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   BGH, 23.02.1989 - BLw 11/88   

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https://dejure.org/1989,1626
BGH, 23.02.1989 - BLw 11/88 (https://dejure.org/1989,1626)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1989 - BLw 11/88 (https://dejure.org/1989,1626)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1989 - BLw 11/88 (https://dejure.org/1989,1626)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Recht auf Beschwerde; Verwirkung des Beschwerderechts; Befristetes Rechtsmittel; Entscheidung in der Hauptsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; LwVG § 24 Abs. 3
    Verwirkung des Beschwerderechts in Landwirtschaftssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 768
  • MDR 1989, 737
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.03.1965 - V BLw 25/64

    Verwirkung des Beschwerderechts

    Auszug aus BGH, 23.02.1989 - BLw 11/88
    b) Das Oberlandesgericht verneint unter Hinweis auf den Senatsbeschluß vom 25. März 1965 (V BLw 25/64, NJW 1965, 1532) auch eine Verwirkung des Beschwerderechts.

    Der Senat hat im Beschluß vom 25. März 1965 (aaO.) die Möglichkeit einer Verwirkung auch für befristete Rechtsmittel bejaht und ausgeführt, das sog. "Umstandsmoment" könne gegeben sein, wenn die Beteiligten den durch die angefochtene Entscheidung geschaffenen Zustand infolge Ausbleibens eines Rechtsmittels als endgültig angesehen haben und ansehen durften.

  • BGH, 05.10.1954 - V BLw 25/54

    Vergleich vor dem Landwirtschaftsgericht

    Auszug aus BGH, 23.02.1989 - BLw 11/88
    Entscheidungen in der Hauptsache sind solche Beschlüsse, durch die über einen Sach- oder Verfahrensantrag ganz oder teilweise entschieden und die Instanz damit abgeschlossen wird (BGHZ 14, 381, 384; Pritsch, LwVG § 21 Anm. B III a.a).
  • BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 23.02.1989 - BLw 11/88
    Die Prüfungszuständigkeit des Senats beschränkt sich in diesem Fall allerdings auf die Zulässigkeit der Beschwerde (Senatsbeschl. aaO. S. 99; BGHZ 15, 5, 8).
  • BGH, 12.07.1966 - V BLw 8/66

    Voraussetzungen für die Genehmigung eines landwirtschaftlichen Kaufvertrages -

    Auszug aus BGH, 23.02.1989 - BLw 11/88
    Nicht in der Hauptsache erlassen sind Beschlüsse, die sich in der Entscheidung über Neben- und Zwischenfragen erschöpfen, ohne das Verfahren über das eigentliche Streitverhältnis ganz oder teilweise zum Abschluß zu bringen und die infolgedessen ihren Sinn erst durch die Blickrichtung auf diese Entscheidung und von dieser Entscheidung her gewinnen (Senatsbeschl. v. 12. Juli 1966, V BLw 8/66, NJW 1966, 2310 m.w.N.; Barnstedt/Steffen, LwVG 4. Aufl. § 21 Rdn. 17 m.w.N.).
  • BGH, 20.02.1968 - V BLw 34/67

    Bestellung eines Pflegers für den unbekannten Nacherben des Erblassers - Wahrung

    Auszug aus BGH, 23.02.1989 - BLw 11/88
    Die Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 Nr. 2 LwVG sind nicht nur dann gegeben, wenn das Oberlandesgericht die sofortige Beschwerde als unzulässig verworfen hat; sie liegen vielmehr auch dann vor, wenn die vom Oberlandesgericht bejahte Zulässigkeit der Beschwerde streitig ist und die Rechtsbeschwerde - wie im vorliegenden Fall - geltend macht, die sofortige Beschwerde sei unzulässig gewesen (Senatsbeschl. v. 20. Februar 1968, V BLw 34/67, RdL 1968, 97/98; Barnstedt/Steffen, LwVG 4. Aufl. § 24 Rdn. 42).
  • BGH, 19.02.2009 - BLw 12/08

    Rechtstellung des Inhabers eines Altenteils nach dem Versterben eines von

    Eine Rechtsbeschwerde ist zwar nach dieser Vorschrift nicht nur dann statthaft, wenn die (sofortige) Beschwerde des Rechtsbeschwerdeführers gegen die erstinstanzliche Entscheidung als unzulässig verworfen worden ist, sondern auch dann, wenn das Beschwerdegericht über die Beschwerde eines anderen Beteiligten in der Sache entschieden hat, obwohl es nach der Ansicht des Rechtsbeschwerdeführers dessen Rechtsmittel als unzulässig hätte verwerfen müssen (Senat , Beschl. v. 20. Februar 1968, V BLw 34/37, RdL 1968, 97, 98; Beschl. v. 20. März 1989, BLw 11/88, NJW-RR 1989, 768; Beschl. v. 2. März 1995, BLw 70/94, RdL 1995, 134, 135 - std. Rspr.).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2010 - 8 W 8/10

    Prozesskostenhilfe: Verwirkung eines Beschwerderechts infolge längere Untätigkeit

    Unabhängig davon ist es in der Rechtsprechung und Literatur seit langem anerkannt, dass auch bei fristgebundenen Beschwerden der von Amts wegen zu berücksichtigende Einwand der Verwirkung zum Tragen kommen kann (vgl. BGH NJW 1965, 1532; BGH NJW-RR 1989, 768; OLG Frankfurt - 20. Zivilsenat MDR 1977, 586; OLG Koblenz OLG Report 1997, 132; OLG Köln NJW-RR 1998, 511; Zöller-Heßler, ZPO, 28. Aufl., Rn. 10 zu § 567 ZPO und Rn. 4 zu § 569 ZPO; MK-Lipp a. a. O., jeweils m. w. Na.).

    Hinzukommen muss ein "Umstandsmoment", d. h. eine unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben verursachte Verzögerung der Rechtsmitteleinlegung sowie Anhaltspunkte, denen man entnehmen kann, dass die Beteiligten den durch die angefochtene Entscheidung geschaffenen Zustand als endgültig angesehen haben und ansehen durften (vgl. BGH-NJW-RR 1989, 768).

  • BGH, 23.01.1992 - BLw 1/92

    Keine Rechtsbeschwerde gegen Ablehnung vorläufiger Anordnung durch Kreisgericht

    Eine Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts nach § 18 LwVG ist keine Entscheidung in der Hauptsache (vgl. Barnstedt/Steffen, LwVG 4. Aufl. § 18 Rdn. 27 und 30; § 2 Rdn. 17 und 18), weil der angefochtene Beschluß eine Neben und Zwischenfrage betrifft, ohne das gerichtliche Verfahren in der Instanz zum Abschluß zu bringen (vgl. BGHZ 14, 381, 84; Senatsbeschlüsse v. 12. Juli 1966, V BLw 8/66, NJW 1966, 2310 m.w.N.; v. 23. Februar 1989, BLw 11/88, BGHR LwVG § 24 Abs. 3 - Hauptsacheentscheidung 1).
  • OLG Schleswig, 12.08.2002 - 2 W 108/02

    Beschwerderecht der Staatskasse gegen Vergütungsfestsetzungen in Betreuungssachen

    Nach allgemeiner Auffassung kann es gegen den auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anwendbaren Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen, wenn ein befristetes Rechtsmittel erst eingelegt wird, nachdem seit dem Erlaß einer nicht (wirksam) zugestellten Entscheidung eine unangemessen lange Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzukommen, die eine späte Rechtsmitteleinlegung als rechtsmißbräuchlich erscheinen lassen (BGH NJW 1965, 1532; NJW-RR 1989, 768).

    Der Beteiligte zu 1. hat den durch die angefochtenen Entscheidungen geschaffenen Zustand infolge Ausbleibens eines Rechtsmittels als endgültig angesehen und durfte dies auch tun (vgl. BGH NJW-RR 1989, 768).

  • OLG Düsseldorf, 17.10.1997 - 3 Wx 321/97

    Rechtsmißbrauchbei jahrelangem Nichtbetreibens eines

    Hierbei ist es gleichgültig, ob es sich um ein kontradiktorisches Verfahren oder ein solches der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt (vgl. nur BGH, NJW 1965, 1532; BGH, NJW-RR 1989, 768; BayObLG WuM 1992, 331, 332; BayObLG WE 1988, 207, 208; BayObLGZ 53, 359, 360; OLG Hamm, MDR 1952, 172; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 55. Auflage 1997, § 567 Rdn. 13; Baumgärtel, Die Verwirkung prozessualer Befugnisse im Bereich der ZPO und des FGG , ZZP 1967, 423, 425, 427 f. je m. weit. Nachw.).

    Voraussetzung hierfür ist, daß aufgrund eines allzu langen Zeitraumes der Untätigkeit der Gegner darauf vertrauen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BGH, NJW 1965, 1532; BGH, NJW-RR 1989, 768 (Baumgärtel, a.a.O. S. 428)).

  • LG Kassel, 22.03.2013 - 3 T 81/13

    Betreuung: Rechtsweg für Prüfung deliktischer Ansprüche gegen Betroffenen bei

    Es entspricht auch allgemeiner Ansicht, dass der Grundsatz von Treu und Glauben auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt (vgl. bzgl. der Festsetzung der Betreuervergütung: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.06.2008, Az. 20 W 178/08; Beschluss der Kammer vom 09.04.2008, Az. 3 T 86/08 sowie zur rechtsmissbräuchlichen Erhebung eines Rechtsmittels OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 09.09.2004 = 20 W 227/04; SchlHOLG FGPrax 2002, 259; BGH NJW 1965, 1532; BGH NJW-RR 1989, 768; Kammer, Beschluss vom 29.11.2007 = 3 T 490/07).
  • BGH, 02.03.1995 - BLw 70/94

    Anfechtung der Ablehnung einer negativen Hoferklärung durch das

    Ohne Zulassung statthaft ist die Rechtsbeschwerde nicht nur, wenn das Oberlandesgericht die Beschwerde als unzulässig verworfen hat, sondern auch dann, wenn es die Zulässigkeit bejaht hat, der Rechtsbeschwerdeführer aber deren Unzulässigkeit geltend macht (vgl. Senatsbeschl. v. 23. Februar 1989, BLw 11/88, BGHR LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 2, Unzulässigkeit 1).
  • OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 20 W 227/04

    Festsetzung der Berufsbetreuervergütung: Verwirkung des Beschwerderechts der

  • BGH, 28.11.1990 - BLw 14/90

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen - Anforderungen an

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