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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.10.1988 - 14 U 80/87   

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https://dejure.org/1988,3218
OLG Frankfurt, 18.10.1988 - 14 U 80/87 (https://dejure.org/1988,3218)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.10.1988 - 14 U 80/87 (https://dejure.org/1988,3218)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Oktober 1988 - 14 U 80/87 (https://dejure.org/1988,3218)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweisführungspflicht des Unternehmers für das Fehlen einer Vergütungsvereinbarung im Rahmen eines Werkvertrages; Voraussetzungen eines Kostenanschlages im Sinne des § 650 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht durch den Unternehmer bei ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtliche Bedeutung eines Kostenvoranschlags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 209
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Saarbrücken, 19.11.2014 - 2 U 172/13

    Werkvertrag: Rechtsfolgen eines überschrittenen Kostenvoranschlags

    Die Abgrenzung zwischen Kostenvoranschlag und Vergütungsvereinbarung ist entlang folgender Kriterien vorzunehmen: Ein Kostenanschlag i.S. von § 650 BGB ist eine unverbindliche Berechnung der voraussichtlich anfallenden Kosten auf der Grundlage einer fachmännischen gutachtlichen Äußerung des Unternehmers zur Kostenfrage, die dem Vertrag zugrunde gelegt worden ist, ohne Vertragsbestandteil geworden zu sein (OLG Frankfurt, NJW-RR 1989, 209; MünchKomm-BGB/Busche, 6. Aufl., § 650, Rz. 3; jurisPK-BGB/Diep, 7.Aufl., § 650, Rz. 2; Palandt/Sprau, BGB, 73. Aufl., § 650, Rz. 1).

    Hat ein Unternehmer schuldhaft einen unrichtigen Kostenanschlag aufgestellt, so kann nach allgemeinen Grundsätzen der Besteller von ihm je nach Lage des Einzelfalls entweder Schadensersatz wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten aufgrund schuldhaft fehlerhafter Kostenermittlung (§ 311 Abs. 2 BGB) oder wegen Verletzung vertraglicher Pflichten (§ 280 BGB) bei vermeidbarer Verursachung von Mehrkosten bzw. schuldhafter Verletzung der Anzeigepflicht verlangen (OLG Frankfurt, NJW-RR 1989, 209; MünchKomm-BGB/Busche, a.a.O., Rz. 13; Palandt/Sprau, a.a.O., § 650, Rz. 1).

  • OLG Celle, 03.04.2003 - 22 U 179/01

    Darlegungs- und Beweislast des Unternehmers bei einem Stundenlohnvertrag für die

    Hierbei muss er sich den höheren Wert anrechnen lassen, den er dadurch erlangt, dass der Unternehmer die ihm übertragenen Arbeiten in vollem Umfang ausgeführt hat, die bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages entfallen wären (Urteil des Senats vom 6.7.2000 - 22 U 108/99, in: BauR 2000, 1493; so auch OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 209, 210).
  • BGH, 26.03.1992 - VII ZR 180/91

    Darlegungslast bei werkvertraglicher Festpreisvereinbarung

    Da jedoch in derartigen Fällen teilweise zunehmend höhere Anforderungen an die Substantiiertheit des Vorbringens des Bestellers gestellt würden (z.B. OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1989, 209; Palandt/Thomas, BGB, 50. Aufl., Rdn. 11 zu § 632 BGB), sei die Zulassung der Revision zweckmäßig, um einer drohenden "Relativierung der höchstrichterlichen Rechtsprechung" entgegenzuwirken.
  • OLG Celle, 06.07.2000 - 22 U 108/99

    Überschreitung eines Kostenvoranschlags

    Denn der Unternehmer, der schuldhaft seine Anzeigepflicht nach § 650 Abs. 2 BGB verletzt, hat im Rahmen des Schadensersatzes den Besteller so zu stellen, wie dieser stehen würde, wenn ihm die zu erwartende Kostenüberschreitung rechtzeitig angezeigt worden wäre, wobei sich der Besteller den höheren Wert anrechnen lassen muss, den er dadurch erlangt, dass der Unternehmer die ihm übertragenen Arbeiten in vollem Umfang ausgeführt hat, die bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages entfallen wären (OLG Frankfurt, NJW-RR 1989, 209, 210 m.w.N.).
  • OLG Köln, 05.09.1997 - 19 U 238/94

    Verbindlichkeit eines Kostenanschlages für die Luftbeförderung von

    Das Landgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß der Unternehmer, der einen Kostenanschlag nach § 650 BGB nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt hat, dem Besteller nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluß schadensersatzpflichtig sein kann (OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 209; Palandt/Thomas, BGB, 56. Aufl., § 650 Rn. 3; Münchener Kommentar-Soergel, BGB, 2. Aufl., § 650 Rn. 14; LG Köln NJW-RR 1990, 1498).
  • OLG Düsseldorf, 11.06.1992 - 5 U 231/91

    Werkvertrag-Beweislast d. Werkuntern. f. Vereinbarung einer bestimmten Vergütung

    § 650 BGB enthält für den Fall, daß der Kostenanschlag unrichtig ist, eine Sonderregelung der Folgen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (vgl. OLG Frankfurt in NJW-RR 1989, 209 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.12.1988 - 3 U 77/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,11914
OLG Köln, 02.12.1988 - 3 U 77/88 (https://dejure.org/1988,11914)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.12.1988 - 3 U 77/88 (https://dejure.org/1988,11914)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Dezember 1988 - 3 U 77/88 (https://dejure.org/1988,11914)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsschluss; Geltendmachung der Kosten für die Verkleidung einer Decke; Verjährung der Klageforderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 209
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.11.1973 - VII ZR 217/71

    Bauwerk: Späterer Einbau einer Klimaanlage

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.1988 - 3 U 77/88
    Hierunter sind auch solche Teilarbeiten zu zählen, die für die Erneuerung und den Bestand eines Gebäudes von wesentlicher Bedeutung sind, sofern die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden werden (vgl. BGH NJW 84, 168; 77, 2361; 74, 136; 70, 942).
  • BGH, 16.06.1977 - VII ZR 334/74

    Arbeiten bei Bauwerken

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.1988 - 3 U 77/88
    Hierunter sind auch solche Teilarbeiten zu zählen, die für die Erneuerung und den Bestand eines Gebäudes von wesentlicher Bedeutung sind, sofern die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden werden (vgl. BGH NJW 84, 168; 77, 2361; 74, 136; 70, 942).
  • BGH, 09.03.1970 - VII ZR 200/68

    Nochmals: Arbeiten bei Bauwerken: Verlegen von Teppichböden mittels

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.1988 - 3 U 77/88
    Hierunter sind auch solche Teilarbeiten zu zählen, die für die Erneuerung und den Bestand eines Gebäudes von wesentlicher Bedeutung sind, sofern die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden werden (vgl. BGH NJW 84, 168; 77, 2361; 74, 136; 70, 942).
  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 360/82

    Begriff der Arbeiten an einem Bauwerk

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.1988 - 3 U 77/88
    Hierunter sind auch solche Teilarbeiten zu zählen, die für die Erneuerung und den Bestand eines Gebäudes von wesentlicher Bedeutung sind, sofern die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden werden (vgl. BGH NJW 84, 168; 77, 2361; 74, 136; 70, 942).
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