Weitere Entscheidung unten: AG Gütersloh, 23.03.1989

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.10.1989 - 32 U 45/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3379
OLG Hamm, 02.10.1989 - 32 U 45/88 (https://dejure.org/1989,3379)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.10.1989 - 32 U 45/88 (https://dejure.org/1989,3379)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Oktober 1989 - 32 U 45/88 (https://dejure.org/1989,3379)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrzeughalter; Unbefugte Benutzung eines KfZ; Grenze des unabwendbaren Zufalls; Folgen einer Schwarzfahrt; Abhandenkommen eines Zündschlüssels; Zusätzliche Sicherungsmaßnahmen am Wagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 3

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 289
  • NZV 1990, 470
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 15.06.2005 - 13 U 63/05

    Ausschluss der Haftung des KFZ-Versicherers bei Vorsatz des Fahrers

    Zu den Sorgfaltsanforderungen eines Halters, eine unberechtigte Fahrt auszuschließen, werden nach der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1990, 289; OLG Oldenburg NZV 1999, 294; OLG Karlsruhe NZV 1992, 485) strengste Sorgfaltsanforderungen gestellt, wobei zugunsten des beweisbelasteten Geschädigten der Anscheinsbeweis einer Sorgfaltspflichtverletzung spricht, wenn es gleichwohl zu der unberechtigten Benutzung kommt.
  • LG Osnabrück, 02.07.2003 - 10 O 3127/02

    Schadensersatz wegen Schäden an verschiedenen Streifenwagen der Polizei infolge

    Zwar ist für die Haftung des Halters für Schäden aus Schwarzfahrten anerkannt, dass der Halter eines Pkw bis zur Grenze des unabwendbaren Zufalls alles tun muss, um die unbefugte Benutzung seines Fahrzeugs zu verhindern (OLG Hamm, NJW-RR 1990, 289 [OLG Hamm 02.10.1989 - 32 U 45/88] ).
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Rechtsprechung
   AG Gütersloh, 23.03.1989 - 4 C 715/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,10268
AG Gütersloh, 23.03.1989 - 4 C 715/88 (https://dejure.org/1989,10268)
AG Gütersloh, Entscheidung vom 23.03.1989 - 4 C 715/88 (https://dejure.org/1989,10268)
AG Gütersloh, Entscheidung vom 23. März 1989 - 4 C 715/88 (https://dejure.org/1989,10268)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag; Versicherungsschutz für einen für die Dauer eines Händewaschens abgelegten Ring

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 289
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.07.1980 - IVa ZR 16/80

    Gewährung von Versicherungsschutz nach einem Diebstahl von Schmuck im Hause eines

    Auszug aus AG Gütersloh, 23.03.1989 - 4 C 715/88
    (OLG Hamburg Versicherungsrecht 1985, 445, 446) Dagegen läßt sich ein vom Versicherungsschutz umfaßtes Tragen nicht mehr feststellen, wenn ein Schmuckstück vom Körper oder der Kleidung abgenommen und nicht mehr in der besonderen persönlichen Obhut der betreffenden Person ist, weil diese sich einer anderen, ihrer Aufmerksamkeit beanspruchenden Tätigkeit zugewendet hat (BGH Versicherungsrecht 80, 1042).
  • OLG Hamburg, 12.12.1984 - 8 U 91/84
    Auszug aus AG Gütersloh, 23.03.1989 - 4 C 715/88
    (OLG Hamburg Versicherungsrecht 1985, 445, 446) Dagegen läßt sich ein vom Versicherungsschutz umfaßtes Tragen nicht mehr feststellen, wenn ein Schmuckstück vom Körper oder der Kleidung abgenommen und nicht mehr in der besonderen persönlichen Obhut der betreffenden Person ist, weil diese sich einer anderen, ihrer Aufmerksamkeit beanspruchenden Tätigkeit zugewendet hat (BGH Versicherungsrecht 80, 1042).
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