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   BayObLG, 30.10.1989 - BReg. 1a Z 19/88   

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BayObLG, 30.10.1989 - BReg. 1a Z 19/88 (https://dejure.org/1989,1630)
BayObLG, Entscheidung vom 30.10.1989 - BReg. 1a Z 19/88 (https://dejure.org/1989,1630)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Oktober 1989 - BReg. 1a Z 19/88 (https://dejure.org/1989,1630)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erblasser; Erstverstorbener; Ehegatte

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 200
  • FamRZ 1990, 322
  • Rpfleger 1990, 56
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Zweibrücken, 24.03.1998 - 3 W 6/98

    Unwirksamkeit eines Erbvertrages bei Ehescheidung

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  • BayObLG, 22.05.1998 - 1Z BR 20/98

    Beiziehung von Akten eines dritten Verfahrens durch das Beschwerdegericht im

    Dies gilt z.B. für die Erwartung, daß zwischen dem Erblasser und dem Bedachten bis zum Tod eines der beiden Eintracht herrschen werde und der Bedachte alles vermeiden werde, was dem Erblasser Schwierigkeiten bereiten könne (BGH aaO S. 248), oder für die Erwartung eines friedlichen und harmonischen Zusammenlebens im selben Haus (BGH FamRZ 1973, 539/540; vgl. auch BayObLG FamRZ 1990, 322/323).
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   BayObLG, 30.10.1989 - 1a BReg.Z 19/88   

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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vertragsmäßige Verfügung von Todes wegen; Bindungswirkung des Erbvertrags; Rechtzeitigkeit der Anfechtung eines Erbvertrages; Beginn der Anfechtungsfrist im Falle eines Motivirrtums

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 200
  • FamRZ 1990, 322
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 03.10.1963 - BReg. 1 Z 132/63

    Erbanwärterstreit; Anforderungen an einen Anfechtungsgrund im Hinblick auf die

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1989 - 1a BReg.Z 19/88
    Im übrigen hätte der Rücktritt durch Erklärung gegenüber der damals noch lebenden Ehefrau des Erblassers erklärt werden müssen ( § 2296 Abs. 2 Satz 1 BGB ) und zwar dadurch, daß dieser eine Ausfertigung der notariell beurkundeten Erklärung übermittelt wurde (vgl. BayObLGZ 1963, 260/264 m.w.Nachw.).

    Die Entscheidung über die Rechtzeitigkeit der Anfechtung ( § 2283 Abs. 1 BGB ) erfordert zunächst eine Klarstellung des Anfechtungsgrundes (BayObLGZ 1963, 260/262).

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1989 - 1a BReg.Z 19/88
    Das Erlöschen des dem Erblasser zustehenden Anfechtungsrechts hat gemäß § 2285 BGB zur Folge, daß auch die Beteiligte zu 1 den Erbvertrag aus dem vom Erblasser geltend gemachten Grund nicht mehr anfechten kann (vgl. BGHZ 106, 359 [BGH 08.02.1989 - IVa ZR 98/87] /362; BayObLG FamRZ 1989, 787/788).
  • BayObLG, 28.02.1989 - BReg. 1a Z 33/88

    Abgrenzung von der rechtlichen Stellung als befreiter Vorerbe und als

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1989 - 1a BReg.Z 19/88
    Das Erlöschen des dem Erblasser zustehenden Anfechtungsrechts hat gemäß § 2285 BGB zur Folge, daß auch die Beteiligte zu 1 den Erbvertrag aus dem vom Erblasser geltend gemachten Grund nicht mehr anfechten kann (vgl. BGHZ 106, 359 [BGH 08.02.1989 - IVa ZR 98/87] /362; BayObLG FamRZ 1989, 787/788).
  • BGH, 12.10.1960 - V ZR 65/59
    Auszug aus BayObLG, 30.10.1989 - 1a BReg.Z 19/88
    Enthält eine letztwillige Verfügung eine Zuwendung an den Erbvertragspartner oder an einen diesem nahestehenden, insbesondere mit ihm verwandten Dritten, so ist sie in aller Regel bindend und daher vertragsmäßig gewollt (vgl. BGH NJW 1961, 120).
  • BGH, 16.03.1983 - IVa ZR 216/81

    Wirksamkeit einer Anfechtung des Erbvertrages - Verletzung des

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1989 - 1a BReg.Z 19/88
    Er hat sich damit auf einen Motivirrtum berufen, der nach allgemeiner Meinung auch dann zur Anfechtung berechtigt, wenn es sich bei den für die Erbeinsetzung maßgeblichen Vorstellungen und Erwartungen um solche gehandelt hat, die der Verfügende zwar nicht in sein Bewußtsein aufgenommen, seiner Verfügung aber als selbstverständlich zugrunde gelegt hat (sog. unbewußte Vorstellungen; vgl. BGH WM 1983, 567/568; BayObLGZ 1971, 147/149; MünchKomm/Leipold Rn. 26, Soergel/Damrau Rn. 5, BGB-RGRK/Johannsen Rn. 46, Palandt/Edenhofer Anm. 2 b bb, jeweils zu § 2078).
  • BayObLG, 29.06.1961 - BReg. 1 Z 13/61

    Wirksamkeit eines nach einem notariellen Ehevertrag und Erbvertrag erstellten

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1989 - 1a BReg.Z 19/88
    Wird eine Verfügung nicht ausdrücklich als vertragsmäßig bezeichnet, so ist durch Auslegung ( §§ 133, 157 BGB ) zu ermitteln, welche rechtliche Bedeutung ihr zukommt (BayObLGZ 1961, 206/209; MünchKomm/Musielak BGB 2. Aufl. § 2278 Rn. 3).
  • OLG Hamm, 28.06.2004 - 15 W 213/04

    Auslegung einer letztwilligen Verfügung: Erbvertrag oder Ehegattentestament

    Für diese Schlussfolgerung konnte das Landgericht zunächst den in der Rechtsprechung einhellig anerkannten Erfahrungssatz anführen, dass die Annahme einer vertragsmäßigen Zuwendung besonders nahe liegend ist, wenn in einem notariellen Vertrag einer Person etwas durch Verfügung von Todes wegen zugewendet wird, die an dem Vertrag selbst beteiligt ist (BGHZ 26, 204, 208 = NJW 1958, 498; 106, 359 = NJW 1989, 2885; BayObLG NJW-RR 1990, 200, 201; 2003, 293, 294; MK/BGB-Musielak, 3. Aufl., § 2278, Rdnr.4).
  • OLG Hamm, 09.06.2004 - 15 W 319/03

    Keine Amtspflichtverletzung bei unterbliebener Anforderung eines

    Für diese Schlussfolgerung konnte das Landgericht zunächst den in der Rechtsprechung einhellig anerkannten Erfahrungssatz anführen, dass die Annahme einer vertragsmäßigen Zuwendung besonders nahe liegend ist, wenn in einem notariellen Vertrag einer Person etwas durch Verfügung von Todes wegen zugewendet wird, die an dem Vertrag selbst beteiligt ist (BGHZ 26, 204, 208 = NJW 1958, 498; 106, 359 = NJW 1989, 2885; BayObLG NJW-RR 1990, 200, 201; 2003, 293, 294; MK/BGB-Musielak, 3. Aufl., § 2278, Rdnr.4).
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