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   OLG Düsseldorf, 23.03.1989 - 18 U 271/88   

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https://dejure.org/1989,8135
OLG Düsseldorf, 23.03.1989 - 18 U 271/88 (https://dejure.org/1989,8135)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.03.1989 - 18 U 271/88 (https://dejure.org/1989,8135)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. März 1989 - 18 U 271/88 (https://dejure.org/1989,8135)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 735
  • VersR 1990, 401
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamburg, 02.04.2020 - 6 U 202/17

    Zur Haftung für Schaden durch herabfallende große Eisstücke wegen behaupteter

    Andererseits wird vertreten, dass das Handeln auf eigene Gefahr eine Verkehrssicherungspflicht zwar bestehen lasse, eine Haftung aber aufgrund eines überwiegenden Mitverschulden gemäß § 254 BGB entfalle (BGH, Urteil vom 14.03.1961, VI ZR 189/59, Rz. 8 ff., juris; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 735 ff m.w.N.).

    In diesen Fällen sei dann eine Abwägung nach § 254 BGB vorzunehmen, was je nach den Umständen des Einzelfalles zu einer Haftungsfreistellung führen könne (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 735 ff m.w.N.; LG Bonn, Urteil vom 18.05.1994, 3 O 87/94, Rz. 14, juris; zur Abgrenzung: Staudinger / Schiemann, 2017, § 254 Rz. 62 ff.; Palandt-Grüneberg, 2019, § 254 Rz. 32).

  • LG Frankfurt/Main, 10.11.2016 - 24 O 111/15

    Pauschalreisevertrag - Schadensersatzansprüche mitreisender Familienmitglieder

    Hierbei handelt es sich um eine Entstehensvoraussetzung für die Minderung und nicht lediglich um eine Obliegenheit (vgl. LG Frankfurt a. M. RRa 2007, 27), so dass bei verspäteter Anzeige eines nach wie vor bestehenden Mangels eine Minderung grds. erst ab dem Zeitpunkt der Anzeige in Betracht kommt (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 735; LG Hannover NJW 1984, 1626) (BeckOK BGB/Geib BGB § 651d Rn. 3-6, beck-online).
  • LG Waldshut-Tiengen, 14.02.1995 - 2 O 276/94

    Schadensersatz wegen Verletzung der Räumpflicht und Streupflicht; Verletzung

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  • AG Bad Homburg, 22.03.2001 - 2 C 49/01

    Badezimmer im Hotel: auf Fliesen ausgerutscht - Schadenersatz- und

    Rügt sie diesen Zustand bis zum Unfall, d. h. für die Dauer von 5 ½ Urlaubstagen nicht, und kommt es am 6. Urlaubstag in Folge des extrem glatten Badezimmerbelags mit Gefälle zu einem Unfall, so bestehen reisevertragliche Ansprüche nicht (so auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 735 bei unterlassener Rüge eines mangelhaften Zustandes und Unfall am 7. Urlaubstag).
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