Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 12.10.1988

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.05.1988 - 6 WF 93/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3599
OLG Düsseldorf, 19.05.1988 - 6 WF 93/88 (https://dejure.org/1988,3599)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.05.1988 - 6 WF 93/88 (https://dejure.org/1988,3599)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Mai 1988 - 6 WF 93/88 (https://dejure.org/1988,3599)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 91a, 254
    Unterhaltsprozeßrecht; unbezifferter Leistungsantrag im Wege der Stufenklage; Erteilung einer Auskunft; Erledigung der Hauptsache; Erledigterklärung bei Stufenklage.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erledigungserkärung; Einseitige Erledigungserklärung; Klageabweisung; Leistungsanspruch; Stufenklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 254

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 446
  • FamRZ 1988, 1071
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 28.10.1986 - 3 UF 50/86

    Kostenentscheidung; Zahlungsantrag einer Stufenklage; Nichtbestehen des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.1988 - 6 WF 93/88
    Ein solcher Fall liegt entgegen der von dem Oberlandesgericht Frankfurt in dem Urteil vom 28. Oktober 1986 (FamRZ 1987, 292 f) vertretenen Auffassung nicht vor, wenn (wie hier) der Kläger nach der Erteilung der Auskunft den zunächst unbeziffert geltend gemachten Leistungsantrag nicht weiterverfolgt, weil die Auskunft ergeben hat, daß ein Leistungsanspruch nicht besteht, denn in diesem Falle ist nicht der Leistungsantrag nachträglich unzulässig geworden, sondern er war von Anfang an unbegründet.
  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 64/84

    Voraussetzungen der Erledigung der Hauptsache bei einseitiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.1988 - 6 WF 93/88
    Eine solche Feststellung ist nur gerechtfertigt, wenn ein ursprünglich zulässiges und begründetes Begehren nachträglich unzulässig oder unbegründet geworden ist (BGH NJW 1986, 588 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 18.04.2002 - 16 WF 36/02

    Kostenentscheidung bei Erledigung einer Stufenklage auf Zugewinn durch

    Darauf aber schon eine Kostenbelastung des Klägers zu stützen (so aber noch Senatsbeschluss vom 21. Juni 1989 - 16 WF 90/89 - FamRZ 1990, 74; die dort vertretene Rechtsauffassung gibt der Senat auf; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Mai 1988 - 6 WF 93/88 - FamRZ 1988, 1071; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. August 1984 - 6 W 23/83 - NJW 1986, 939) wäre in unzulässiger Weise formal und ließe insbesondere außer Betracht, dass sich der Kläger die ihm gerade auferlegten Kosten über einen materiellen Schadensersatzanspruch von der Beklagten erstatten lassen könnte.
  • OLG Dresden, 03.08.2000 - 7 W 1019/00

    Kostenverteilung bei verzögerter Erteilung einer Auskunft über den Wert des

    In der Rechtsprechung wird vielfach der Standpunkt vertreten, der Kläger könne dann, wenn sich aufgrund der nach der Erhebung der Stufenklage erteilten Auskunft herausstelle, dass ein Leistungsanspruch nicht bestehe, die Leistungsklage nicht einseitig für erledigt erklären, da diese von Anfang an unbegründet gewesen sei (vgl. etwa OLG Stuttgart, NJW 1969, 1216/OLG Frankfurt/M., FamRZ 1987, 1293/OLG Düsseldorf, FamRZ 1988, 1071/OLG Hamm, MDR 1989, 461 und Rixecker, MDR 1985, 633, 634).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 12.10.1988 - 3 U 138/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5593
OLG Oldenburg, 12.10.1988 - 3 U 138/88 (https://dejure.org/1988,5593)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12.10.1988 - 3 U 138/88 (https://dejure.org/1988,5593)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12. Oktober 1988 - 3 U 138/88 (https://dejure.org/1988,5593)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 176 ZPO; § 234 ZPO; § 236 Abs. 2 ZPO; § 339 Abs. 1 ZPO; § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO; § 579 Abs. 2 ZPO; § 586 Abs. 1 ZPO; § 586 Abs. 2 ZPO; § 586 Abs. 3 ZPO
    Vertretung durch einen nichtvertretungsberechtigten Rechtsanwalt in einem Gerichtsprozess; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil; Unzulässigkeit einer Nichtigkeitsklage wegen vorheriger Antragstellung ...

  • Wolters Kluwer

    Vertretung durch einen nichtvertretungsberechtigten Rechtsanwalt in einem Gerichtsprozess; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil; Unzulässigkeit einer Nichtigkeitsklage wegen vorheriger Antragstellung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 446
  • MDR 1989, 168
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 64/84

    Voraussetzungen der Erledigung der Hauptsache bei einseitiger

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.10.1988 - 3 U 138/88
    Die Erledigung liegt dann vor, wenn die Klage im Zeitpunkt des nach ihrer Zustellung eingetretenen erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war (vgl. BGH vom 6. Dezember 1984, NJW 1986, 588).
  • BGH, 05.05.1982 - IVb ZR 707/80

    Nichtigkeitsklage wegen mangelnder Prozeßfähigkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.10.1988 - 3 U 138/88
    Der Bundesgerichshof hat in seinem Urteil vom 5. Mai 1982 (BGHZ 84, 24, 27 [BGH 05.05.1982 - IVb ZR 707/80] = NJW 1982, 2449, 2450 , rechte Spalte) ausgeführt, daß die Partei zwischen der Möglichkeit eines Rechtsmittels und (nach Rechtskraft) der Nichtigkeitsklage wählen kann, und daß die Nichtigkeitsklage zu der Anfechtung eines Urteils durch Rechtsmittel die ausdrücklich vorgesehene Alternative ist.
  • BGH, 21.05.1986 - VIII ZB 17/86

    Rechtsanwalt - Prozessvollmacht - Gerichtsentscheidung - Rechtsmittels -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.10.1988 - 3 U 138/88
    Gleichwohl ist ihm das Versäumnisurteil wirksam zugestellt worden, weil in dem Auftreten des Rechtsanwalts xxx für den Kläger die Bestellung zu seinem Prozeßbevollmächtigten im Sinne von § 176 ZPO liegt (vgl. BGH vom 23. November 1978, VersR 1979, 255; vom 21. Mai 1986, VersR 1986, 993; Stein-Jonas, ZPO, 20. Aufl., Rn. 18 zu § 176).
  • BGH, 07.12.2006 - IX ZB 257/05

    Wiederaufnahme eines Insolvenzeröffnungsverfahrens

    Im hier gegebenen Fall des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO hat die betroffene Partei ein Wahlrecht, ob sie ein Rechtsmittel einlegt oder Nichtigkeitsklage erhebt (BGHZ 84, 24, 27; KG NJW-RR 1987, 1215, 1216; OLG Oldenburg NJW-RR 1989, 446, 447).
  • OLG Brandenburg, 06.06.2007 - 3 U 151/06

    Nichtigkeitsklage: Zulässigkeit; Beweislast hinsichtlich des Vortrags nicht

    So nimmt auch die überwiegende Rechtsprechung an, dass die Nichtigkeitsklage unmittelbar gemäß § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO das Auftreten von Prozessvertretern umfasst, wenn diese von vornherein keine Vollmacht hatten (vgl. BGHZ 84, 24, 27 f; OLG Oldenburg, NJW-RR 89, 446; Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 579 Rn. 6).

    Solange die Rechtskraft eines durch Nichtigkeitsklage angegriffenen Versäumnisurteils nicht durch Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Vorprozess beseitigt ist, ist bei einer nicht gesetzmäßigen Vertretung die Nichtigkeitsklage gemäß § 579 Abs. 1 Nr. 4 zulässig (so ausdrücklich OLG Oldenburg, NJW-RR 89, S. 446).

    Bei einer Prozessvertretung durch einen von vorneherein nicht bevollmächtigten Anwalt ist in Übereinstimmung mit dem Wortlaut des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO gerade eine unmittelbare Anwendbarkeit der Norm gegeben und nicht lediglich eine Analogie hierzu (vgl. BGHZ 84, 24, 28; OLG Oldenburg, NJW-RR 89, 446; Zöller-Greger, ZPO, § 579 Rn. 6).

  • LAG Hessen, 08.12.2003 - 16 Sa 707/02

    Fehlende Prozessvollmacht eines Rechtsanwaltes im Arbeitsprozess; Durchsetzung

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  • VerfG Brandenburg, 17.05.2001 - VfGBbg 4/01

    Zivilprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

    Vielmehr habe eine Partei dann nur die Möglichkeit der Nichtigkeitsklage (vgl. OLG Oldenburg, NJW-RR 1989, 446, 447).
  • AG Brandenburg, 22.10.2009 - 31 C 133/09
    Dies entsprach unter der Geltung des § 171 ZPO a. F. bereits der Rechtsprechung des BGH ( BGHZ 104, Seiten 109 ff. = NJW 1988, Seite 2049 = MDR 1988, Seite 766 ) und der Instanzgerichte (vgl. u. a.: OLG Oldenburg, NJW-RR 1989, Seiten 446 f. ).
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