Rechtsprechung
LG Stuttgart, 08.02.1990 - 16 S 416/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gewerbliche Zwischenvermietung: Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und Untermieter (IBR 1990, 461)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 654
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 11.12.2020 - V ZR 26/20
Herausgabe der untergemieteten Wohnräume an den Eigentümer nach Beendigung des …
Zwar kann auch dem Untermieter eine Räumungsfrist nach § 721 ZPO gewährt werden (vgl. OLG Köln, WuM 1997, 336; LG Stuttgart, NJW-RR 1990, 654; LG Stade, WuM 1987, 62).Das Landgericht Stuttgart hat das für das gewerbliche Zwischenmietverhältnis bejaht (LG Stuttgart, NJW-RR 1990, 654 f.), und dem hat sich ein Teil des Schrifttums angeschlossen (…vgl. BeckOK BGB/Wöstmann [1.8.2020], § 571 Rn. 9;… jurisPK-BGB/Tiedemann, 9. Aufl., § 571 BGB Rn. 41).
- BGH, 20.03.1991 - VIII ARZ 6/90
Rechte des Untermieters bei Kündigung des Hauptmietvertrages
Er führt, wie die hierzu inzwischen ergangene Rechtsprechung zeigt (LG Hamburg, WuM 1990, 150 [LG Hamburg 26.10.1989 - 7 S 84/89]; LG München, NJW-RR 1990, 656 f.; LG Stuttgart, NJW-RR 1990, 654 ff. [LG Stuttgart 08.02.1990 - 16 S 416/89]), nicht zu unlösbaren Problemen und kann im übrigen für die Beteiligten Anlaß sein, ihre Beziehungen in Anlehnung an die im Untermietvertrag getroffenen Vereinbarungen vertraglich zu regeln. - OLG Stuttgart, 16.07.2007 - 5 U 214/06
Fristlose Kündigung eines Mietvertrags über ein "Wohnbüro" mit einer Gesellschaft …
Wegen der eingeschränkten Nutzung ist hinsichtlich des Wertes der Nutzung auf den Betrag abzustellen, den der Endmieter mit dem Hauptmieter vereinbart hat (…Gather in Schmidt/Futterer, 9. Aufl., RN 14 zu § 546 a BGB; LG Stuttgart NJW-RR 1990, 654).