Rechtsprechung
BGH, 22.11.1988 - VI ZR 20/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einschränkung der Vollmacht des Haftpflichtversicherers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Versicherer - Verhandlungsvollmacht - Einschränkungsanforderungen
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 278
- MDR 1989, 345
- NZV 1989, 145
- VersR 1989, 138
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 08.11.2016 - VI ZR 594/15
Arzt- und Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Verjährung von Ansprüchen aus …
Die Auslegung dieser Erklärung durch das Berufungsgericht weist revisionsrechtlich beachtliche Rechtsfehler auf und bindet den Senat daher nicht (…vgl. BGH, Urteile vom 25. März 2015 - VIII ZR 125/14, NJW 2015, 2584 Rn. 33;… vom 27. Januar 2010 - VIII ZR 58/09, NJW 2010, 2422 Rn. 31, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 184, 128; vgl. auch Senatsurteil vom 22. November 1988 - VI ZR 20/88, VersR 1989, 138, 139). - BGH, 22.07.2004 - IX ZR 482/00
Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen durch Zahlungen des …
Die Zahlung des Kraftfahrtversicherers stellt grundsätzlich ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis zu Lasten des Versicherungsnehmers dar; es erfaßt auch den Teil der Ansprüche, für den der Versicherer nicht einzustehen hat, weil er die Deckungssumme übersteigt (…BGH, Urt. v. 17. März 1970 - VI ZR 148/68, NJW 1970, 1119; v. 22. November 1988 - VI ZR 20/88, NJW-RR 1989, 278). - OLG Frankfurt, 17.06.2005 - 24 U 48/05
Berufshaftpflichtversicherung: Wirkung der Abgabe eines Haftpflichtfalles an …
ccc) Nur vorsorglich fügt das Berufungsgericht an, dass aus seiner Sicht - übereinstimmend mit der des Landgerichts - ein etwaiges Anerkenntnis zu Lasten des Versicherungsnehmers und über den Rahmen der eigenen Einstandspflicht im Verhältnis zu diesem hinaus nicht von einer Vollmacht gedeckt gewesen wäre (BGHZ 28, 244; NJW 1970, 1119; NJW-RR 1989, 278; 2004, 1475).Ist dies im Einzelfall extremer Schadenshöhe anders, so steht im Hintergrund einer Erklärung mit Anerkenntniswirkung das Bewusstsein einer - nicht zu übersehenden - besonderen Verantwortung im Ausnahmefall, verbunden mit der Pflicht, zu prüfen, ob aus versicherungsvertraglicher Verpflichtung gegenüber dem Versicherungsnehmer eine anerkennende Erklärung ausdrücklich auf den Versicherer selbst zu beschränken ist (BGH NJW-RR 1989, 278; 2004, 1475).
- OLG Frankfurt, 19.04.2018 - 6 U 56/17
Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Pferdebürste ("Gumminoppenstriegel")
An Teilabbrüche von Verhandlungen sind strenge Anforderungen zu stellen, weil nur selten in derartigen Fällen für den Gläubiger eindeutig ist, dass der Schuldner bei einem einheitlichen Lebenssachverhalt eine Leistung endgültig ablehnt (BGH NJW-RR 1989, 278 f. ; BGH NJW 1998, 1142 ). - OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 22 U 98/98
Verjährungsbeginn bei unerlaubter Handlung: Kenntnis des Ersatzpflichten
Dessen Berechtigung, im Namen der Beklagten mit der Klägerin über den zu leistenden Schadensersatz zu verhandeln, ergibt sich aus § 5 Nr. 7 AHB (vgl. BGH, NJW-RR 1989, 278).