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   OLG München, 08.06.1988 - 21 U 3059/88   

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https://dejure.org/1988,1886
OLG München, 08.06.1988 - 21 U 3059/88 (https://dejure.org/1988,1886)
OLG München, Entscheidung vom 08.06.1988 - 21 U 3059/88 (https://dejure.org/1988,1886)
OLG München, Entscheidung vom 08. Juni 1988 - 21 U 3059/88 (https://dejure.org/1988,1886)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gegendarstellung; Abdruckverlangen; Druckwerk; Aktualitätsgrenze; Tageszeitung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    ZPO § 929

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 180
  • afp 1988, 269
  • afp 1988, 370
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Zum zweiten fehlt der Amtszustellung - eben weil sie vom Gericht veranlaßt wird - das "spezifisch vollstreckungsrechtliche Element", daß der Gläubiger tätig wird und seinen Willen kundgibt, von dem Titel Gebrauch zu machen (OLG München NJW-RR 1989, 180 [OLG München 08.06.1988 - 21 U 3059/88]; Stein/Jonas/Grunsky, aaO. § 929 Rdnr. 21; Thomas/Putzo, ZPO 17. Aufl. § 936 Anm. 3; Baumann/Brehm, aaO. § 16 III 3 Fußn. 63; Jauernig, aaO. § 37 V 2; Pastor, Wettbewerbsprozeß S. 432; Teplitzky aaO. Kap. 55 Rdnr. 41; Bischof NJW 1980, 2235, 2236; Ulrich GRUR 1982, 14, 20; derselbe WRP 1991, 361, 364; Bork WRP 1989, 360, 365).
  • OLG Celle, 20.01.2006 - 13 W 5/06

    Verurteilung einer Redaktion zu einer Gegendarstellung; Statthaftigkeit der

    Diese Vorschriften greifen auch bei einer auf Abdruck einer Gegendarstellung gerichteten einstweiligen Verfügung ein (OLG München, AfP 1988, 269; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, Kapital 28 Rn. 14).

    Diese Möglichkeit besteht allerdings nicht mehr im Wege einer Anschlussberufung, weil nach Ablauf von drei Monaten für einen Neuerlass der einstweiligen Verfügung das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (vgl. OLG München, AfP 1988, 269).

  • OLG München, 31.05.2002 - 21 W 1548/02

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung auf Veröffentlichung einer

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  • VGH Bayern, 28.04.2014 - 3 CE 13.2600

    Einstweilige Anordnung; Antrag auf Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht;

    Soweit sich das Verwaltungsgericht auf die Aktualitätsgrenze bei Gegendarstellungen beruft (vgl. OLG München, v. 18.6.2002 - 21 W 1627/02 - NJW-RR 2002, 1271; v. 8.6.1988 - 21 U 3059/88 - NJW-RR 1989, 180), sind diese Grundsätze nicht auf den streitgegenständlichen Fall anzuwenden, da es nicht um eine Gegendarstellung zu einem Zeitungsartikel geht, sondern der Antragsteller will gegenüber den Verlautbarungen der Oberlandesanwältin, die auch auf sein Vorbringen ("Satzung moderat auslegen") eingeht, seine Sicht der Dinge darlegen.
  • OLG München, 25.07.1997 - 21 U 4051/97

    Anspruch auf Veröffentlichung von Gegendarstellung wegen eines Artikels;

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  • OLG Rostock, 20.02.2002 - 2 U 5/02

    nicht vollzogene Gegendarstellungsverfügung - § 929 Abs. 2 ZPO, Vollziehung einer

    Teilweise wird die Meinung vertreten, dass die Vollziehung einer auf Gegendarstellung gerichteten einstweiligen Verfügung schon durch die Zustellung im Parteibetrieb erfolgen kann (OLG Jena OLG NL 1994, 58; OLG München NJW-RR 1989, 180; OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 764).

    Die Zustellung ist bei Befriedigungsverfügungen keine Vollziehung, hierbei handelt es sich lediglich um die allgemeine Zwangsvollstreckungsvoraussetzung des § 750 Abs. 1 ZPO, modifiziert durch § 929 Abs. 3 ZPO (Stein/Jonas/Grunsky, § 938 Rn. 30; Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Auflage, Rn. 13 zu § 929; Musielak, ZPO, 2. Auflage Rn. 5 zu § 936; Gottwald, Einstweiliger Rechtsschutz in Verfahren nach der ZPO, S. 144; Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, Rn. 33 zu § 929; Dunkl/Moeller/Baur/Feldmeier, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, 3. Auflage, Rn. H 395; Ebmeyer/Schöne, Der einstweilige Rechtsschutz, Rn. 307; Münchner Kommentar zur ZPO, 2. Auflage, Rn. 432 zu § 938; Baumbach/Lauterbach, 60. Auflage, Rn. 10 zu § 936; OLG Hamm GRUR 1992, 888; OLG Hamm, NJW 1993, 959; OLG Hamburg WRP 1996, 1047; OLG Zweibrücken, OLGZ 83, 470; a. M.: OLG Frankfurt NJW-RR 87, 764; OLG München NJW-RR 89, 180; OLG Jena OLG NL 1994, 58; OLG Frankfurt WRP 98, 223).

  • OLG München, 20.09.2013 - 18 U 3075/13

    Aktualität eines Gegendarstellungsanspruch

    Über den Wortlaut des Art. 10 Abs. 1 Satz 1 BayPrG hinaus besteht ein berechtigtes Interesse an einer Gegendarsteliung nur dann, wenn nach objektiven Gesichtspunkten die Angelegenheit, wegen der eine Gegendarsteliung begehrt wird, noch so aktuell ist, dass sie dem Bewusstsein der Leser noch nicht entschwunden ist (OLG München NJW-RR 1989, 180; NJW-RR 1998, 26 f.).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2004 - 9 U 4/04

    Vollziehung einer Unterlassungsverfügung

    Die Gegenmeinung, die es unter Berufung auf das Argument der Prozesswirtschaftlichkeit und des Eilcharakters des Verfahrens auch in der Berufungsinstanz für möglich hält, im Wege der Anschlussberufung einen Antrag auf Erlass einer neuen einstweiligen Verfügung zu stellen (vgl. OLG Hamm MDR 1970, 936; OLG München NJW-RR 1989, 180) bzw. dem Berufungsantrag des Verfügungsschuldners verteidigungsweise den Einwand entgegen zu halten, die Voraussetzungen für einen Erlass lägen noch vor (vgl. OLG Celle NJW 1986, 2441; Stein/Jonas-Grunsky, ZPO, 22. Aufl., § 929 Rdnr. 18; Zöller-Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 929 Rdnr. 23), rechtfertigt nach Auffassung des Senats keine Abweichung von den gesetzlichen Zuständigkeitsbestimmungen.
  • OLG Celle, 29.05.1990 - 4 U 14/90

    Statthaftigkeit der Vollziehung eines Arrestbefehls oder einer einstweiligen

    Während beispielsweise verschiedene Zivilsenate der Oberlandesgerichte Frankfurt, Celle und München (OLGZ 1982, 346 ff und NJW-RR 1987, 764; OLG München, NJW-RR 1989, 180) die Zustellung im Parteibetrieb für unerläßlich halten, haben andere Gerichte (OLG Celle, NJW 1986, 2441 [OLG Celle 27.11.1985 - 3 U 264/85] , NJW-RR 1987 64 und OLG Oldenburg, FamRZ 1989, 879) eine zusätzliche Zustellung im Parteibetrieb nicht für erforderlich gehalten, sofern das Urteil bereits von Amts wegen zugestellt worden ist (differenzierend OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 1470).
  • OLG München, 25.01.2011 - 18 U 5310/10

    Recht auf Gegendarstellung: Aktualitätsgrenze bei Erstmitteilung auf der

    Ist dies der Fall, fehlt einem entsprechenden Verfügungsantrag das berechtigte Interesse (OLG München NJW-RR 1989, 180; NJW-RR 1998, 26 f.).
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