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   OLG Düsseldorf, 15.02.1990 - 18 U 225/89   

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https://dejure.org/1990,10344
OLG Düsseldorf, 15.02.1990 - 18 U 225/89 (https://dejure.org/1990,10344)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.02.1990 - 18 U 225/89 (https://dejure.org/1990,10344)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Februar 1990 - 18 U 225/89 (https://dejure.org/1990,10344)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unruhen in dem Reisegebiet Sri Lanka (ehemals Ceylon) werden wegen ihrer Vorhersehbarkeit nicht als höhere Gewalt gewertet; Bewertung des Vorliegens höherer Gewalt bei Unruhen im Reisegebiet Sri Lanka (ehemals Ceylon) i.R.d. Rückzahlung eines Reisepreises wegen Minderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 573
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 301/81

    Buchung einer Pauschalreise; Schadensersatz wegen nicht ordnungsgemäßer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.1990 - 18 U 225/89
    Denn die Kündigung bewirkt ein Rückgewährschuldverhältnis (vgl. BGHZ 85, 50, 59, 60).

    Daß sie dies nicht getan hat, sei es aus rechtlicher Unkenntnis, sei es, weil sie nach wie vor an eine Durchführbarkeit der geplanten Reise glaubte, kann dahinstehen (vgl. zu dieser Kündigungsmöglichkeit sowie das Verhältnis der Kündigungsmöglichkeiten nach §§ 651 e und 651 j BGB, BGH NJW 83, 33, 34 - Mauritius-Fall -).

  • BGH, 20.03.1986 - VII ZR 187/85

    Vereitelung der gesamten Reise wegen Ausfalls der ersten Reiseleistung als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.1990 - 18 U 225/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (seit BGH JZ 86, 758; BGHZ 97, 255, 259, 260; BGHZ 100, 185 ff, 187) liegt in der teilweisen oder gänzlichen Nichterbringung der Reiseleistung ein Fehler, wenn die Gründe nicht allein in der Person des Reisenden liegen.
  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 172/86

    Darlegungs- und Beweislast des Reiseveranstalters gegenüber Inanspruchnahme durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.1990 - 18 U 225/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (seit BGH JZ 86, 758; BGHZ 97, 255, 259, 260; BGHZ 100, 185 ff, 187) liegt in der teilweisen oder gänzlichen Nichterbringung der Reiseleistung ein Fehler, wenn die Gründe nicht allein in der Person des Reisenden liegen.
  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 118/03

    Entschädigungsanspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter bei Verteitelung

    Diese Fragen sind in Rechtsprechung und Schrifttum streitig (gegen einen Entschädigungsanspruch bei Weiterarbeit BGHZ 82, 219, 227; OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 573; Erman/Seiler, aaO Rdn. 8; dafür LG Frankfurt NJW-RR 1991, 315; Führich, aaO Rdn. 353; Staudinger/J. Eckert, aaO Rdn. 69; gegen einen Entschädigungsanspruch bei Ersatzurlaub: Führich, aaO Rdn. 351; Soergel/H.W. Eckert, BGB, 12. Aufl., § 651 f Rdn. 15; Staudinger/J. Eckert, aaO Rdn. 70; dafür Palandt/Sprau, BGB, 64. Aufl., § 651 f Rdn. 6; Bartl, NJW 1979, 1385, 1388).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 20.05.1994 - 16b C 178/94

    Schadensersatz wegen Ausfalls einer Reiseleistung auf Grund Stornierung des nach

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