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   BGH, 30.03.1989 - I ZR 2/87   

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https://dejure.org/1989,1768
BGH, 30.03.1989 - I ZR 2/87 (https://dejure.org/1989,1768)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1989 - I ZR 2/87 (https://dejure.org/1989,1768)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1989 - I ZR 2/87 (https://dejure.org/1989,1768)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grob fahrlässige Verletzung einer Schadensminderungsobliegenheit - Beschreibung einer Einlagerung von Weinen mittels Pfeilen auf den Weinverpackungen - Schadensersatz wegen des Verderbs verschiedener Weine durch unsachgemäße Lagerung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254; HGB § 417; SVS § 10 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung für unsachgemäße Lagerung von Flaschenwein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 991
  • MDR 1989, 880
  • VersR 1989, 760
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.06.1985 - I ZR 40/83

    Haftung des Frachtführers bei Benutzung des Transportfahrzeugs zum

    Auszug aus BGH, 30.03.1989 - I ZR 2/87
    Grobe Fahrlässigkeit setzt in der Regel - für eine Ausnahme ist nichts vorgetragen - das Bewußtsein der Gefährlichkeit des eigenen Verhaltens voraus (BGH, Urt. v. 27.6.1985 - I ZR 40/83, VersR 1985, 1060, 1061).
  • OLG Nürnberg, 15.01.1992 - 9 U 3700/89

    Formaldehyd- und Lindanausdünstungen eines Fertighauses als Baumangel

    Sie haben, was den die Haftung begründenden Tatbestand betrifft, also die Herbeiführung eines wesentlichen, die Gebrauchsfähigkeit aufhebenden Mangels, leichtfertig die Gefährlichkeit ihres Tuns nicht erkannt, nämlich subjektiv unentschuldbar nicht die Möglichkeit von zur Unbewohnbarkeit des Fertighauses führenden Formaldehyd- und Lindanausdünstungen bedacht, obwohl bereits lange vor Vertragsschluß jedenfalls in Fachkreisen die Schädlichkeit von Formaldehyd und Lindan bekannt war und diskutiert wurde (BGH LM CMR Nr. 36 Bl. 1 R; NJW-RR 1989, 991 ; OLG Saarbrücken NJW-RR 1987, 470, 471; Ingenstau-Korbion, 11. Aufl., § 10 VOB/B Rdnr. 38, 39, § 13 VOB Rdnr. 738; Palandt-Heinrichs, 51. Aufl., § 277 BGB Rdnr. 2).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 3 U 104/05

    Gebäudeversicherung: Ausschluss des Regressverzichts bei grober Fahrlässigkeit;

    Dabei muss auch in subjektiver Hinsicht ein schweres Verschulden vorliegen, wobei in der Regel das Bewusstsein der Gefährlichkeit vorausgesetzt wird (BGH in NJW-RR 1989, 991; VersR 1985, 1061).
  • OLG Schleswig, 24.09.2009 - 11 U 156/08

    Pflicht des Vereins zur Freistellung seiner Mitglieder von der Haftung

    Grobe Fahrlässigkeit setzt das Wissen des Handelnden um die Gefährlichkeit seines Tuns voraus, kann aber auch zu bejahen sein, wenn der Schädiger diese Gefährlichkeit leichtfertig nicht erkennt (Palandt-Heinrichs Rn. 6 zu § 277 BGB mit Hinweis auf BGH NJW-RR 1989, 991 ).
  • LG Landshut, 14.07.2011 - 24 O 1129/11

    Online-Banking: Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte

    So ist etwa zu berücksichtigen, ob der Handelnde insoweit ungeübt und Nichtfachmann ist, zudem ist auch das Bewusstsein der Gefährlichkeit erforderlich (Palandt, 70. Aufl., § 277 BGB Rdnr. 5, BGH NJW-RR 1989, 991).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.1995 - 10 U 123/95

    Haftungsverteilung bei Datenverlust infolge Software-Neuinstallation

    Subjektiv setzt grobe Fahrlässigkeit in der Regel das Bewußtsein der besonderen Gefährlichkeit des eigenen Verhaltens (BGH, NJW-RR 1989, 991), zumindest aber eine diese Erkenntnis verhindernde Leichtfertigkeit voraus.
  • OLG Hamm, 15.12.1997 - 6 U 66/96

    Schädigung eines Kindes durch Anzünden eines Grillfeuers mit Spiritus L

    Der Vater der Verletzten hatte auch das Bewußtsein der Gefährlichkeit, das die grobe Fahrlässigkeit in der Regel voraussetzt (vgl. BGH VersR 85, 1061; BGH NJW-RR 89, 991), denn seiner eigenen Darstellung zufolge will er den Beklagten vor der "Explosionsgefahr" gewarnt haben, ohne dies freilich zum Anlaß zu nehmen, zumindest seine Töchter wegzuschicken, als der Beklagte erklärte, er mache das immer so.
  • OLG Brandenburg, 25.09.2002 - 14 U 40/02

    Haftungsausschluss in der Kfz-Vollkaskoversicherung nur bei auf subjektiv schwer

    Dies wird in der Regel vorliegen, wenn sich der Handelnde der Gefährlichkeit seines Tuns bewusst war (BGH NJW-RR 1989, 991; VersR 1989, 582, 583; 1985, 1060, 1061; Palandt/Heinrichs BGB 61. Aufl. § 277 Rn 2).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.1999 - 10 Sa 26/99

    Haftung der Arbeitnehmer untereinander: Haftungsprivileg des § 105 SGB VII -

    Bereits ein besonders gewichtiger Pflichtverstoß kann den Schluß auf ein subjektiv gesteigertes Verschulden nahelegen (BGH, Urt. v .18.10.1988 - VI 15/88 - NJW-RR 1989, 991).
  • OLG Nürnberg, 06.10.1993 - 4 U 1994/93

    Ausschluß des Haftungsprivilegs für Arbeitnehmer bei grob fahrlässiger

    Das außer Acht lassen dieser einfachen, aber naheliegenden gefahrbegründenden Umstände erfüllt auch das Merkmal des Bewußtseins der Gefährlichkeit, das der BGH in der Regel als Voraussetzung der groben Fahrlässigkeit fordert (BGH VersR 85, 1061; BGH NJW-RR 89, 991).
  • OLG Frankfurt, 17.02.1995 - 24 U 252/93

    Diebstahl eines aus Neuteilen zusammengebauten Kfz in Berlin

    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders schweren Maß verletzt, wer einfachste, naheliegende "Sicherungserwägungen" nicht angestellt und das nicht beachtet hat, was unter den gegebenen Umständen jedem (auch nur annähernd) vernünftigen Menschen einleuchten mußte (BGHZ 89, 153 (161) = VersR 1984, 281 (283); BGH VersR 66, 1150); maßgebend sind neben den äußeren, objektiven Umständen auch die persönlichen subjektiven Einsichten und Einsichtsmöglichkeiten des einzelnen (BGH VersR 1988, 474 = NJW 88, 1265; 89, 760 = NJW-RR 89, 991).
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