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Rechtsprechung
   LG Berlin, 31.10.1989 - 64 S 274/89   

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https://dejure.org/1989,8157
LG Berlin, 31.10.1989 - 64 S 274/89 (https://dejure.org/1989,8157)
LG Berlin, Entscheidung vom 31.10.1989 - 64 S 274/89 (https://dejure.org/1989,8157)
LG Berlin, Entscheidung vom 31. Oktober 1989 - 64 S 274/89 (https://dejure.org/1989,8157)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 457
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 31.01.2018 - VIII ZR 105/17

    Außerordentliche Kündigung bei "gefährdet erscheinender" finanzieller

    Denn dies hat jedenfalls dann zu gelten, wenn der Mitmieter aus der Wohnung ausgezogen ist und der in der Wohnung verbliebene Mieter - wie hier der Kläger - aufgrund dieser Sachlage (sei es aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen) einen Dritten in die Wohnung aufnehmen will (LG Berlin, NJW-RR 1990, 457; Blank in Blank/Börstinghaus, aaO; Schmidt-Futterer/Blank, aaO; Palandt/Weidenkaff, aaO, § 553 Rn. 4).
  • KG, 11.06.1992 - 8 REMiet 1946/92

    Anspruch auf Erteilung einer generellen, nicht personenbezogenen

    Die Rechtsfrage ist von grundsätzlicher Bedeutung und wird in der Rechtsprechung bisher unterschiedlich beantwortet (vgl. abweichend zu den Entscheidungen der vorlegenden Zivilkammer des Landgerichts Berlin vom 12. Februar 1985 - 64 S 380/84 - in GE 1985, 479, sowie vom 31. Oktober 1989 - 64 S 274/89 - in NJW-RR 1990, 457, das Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. Juli 1990 - 63 S 424/89 - in GE 1991, 687; sowie die differenzierenden Entscheidungen des Landgerichts Berlin vom 12. Juni 1990 - 29 S 210/89 in MM 1990, 287, 288, und des Amtsgerichts Schöneberg vom 12. März 1990 - 8 C 20/90 - in GE 1990, 549).

    Anders als die vorlegende Kammer in ihrem Urteil vom 31. Oktober 1989 diesen Beschluß interpretiert (NJW-RR 1990, 457) hat, der Bundesgerichtshof in der genannten Entscheidung vielmehr auf die Notwendigkeit der konkreten Personenbezeichnung hingewiesen, wie eingangs bereits dargelegt ist.

  • LG Berlin, 08.11.2004 - 67 S 210/04
    Dies und die Absicht, weiter eine Wohngemeinschaft zu führen, genügen, um ein berechtigtes Interesse zu begründen (LG Berlin [ZK 65] GE 1996, 1053; auch LG Berlin [ZK 64] NJW-RR 1990, 457).
  • BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 101.89

    Zweckentfremdung von Wohnraum - Gesetzliches Verbot - Privatautonomie des

    Hieraus folgt wiederum, daß der Mieter von Rechts wegen keinen Anspruch auf die Erteilung einer generellen, also nicht personenbezogenen Untervermietungserlaubnis (Gebrauchsüberlassungserlaubnis) hat, sondern eine derartige Erlaubnis stets nur für einen bestimmten (sich als zumutbar erweisenden) Untermieter verlangen kann (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Oktober 1984, a.a.O. S. 222; im Ergebnis ebenso: Putzo, a.a.O. Anm. 3; anderer Ansicht: LG Berlin, Urteil vom 31. Oktober 1989 - 64 S 274/89 - NJW-RR 1990, 457).
  • LG Berlin, 27.03.2008 - 62 S 376/07
    ... Entgegen der Einwände des Beklagten genügt es auch, dass nur einer der beiden Mieter ein berechtigtes Interesse geltend machen kann (Blank in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Aufl., § 553 BGB Rz. 3; LG Berlin NJW-RR 1990, 457),weil - wie im vorliegenden Fall - einer der Mieter die Wohnung verlassen hat und der verbleibende Mieter zur Deckung der Wohnkosten eine oder mehrere Dritte aufnehmen will.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.10.1989 - 3 RE-Miet 1/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2003
OLG Karlsruhe, 18.10.1989 - 3 RE-Miet 1/89 (https://dejure.org/1989,2003)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.10.1989 - 3 RE-Miet 1/89 (https://dejure.org/1989,2003)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Oktober 1989 - 3 RE-Miet 1/89 (https://dejure.org/1989,2003)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tod eines von mehreren Mietern; Fortsetzung des Mietverhältnisses durch Familienangehörigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 569a Abs. 2 S. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Treten Familienangehörige beim Tod eines von mehreren Mietern in den Mietvertrag ein? (IBR 1990, 90)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 581
  • NJW-RR 1990, 457 (Ls.)
  • ZMR 1990, 6
  • FamRZ 1990, 740 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 2/87

    Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtsfrage auf dem Gebiet des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.1989 - 3 REMiet 1/89
    Hängt somit von der Beantwortung der Frage ab, ob sofort ein Urteil ergehen kann oder zunächst eine Beweisaufnahme notwendig wird, besteht für das Landgericht aus Gründen der Prozeßökonomie (§ 300 ZPO ) Vorlagerecht und -pflicht (BGH NJW 1987, 2372 ; Senat WuM 1983, 314 ).
  • BayObLG, 23.06.1988 - REMiet 3/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.1989 - 3 REMiet 1/89
    Daher ist ein Bedürfnis für eine verbindliche obergerichtliche Entscheidung schon jetzt zu bejahen (vgl. auch OLG Hamburg WuM 1988, 83 ; BayObLG WuM 1988, 257 ).
  • OLG Karlsruhe, 19.08.1983 - 3 REMiet 3/83

    Rechtsentscheid; Rechtsfragen; Berufung; Beweisaufnahme;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.1989 - 3 REMiet 1/89
    Hängt somit von der Beantwortung der Frage ab, ob sofort ein Urteil ergehen kann oder zunächst eine Beweisaufnahme notwendig wird, besteht für das Landgericht aus Gründen der Prozeßökonomie (§ 300 ZPO ) Vorlagerecht und -pflicht (BGH NJW 1987, 2372 ; Senat WuM 1983, 314 ).
  • OLG Hamburg, 26.09.1985 - 4 U 62/85

    Feuchtigkeitsschäden auf Grund unzureichender Belüftung der Mieter;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.1989 - 3 REMiet 1/89
    Indessen hat das Landgericht seine Ansicht nachvollziehbar dargelegt; sie ist im Ergebnis auch nicht offensichtlich unhaltbar und daher nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (RE vom 25.3. 1981 - WuM 1981, 173 ), der sich die Mehrzahl der Oberlandesgerichte inzwischen angeschlossen hat (vgl. OLG Hamm WuM 1985, 213 ; OLG Hamburg WuM 1986, 12 ), von dem um den Erlaß eines Rechtsentscheids angerufenen Gericht hinzunehmen, weil der Rechtsstreit trotz der Vorlage beim Landgericht anhängig bleibt und es grundsätzlich nicht Aufgabe des Obergerichts ist, sich mit Problemen des konkreten Falles zu befassen, die die vorgelegte Rechtsfrage nicht unmittelbar betreffen.
  • OLG Hamm, 22.04.1985 - 4 REMiet 7/84

    Mietrecht; Sonderkündigungsrecht des Mieters; Versetzung des Mieters; Erstmalige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.1989 - 3 REMiet 1/89
    Indessen hat das Landgericht seine Ansicht nachvollziehbar dargelegt; sie ist im Ergebnis auch nicht offensichtlich unhaltbar und daher nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (RE vom 25.3. 1981 - WuM 1981, 173 ), der sich die Mehrzahl der Oberlandesgerichte inzwischen angeschlossen hat (vgl. OLG Hamm WuM 1985, 213 ; OLG Hamburg WuM 1986, 12 ), von dem um den Erlaß eines Rechtsentscheids angerufenen Gericht hinzunehmen, weil der Rechtsstreit trotz der Vorlage beim Landgericht anhängig bleibt und es grundsätzlich nicht Aufgabe des Obergerichts ist, sich mit Problemen des konkreten Falles zu befassen, die die vorgelegte Rechtsfrage nicht unmittelbar betreffen.
  • BGH, 26.11.1957 - VIII ZR 92/57

    Kündigungsrecht des Vermieters nach § 19 KO

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.1989 - 3 REMiet 1/89
    Die Anwendung dieser Vorschrift erscheint problematisch, sobald sich in der Person des Rechtsnachfolgers des Mitmieters ein solcher Grund ergibt; weil das Mietverhältnis nach nahezu einhelliger Ansicht nicht gegenüber einzelner Personen sondern nur als Ganzes gekündigt werden kann (vgl. BGHZ 26, 102, 103; RGZ 1990, 328, 330; Staudinger/Sonnenschein, § 564 Rdn.22, § 569 Rdn. 7 m. w. N; a. A. für § 569 a BGB : Sternel, I 86).
  • OLG Karlsruhe, 25.03.1981 - 3 REMiet 2/81

    Prüfung der Entscheidungserheblichkeit bei einem Vorlagebeschluss im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.1989 - 3 REMiet 1/89
    Indessen hat das Landgericht seine Ansicht nachvollziehbar dargelegt; sie ist im Ergebnis auch nicht offensichtlich unhaltbar und daher nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (RE vom 25.3. 1981 - WuM 1981, 173 ), der sich die Mehrzahl der Oberlandesgerichte inzwischen angeschlossen hat (vgl. OLG Hamm WuM 1985, 213 ; OLG Hamburg WuM 1986, 12 ), von dem um den Erlaß eines Rechtsentscheids angerufenen Gericht hinzunehmen, weil der Rechtsstreit trotz der Vorlage beim Landgericht anhängig bleibt und es grundsätzlich nicht Aufgabe des Obergerichts ist, sich mit Problemen des konkreten Falles zu befassen, die die vorgelegte Rechtsfrage nicht unmittelbar betreffen.
  • OLG Braunschweig, 01.11.1993 - 1 W 26/93

    Kündigung eines Mietvertragsverhältnisses über Wohnraum wegen Eigenbedarfs für

    Die Ansicht des Landgerichts ist im Ergebnis nicht offensichtlich unhaltbar und daher von dem um den Erlaß eines Rechtsentscheids angerufenen Gericht hinzunehmen (OLG Karlsruhe NJW 1990, 581 [OLG Karlsruhe 18.10.1989 - 3 ReMiet 1/89] m.w.N.; OLG Hamm Wohnungswirtschaft und Mietrecht = WuM 1985, 213, 214 [OLG Hamm 22.04.1984 - 4 RE Miet 7/84]; OLG Celle a.a.O.; OLG Oldenburg NdsRpfl.

    Wenn es von der Beantwortung einer Rechtsfrage abhängt, ob sofort ein Urteil ergehen kann oder zunächst eine Beweisaufnahme notwendig wird, besteht für das Landgericht aus Gründen der Prozeßökonomie eine Vorlagepflicht oder zumindest ein Vorlagerecht (BGHZ 101, 244, 249 [BGH 01.07.1987 - VIII ARZ 2/87] ; OLG Karlsruhe NJW 1990, 581 [OLG Karlsruhe 18.10.1989 - 3 ReMiet 1/89] ; Baumbach/Albers, ZPO, 51. Aufl., § 541 Rdn. 6 m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 06.03.1991 - 5 REMiet 1/90
    Bei bei einer der möglichen Antworten auf die Vorlagefrage noch Beweis zu erheben ist, ist ohne Bedeutung (BGH, NJW 1987, 2372 ; OLG Karlsruhe, NJW 1990, 581 ).
  • OLG Karlsruhe, 29.12.1989 - 3 REMiet 2/89

    Berechtigtes Interesse; Kündigung; Mietverhältnis; Erbe

    Die Rechtsfrage ist entscheidungserheblich; denn die Auffassung der Kammer, die im zweiten Kündigungsschreiben geltend gemachten Gründe seien nicht ausreichend, um ein berechtigtes Interesse nach § 564 b BGB darzulegen, ist weder verfassungswidrig noch offensichtlich unhaltbar und daher nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (RE vom 25.03.1981 - WuM 1981, 173 ; zuletzt RE vom 18.10.1989 - 3 ReMiet 1/89) von dem um den Erlaß eines Rechtsentscheids angegangenen Gerichts hinzunehmen.
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