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   OLG Celle, 26.05.1989 - 4 U 53/88   

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OLG Celle, 26.05.1989 - 4 U 53/88 (https://dejure.org/1989,2991)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.05.1989 - 4 U 53/88 (https://dejure.org/1989,2991)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Mai 1989 - 4 U 53/88 (https://dejure.org/1989,2991)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB; § 254 BGB; § 67 VVG; Art. 100 GG; § 852 Abs. 1 BGB; § 828 Abs. 2 BGB; § 830 Abs. 1 S. 1 BGB; § 276 BGB; Art. 1 GG
    Anspruch auf Ersatz eines Brandschadens aus übergegangenem Recht; Verjährung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung; Ausführungen zu dem zum Schaden führenden Verhalten und Bestimmung dieses Zeitpunkts; Alternative Brandursachen; Verantwortlichkeit der Brandverursacher ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersatz eines Brandschadens aus übergegangenem Recht; Verjährung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung; Ausführungen zu dem zum Schaden führenden Verhalten und Bestimmung dieses Zeitpunkts; Alternative Brandursachen; Verantwortlichkeit der Brandverursacher ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 1; GG Art. 2; GG Art. 6 S. 2; GG Art. 100; BGB § 828 Abs. 2

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verfassungsmäßigkeit der unbegrenzten Haftung von Kindern und Jugendlichen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1952 (Ls.)
  • NJW-RR 1989, 791
  • NZV 1989, 354 (Ls.)
  • FamRZ 1989, 1300 (Ls.)
  • VersR 1989, , 709
  • VersR 1989, 709
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 28.02.1984 - VI ZR 132/82

    Deliktsfähigkeit und Verschulden Minderjähriger

    Auszug aus OLG Celle, 26.05.1989 - 4 U 53/88
    Eine Zurechnungsfähigkeit im Sinne dieser Vorschrift ist zu bejahen, wenn der Jugendliche die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht, d.h. die geistige Entwicklung besitzt, die ihn in den Stand versetzt, das Unrecht seiner Handlung gegenüber Mitmenschen und zugleich die Verpflichtung zu erkennen, in irgendeiner Weise für die Folgen seines Verhaltens selbst einstehen zu müssen (BGH NJW 1984, 1958).

    Insoweit ist nach ständiger Rechtsprechung nicht auf die individuellen Fähigkeiten des Jugendlichen abzustellen, sondern darauf, ob ein normal entwickelter Jugendlicher dieses Alters die Gefährlichkeit seines Tuns hätte voraussehen und dieser Einsicht gemäß hätte handeln können und müssen (BGH NJW 1970, 1038, NJW 1984, 1958).

    Entsprechendes gilt für typisches kindliches Fehlverhalten beim Spielen und die bereits erwähnten "Dummenjungenstreiche" trotz der vom Bundesgerichtshof entwickelten Haftungseinschränkungen (z.B. BGH NJW 1984, 1958), denn gerade auch im vorliegenden Fall hätten sich die Beklagten sagen können und müssen, daß schon das Anzünden eines Telefonbuches in einem Raum mit Holzfußboden gefährlich war und die Brandreste zumindest mit Schnee hätten gelöscht werden müssen.

    Ganz besonders problematisch ist die Haftung jedoch, weil es beim Verschulden auf die Sorgfalt eines durchschnittlichen Kindes dieser Altersgruppe ankommt (st.Rspr., z.B. BGH NJW 1984, 1958), so daß gerade ein in seiner Entwicklung zurückgebliebenes Kind besonders scharf haftet.

  • BGH, 10.03.1970 - VI ZR 182/68

    Verantwortlichkeit eines Jugendlichen

    Auszug aus OLG Celle, 26.05.1989 - 4 U 53/88
    In dieser Hinsicht bestehen zunächst einmal schon deshalb keine ernstlichen Zweifel, weil nach der sprachlichen Fassung des § 828 BGB der Mangel der Einsicht nicht von Amts wegen zu berücksichtigen, sondern vom Täter zu behaupten und zu beweisen ist (BGH VersR 1970, 467, NJW 1984, 1956).

    Insoweit ist nach ständiger Rechtsprechung nicht auf die individuellen Fähigkeiten des Jugendlichen abzustellen, sondern darauf, ob ein normal entwickelter Jugendlicher dieses Alters die Gefährlichkeit seines Tuns hätte voraussehen und dieser Einsicht gemäß hätte handeln können und müssen (BGH NJW 1970, 1038, NJW 1984, 1958).

    Hinsichtlich dieses Verschuldens, welches der Geschädigte zu beweisen hat, ist ein Anscheinsbeweis mit der Einschränkung zulässig, daß es bei der Prüfung der Fahrlässigkeit nicht auf die persönliche Schuld des Jugendlichen ankommt, sondern objektiv darauf, was von einem Jugendlichen seiner Altersgruppe zu fordern war (BGH NJW 1970, 1038).

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Celle, 26.05.1989 - 4 U 53/88
    Auch ein solcher rechtfertigt aber nach Maßgabe des Willkürverbots, wonach Anlaß und Reaktion in einem noch vertretbaren Verhältnis zueinander stehen müssen (BVerfG NJW 1988, 2232 [BVerfG 26.04.1988 - 1 BvL 84/86] ), eine entsprechende Anwendung der Grundgesetzvorschriften, zumal die Fälle in einem entscheidenden Punkt parallel liegen, nämlich in bezug auf Eltern, die bei der Sorge für ihre Kinder den ihnen obliegenden Pflichten - vielleicht aus Unkenntnis - nicht nachgekommen sind, weil verantwortungsbewußte Eltern angesichts des Spieltriebes und der typischerweise jungen Menschen eigenen Unachtsamkeit unter Berücksichtigung der finanziellen Konsequenzen eine Privathaftpflichtversicherung abschließen würden, um die Existenz ihrer Kinder nicht zu gefährden.

    Das wesentliche Kriterium für ein verfassungswidriges Gesetz liegt, wie das Bundesverfassungsgericht (z.B. BVerfG NJW 1988, 2232 [BVerfG 26.04.1988 - 1 BvL 84/86] ) mehrfach ausgesprochen hat, gerade darin, daß willkürliche - und/oder unverhältnismäßige - Regelungen zum Gesetz erhoben werden, obwohl es andere gerechte und praktikable Lösungsmöglichkeiten gibt.

  • BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51

    Normenkontrolle II

    Auszug aus OLG Celle, 26.05.1989 - 4 U 53/88
    Nach Auffassung des Senats besteht auch kein ernstlicher Zweifel daran, daß es sich bei § 828 BGB um ein sog. nachkonstitutionelles Gesetz nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 2, 124, 128 ff [BVerfG 24.02.1953 - 1 BvL 21/51] ; 18, 252 [BVerfG 24.11.1964 - 2 BvL 19/63] ; Maunz/Dürig, Grundgesetz, Rdn. 12, von Münch-Meyer, 2. Auflage, Rdn. 13; Stern im Bonner Kommentar, Rdn. 86, jeweils zu Art. 100 GG ) handelt.
  • BGH, 18.12.1979 - VI ZR 27/78

    Versicherungsrecht; Billigkeitsanspruch; Freiwilliger

    Auszug aus OLG Celle, 26.05.1989 - 4 U 53/88
    Von Bar weist dabei in der Begründung unter ausführlichen Hinweisen auf die internationale Rechtsentwicklung (S. 1740, 1774) darauf hin, daß eine Neuordnung der Haftung schuldunfähiger oder begrenzt schuldfähiger Personen angezeigt erscheint, wobei die Berücksichtigung des Versicherungsschutzes im Rahmen der schon jetzt in § 829 BGB geregelten Billigkeitsprüfung im übrigen auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 1980, 1623) entspricht.
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus OLG Celle, 26.05.1989 - 4 U 53/88
    Die Gültigkeit von § 828 BGB wäre somit dann (noch nicht) entscheidungserheblich, wenn im Betragsverfahren beispielsweise nur ein Schaden von 70.000 DM festgestellt würde, weil der Senat dann nach Maßgabe der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts (BVerfGE 2, 266, 271 [BVerfG 07.05.1953 - 1 BvL 104/52] ; 7, 171, 173 ff; 53, 257, 287)im Falle der Gültigkeit der Norm nicht anders entscheiden würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, denn eine Haftung von 24.500 DM (70 % davon die Hälfte) erschiene jedenfalls vertretbar.
  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

    Auszug aus OLG Celle, 26.05.1989 - 4 U 53/88
    Die Gültigkeit von § 828 BGB wäre somit dann (noch nicht) entscheidungserheblich, wenn im Betragsverfahren beispielsweise nur ein Schaden von 70.000 DM festgestellt würde, weil der Senat dann nach Maßgabe der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts (BVerfGE 2, 266, 271 [BVerfG 07.05.1953 - 1 BvL 104/52] ; 7, 171, 173 ff; 53, 257, 287)im Falle der Gültigkeit der Norm nicht anders entscheiden würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, denn eine Haftung von 24.500 DM (70 % davon die Hälfte) erschiene jedenfalls vertretbar.
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus OLG Celle, 26.05.1989 - 4 U 53/88
    Die Gültigkeit von § 828 BGB wäre somit dann (noch nicht) entscheidungserheblich, wenn im Betragsverfahren beispielsweise nur ein Schaden von 70.000 DM festgestellt würde, weil der Senat dann nach Maßgabe der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts (BVerfGE 2, 266, 271 [BVerfG 07.05.1953 - 1 BvL 104/52] ; 7, 171, 173 ff; 53, 257, 287)im Falle der Gültigkeit der Norm nicht anders entscheiden würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, denn eine Haftung von 24.500 DM (70 % davon die Hälfte) erschiene jedenfalls vertretbar.
  • BVerfG, 24.11.1964 - 2 BvL 19/63

    Ärztekammern

    Auszug aus OLG Celle, 26.05.1989 - 4 U 53/88
    Nach Auffassung des Senats besteht auch kein ernstlicher Zweifel daran, daß es sich bei § 828 BGB um ein sog. nachkonstitutionelles Gesetz nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 2, 124, 128 ff [BVerfG 24.02.1953 - 1 BvL 21/51] ; 18, 252 [BVerfG 24.11.1964 - 2 BvL 19/63] ; Maunz/Dürig, Grundgesetz, Rdn. 12, von Münch-Meyer, 2. Auflage, Rdn. 13; Stern im Bonner Kommentar, Rdn. 86, jeweils zu Art. 100 GG ) handelt.
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Auszug aus OLG Celle, 26.05.1989 - 4 U 53/88
    In verfassungsrechtlicher Hinsicht nimmt der Senat ergänzend Bezug auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1986, 1859 [BVerfG 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84] ), in der es als ein Verstoß gegen Art. 2 in Verbindung mit Art. 1 des Grundgesetzes angesehen worden ist, daß Eltern ihre Kinder finanziell in einer Weise verpflichten können, durch die in erheblichem Maße die Grundbedingungen der freien Entfaltung und Entwicklung und damit nicht nur einzelne Ausformungen allgemeiner Handlungsfreiheit, sondern die engere persönliche Lebenssphäre junger Menschen betroffen werden.
  • BGH, 29.10.1971 - I ZR 19/71

    Kaufscheine

  • BGH, 17.04.1984 - VI ZR 246/82

    Ansprüche eines Zigarettenherstellers wegen satirischer Verfremdung eines

  • BGH, 23.04.1985 - VI ZR 207/83

    Verjährungsbeginn im Arzthaftungsprozeß; Kenntnis des Patienten von einem

  • BGH, 20.09.1983 - VI ZR 35/82

    Beginn der Verjährung des Arzthaftungsanspruchs

  • BGH, 29.03.1988 - VI ZR 311/87

    Eintrittspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers beim Einsatz eines Kranwagens

  • OLG Celle, 17.10.2001 - 9 U 159/01

    Schmerzensgeldanspruch wegen des Verlustes eines Auges nach einem Schuss mit

    Die in Rechtsprechung und Literatur gegen die uneingeschränkte Anwendung des § 828 Abs. 2 BGB ("Alles oder Nichts-Prinzip") teilweise geäußerten Bedenken (OLG Celle, 4. Zivilsenat, NJW-RR 1989, 791 ff [OLG Celle 26.05.1989 - 4 U 53/88] ; mit Besprechung von Canaris, JZ 1990, 679; LG Dessau, NJW-RR 1997, 214 ff [LG Dessau 25.09.1996 - 8 O 853/96]; Goecke, NJW 1999, 2305 ff m.w.N.) greifen zumindest im vorliegenden Fall nicht durch.
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