Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 08.01.1990

Rechtsprechung
   BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88   

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https://dejure.org/1990,398
BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88 (https://dejure.org/1990,398)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1990 - V ZR 274/88 (https://dejure.org/1990,398)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1990 - V ZR 274/88 (https://dejure.org/1990,398)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Umgehung - Erstkauf - Vorkaufsberechtigter - Erlaßvertrag - Vorkaufsrecht - Kaufvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 506; ZPO § 286
    Umgehung der Rechte des Vorkaufsberechtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 110, 230
  • NJW 1990, 1473
  • NJW-RR 1990, 758 (Ls.)
  • ZIP 1990, 384
  • MDR 1990, 608
  • DNotZ 1990, 730
  • WM 1990, 716
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.02.1977 - V ZR 40/75

    Fortbestehen des gemeindlichen Vorkaufsrechts trotz Rücktritt des Käufers vom

    Auszug aus BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88
    Das Gesetz knüpft das Entstehen des Rechts zur Ausübung des Vorkaufsrechts allein an das Zustandekommen eines rechtswirksamen Kaufvertrages (Vorkaufsfall BGHZ 67, 395, 397).

    Nach allem kommt es für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht mehr darauf an, ob - wie die Revisionserwiderung geltend macht - ein rechtswirksamer Kaufvertrag auch deshalb nicht vorliegt (vgl. dazu BGHZ 14, 1 [BGH 04.06.1954 - V ZR 18/53]; 32, 383, 388 und 67, 395, 397), weil es sich hier um eine Veräußerung von Miteigentumsanteilen an landwirtschaftlichen Grundstücken handle (§ 1 GrdstVG), die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrdstVG einer Genehmigung bedurft hätte, welche nach Behauptung des Beklagten bisher nicht erteilt wurde.

  • BGH, 15.06.1960 - V ZR 105/59

    Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden

    Auszug aus BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88
    Nach allem kommt es für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht mehr darauf an, ob - wie die Revisionserwiderung geltend macht - ein rechtswirksamer Kaufvertrag auch deshalb nicht vorliegt (vgl. dazu BGHZ 14, 1 [BGH 04.06.1954 - V ZR 18/53]; 32, 383, 388 und 67, 395, 397), weil es sich hier um eine Veräußerung von Miteigentumsanteilen an landwirtschaftlichen Grundstücken handle (§ 1 GrdstVG), die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrdstVG einer Genehmigung bedurft hätte, welche nach Behauptung des Beklagten bisher nicht erteilt wurde.
  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 144/86

    Zusicherung von Steuervorteilen

    Auszug aus BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88
    Das Berufungsgericht gibt die Voraussetzungen hierfür nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. z. B. Senatsurt. v. 30. Oktober 1987, V ZR 144/86, WM 1988, 48, 52) wieder und bejaht danach einen Einheitlichkeitswillen der Beteiligten in dem Sinne, daß Kauf- und Erlaßvertrag miteinander "stehen und fallen" sollten.
  • BGH, 23.06.1971 - VIII ZR 166/70

    Rückzahlung eines Mieterdarlehens bei Vertragsende

    Auszug aus BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88
    Damit stellt der Senat nicht auf eine für die Gesetzesumgehung unnötige Umgehungsabsicht (vgl. dazu BGHZ 56, 285, 289; B AGE 10, 65, 70; 39, 67, 70) ab; vielmehr ist das im vorliegenden Zusammenhang geforderte subjektive Moment insoweit notwendiger Teil des Umgehungsgeschäfts, als mit ihm der gleiche wirtschaftliche Erfolg erstrebt wird, dessen Eintritt die umgangene Vorschrift verhindern will (vgl. auch Soergel/Hefermehl, BGB 12. Aufl., § 134 Rdn. 40).
  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 18/53

    Unbedenklichkeitsliescheinigung und Vorkaufsrecht

    Auszug aus BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88
    Nach allem kommt es für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht mehr darauf an, ob - wie die Revisionserwiderung geltend macht - ein rechtswirksamer Kaufvertrag auch deshalb nicht vorliegt (vgl. dazu BGHZ 14, 1 [BGH 04.06.1954 - V ZR 18/53]; 32, 383, 388 und 67, 395, 397), weil es sich hier um eine Veräußerung von Miteigentumsanteilen an landwirtschaftlichen Grundstücken handle (§ 1 GrdstVG), die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrdstVG einer Genehmigung bedurft hätte, welche nach Behauptung des Beklagten bisher nicht erteilt wurde.
  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80

    Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die

    Auszug aus BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88
    Die Revision wendet sich auch nicht gegen die entscheidende tatrichterliche Feststellung (vgl. hierzu BGHZ 78, 346, 349) eines Verknüpfungswillens, sondern meint nur, mit Hilfe des § 139 BGB werde hier der "Schutzzweck des § 506 BGB unterlaufen".
  • BGH, 14.11.1956 - V ZR 178/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88
    a) Obwohl in der notariellen Urkunde nur eine Verzichtserklärung des Klägers beurkundet ist, geht das Berufungsgericht fehlerfrei von einem auf den vorliegenden Verkaufsfall beschränkten Erlaßvertrag (vgl. dazu Senatsurt. v. 14. November 1956, V ZR 178/54, DNotZ 1957, 306) aus, weil der Beklagte zumindest stillschweigend das Angebot des Klägers auf einen entsprechenden Vertrag (§ 397 BGB) angenommen habe.
  • BGH, 12.03.2014 - IV ZR 295/13

    Zur Unzulässigkeit der Unkündbarkeit einer zusammen mit einer Lebens- oder

    Eine Gesetzesumgehung liegt vor, wenn die Gestaltung eines Rechtsgeschäfts objektiv den Zweck hat, den Eintritt einer Rechtsfolge zu verhindern, die das Gesetz für derartige Geschäfte vorsieht; eine Umgehungsabsicht ist nicht erforderlich (BGH, Urteile vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 85/05, NJW 2006, 1066 f.; vom 9. Februar 1990 - V ZR 274/88, BGHZ 110, 230, 233 f.).
  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 85/05

    Wirksamkeit des zwischen Leasinggeber und Lieferant vereinbarten

    aa) Eine Gesetzesumgehung liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann vor, wenn die Gestaltung eines Rechtsgeschäfts objektiv den Zweck hat, den Eintritt einer Rechtsfolge zu verhindern, die das Gesetz für derartige Geschäfte vorsieht; eine Umgehungsabsicht ist nicht erforderlich (vgl. BGHZ 110, 230, 233 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90

    Umgehung des Vorkaufsrechts

    Der Vorkaufsberechtigte hat auch keinen Anspruch auf Eintritt des Vorkaufsfalles (BGHZ 110, 230, 232, 233).

    Er hat bereits in einem Teilbereich des Vorkaufsrechts dem Umgehungsgesichtspunkt dadurch Rechnung getragen, daß er den Tatbestand des § 506 BGB auf Fälle ausdehnte, in denen die Parteien des Erstkaufes mit einem für den Vorkaufsberechtigten handelnden vollmachtlosen Vertreter einen Erlaßvertrag über die Nichtausübung des Vorkaufsrechts abschließen, um damit für den Fall der Nichtgenehmigung des Erlaßvertrages auch eine Unwirksamkeit des damit in Rechtseinheit stehenden Kaufvertrages (§ 139 BGB) zu erreichen (BGHZ 110, 230, 233 ff).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.01.1990 - 8 U 28/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2110
OLG Köln, 08.01.1990 - 8 U 28/89 (https://dejure.org/1990,2110)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.01.1990 - 8 U 28/89 (https://dejure.org/1990,2110)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Januar 1990 - 8 U 28/89 (https://dejure.org/1990,2110)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zusicherung; Eigenschaft ; Zugesicherte Eigenschaft; Eigenschaftszusicherung; Gebrauchtfahrzeug; Gebrauchtwagen; Laufleistung ; Laufleistung von Kfz; Vertragsverhandlungen; Widerruf; Zeitungsannonce; Zeitungsinserat

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 459 Abs. 2, § 463

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 758
  • MDR 1990, 548
  • VersR 1990, 279
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 19.10.1971 - 15 U 67/71
    Auszug aus OLG Köln, 08.01.1990 - 8 U 28/89
    Jedoch gilt etwas anderes für Angaben in Zeitungsannoncen über die Gesamtfahrleistung von gebrauchten Fahrzeugen (so: OLG Köln, NJW 1972, 162 f. für die Erklärungen: durch Meisterhand geprüft, TÜV abgenommen; LG Bonn, VersR 1976, 396 für die Angabe Ersthandwagen).
  • LG Berlin, 07.02.1975 - 56 S 128/74
    Auszug aus OLG Köln, 08.01.1990 - 8 U 28/89
    Jedoch gilt etwas anderes für Angaben in Zeitungsannoncen über die Gesamtfahrleistung von gebrauchten Fahrzeugen (so: OLG Köln, NJW 1972, 162 f. für die Erklärungen: durch Meisterhand geprüft, TÜV abgenommen; LG Bonn, VersR 1976, 396 für die Angabe Ersthandwagen).
  • BGH, 25.06.1975 - VIII ZR 244/73

    Verkauf eines gebrauchten PKWs - Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.1990 - 8 U 28/89
    Die Fahrleistung eines gebrauchten Fahrzeuges stellt eine Eigenschaft i. S. des § 459 BGB dar, da es sich nach der Verkehrsanschauung um einen wertbildenden Faktor handelt (BGH, MDR 1975, 922 = NJW 1975, 1693).
  • OLG Schleswig, 12.12.1978 - 11 U 24/78
    Auszug aus OLG Köln, 08.01.1990 - 8 U 28/89
    Zwar dienen Zeitungsannoncen grundsätzlich dem Zweck, Kunden zu werben, während das, was Vertragsinhalt werden soll, erst im Rahmen der Vertragsverhandlungen geklärt wird (so z. B. OLG Schleswig MDR 1979, 935).
  • OLG Brandenburg, 27.07.2006 - 5 U 161/05

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines fehlenden Abgaskatalysators

    Denn die Fahrzeugbeschreibung im Internet war Grundlage des Kaufvertrages und es ist anerkannt, dass die Beschreibung im Internet oder in einem Werbeschreiben bzw. Inserat für die Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit ausreicht (vgl. OLG Köln NJW-RR 1990, 758; OLG Düsseldorf 1999, 514, LG Köln DAR 2002, 272).
  • OLG Hamm, 11.12.2003 - 28 U 79/03

    Schadensersatzanspruch wegen Mangelhaftigkeit eines Kaufobjekts bzw. wegen

    Werden für eine Kaufentscheidung wesentlichen Angaben zum Zustand eines Fahrzeuges wie etwa seine Unfallfreiheit in Zeitungsanzeigen, Verkaufsschildern oder den Vertrag aufgenommen, stellen sie nach herrschender, auf eine schon sehr frühe Entscheidung des Bundesgerichtshofs (in NJW 1975, 1693) aufbauender Ansicht (vgl. KG NJW-RR 1996, 173; OLG Köln NJW-RR 1990, 758 f.; Senat in OLGR 1996, 53; OLG Braunschweig, OLGR 1995, 172 f.; OLG Köln in OLGR 1992, 289; in OLGR 1997, 108 f.; LG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1065; OLG Brandenburg in NJW-RR 1997, 428 [429]; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 505) grundsätzlich eine Zusicherung dar, falls nicht durch eine besondere Fassung klargestellt ist, dass nur fremdes Wissen weitergegeben wird oder eine reine Bezeichnung des Kaufgegenstandes erfolgen soll (vgl. insoweit OLG München NJW-RR 1986, 1181 ff.).

    Für den erfolgten Widerruf trägt der Verkäufer die Beweislast (OLG Köln NJW-RR 1990, 758ff.).

  • VerfGH Bayern, 18.02.1994 - 19-VI-93

    (VerfGH München: Überprüfung einer zivilgerichtlichen Entscheidung unter dem

    Die bloße Angabe der Gesamtfahrleistung ("Tachostand") in der vorgesehenen Rubrik der Kaufvertragsurkunde stellt als solche nach neuerer Rechtsprechung und Literatur (OLG Frankfurt NJW-RR 1991, 875; Putzo, a.a.O., RdNr. 31 zu § 459), die von früherer Rechtsprechung abweicht (vgl. BGH NJW 1975, 1693; OLG München NJW-RR 1986, 1181; OLG Köln NJW-RR 1990, 758 f.), keine Zusicherung einer Eigenschaft dar.

    Die bloße Angabe der Gesamtfahrleistung ("Tachostand") in der vorgesehenen Rubrik der Kaufvertragsurkunde stellt als solche nach neuerer Rechtsprechung und Literatur (OLG Frankfurt NJW-RR 1991, 875; Putzo, a.a.O., RdNr. 31 zu § 459), die von früherer Rechtsprechung abweicht (vgl. BGH NJW 1975, 1693; OLG München NJW-RR 1986, 1181; OLG Köln NJW-RR 1990, 758 f.), keine Zusicherung einer Eigenschaft dar.

  • KG, 02.06.1995 - 7 U 300/95

    Angabe des Kilometerstandes im Kaufvertrag als wesentliche Eigenschaft der

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  • OLG Oldenburg, 27.05.1998 - 2 U 63/98

    Angabe des Beklagten auf dem Beschriebzettel des PKWs, der Wagen befinde sich in

    Der Senat folgt insoweit nicht der vom Kläger zitierten Entscheidung des Landgerichts Würzburg (DAR 1991, 152); das weiter angesprochene Urteil des Oberlandesgerichts Köln (MDR 1990, 548) behandelt die Zusicherung einer Fahrleistung.
  • OLG Köln, 18.12.1996 - 26 U 24/96

    Oldtimer-Kaufvertrag

    Auch wenn Zeitungsannoncen im allgemeinen erkennbar dem Zweck dienen, Kunden zu werben, orientiert sich der Interessent gleichwohl an dem Inhalt der Annonce, zumal wenn er fachspezifische Beschreibungen von wertbildenden Faktoren enthält (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1990, 758 für Zeitungsannoncen unter Angabe der Fahrleistung).
  • OLG Koblenz, 27.06.2002 - 5 U 1566/00

    Zusicherung der Asbestfreiheit von Nachtspeicheröfen

    Insofern handelte es sich um eine inhaltlich fest bestimmte Aussage mit affirmativem Gehalt im Sinne der Vorschrift des § 463 Satz 1 BGB (OLG Köln NJW-RR 1990, 758, 759; OLG München MDR 1974, 753; Honsell a.a.O. § 459 Rn. 139, 142; vgl. auch BGH NJW 1968, 1622, 1623).
  • OLG Nürnberg, 03.03.1997 - 5 U 3329/96

    Zusicherung einer Eigenschaft bei Verkauf eines Gebrauchtwagens - Laufleistung

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  • OLG Köln, 24.03.1993 - 13 U 206/92

    Kraftfahrzeugkauf; Mängelhaftung

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  • OLG Nürnberg, 28.11.1991 - 8 U 1400/91

    Zusicherung von Eigenschaften der Kaufsache (Gebrauchtwagen); Angaben in einer

    cc) Aus den angeführten Gründen vermag sich der Senat der vom Kläger zitierten Gegenmeinung, wonach Angaben des Verkäufers über Eigenschaften eines Gebrauchtwagens in einer Zeitungsannonce stets Vertragsinhalt werden, so lange sie dieser bei den Vertragsverhandlungen nicht widerruft, nicht anzuschließen (vgl. zur Gegenmeinung: OLG Köln NJW-RR 90, 758 ff.; Reinking-Eggert, Der Autokauf, 4. Aufl., Rdz. 1484, Fußnote 271 m.w.N.).
  • KG, 13.09.2010 - 23 U 170/09
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