universalsukzession unmittelbarer Vertragspartner des Mieters geworden sei und daher bereits gemäß §§ 1967 Abs. 1, 1922 BGB erbrechtlich für die Erfüllung des Mietvertrages als Nachlassverbindlichkeit hafte (…BGH aaO; LG Stuttgart NJW-RR 1989, 1171, 1172;… Staudinger/Frank BGB [Stand: 2009] § 1056 Rn. 22;… Erman/Michalski BGB 12. Aufl. § 1056 Rn. 2;… Prütting/Wegen/Weinreich/Eickmann BGB 5. Aufl. § 1056 Rn. 2;… Jauernig BGB 13. Aufl. § 1056 Rn. 1). - OLG Schleswig, 29.05.2009 - 4 U 100/08
Anforderungen an die Verfügungs- und Vertretungsmacht bei Kündigung eines …
Es ist allerdings anerkannt, dass eine die Kündigung ausschließende Bindung des Eigentümers an den vom Nießbraucher geschlossenen Mietvertrag besteht, wenn der Vertrag unter Beitritt oder nachträglicher Schuldübernahme des Eigentümers geschlossen worden ist (…Staudinger-Frank, BGB , Kommentar, 2004, § 1056 , Rdnr. 21;… MüKo-Pohlmann, BGB , Kommentar, 4. Aufl. 2004, § 1056, Rdnr. 15; vgl. auch LG Stuttgart, NJW-RR 1989, 1171 f).