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   OLG Karlsruhe, 09.09.1988 - 10 U 62/88   

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OLG Karlsruhe, 09.09.1988 - 10 U 62/88 (https://dejure.org/1988,2219)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.09.1988 - 10 U 62/88 (https://dejure.org/1988,2219)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. September 1988 - 10 U 62/88 (https://dejure.org/1988,2219)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unwirksame Klausel in Fitnessvertrag

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unwirksame Klausel in Fitnessvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlängerungsklausel (Verlängerung um 18 Monate) in einem Vertrag eines Sport- und Fitness-Centers; Verstoß gegen das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ; Verstoß gegen das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 243
  • DB 1988, 2451
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.02.1985 - IX ZR 92/84

    Kündigung eines formularmäßigen Internatsvertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.09.1988 - 10 U 62/88
    Bei der Analyse und Abwägung der Interessen ist auf die typische Interessenlage der beteiligten Kreise abzustellen (BGH, NJW 1985, 2585 (2587)) und die Inhaltskontrolle ist an der Frage auszurichten, ob die AGB-Bestimmungen für diesen Personenkreis im allgemeinen eine billige und sachgerechte Regelung darstellt.

    Anders als bei Angeboten, bei denen die Dienstleistung, insbesondere die Unterrichtung im Vordergrund stehen (vgl. zur Vereinbarkeit eines sog. "Body-Shaping-Kurses" mit dem AGB-Gesetz, LG Frankfurt, NJW 1985, 1717; zum Direktunterrichtsvertrag, OLG Karlsruhe, NJW 1981, 1676; zum Vertrag über fremdsprachlichen Direktunterricht BGHZ 90, 280 = NJW 1984, 1531; zur Kündigungsmöglichkeit von formularmäßig abgeschlossenen Internatsverträgen BGH, NJW 1985, 2585) und bei denen sowohl aus inhaltlichen, als auch aus organisatorischen Gründen nicht nur Mindestgrund-, sondern auch Verlängerungsfristen - aber auch nur in einem angemessenen Rahmen - geboten sein können, da ein vorzeitiger Abbruch des Unterrichtsbesuches durch einen Kunden eine Lücke schaffen kann, die durch neue Interessenten nicht ohne weiteres zu schließen ist, ist bei der vorliegenden Vertragsgestaltung weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, weshalb die ohnehin vorhandenen Einrichtungen, von denen der einzelne Kunde ganz nach seinem Geschmack häufig oder selten, regelmäßig oder unregelmäßig Gebrauch machen kann, seine langfristige Bindung erfordern würden.

  • BGH, 08.03.1984 - IX ZR 144/83

    Vorzeitige Auflösung eines Direktschulvertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.09.1988 - 10 U 62/88
    Anders als bei Angeboten, bei denen die Dienstleistung, insbesondere die Unterrichtung im Vordergrund stehen (vgl. zur Vereinbarkeit eines sog. "Body-Shaping-Kurses" mit dem AGB-Gesetz, LG Frankfurt, NJW 1985, 1717; zum Direktunterrichtsvertrag, OLG Karlsruhe, NJW 1981, 1676; zum Vertrag über fremdsprachlichen Direktunterricht BGHZ 90, 280 = NJW 1984, 1531; zur Kündigungsmöglichkeit von formularmäßig abgeschlossenen Internatsverträgen BGH, NJW 1985, 2585) und bei denen sowohl aus inhaltlichen, als auch aus organisatorischen Gründen nicht nur Mindestgrund-, sondern auch Verlängerungsfristen - aber auch nur in einem angemessenen Rahmen - geboten sein können, da ein vorzeitiger Abbruch des Unterrichtsbesuches durch einen Kunden eine Lücke schaffen kann, die durch neue Interessenten nicht ohne weiteres zu schließen ist, ist bei der vorliegenden Vertragsgestaltung weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, weshalb die ohnehin vorhandenen Einrichtungen, von denen der einzelne Kunde ganz nach seinem Geschmack häufig oder selten, regelmäßig oder unregelmäßig Gebrauch machen kann, seine langfristige Bindung erfordern würden.
  • BGH, 25.06.1986 - IVa ZR 263/84

    Geltendmachung des überraschenden Charakters einer Klausel im Wege der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.09.1988 - 10 U 62/88
    Ob die - gleich zu Beginn des Vertrages aufgenommene - Verlängerungsklausel eine überraschende Bestimmung im Sinne des § 3 AGB-Gesetz darstellt, ist nach der Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 1987, 45 = WM 1986, 1253) und des Senats (NJW 1988, 74 = WM 1987, 1447) im Verbandsprozeß nach § 13 AGB-Gesetz nicht zu prüfen.
  • OLG Karlsruhe, 16.06.1981 - 13 U 166/80
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.09.1988 - 10 U 62/88
    Anders als bei Angeboten, bei denen die Dienstleistung, insbesondere die Unterrichtung im Vordergrund stehen (vgl. zur Vereinbarkeit eines sog. "Body-Shaping-Kurses" mit dem AGB-Gesetz, LG Frankfurt, NJW 1985, 1717; zum Direktunterrichtsvertrag, OLG Karlsruhe, NJW 1981, 1676; zum Vertrag über fremdsprachlichen Direktunterricht BGHZ 90, 280 = NJW 1984, 1531; zur Kündigungsmöglichkeit von formularmäßig abgeschlossenen Internatsverträgen BGH, NJW 1985, 2585) und bei denen sowohl aus inhaltlichen, als auch aus organisatorischen Gründen nicht nur Mindestgrund-, sondern auch Verlängerungsfristen - aber auch nur in einem angemessenen Rahmen - geboten sein können, da ein vorzeitiger Abbruch des Unterrichtsbesuches durch einen Kunden eine Lücke schaffen kann, die durch neue Interessenten nicht ohne weiteres zu schließen ist, ist bei der vorliegenden Vertragsgestaltung weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, weshalb die ohnehin vorhandenen Einrichtungen, von denen der einzelne Kunde ganz nach seinem Geschmack häufig oder selten, regelmäßig oder unregelmäßig Gebrauch machen kann, seine langfristige Bindung erfordern würden.
  • LG Frankfurt/Main, 15.04.1985 - 24 S 262/84
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.09.1988 - 10 U 62/88
    Anders als bei Angeboten, bei denen die Dienstleistung, insbesondere die Unterrichtung im Vordergrund stehen (vgl. zur Vereinbarkeit eines sog. "Body-Shaping-Kurses" mit dem AGB-Gesetz, LG Frankfurt, NJW 1985, 1717; zum Direktunterrichtsvertrag, OLG Karlsruhe, NJW 1981, 1676; zum Vertrag über fremdsprachlichen Direktunterricht BGHZ 90, 280 = NJW 1984, 1531; zur Kündigungsmöglichkeit von formularmäßig abgeschlossenen Internatsverträgen BGH, NJW 1985, 2585) und bei denen sowohl aus inhaltlichen, als auch aus organisatorischen Gründen nicht nur Mindestgrund-, sondern auch Verlängerungsfristen - aber auch nur in einem angemessenen Rahmen - geboten sein können, da ein vorzeitiger Abbruch des Unterrichtsbesuches durch einen Kunden eine Lücke schaffen kann, die durch neue Interessenten nicht ohne weiteres zu schließen ist, ist bei der vorliegenden Vertragsgestaltung weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, weshalb die ohnehin vorhandenen Einrichtungen, von denen der einzelne Kunde ganz nach seinem Geschmack häufig oder selten, regelmäßig oder unregelmäßig Gebrauch machen kann, seine langfristige Bindung erfordern würden.
  • BGH, 21.02.1962 - VIII ZR 4/61
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.09.1988 - 10 U 62/88
    Dies versucht die Bekl. im Formularvertrag durch den Hinweis zu verdeutlichen, daß die "Service-Leistungen" auf freiwilliger Basis und kostenlos erfolgen sollen (vgl. im übrigen zur Problematik der Anwendbarkeit von § 11 Nr. 12 AGB-Gesetz auf gemischte Verträge mit Gebrauchsüberlassungs- und Dienstleistungselementen Staudinger-Schlosser, BGB, 12. Aufl., § 11 Nr. 12 AGB-Gesetz Rdnr. 13; zur Anwendung von Mietrecht auf Gebrauchsüberlassungsverträge über Sport- oder Vergnügungsgeräte vgl. auch BGH, NJW 1962, 908; NJW 1964, 2020).
  • OLG Karlsruhe, 13.11.1987 - 10 U 138/87

    Zur Wirksamkeit einer Regelung einer Sparkasse über "Wertstellungen" im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.09.1988 - 10 U 62/88
    Ob die - gleich zu Beginn des Vertrages aufgenommene - Verlängerungsklausel eine überraschende Bestimmung im Sinne des § 3 AGB-Gesetz darstellt, ist nach der Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 1987, 45 = WM 1986, 1253) und des Senats (NJW 1988, 74 = WM 1987, 1447) im Verbandsprozeß nach § 13 AGB-Gesetz nicht zu prüfen.
  • AG Brandenburg, 18.04.2016 - 31 C 204/15

    Fitnessstudio-Vertrag wird gekündigt: Höhe der ersparten Aufwendungen?

    Die hier streitbefangenen Verträge vom 13.05.2014 - Blatt 13 der Akte - und vom 04.06.2014 - Blatt 14 der Akte - über die "Mitgliedschaft im F..- S..." sind als typengemischte Gebrauchsüberlassungsverträge mit miet- und dienstvertraglichen Elementen zu qualifizieren, auf die die §§ 535 ff. und §§ 611 ff. BGB entsprechend sowie auch der § 314 BGB Anwendung finden ( BGH , Urteil vom 08.02.2012, Az.: XII ZR 42/10, u.a. in: NJW 2012, Seiten 1431 ff.; BGH , NJW 1997, Seiten 193 f.; OLG Brandenburg , NJW-RR 2004, Seiten 273 f.; OLG Hamm , NJW-RR 1992, Seiten 242 f.; OLG Karlsruhe , NJW-RR 1989, Seite 243; LG Kiel , Urteil vom 30.01.2009, Az.: 8 S 54/08, u.a. in: juris; LG Stuttgart , Urteil vom 18.12.2006, Az.: 5 S 263/06; LG Saarbrücken , NJW-RR 1990, Seite 890; LG Darmstadt , NJW-RR 1991, Seite 1015; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 15.10.2015, Az.: 34 C 5/15, u.a. in: BeckRS 2015, 17586 = "juris"; AG Siegburg , Urteil vom 11.12.2014, Az.: 112 C 131/13, u.a. in: "juris"; AG Bremen , Urteil vom 16.10.2014, Az.: 10 C 47/14, u.a. in: "juris"; AG Kehl , Urteil vom 05.05.2014, Az.: 4 C 68/14, u.a. in: "juris" AG Eisenach , Urteil vom 17.10.2013, Az.: 54 C 321/13, u.a. in: juris; AG Dieburg , Urteil vom 09.02.2011, Az.: 211 C 44/09, u.a. in: "juris"; AG München , NJW-RR 2011, Seiten 67 f.; AG Hamburg-Blankenese , Urteil vom 20.07.2007, Az.: 509 C 117/07, u.a. in: "juris"; AG Oberhausen , Urteil vom 04.06.2007, Az.: 37 C 968/06, u.a. in: "juris"; AG Kaiserslautern , Urteil vom 01.06.2007, Az.: 7 C 2243/06; AG Wuppertal , Urteil vom 26.03.2007, Az.: 36 C 27/06; AG Eschweiler , VuR 2005, Seite 398; AG Hanau , NJOZ 2004, Heft 47, Seite 4186; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 06.11.2003, Az.: 32 C 202/02, u.a. in: NJOZ 2003, Seite 3374 = NJ 2004, Seite 39; AG Bad Homburg , NJW-RR 2003, Seiten 1694 f.; AG Rastatt , NJW-RR 2002, Seiten 1280 f.; AG Dortmund , Urteil vom 12.09.1989, Az.: 125 C 330/89, u.a. in: "juris"; AG Gelsenkirchen , NJW-RR 1989, Seite 245; Blattner , ZGS 2008, Heft 8, Seiten 293 ff. ).
  • BFH, 13.01.1994 - IV R 79/92

    Keine unterrichtende Tätigkeit, wenn Kunden im Fitness-Studio im wesentlichen in

    Während die Mehrzahl der bisher mit dieser Frage befaßten Gerichte die zwischen dem Betreiber eines Fitness-Studios und seinen Kunden geschlossenen Verträge wegen der untergeordneten Bedeutung der angebotenen Dienstleistungen dem Mietrecht unterstellen (Oberlandesgericht - OLG - Karlsruhe, Urteil vom 9. September 1988 10 U 62/88, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht - NJW-RR - 1989, 243; Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 9. April 1990 13 BS 342/89, NJW-RR 1990, 890; Landgericht Darmstadt, Urteil vom 1. November 1990 6 S 60/90, NJW-RR 1991, 1015), hat das OLG Hamm diese Auffassung in Zweifel gezogen und jedenfalls dann Dienstvertragsrecht zur Anwendung gebracht, wenn Beratung und Überwachung bei der richtigen Benutzung der Geräte zum Vertragsinhalt gehörte oder wenn die durch die Einweisung in die Benutzung der Geräte gekennzeichnete Anfangsphase der Vertragsbeziehungen Gegenstand der Beurteilung war (Urteile vom 10. Oktober 1991 17 U 2/91, NJW-RR 1992, 242, und 17 U 165/90, NJW-RR 1992, 243).
  • LG Stuttgart, 13.02.2007 - 5 S 199/06

    Fitnessstudiovertrag: Zulässigkeit der Kündigung bei einem Inhaberwechsel

    Insofern ist in Anlehnung an die bisher ergangene Rechtssprechung (OLG Brandenburg, NJW-RR 2004, 273 m. w. N.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 243; Palandt, 65. Auflage, vor § 535 Rdnr. 36) auch hier von einem gemischten Vertrag mit überwiegend mietrechtlichem Einschlag auszugehen.
  • OLG Frankfurt, 05.12.1994 - 6 U 163/93

    Wirksamkeit einer AGB-Klausel über Beitragszahlungsplicht im

    Soweit der Beklagte unabhängig vom Inhalt des Vertragstextes verpflichtet ist, den Kunden in den Gebrauch der Geräte einzuweisen, zu beraten und zu beaufsichtigen, handelt es sich um reine Nebenpflichten, die trotz ihrer dienstrechtlichen Elemente nichts daran ändern, daß die reine Gebrauchsüberlassung das Vertragsverhältnis maßgeblich prägt (so bereits Sen.Urt. v. 20.3.1986 - 6 U 40/85, S. 7; ebenso OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 243, 244; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 55; a.A.: OLG Hamm NJW-RR 1992, 242, 243).

    Es kann dahinstehen, ob die Dauer der Vertragsverlängerung generell deutlich geringer sein muß als die Erstlaufzeit des Vertrages (so OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 243; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 55).

  • LG Saarbrücken, 09.04.1990 - 13 BS 342/89
    Das AG ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, daß es sich bei dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag um einen Mietvertrag handelt, da die wesentliche von dem Kl. geschuldete Leistung in der entgeltlichen Überlassung der Räumlichkeiten des Sport- und Fitneßcenters sowie der zugehörigen Trainingsgeräte besteht (vgl. dazu OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 243).

    Dies muß nach Auffassung der Kammer jedenfalls dann gelten, wenn dem Mieter bei Vertragsschluß nur die Möglichkeit eingeräumt wird, sich in der dargelegten Form langfristig vertraglich zu binden, ihm also nicht die Alternative bleibt, ein Vertragsverhältnis für eine wesentlich kürzere Vertragsdauer - gegebenenfalls auch zu ungünstigeren Konditionen - einzugehen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 243 (244)).

    Es kommt daher nicht mehr darauf an, ob die Verlängerungsklausel ihrerseits deshalb gegen § 9 AGB-Gesetz verstößt, weil die Verlängerungsdauer von 12 Monaten unangemessen lang ist (vgl. zu dieser Problematik OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 243 und LG Hamburg, NJW-RR 1988, 317, jeweils m. w. Nachw.).

  • AG Brandenburg, 06.11.2003 - 32 C 202/02

    Kündigung eines Dienstvertrages bei einer Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio;

    Insofern wäre für die Erstlaufzeit eines derartigen Fitness-Studio-Vertrages somit eine Frist von höchstens 6 Monaten als angemessen anzusehen (BGH, NJW 1990, Seite 739; OLG Gelle, NJW-RR 19B5, Seiten 370 f.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, Seite 243; LG Köln, NJW-RR 1988, SeKen 1084 f.; AG Langen, NJW-RR 1995, Seite 823; AG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 30.09.2003, Az.: 32 C 361/02; Wehrisch, Verbraucher und Recht - VuR -1995, Seite 354).
  • OLG Karlsruhe, 23.08.1989 - 1 U 353/88

    Fahrerlehrgangsveranstaltung; Rennveranstaltung; Öffentlicher Verkehrsraum;

    Ausnahmen können allenfalls bei echter, den Kunden vor Vertragsabschluß verdeutlichter Tarifwahl bestehen (OLG Karlsruhe DB 1988 S. 2451).
  • LG Mönchengladbach, 30.05.2003 - 2 S 22/03

    Zulässigkeit einer Laufzeit von 2 Jahren bei Fitnessstudiovertrag

  • OLG Karlsruhe, 28.10.1988 - 10 U 71/88

    Durch Hersteller und Veräußerer von Hohlbalkendecken verwendete Vertragsklausel;

  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 26.02.2016 - 1 C 881/15

    Kündigung eines Fitnessstudiovertrages - Außerordentliche Kündigung wegen Umzugs

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