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   BayObLG, 17.01.1990 - BReg. 2 Z 122/89   

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https://dejure.org/1990,3110
BayObLG, 17.01.1990 - BReg. 2 Z 122/89 (https://dejure.org/1990,3110)
BayObLG, Entscheidung vom 17.01.1990 - BReg. 2 Z 122/89 (https://dejure.org/1990,3110)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Januar 1990 - BReg. 2 Z 122/89 (https://dejure.org/1990,3110)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1018, 1021 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit der Vereinbarung über eine Verkehrssicherungspflicht in das Grundbuch; Möglicher Inhalt einer Grunddienstbarkeit gem. § 1018 BGB; Nebenpflichten als gesetzlicher Inhalt der Grunddienstbarkeit; Allgemeine Möglichkeit der Verbindung einer Pflicht zum ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grunddienstbarkeit; Eintragung der Vereinbarung über Verkehrssicherungspflicht des Berechtigten; Inhalt eines Geh- und Fahrtrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 600
  • DNotZ 1991, 257
  • Rpfleger 1990, 197
  • BayObLGZ 1990, 8
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 04.05.1990 - 3 Wx 151/90

    Bestimmbarkeit der durch eine Reallast gesicherten Unterhaltsleistungen

    5. Liegenschaftsrecht/Grundbuchrecht - Verkehrssicherungspflicht als Inhalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (OLG Köln, Beschluß vom 18.5.1990-2 Wx 21/90 - mitgeteilt von Notar Dr. K. Michael Liehner, Aachen) BGB §§ 1090; 1021 Abs. 1; 1020 S. 2 Wird dem Berechtigten einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ein Garten zur ausschließlichen Nutzung zugewiesen, kann die von dem Dienstbarkeitsberechtigten übernommene Verkehrssicherungspflicht nicht als Inhalt der Dienstbarkeit in das Grundbuch eingetragen werden (Abgrenzung zu BayObLGZ 1990, 8 = MittRhNotK 1990, 80 ).
  • BayObLG, 08.02.1990 - BReg. 2 Z 139/89

    Nachweis des außergrundbuchlichen Eigentumswechsels bei Übertragung von

    2. Liegenschaftsrecht/Grundbuchrecht - Verkehrssicherungspflicht als Inhalt einer Dienstbarkeit (BayObLG, Beschluß vom 17.1.1990 - BReg. 2 Z 122/89 - mitgeteilt von Richter am BayObLG Johann Demharter, München) BGB §§ 1018; 1021 Abs. 1 Eine Vereinbarung, wonach der Berechtigte die Verkehrssicherungspflicht für das betroffene-Grundstück trägt, kann als Inhalt einer Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) in das Grundbuch eingetragen werden.
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