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   BGH, 13.04.1989 - I ZR 28/87   

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https://dejure.org/1989,1069
BGH, 13.04.1989 - I ZR 28/87 (https://dejure.org/1989,1069)
BGH, Entscheidung vom 13.04.1989 - I ZR 28/87 (https://dejure.org/1989,1069)
BGH, Entscheidung vom 13. April 1989 - I ZR 28/87 (https://dejure.org/1989,1069)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 414; HGB § 429; HGB § 430; HGB § 439; LuftVG § 39; LuftVG § 47; LuftVG § 48; BGB § 242; BGB § 852

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grob fahrlässiges Organisationsverschulden des Frachtführers bei fehlender Ein- und Ausgangskontrolle; Berufung auf Verjährung bei Anschein der Luftfrachtbeförderung mit abweichender Verjährungsregelung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Treu und Glauben - Verjährungsfrist - Luftbeförderung - Frachtführer

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1270
  • MDR 1989, 967
  • MDR 1989, 968
  • VersR 1989, 1066
  • WM 1989, 1521
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.12.1967 - VII ZR 139/65

    Pflichten des Gläubigerausschusses im Konkurs

    Auszug aus BGH, 13.04.1989 - I ZR 28/87
    Ist danach von einem grob fahrlässigen Organisationsverschulden der Beklagten auszugehen, das wie hier seiner Art nach als Schadensursache ernsthaft in Betracht kommt, so obliegt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Beklagten, die gegen die Schadensursächlichkeit des Organisationsmangels sprechenden Umstände darzulegen und zu beweisen (BGHZ 51, 91, 105; vgl. BGHZ 49, 121, 123).
  • BGH, 26.11.1968 - VI ZR 212/66

    Hühnerpest - Beweislastgrundsätze bei der Produkthaftung

    Auszug aus BGH, 13.04.1989 - I ZR 28/87
    Ist danach von einem grob fahrlässigen Organisationsverschulden der Beklagten auszugehen, das wie hier seiner Art nach als Schadensursache ernsthaft in Betracht kommt, so obliegt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Beklagten, die gegen die Schadensursächlichkeit des Organisationsmangels sprechenden Umstände darzulegen und zu beweisen (BGHZ 51, 91, 105; vgl. BGHZ 49, 121, 123).
  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 20/93

    Anfechtbarkeit der Trennung von Verfahren; Organisation des Umschlaglagers eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich beim Umschlag von Transportgut um einen schadensanfälligen Bereich, der deshalb so organisiert werden muß, daß in der Regel der Ein- und Ausgang kontrolliert wird, damit außer Kontrolle geratene Sendungen frühzeitig festgestellt und nach ihnen gesucht werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 13.4.1989 - I ZR 28/87, TranspR 1989, 327 = VersR 1989, 1066).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2002 - 23 U 113/01

    Zu den Voraussetzungen der Verjährungsfrist des § 196

    In diesem Fall kann der Schuldner zwar unter bestimmten weiteren Voraussetzungen nach § 242 BGB gehindert sein, sich auf die bereits eingetretene Verjährung zu berufen (BGH NJW-RR 1989, 1270, 1271; BAG aaO.; OLG Düsseldorf [8. Zivilsenat] NJW 1994, 2423, 2424; Palandt-Heinrichs, Vor § 194 BGB, Rn. 14 mwN.); Beginn, Dauer oder Lauf der Verjährungsfrist werden jedoch hierdurch nicht berührt.

    Dies mag auch dann in Betracht kommen, wenn der Gläubiger dem Schuldner Anlass zu der Annahme gegeben hat, seine Forderung unterliege einer längeren als der tatsächlich geltenden Verjährungsfrist (BGH NJW-RR 89, 1270, 1271).

    In einem solchen Fall ergeben sich die verjährungsrechtlichen Folgen von Aufklärungspflichtverletzungen und einem hierauf beruhenden Irrtum des Gläubigers allein aus § 242 BGB; für die schadensersatzrechtlichen Institute der culpa in contrahendo oder einer positiven Vertragsverletzung bleibt daneben kein Raum (vergl. BGH NJW-RR 1989, 1270, 1271; BAG NJW 1997, 3461, 3462; OLG Düsseldorf [8. Zivilsenat] NJW 1994, 2423, 2424; Palandt-Heinrichs, Vor § 194 BGB, Rn. 14 mwN.).

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 95/01

    Mitverschulden des Absenders wegen fehlenden Hinweises auf Schadensrisiko

    Ist danach von einem qualifizierten Verschulden i.S. von Art. 29 Abs. 1 CMR auszugehen, das seiner Art nach als Schadensursache ernsthaft in Betracht kommt, so obliegt es der Beklagten, im Prozeß solche Umstände vorzutragen und zu beweisen, die gegen die Kausalität des festgestellten Sorgfaltsverstoßes sprechen (vgl. BGH, Urt. v. 13.4.1989 - I ZR 28/87, TranspR 1989, 327, 328 = VersR 1989, 1066; BGH TranspR 1999, 19, 22 f.; Fremuth/Thume, Frachtrecht, CMR, Art. 29 Rdn. 29; Koller, Transportrecht, 5. Aufl., Art. 29 CMR Rdn. 7 a.E.).
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 122/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Schließlich rechtfertigt auch die im Tatbestand des Berufungsurteils zitierte Senatsentscheidung vom 6. Juli 1995 (I ZR 20/93, TranspR 1996, 70 = VersR 1996, 217) keine abweichende Beurteilung, da die dortigen Ausführungen zur Erforderlichkeit von Umschlagskontrollen an schon vorher bekannte Rechtsgrundsätze anknüpfen (vgl. BGH, Urt. v. 13.4.1989 - I ZR 28/87, TranspR 1989, 327 = VersR 1989, 1066).

    Das Berufungsgericht hat bei seiner Beurteilung rechtsfehlerhaft verkannt, daß bei der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast zu berücksichtigen ist, daß sich der Spediteur bei festgestelltem groben Organisationsverschulden hinsichtlich der fehlenden Schadensursächlichkeit entlasten muß, wenn das zu beanstandende Verhalten als Schadensursache ernsthaft in Betracht kommt (vgl. BGH TranspR 1989, 327, 328; s. auch BGHZ 51, 91, 105).

    Sofern danach ein grobes Organisationsverschulden der Beklagten festgestellt wird, obliegt es ihr, die gegen die Schadensursächlichkeit des Organisationsmangels sprechenden Umstände darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BGHZ 51, 91, 105; BGH TranspR 1989, 327, 328).

  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 230/97

    Wirksamkeit eines Vergleichs zwischen einem Transportversicherer und einem

    In der Entscheidung vom 13. April 1989 (I ZR 28/87, TranspR 1989, 327, 328 = VersR 1989, 1066) hat der Senat dargelegt, daß es ein grobes Organisationsverschulden darstellen könne, wenn ein Unternehmen, das weltweit Kurierdienstleistungen anbietet, es pflichtwidrig unterlasse, auf einer zentralen Umschlagstation für eine Ein- und Ausgangskontrolle zu sorgen, weil es dann an einem ausreichenden Überblick über den Lauf und Verbleib der auf der Umschlagstation ein- und abgehenden Sendungen fehle mit der Folge, daß nach einer außer Kontrolle geratenen Sendung nicht gezielt gesucht werden könne.
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 44/96

    Verschuldensmaßstab im Rahmen der Haftung nach CMR

    Ist danach von grober Fahrlässigkeit auszugehen, die ihrer Art nach als Schadensursache ernsthaft in Betracht kommt, so obliegt es dem Beklagten, im Prozeß solche Umstände vorzutragen und zu beweisen, die gegen die Kausalität seines Sorgfaltsverstoßes sprechen (vgl. BGH, Urt. v. 13.4.1989 - I ZR 28/87, TranspR 1989, 327, 328 = VersR 1989, 1066 m.w.N.; ebenso OLG Köln TranspR 1994, 197, 198; Fremuth/Thume, Frachtrecht, CMR Art. 29 Rdn. 29; Koller, Transportrecht, 3. Aufl., CMR Art. 29 Rdn. 7 a.E.).
  • OLG Düsseldorf, 21.08.2003 - 23 U 113/02

    Vermietung als Gewerbebetrieb im Sinne des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB

    In diesem Fall kann der Schuldner zwar unter bestimmten weiteren Voraussetzungen nach § 242 BGB gehindert sein, sich auf die bereits eingetretene Verjährung zu berufen (BGH NJW-RR 1989, 1270, 1271; BAG aaO.; OLG Düsseldorf [8. Zivilsenat] NJW 1994, 2423, 2424; Palandt-Heinrichs, Vor § 194 BGB, Rn. 14 mwN.); Beginn, Dauer oder Lauf der Verjährungsfrist werden jedoch hierdurch nicht berührt.

    Dies mag auch dann in Betracht kommen, wenn der Gläubiger dem Schuldner Anlass zu der Annahme gegeben hat, seine Forderung unterliege einer längeren als der tatsächlich geltenden Verjährungsfrist (BGH NJW-RR 89, 1270, 1271).

    In einem solchen Fall ergeben sich die verjährungsrechtlichen Folgen von Aufklärungspflichtverletzungen und einem hierauf beruhenden Irrtum des Gläubigers allein aus § 242 BGB; für die schadensersatzrechtlichen Institute der culpa in contrahendo oder einer positiven Vertragsverletzung bleibt daneben kein Raum (vergl. BGH NJW-RR 1989, 1270, 1271; BAG NJW 1997, 3461, 3462; OLG Düsseldorf [8. Zivilsenat] NJW 1994, 2423, 2424; Palandt-Heinrichs, Vor § 194 BGB, Rn. 14 mwN.).

  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 182/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Im Bereich des Speditionsrechts trägt der Spediteur die Darlegungs- und Beweislast für die fehlende Schadensursächlichkeit des festgestellten Organisationsverschuldens nur dann, wenn es nach Art des eingetretenen Schadens als Schadensursache ernsthaft in Betracht kommt (BGH, Urt. v. 13.4.1989 - I ZR 28/87, VersR 1989, 1066, 1067; OLG München NJW-RR 1994, 31, 32; vgl. auch Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., Anh. zu § 282 Rdn. 77 ff.; MünchKommHGB/Bydlinski, § 51 ADSp Rdn. 20 f.).
  • OLG Bremen, 02.10.2019 - 1 U 12/18

    Zur Sittenwidrigkeit durch Ausnutzung einer Vertrauensstellung zur Erlangung

    Dem liegt zugrunde, dass die Berufung auf die Einrede der Verjährung als eine unzulässige Rechtsausübung angesehen wird, wenn der Schuldner Anlass zu der Annahme gegeben haben sollte, es gelte eine längere Frist (siehe BGH, Urteil vom 13.04.1989 - I ZR 28/87, juris Rn. 22, NJW-RR 1989, 1270) bzw. wenn der Schuldner durch das Verhalten, welches Grundlage des Anspruchs ist, den Gläubiger von einer rechtzeitigen Geltendmachung abhält (siehe BGH, Urteil vom 01.10.1987 - IX ZR 202/86, juris Rn. 16, NJW 1988, 265; Urteil vom 14.11.2013 - IX ZR 215/12, juris Rn. 15 ff., WM 2014, 854; Beschluss vom 05.11.2014 - XII ZB 186/13, juris Rn. 22, NJW-RR 2015, 193).
  • BGH, 27.02.2003 - I ZR 145/00

    Führung des Rechtsstreits durch einfache Streitgenossen; Gemeiner Handelswert

    Sofern von einem grob fahrlässigen Verschulden der Beklagten zu 1 auszugehen ist, muß sie beweisen, daß der Schaden auf eine andere, sie entlastende Ursache zurückzuführen war (vgl. BGH, Urt. v. 13.4.1989 - I ZR 28/87, VersR 1989, 1066, 1067).
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 163/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

  • BGH, 08.12.1992 - X ZR 123/90

    Keine Verjährungsunterbrechung durch Antrag an internationale Handelskammer zur

  • OLG Köln, 03.07.1998 - 19 U 284/97

    Haftung des Spediteurs für unzureichend organisiertes Umschlaglager

  • OLG Köln, 19.06.2001 - 3 U 35/01

    Transportrecht - Zu den Begriffen der "Leichtfertigkeit" und "in dem Bewusstsein,

  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 138/93

    Darlegungs- und Beweislast für Unterschlagung von Speditionsgut durch einen

  • OLG Nürnberg, 18.11.1998 - 12 U 2204/98

    Grenzen der Haftungsbeschränkung bei Paketdiensten - Mitverschulden des Kunden

  • OLG Karlsruhe, 08.11.1996 - 15 U 220/95

    Anspruch auf Schadensersatz i.R. von Speditionsleistungen; Ersatz für

  • OLG München, 04.02.1994 - 23 U 3810/92

    Grobe Fahrlässigkeit bei Unternehmensorganisation eines Spediteurs

  • OLG Hamburg, 11.01.1996 - 6 U 195/95

    Voraussetzung eines Organisationsverschuldens bei Frachtführern; Anspruch auf

  • OLG Hamburg, 11.01.1996 - 6 U 196/95

    Unbeschränkte Haftung eines Frachtführers durch Schaffung einer ständigen

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