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   OLG Düsseldorf, 28.05.1990 - 3 Wx 159/90   

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OLG Düsseldorf, 28.05.1990 - 3 Wx 159/90 (https://dejure.org/1990,3016)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.05.1990 - 3 Wx 159/90 (https://dejure.org/1990,3016)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Mai 1990 - 3 Wx 159/90 (https://dejure.org/1990,3016)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 168, 673; WEG §§ 26 f.
    Übergang des Amtes des WEG-Verwalters im Wege der Gesamtrechtsnachfolge

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Amt eines persönlich haftenden WEG-Verwalters geht nicht im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge auf eine GmbH über; §§ 168, 673 BGB; 26, 27 WEG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 26 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1299
  • Rpfleger 1990, 356
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 6/87

    Verwalter; Amt; Gesamtrechtsnachfolger; Gesellschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.1990 - 3 Wx 159/90
    Das in der Regel aufgrund besonderen Vertrauens übertragene und mit weitreichenden Vollmachten versehene Amt des Verwalters geht im Zweifel nicht auf den Gesamtrechtsnachfolger über, wie sich aus einer entsprechenden Anwendung der §§ 168, 673 BGB ergibt (vgl. BayObLGZ 1987, 54 = Rpfleger 1987, 306; Weitnauer, § 26 Rdnr. 20; Seiler, in: MünchKomm, 2. Aufl., § 673 Rdnr. 2 und Röll in: MünchKomm, 2. Aufl., § WEG § 26 WEG Rdnr. 14).

    Das BayObLG (BayObLGZ 1987, 54 = Rpfleger 1987, 306) hat eine Übertragung des Verwalteramtes auf eine GmbH als Gesamtrechtsnachfolger der zum Verwalter bestellten KG abgelehnt, obwohl die GmbH persönlich haftende Gesellschafterin der KG war.

  • RG, 19.02.1936 - V B 1/36

    Geht im Falle der Verschmelzung einer Aktiengesellschaft (Kommanditgesellschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.1990 - 3 Wx 159/90
    Ob insofern im Falle der Umwandlung oder Verschmelzung juristischer Personen eine andere Beurteilung gerechtfertigt ist (vgl. hierzu RGZ 150, 289; Steffen in: RGRK, 12. Aufl., § 673 Rdnr. 7), kann dahingestellt bleiben.

    Wird einer juristischen Person (z. B. AG, KGaA) eine Grundbuch-Vollmacht erteilt, so ist hierfür ihr Kredit und ihr Geschäftsbetrieb maßgebend, der sie zur Erfüllung der Aufgaben des Grundbuchvertreters besonders geeignet erscheinen läßt (RGZ 150, 289).

  • LG Düsseldorf, 04.04.1985 - 25 T 126/85

    Bestehenbleiben einer Vollmacht nach Umwandlung der bevollmächtigten KG in eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.1990 - 3 Wx 159/90
    Staudinger-Dilcher (BGB, 12. Aufl., § 168 Rdnr. 20) weisen mit Recht darauf hin, daß die zitierte Entscheidung des früheren Reichsgerichts nicht auf andere Fälle übertragbar ist (a. M. LG Düsseldorf, Rpfleger 1985, 358; Haegele-Schöner-Stöber, GrundbuchR, 9. Aufl., Rdnr. 3573 für den Fall der Umwandlung einer Treuhand-KG in eine GmbH).
  • BGH, 26.01.2006 - V ZB 132/05

    Verwaltertätigkeit einer BGB -Gesellschaft

    2 Z 123/88">BayObLGZ 1989, 4, 6; OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 1299, 1300; BayObLG WuM 1993, 488, 489 f.).
  • BGH, 29.08.2012 - XII ZR 154/09

    Gerichtliche Geltendmachung von auf einen Sozialhilfeträger übergegangenen

    Der Übertragung von Unterhaltsansprüchen zum Zwecke einer gerichtlichen Beitreibung wird entgegen der Ansicht der Hansestadt L. kein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen der Sozialbehörde und dem Hilfeempfänger zugrunde liegen (vgl. zu diesem Abwägungskriterium RGZ 150, 289, 291; OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 1299, 1300).
  • BGH, 21.02.2014 - V ZR 164/13

    Wohnungseigentum: Folgen einer Verschmelzung der zur Verwalterin bestellten

    Ist eine juristische Person zum Verwalter bestellt, sollen Vertrag und Organstellung dagegen übergehen, weil in der Regel kein besonderes Vertrauen in Anspruch genommen werde (Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 26 Rn. 12; offen gelassen von BayObLGZ 2002, 20, 26 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1990, 1299 f.; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 6).
  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01

    Zustellungsvertretung der Wohnungseigentümer bei Streit über Wirksamkeit des

    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1975, 327/329; 1987, 54/57; 1990, 28/30; 173/176 f.), die in der wohnungseigentumsrechtlichen Literatur (Merle in Barmann/ Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 26 Rn. 139; Staudinger/Bub § 26 Rn. 364; Palandt/Bassenge § 26 WEG Rn. 1) und Rechtsprechung (OLG Düsseldorf Rpfleger 1990, 356; OLG Hamm ZMR 1996, 679) im wesentlichen Billigung gefunden hat., ist das Amt des Verwalters grundsätzlich an dessen Person gebunden.

    Ob anders zu entscheiden ist, wenn der ausgliedernde Verwalter eine juristische Person (BayObLGZ 1987, 58; siehe auch BayObLGZ 1990, 173/176 f.; ferner OLG Düsseldorf Rpfleger 1990, 356) oder eine Personengesellschaft (Lutter/Teichmann § 132 Rn. 42, 43) ist, bedarf an dieser Stelle keiner Erörterung.

  • AG Münster, 15.03.2016 - 35 C 172/15

    Aus KG wird GmbH: Verwalter-Amt wird nicht übertragen!

    Wird eine Personengesellschaft zum WEG-Verwalter bestellt geschieht dies regelmäßig aufgrund eines besonderen Vertrauensverhältnisses, welches die Wohnungseigentümer dem oder den persönlich haftenden Gesellschaftern als natürliche Personen entgegen bringen (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1990, 925).

    Das aufgrund dieses Vertrauens übertragene und mit weitreichenden Vollmachten versehene Amt des Verwalters geht daher im Zweifel nicht auf den Gesamtrechtsnachfolger über, wie sich aus einer entsprechenden Anwendung der §§ 168, 673 BGB ergibt (vgl. BayObLG in BayObLGZ 1987, 54 = Rpfleger 1987, 306; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Mai 1990 - 3 Wx 159/90 -, Rn. 10, juris).

    Entscheidend ist vielmehr, dass der Rechtsverkehr im allgemeinen und die Wohnungseigentümer bei der Verwalterbestellung im speziellen einer oHG oder KG, sofern diese nicht durch ihre Firma von Beginn an als beschränkt haftende Gesellschaften erkennbar sind (vgl. § 19 HGB), erhöhtes Vertrauen entgegenbringen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Mai 1990 - 3 Wx 159/90 -, Rn. 13, juris).

  • LG Koblenz, 11.06.1997 - 2 T 319/97

    Übergang einer Vollmacht auf die übernehmenden Rechtsträger

    Auch die Bedenken des OLG Düsseldorf in einem obiter dictum ( NJW-RR 1990, 1299 = MittRhNotK 1990, 251), wonach auch bei einer Bevollmächtigung einer juristischen Person, regelmäßig von dem persönlichen Vertrauensverhältnis auszugehen sei, da es dem Vollmachtgeber regelmäßig auf den Kredit und den Geschäftsbetrieb der Bevollmächtigten ankomme, greift vorliegend nicht.
  • LG Landau/Pfalz, 17.05.2013 - 3 S 134/12

    Wohnungseigentum: Übergang des Verwalteramts bei Verschmelzung der ursprünglichen

    Die Kammer schließt sich derjenigen Auffassung an (LG Frankfurt, Beschl. v. 20.08.2012, 2-09 S 97/11, Rz. 2; OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2006, 2 Wx 5/06, Rz. 3 ff.; OLG Köln, Beschl. v .24.09.2003, 2 Wx 28/03, Rz. 17 f. m.w.N., jeweils zit. nach ; Jennißen- Jennißen , aaO, § 26 Rn. 18; vgl. auch Bärmann- Merle , aaO, § 26 Rn. 174; offen lassend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.05.1990, 3 Wx 159/90, Rz. 11, zit. nach ; aA Zajonz/Nachtwey , ZfIR 2008, 701; Wicke/Menzel , MittBayNot 2009, 203, jeweils mit zahlr. Nachw.), die generell davon ausgeht, dass das Amt des Verwalters an die jeweils bestellte (natürliche oder juristische) Person gebunden ist und im Interesse der Wohnungseigentümer ein Übergang des Verwalteramtes ausscheidet, weil diese sich keine andere, von ihnen nicht gem. § 26 Abs. 1 WEG zum Verwalter bestellte Rechtsperson aufdrängen lassen müssen.
  • AG Brandenburg, 06.01.2004 - 52 II 873/03

    Ermächtigung durch das Gericht zur Einberufung einer außerordentlichen

    Bei einer Kapitalgesellschaft - wie hier der Antragsgegnerin - endet das Amt des Verwalters aber im Übrigen erst mit dem Verlust der Rechtsfähigkeit bzw. mit der Beendigung der Gesellschaft (BayObLG, BayObLGZ 1990, Seiten 173 ff; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1990, Seiten 1299 f.; BayObLG, Rpfleger 1987, Seite 306 = WE 1988, Seite 19 = BayObLGZ 1987, Seiten 54 ff).

    Das mit besonderer Verantwortung verbundene Amt eines WEG-Verwalters kann auch nicht nur einer natürlichen Person, sondern auch - wie hier - einer juristischen Person bzw. Handelsgesellschaft übertragen werden (BGH, NJW 1989, Seiten 2059 f.; KG Berlin, NJW 1995, Seiten 62 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1990, Seiten 1299 f.).

  • LG Frankfurt/Main, 19.06.2012 - 9 S 97/11

    Amt des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeisnchaft endet mit der

    Ist eine natürliche Person Verwalter, so endet das Verwalteramt mit dem Tode und geht nicht auf den Erben über; bei juristischen Personen endet das Amt mit dem Verlust der Rechtsfähigkeit (vgl. BayObLG ZMR 1987, 230; OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 1299).

    Ist eine natürliche Person Verwalter, so endet das Verwalteramt mit dem Tode und geht nicht auf den Erben über; bei juristischen Personen endet das Amt mit dem Verlust der Rechtsfähigkeit (vgl. BayObLG ZMR 1987, 230-232, Juris-Rn. 16; OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 1299-1300, Juris-Rn. 10).

  • OLG Köln, 09.02.2006 - 2 Wx 5/06

    Wohnungsrecht, Mietrecht

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von den Antragstellern zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28. Mai 1990 (NJW-RR 1990, 1299).
  • OLG Köln, 24.09.2003 - 2 Wx 28/03

    Bindung des Verwalteramts einer Wohnungseigentümergemeinschaft an die Person des

  • BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00

    Erledigung der Hauptsache ist im Wohnungseigentumsverfahren

  • LG München I, 22.12.2011 - 5 HKO 12398/08

    Aktiengesellschaft: Rechtsmissbräuchlichkeit einer Anfechtungs- bzw.

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