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   BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89   

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https://dejure.org/1989,1004
BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89 (https://dejure.org/1989,1004)
BayObLG, Entscheidung vom 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89 (https://dejure.org/1989,1004)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Dezember 1989 - BReg. 2 Z 130/89 (https://dejure.org/1989,1004)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 7 Abs. 4, § 21 Abs. 4; BGB § 242

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufteilungsplan als Voraussetzung für die Eintragung von Wohnungseigentum im Grundbuch und damit für die Begründung von Wohnungseigentum; Aufzeigen des Gebäudes oder mehrerer Gebäude auf dem Grundstück durch den Aufteilungsplan; Abweichung vom Aufteilungsplan als ...

  • Wolters Kluwer

    Aufteilungsplan als Voraussetzung für die Eintragung von Wohnungseigentum im Grundbuch und damit für die Begründung von Wohnungseigentum; Aufzeigen des Gebäudes oder mehrerer Gebäude auf dem Grundstück durch den Aufteilungsplan; Abweichung vom Aufteilungsplan als ...

  • Wolters Kluwer

    Aufteilungsplan als Voraussetzung für die Eintragung von Wohnungseigentum im Grundbuch und damit für die Begründung von Wohnungseigentum; Aufzeigen des Gebäudes oder mehrerer Gebäude auf dem Grundstück durch den Aufteilungsplan; Abweichung vom Aufteilungsplan als ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Sondereigentumbegründung bei aufteilungsplanwidriger Herstellung der Wohnanlage; Ausgleichsanspruch eines benachteiligten Wohnungseigentümers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    WEG § 21 Abs. 4; WEG § 7 Abs. 4 Nr. 1

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erstellung einer Garage abweichend vom Aufteilungsplan (IBR 1990, 323)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Differenz zwischen Wohnanlage und Aufteilungsplan: Rechtsfolgen? (IBR 1990, 396)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 332
  • MDR 1990, 448
  • DNotZ 1990, 263
  • Rpfleger 1990, 204
  • BayObLGZ 1989, 470
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 01.10.1981 - BReg. 2 Z 84/80

    Zur Entstehung des Sondereigentumsbei Abweichung der Bauausführung von der

    Auszug aus BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89
    Damit hat der Aufteilungsplan seine Funktion erfüllt, so daß Sondereigentum an den Garagen entstanden ist, so wie sie errichtet wurden ( BayObLGZ 1981, 332 /335 f. [= DNotZ 1982, 242 ]; OLG Köln Rpfleger 1982, 374 ).
  • OLG Celle, 15.06.1979 - 4 U 30/79

    Anspruch auf Veränderungen in einem Kellerraum in einer Wohnungseigentumsanlage;

    Auszug aus BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89
    Allerdings kann es in diesen Fällen geboten sein, einem Wohnungseigentümer, der dadurch in seinen Rechten nicht nur unwesentlich beeinträchtigt ist, in geeigneter Weise einen Ausgleich zu verschaffen (vgl. OLG Celle OLGZ 1981, 106/108 f.).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.1981 - 20 U 1/81

    Lieferung und Montage von Fertigteil-Garagen; Werkvertrag BGB §§ 631 ff.

    Auszug aus BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89
    Daß auch Fertiggaragen wesentliche Grundstücksbestandteile sind und damit Sondereigentum an ihnen begründet werden kann, hat der Senat am 11.1.1988 (BReg. 2 Z 92/88) insbesondere unter Hinweis auf BFH NJW 1979, 392 und OLG Düsseldorf BauR 1982, 164 /165 entschieden.
  • BayObLG, 11.11.1988 - BReg. 2 Z 92/88
    Auszug aus BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89
    Daß auch Fertiggaragen wesentliche Grundstücksbestandteile sind und damit Sondereigentum an ihnen begründet werden kann, hat der Senat am 11.1.1988 (BReg. 2 Z 92/88) insbesondere unter Hinweis auf BFH NJW 1979, 392 und OLG Düsseldorf BauR 1982, 164 /165 entschieden.
  • OLG Frankfurt, 09.05.1980 - 20 W 259/80

    Anhörung von Kindern; Ablehnung eines Rechtshilfeersuchen; Rechtshilfegericht;

    Auszug aus BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89
    2 Z 54/79">DNotZ 1980, 747 ]; OLG Frankfurt Rpfleger 1980, 391 ; Weitnauer WEG 7. Aufl. § 7 Rdnr. 10 a).
  • BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 111/86

    Anspruch auf Beseitigung eines Erweiterungsbaus

    Auszug aus BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89
    c) Grundsätzlich kann jeder Wohnungseigentümer von den übrigen Wohnungseigentümern gemäß § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG die Mitwirkung bei der Herstellung eines erstmaligen ordnungsmäßigen Zustands der Wohnanlage entsprechend dem Aufteilungsplan und den Bauplänen verlangen (BayObLG NJW-RR 1986, 954 /955; BayObLGZ 1987, 78 /82).
  • BayObLG, 19.03.1973 - BReg. 2 Z 5/73

    Wohnungseigentümer; Eigentumswohnung; Sondereigentum; Teilungserklärung;

    Auszug aus BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89
    Umstritten ist, ob der Aufteilungsplan über den Gesetzeswortlaut hinaus, der verlangt, daß aus ihm "die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile" ersichtlich sein müssen, immer auch die Lage des Gebäudes oder der mehreren Gebäude auf dem Grundstück aufzeigen muß (bejahend: OLG Hamm Rpfleger 1976, 317/319 [= MittBayNot 1976, 138 = DNotZ 1977, 308 ]; vgl. auch BayObLGZ 1973, 78 /83 und OLG Bremen Rpfleger 1980, 68; verneinend: Weitnauer § 7 Rdnr. 4 b; Demharter Rpfleger 1983, 133 /135).
  • BayObLG, 27.03.1986 - BReg. 2 Z 109/85

    Anspruch auf Beseitigung von Fenstern, die im Bauplan nicht vorgesehen waren,

    Auszug aus BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89
    c) Grundsätzlich kann jeder Wohnungseigentümer von den übrigen Wohnungseigentümern gemäß § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG die Mitwirkung bei der Herstellung eines erstmaligen ordnungsmäßigen Zustands der Wohnanlage entsprechend dem Aufteilungsplan und den Bauplänen verlangen (BayObLG NJW-RR 1986, 954 /955; BayObLGZ 1987, 78 /82).
  • OLG Hamm, 20.05.1976 - 15 W 255/72
    Auszug aus BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89
    Umstritten ist, ob der Aufteilungsplan über den Gesetzeswortlaut hinaus, der verlangt, daß aus ihm "die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile" ersichtlich sein müssen, immer auch die Lage des Gebäudes oder der mehreren Gebäude auf dem Grundstück aufzeigen muß (bejahend: OLG Hamm Rpfleger 1976, 317/319 [= MittBayNot 1976, 138 = DNotZ 1977, 308 ]; vgl. auch BayObLGZ 1973, 78 /83 und OLG Bremen Rpfleger 1980, 68; verneinend: Weitnauer § 7 Rdnr. 4 b; Demharter Rpfleger 1983, 133 /135).
  • BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01

    Rechtsfolgen der Abweichung der Bauausführung einer Wohnungseigentumsanlage von

    Daneben kann aus § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG ein Anspruch auf Herstellung eines erstmaligen ordnungsmäßigen Zustands der Wohnanlage entsprechend dem Aufteilungsplan und den Bauplänen folgen (vgl. BayObLGZ 1989, 470, 474).
  • OLG Hamburg, 25.02.2002 - 2 Wx 94/01

    Keine Verwirkung von Sondereigentum als dinglichem Recht- Entstehung von

    Solange trotz der Abweichung eine Abgrenzung zwischen diesen beiden zweifelsfrei möglich ist, hat der Aufteilungsplan seine Funktion erfüllt und es entsteht Sondereigentum an dem Gebäude, so wie es errichtet wird (BayObLG NJW-RR 1990, 332; RPfl. 1982, 21; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 1294).

    Grundsätzlich kann jeder Wohnungseigentümer von den übrigen gem. § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG die Mitwirkung bei der Herstellung eines erstmaligen ordnungsgemäßen Zustandes der Wohnanlage entsprechend dem Aufteilungsplan und den Bauplänen verlangen (statt aller BayObLG NJW-RR 1990, 332 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 26.03.2007 - 15 W 131/06

    WEG : Zur Rechtmäßigkeit der nachträglichen Errichtung eines Zaunes

    Instandsetzung in diesem Sinne ist nach anerkannter Auffassung insbesondere auch die erstmalige Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums (vgl. etwa BayObLGZ 1989, 470, 473; NZM 2000, 515; MK/BGB-Engelhardt, § 21 WEG, Rdnr. 10).

    Vielmehr ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass rechtmäßig im Sinne des § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG auch die erstmalige Herstellung eines sowohl nach den Bauplänen (BayObLGZ 1989, 470, 473; NZM 2000, 515; ZWE 2000, 312) als auch nach der Baubeschreibung vorgesehenen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums ist (BayObLGZ 1990, 120, 122; Staudinger/Bub, BGB, 13. Bearb. 2005, § 21 WEG, Rdnr. 186a sowie § 22 Rdnr. 204).

  • BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 232/03

    Voraussetzungen für die Geltendmachung des Anspruchs auf erstmalige Herstellung

    (3) Der Anspruch der Antragstellerin kann jedoch, ebenfalls auf der Grundlage von § 242 BGB, ausgeschlossen sein, wenn dessen Erfüllung den Antragsgegnern bei Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist (BayObLG ZMR 2002, 954 f.; ZMR 1999, 846 f.; BayObLGZ 1989, 470/473).

    (4) Sollten statische Gesichtspunkte der beantragten Mauerversetzung entgegenstehen, wäre auch zu erörtern, ob zugunsten der Antragstellerin ein finanzieller Ausgleich in Betracht kommt, weil sie sich mit dem planwidrigen Zustand abfinden muss (BayObLGZ 1989, 470/473 f.).

  • LG München I, 21.08.2009 - 36 T 11136/08

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Beschlussfassung über Sanierungsmaßnahmen:

    Dies wird z. B. bei der Gefahr erheblicher Bauschäden angenommen (BayObLG, ZMR 2002, 854: Entfernung eines Stützpfeilers) bzw. wenn der Anspruch auf Herstellung eines den Plänen entsprechenden Zustands nur durch tiefgreifende Eingriffe in das Bauwerk verwirklicht werden kann (BayObLG, NJW-RR 1990, 332, 333: Versetzung von tragenden Wänden).

    Im übrigen wäre in einem solchen Fall, in dem § 242 BGB eingreift, dann zu diskutieren, ob dem Antragsteller ein finanzieller Ausgleich zugebilligt werden müsste, da er sich mit dem planwidrigen Zustand abzufinden hat (so BayObLG, NJW-RR 1990, 332, 333; Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 4.3.2004, Az.: 2 Z BR 232/03).

  • BayObLG, 21.02.2002 - 2Z BR 145/01

    Beseitigungsanspruch des Wohnungseigentümers - wirksame Abbedingung

    Dieser Plan hat die Lage und die Größe der als Sondereigentum vorgesehenen Räume darzustellen und die Grenzen des Sondereigentums und des gemeinschaftlichen Eigentums klar abzustecken (BayObLGZ 1989, 470/471 f.; Weitnauer WEG 8. Aufl. § 7 Rn. 12).

    Dazu gehört, dass geplante Gebäude an der Stelle errichtet werden, an der sie nach dem Aufteilungsplan vorgesehen sind (BayObLGZ 1989, 470/473).

  • BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 147/99

    Widerspruch von Lageplan und Größenangaben bei Sondernutzungsflächen

    (1) Jeder Wohnungseigentümer kann von den übrigen Wohnungseigentümern die Mitwirkung bei der Herstellung eines erstmaligen ordnungsmäßigen Zustands der Wohnanlage entsprechend dem Aufteilungsplan und den Bauplänen verlangen (BayObLG NJW-RR 1990, 332 ; WE 1997, 76).

    Ist bei einer aufteilungsplanwidrigen Herstellung einer Wohnanlage ein Anspruch auf erstmalige ordnungsmäßige Herstellung entsprechend dem Aufteilungsplan und den Bauplänen nach Treu und Glauben ausgeschlossen, kann dem benachteiligten Wohnungseigentümer ein Ausgleichsanspruch zustehen (BayObLG NJW-RR 1990, 332 f.).

  • AG Hamburg-Bergedorf, 07.07.2016 - 407a C 5/15

    Nachträglicher eigenmächtiger Einbau eines Fensters = bauliche Veränderung?

    Instandsetzung in diesem Sinne ist nach anerkannter Auffassung insbesondere auch die erstmalige Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums (Elzer in: BeckOK WEG, § 21 Rn. 244-247; vgl. auch BayObLGZ 1989, 470; Bay0bIG, NZM 2000, 515).
  • BayObLG, 18.09.2002 - 2Z BR 39/02

    Treu und Glauben bei erstmaliger Herstellung des planmäßigen Zustands einer

    a) Grundsätzlich kann jeder Wohnungseigentümer von den übrigen Wohnungseigentümern gemäß § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG die Mitwirkung bei der Herstellung eines erstmaligen ordnungsgemäßen Zustands der Wohnanlage entsprechend dem Aufteilungsplan und den Bauplänen verlangen (vgl. BayObLGZ 1989, 470/473 = NJW-RR 1990, 332; BayObLG ZMR 1999, 846/847).

    Dabei ist in die Wertung auch einzubeziehen, dass im Fall der Nichtdurchführung der Maßnahme den Antragstellern ein Ausgleichsanspruch zustehen kann (BayObLGZ 1989, 470/473 = NJW-RR 1990, 332/333).

  • BayObLG, 09.05.1996 - 2Z BR 18/96

    Herstellung eines erstmaligen ordnungsmäßigen Zustands bei Abweichung der

    Grundsätzlich kann nämlich jeder Wohnungseigentümer von den übrigen Wohnungseigentümern gemäß § 21 Abs. 4 , Abs. 5 Nr. 2 WEG die Mitwirkung bei der Herstellung eines erstmaligen ordnungsmäßigen Zustands der Wohnanlage entsprechend dem Aufteilungsplan und den Bauplänen verlangen (BayObLGZ 1989, 470, 473).

    Ein Wohnungseigentümer kann daher die Herstellung eines den Plänen entsprechenden Bauzustands dann nicht verlangen, wenn dies dem Anspruchsgegner bei Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben nicht zumutbar ist (BayObLGZ 1989, 470, 473).

  • OLG München, 27.06.2005 - 34 Wx 38/05

    Anpassung des Teilungsvertrages und des Aufteilungsplanes an die tatsächlichen

  • OLG Karlsruhe, 17.02.2006 - 11 Wx 72/05

    Wohnungseigentum: Anspruch des Mitglieds einer Bruchteilsgemeinschaft in einer

  • BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 35/93

    Anforderungen an Aufteilungsplan

  • OLG Schleswig, 05.08.2003 - 2 W 144/02

    Schallschutzmängel in Wohnungseigentumsanlage

  • BayObLG, 18.01.2001 - 2Z BR 65/00

    Zustimmung aller Wohnungseigentümer zur erstmaligen Herstellung eines

  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 9/92

    Anspruch auf Verbesserung des Schallschutzes

  • BayObLG, 26.05.2000 - 2Z BR 174/99

    Rechtsbeschwerde wegen Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

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