Rechtsprechung
BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bezüglich der Printmedienwerbung eines Heimwerkermarktes - Anspruch auf Ersatz angefallener prozessualer Rechtsverfolgungskosten - Aufklärungspflicht bezüglich einer Unterwerfungserklärung aus wettbewerbsrechtlicher ...
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Pflicht des Abgemahnten zur fristgerechten Abgabe der Unterlassungserklärung ("Antwortpflicht des Abgemahnten")
- iprecht.de
Antwortpflicht des Abgemahnten
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Pflicht des Abgemahnten, innerhalb der gesetzten Frist zu antworten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 242, § 286 Abs. 1
"Antwortpflicht des Abgemahnten" - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1990, 1905
- NJW-RR 1990, 999 (Ls.)
- ZIP 1990, 1433
- MDR 1990, 508
- GRUR 1990, 381
- afp 1990, 255
Wird zitiert von ... (70)
- BGH, 17.12.2020 - I ZR 228/19
Saints Row - Anschlussinhaber muss Rechteinhaber nicht vorgerichtlich über …
Daraus können sich abhängig von den konkreten Umständen Pflichten zur Aufklärung ergeben, insbesondere wenn dem anderen Teil als Folge des Verhaltens des Verletzers Kostenschäden drohen, die durch die Aufklärung unschwer zu vermeiden sind (vgl. BGH…, Urteil vom 19. Juni 1986 - I ZR 65/84, GRUR 1987, 54, 55 [juris Rn. 16] - Aufklärungspflicht des Abgemahnten;… Urteil vom 5. Mai 1988 - I ZR 151/86, GRUR 1988, 716, 717 [juris Rn. 13] = WRP 1989, 90, 91 - Aufklärungspflicht gegenüber Verbänden; Urteil vom 19. Oktober 1989 - I ZR 63/88, GRUR 1990, 381, 382 [juris Rn. 21] = WRP 1990, 276, 277 - Antwortpflicht des Abgemahnten;… BGH, GRUR 1995, 167, 169 [juris Rn. 27] - Kosten bei unbegründeter Abmahnung). - BGH, 17.09.2009 - I ZR 217/07
Testfundstelle
Da die Frist nicht zu kurz bemessen war, wurde durch die Abmahnung auch keine angemessen verlängerte Frist in Gang gesetzt (vgl. BGH, Urt. v. 19.10.1989 - I ZR 63/88, GRUR 1990, 381, 382 = WRP 1990, 276 - Antwortpflicht des Abgemahnten;… Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 12 Rdn. 1.20). - BGH, 07.10.2009 - I ZR 216/07
Schubladenverfügung
Denn der Schuldner eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs, der vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens nicht abgemahnt wurde, wird grundsätzlich so behandelt, als habe er keine Veranlassung zur Klage gegeben (vgl. BGH, Urt. v. 19.10.1989 - I ZR 63/88, GRUR 1990, 381, 382 = WRP 1990, 276 - Antwortpflicht des Abgemahnten; Beschl. v. 21.12.2006 - I ZB 17/06, GRUR 2007, 629 Tz. 13 = WRP 2007, 781 - Zugang des Abmahnschreibens; BGH GRUR 2006, 439 Tz. 12 - Geltendmachung der Abmahnkosten).
- BGH, 12.07.2011 - X ZR 56/09
Besonderer Mechanismus
Dieses gesetzliche Schuldverhältnis ist wie jede Rechtsbeziehung den Grundsätzen von Treu und Glauben unterworfen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 1986 I ZR 65/84, GRUR 1987, 54, 55 Aufklärungspflicht des Abgemahnten; Urteil vom 19. Oktober 1989 I ZR 63/88, GRUR 1990, 381 Antwortpflicht des Abgemahnten). - BGH, 17.02.2021 - I ZR 228/19
Öffentliches Zugänglichmachen eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne …
Daraus können sich abhängig von den konkreten Umständen Pflichten zur Aufklärung ergeben, insbesondere wenn dem anderen Teil als Folge des Verhaltens des Verletzers Kostenschäden drohen, die durch die Aufklärung unschwer zu vermeiden sind (vgl. BGH…, Urteil vom 19. Juni 1986 - I ZR 65/84, GRUR 1987, 54, 55 [juris Rn. 16] - Aufklärungspflicht des Abgemahnten;… Urteil vom 5. Mai 1988 - I ZR 151/86, GRUR 1988, 716, 717 [juris Rn. 13] = WRP 1989, 90, 91 - Aufklärungspflicht gegenüber Verbänden; Urteil vom 19. Oktober 1989 - I ZR 63/88, GRUR 1990, 381, 382 [juris Rn. 21] = WRP 1990, 276, 277 - Antwortpflicht des Abgemahnten;… BGH, GRUR 1995, 167, 169 [juris Rn. 27] - Kosten bei unbegründeter Abmahnung). - OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11
Kostenentscheidung bei Inanspruchnahme des nicht auf eine Abmahnung reagierenden …
Verletzt der Störer schuldhaft seine Pflicht, auf die Abmahnung fristgemäß zu antworten, steht dem Gläubiger ein Schadensersatzanspruch zu, der insbesondere die durch das in Rede stehende Verhalten des abgemahnten Störers verursachten Rechtsverfolgungskosten umfasst (BGH GRUR 1990, 381, 382 - Antwortpflicht des Abgemahnten). - BGH, 18.09.1997 - I ZR 71/95
"Modenschau im Salvatorkeller"; Unzulässige Rechtsausübung durch Geltendmachung …
Daraus folgt, daß es im Rahmen des in besonderem Maße von Treu und Glauben geprägten Rechtsverhältnisses zwischen wettbewerbsrechtlichem Unterlassungsgläubiger und Unterlassungsschuldner (…BGH, Urt. v. 07.12.1989 - I ZR 62/88, GRUR 1990, 542, 543 = WRP 1990, 670 - Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners; vgl. auch Urt. v. 19.10.1989 - I ZR 63/88, GRUR 1990, 381 = WRP 1990, 276 - Anwortpflicht des Abgemahnten) - insoweit in Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht - als ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben i.S. des § 242 BGB anzusehen ist, wenn ein Vertragsstrafegläubiger Verstöße "sammelt", um so einen möglichst hohen, wirtschaftlich bedrohlichen Vertragsstrafeanspruch entstehen zu lassen.Die wettbewerbsrechtliche Sonderbeziehung der Parteien und die dabei im Regelfall gegebenen Interessenüberschneidungen gebieten die Rücksichtnahme auf die Interessen des anderen Teils (vgl. BGH GRUR 1990, 381, 382 - Anwortpflicht des Abgemahnten).
- OLG Hamm, 31.01.2012 - 4 U 169/11
Kontaktaufnahme vor Abmahnung nötig?
Nach der Rechtsprechung gilt in diesem Bereich des Wettbewerbsrechts, dass sich aus § 242 BGB sogar Handlungspflichten, nämlich eine Verpflichtung zur Antwort und zu einem Hinweis auf eine eventuelle Drittunterwerfung ergeben können (vgl. BGH GRUR 1987, 54, 55 -Aufklärungspflicht des Abgemahnten, BGH GRUR 1990, 381 -Antwortpflicht des Abgemahnten, Senat 4 U 64/10 - Aufklärungspflicht des Hingewiesenen). - KG, 26.11.2018 - 8 W 58/18
Kostenentscheidung bei Klagerücknahme aufgrund Wegfall des Klageanlasses vor …
Die Antragsgegnerin hatte nämlich nicht nur ihre Hauptleistungspflicht aus § 535 Abs. 1 S. 2 BGB verletzt, indem sie die Nachbarräume an eine Konkurrentin des Antragstellers vermietete, sondern sie war auch verpflichtet, auf die Abmahnungen des Antragstellers selbst und sodann seines Anwalts fristgemäß zu reagieren und ihn darauf hinzuweisen, dass die Verletzungssituation so weit fortgeschritten war, dass eine Unterlassungserklärung nicht mehr in Betracht kam (s. zur Antwortpflicht - sogar - des Wettbewerbers, zu dem keine Vertragsbeziehung besteht, BGH GRUR 2011, 995 Tz 27; NJW-RR 1987, 225 -juris Tz 16; NJW 1990, 1905 -juris Tz 10). - BGH, 12.07.2007 - I ZR 147/04
Aspirin II
Dieses gesetzliche Schuldverhältnis ist wie jede Rechtsbeziehung den Grundsätzen von Treu und Glauben unterworfen (…vgl. BGH, Urt. v. 19.6.1986 - I ZR 65/84, GRUR 1987, 54, 55 = WRP 1986, 672 - Aufklärungspflicht des Abgemahnten; Urt. v. 19.10.1989 - I ZR 63/88, GRUR 1990, 381 = WRP 1990, 276 - Antwortpflicht des Abgemahnten). - BGH, 18.10.2007 - I ZR 24/05
ACERBON
- BGH, 08.11.2007 - I ZR 172/05
EURO und Schwarzgeld
- BGH, 01.12.1994 - I ZR 139/92
"Kosten bei unbegründeter Abmahnung"; Aufklärungspflicht des Empfängers einer …
- OLG Köln, 17.08.2012 - 6 U 208/10
Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für durch Dritte begangene …
- OLG Hamm, 18.02.2010 - 4 U 158/09
Ersatzfähigkeit der Kosten für eine Gegenabmahnung
- BGH, 25.02.2010 - I ZR 216/07
Aufwendungsersatzanspruch bzgl. einer vor Einleitung eines gerichtlichen …
- AG Hamburg-Altona, 11.12.2007 - 316 C 127/07
Weitergabe von Daten zu IP-Adresse rechtswidrig
- BGH, 07.12.1989 - I ZR 62/88
"Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners"
- OLG Hamburg, 02.02.2015 - 5 W 47/13
Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internet-Filmtauschbörse: …
- OLG Köln, 22.07.2011 - 6 U 208/10
Störereigenschaft des Betreibers eines Internetanschlusses
- OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 75/08
Parallelimporte von Arzneimitteln aus den osteuropäischen EU-Beitrittsländern …
- OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 U 60/09
Internet-Musiktauschbörse: Datenverwendung durch unterbliebene Löschung bzw. …
- LAG Hamm, 21.07.2006 - 10 TaBV 11/06
Anspruch der Gewerkschaft auf Erstattung von Anwaltskosten zur Durchsetzung des …
- AG Berlin-Charlottenburg, 22.09.2017 - 206 C 236/17
Urheberrechtsverletzung durch File-Sharing im Internet: Auskunfts- und …
- OLG Stuttgart, 29.10.1993 - 2 U 123/93
Pflicht des Unterlassungsschuldners zur Mitteilung der anderweitigen Abgabe einer …
- OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 2 W 44/03
Wettbewerbsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren wegen unlauterer …
- VerfGH Bayern, 26.10.2012 - 101-VI-11
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Kostenentscheidungen
- AG Berlin-Charlottenburg, 17.12.2015 - 218 C 234/15
Fluggastrechteverordnung: Auskunftsanspruch des Fluggastes bei erheblicher …
- OLG Hamm, 09.01.2007 - 4 U 30/06
Zur Verwendung irreführender Werbeaussagen für ein Nahrungsergänzungsmittel
- LG Düsseldorf, 22.03.2018 - 14c O 45/17
Kostentragung bei einem nicht passivlegitimierten Beklagten im landgerichtlichen …
- OLG Dresden, 07.08.2000 - 8 W 2306/99
Verwertungserlös; Pflicht zur bestmöglichen Verwertung; Schadenminderungspflicht
- OLG München, 09.03.2006 - 29 U 4994/05
Keine Erstattung von Abmahnkosten bei Abmahnung nach Erwirken einer so genannten …
- OLG Dresden, 31.01.2000 - 8 W 1377/99
Ablösung einer Bürgschaftsforderung durch ein Darlehen; Begriff der alsbaldigen …
- LG München I, 13.11.2019 - 21 S 2205/19
Keine Aufklärungspflicht des Anschlussinhabers beim Filesharing
- AG Landshut, 25.01.2019 - 10 C 985/18
Keine vorgerichtliche Aufklärungspflicht des für Urheberrechtsverletzung nicht …
- LG Düsseldorf, 02.11.2005 - 2a O 113/05
Anforderungen an das Vorliegen eines sofortigen Anerkenntnisses im Zivilprozess; …
- OLG Nürnberg, 04.01.1991 - 3 W 3523/90
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung: Vollmacht überprüfen
- AG Hamburg, 03.07.2015 - 36a C 134/14
Urheberrechtsverletzung im Internet: Sekundäre Darlegungslast des …
- LG Düsseldorf, 20.01.2004 - 4a O 432/03
Plasmadüse
- OLG Hamburg, 20.07.2006 - 5 W 86/06
Währungsangabe
- KG, 14.05.2013 - 5 U 49/12
nicht zugegangenes Abmahnschreiben - Nicht zugegangenes Abmahnschreiben
- LG München I, 09.06.2011 - 7 O 2403/11
Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen Patentverletzung: Treuwidrige Berufung …
- OLG Hamm, 01.07.2008 - 4 U 202/07
Anforderungen an die wissenschaftliche Gesichertheit von Werbeaussagen
- LG Köln, 31.10.2012 - 14 O 407/12
"Porno-Pranger"
- LG München I, 26.05.2011 - 7 O 172/11
Kostenwiderspruch gegen eine einstweilige Verfügung wegen …
- OLG Jena, 14.12.2009 - 2 W 509/09
Berücksichtigung eines Fristverlängerungsersuchens vor Abgabe einer …
- OLG Köln, 19.11.1999 - 6 U 103/99
Unterwerfungsvertrag; unzulässige Rechtsausübung
- OLG Hamm, 12.01.1998 - 8 U 103/97
Verfahrensrechtliche Anforderungen an die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen …
- LG München I, 22.08.2011 - 21 O 13977/11
Urheberrechtlicher Anspruch auf Drittauskunft, zum Anspruch einer …
- OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 2 W 44/04
Abmahnungsfrist im Wettbewerbsprozess
- OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 20 W 43/00
Veranlassung zur Klageerhebung bei erfolglos geltend gemachten …
- OLG Köln, 09.09.2010 - 6 W 114/10
Grundsätze zur Bemessung des Streitwerts für ein Verfahren auf Unterlassung der …
- OLG Karlsruhe, 17.02.2009 - 4 W 59/08
Der Geschäftsführer ist nicht da, mit etwas Glück wird Ihre Abmahnung aber …
- LG Düsseldorf, 24.07.2006 - 12 O 66/05
Werbung mit unverständlichen Fachbegriffen
- OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 59/01
Rechtsfolgen der Erledigung vor Zustellung der Klage; Voraussetzungen des …
- LG Hamburg, 10.11.2017 - 324 O 449/17
Einstweilige Verfügung: Kostenentscheidung bei kurzer Abmahnfrist wegen …
- LG München I, 01.08.2011 - 21 O 7841/11
Keine IP-Speicherung auf Zuruf
- LG Düsseldorf, 10.02.2005 - 4a O 444/04
Lungen-Intubationsvorrichtung
- LG Düsseldorf, 29.06.2004 - 4a O 153/04
Bestimmung der Prozesskosten nach § 93 Zivilprozeßordnung (ZPO); Kriterien für …
- LG Düsseldorf, 13.02.2003 - 4a O 373/02
Widerspruch gegen die Kostenfestsetzung des Beschlusses einer einstweiligen …
- OLG Dresden, 10.02.1998 - 14 U 772/97
Werbung für Polstermöbel ohne entsprechende Bevorratung zum Verkauf als …
- OLG Köln, 24.10.1997 - 6 U 112/96
Abmahnkosten; Drittunterwerfung, materiellrechtliche Kostenerstattung
- OLG Bremen, 04.09.1992 - 2 W 66/92
"in das Verfahren gelockt" - § 127 Abs. 1 Satz 2 ZPO <Fassung bis …
- OLG München, 24.01.2008 - 29 U 3084/07
Markenverletzungsstreit: Wegfall der durch die Markenanmeldung begründeten …
- OLG Köln, 19.06.1998 - 6 U 186/97
Kostenfolge
- LG Düsseldorf, 16.06.2011 - 4a O 274/10
Pramipexol
- LG Hamburg, 23.06.2006 - 324 O 641/05
Persönlichkeitsrechts- und Schutzgesetzverletzung durch herabsetzendes …
- LG Düsseldorf, 28.10.2003 - 4a O 223/03
Erforderlichkeit einer vorherigen Abmahnung zur Abwendung der Kostensanktion nach …
- LG Düsseldorf, 29.06.2004 - 4a O 153/03
Kartenleser
- LG Düsseldorf, 29.01.2019 - 4b O 94/18
Kostenschlussurteil
Rechtsprechung
OLG München, 17.03.1989 - 21 U 4729/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Wirtin
- rechtsportal.de
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 999
- afp 1989, 570
Wird zitiert von ... (12)
- BAG, 11.12.2014 - 8 AZR 1010/13
Videoaufnahme eines Arbeitnehmers - Veröffentlichung - Unterlassungsanspruch
Das Oberlandesgericht München (17. März 1989 - 21 U 4729/88 -) hat die Einwilligung in Bildnisveröffentlichungen dagegen mehrfach ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Willenserklärung oder mindestens als geschäftsähnliche Handlung qualifiziert. - BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1011/13
Videoaufnahme eines Arbeitnehmers - Veröffentlichung - Unterlassungsanspruch
Das Oberlandesgericht München (17. März 1989 - 21 U 4729/88 -) hat die Einwilligung in Bildnisveröffentlichungen dagegen mehrfach ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Willenserklärung oder mindestens als geschäftsähnliche Handlung qualifiziert. - OLG Frankfurt, 24.02.2011 - 16 U 172/10
Widerruf einer Einwilligung nach § 22 KUG
Teilweise (OLG München AfP 1989, 570, 571) wird ein wichtiger Grund für den Widerruf verlangt, da derjenige, der eine Einwilligung erteilt hat, an den Inhalt seiner Erklärung gebunden ist.
- OLG Hamburg, 13.01.2004 - 7 U 41/03
Ansprüche eines bekannten Fußballspielers wegen Verbreitung eines Computerspiels …
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die von der Beklagten für ihre Rechtsauffassung angeführte Entscheidung des OLG München (AfP 1989, 570, 571) diesen Erwägungen nicht entgegensteht. - OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 20 U 39/11
Widerruf einer Einwilligung nach § 22 KUG
Teilweise (OLG München NJW-RR 1990, 999) wird ein wichtiger Grund für den Widerruf verlangt, da derjenige, der eine Einwilligung erteilt hat, an den Inhalt seiner Erklärung gebunden ist. - LG Köln, 14.08.2013 - 28 O 62/13
Ausstrahlung einer Interviewsequenz bei Einwilligung ohne Autorisierungsvorbehalt …
Nach wohl herrschender Meinung ist die Einwilligung eine rechtsgeschäftliche bzw. rechtsgeschäftsähnliche Erklärung (OLG München, ZUM 2001, 708; NJW-RR 1990, 999;… von Strobl/Albeg, a.a.O., Rn. 59).Teilweise (OLG München, AfP 1989, 570, 571) wird ein wichtiger Grund für den Widerruf verlangt, da derjenige, der eine Einwilligung erteilt habe, an den Inhalt seiner Erklärung gebunden sei.
- OLG München, 30.05.2001 - 21 U 1997/00
Veröffentlichung und Verbreitung von Bildnissen eines Verstorbenen ; …
Die Einwilligung ist rechtsgeschäftliche Willenserklärung, mindestens rechtsgeschäftsähnliche Handlung (vgl. Senat, AfP 1989, 570 = NJW-RR 1990, 999 - Dolly Dollar;… J. Helle, Besondere Persönlichkeitsrechte im Privatrecht, 1991, S. 101 ff.;… Schricker/Gerstenberg/Götting, Urheberrecht, 2. Aufl., § 22 KUG/§ 60 UrhG, Rn. 14). - OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00
Geldentschädigung bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Pflicht …
a) Die Einwilligung wäre jedenfalls hier als Rechtsgeschäft anzusehen (Senat AfP 1989, 570 = NJW-RR 1990, 999 - Dolly Dollar; Dasch, Die Einwilligung zum Eingriff in das Recht am eigenen Bild, 1990, pass., insbesondere S. 57;… Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 4. Aufl. S. 365 = Kap. 43 Rn. 6). - OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 16 U 206/08
Konkludente Einwilligung zur Ausstrahlung eines Fernsehbeitrags
Teilweise (OLG München AfP 1989, 570, 571) wird ein wichtiger Grund für den Widerruf verlangt, da derjenige, der eine Einwilligung erteilt hat, an den Inhalt seiner Erklärung gebunden ist. - LG Berlin, 03.11.2009 - 27 O 343/09
Angedichtete Affäre einer Moderatorin zu Fußball-Nationaltrainer löst …
Selbst für den Bereich einer bindenden Einwilligung ist anerkannt, dass diese nach einer gewissen Zeit widerrufen werden kann, wenn sich die Umstände geändert haben, unter denen ursprünglich der Veröffentlichung zugestimmt wurde und Eigenart und Persönlichkeitsrecht dies erfordern (vgl. OLG München, NJW-RR 1990, 999, 1000;… Soehring, a.a.O. , Rdnr. 19.49;… Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht/Vendt, Kap. 35 Rdnr. 50). - LG München I, 12.12.2007 - 9 O 13832/07
- AG Bernau, 27.02.2007 - 11 C 356/05
Grundstückseigentum: Feststellung des Eigentümers eines Seegrundstücks, zu dem …
Rechtsprechung
BGH, 07.12.1989 - I ZR 62/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ZIP-online.de
Kostentragung des Unterwerfungsschuldners wegen unterlassener Aufklärung über die Nichtverursachung eines Verstoßes ("Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners")
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unterwerfungsvertrag - Aufklärungspflichten - Kostenschäden
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 242, § 276
"Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners"
Papierfundstellen
- NJW 1990, 1906
- NJW-RR 1990, 999 (Ls.)
- ZIP 1990, 404
- MDR 1990, 690
- GRUR 1990, 542
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 04.04.2006 - X ZR 155/03
Haftetikett
Das steht in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, weil diese auch sonst aus Sonderbeziehungen die Pflicht ableitet, die andere Partei unaufgefordert aufzuklären, wenn dieser als Folge des eigenen Verhaltens Schäden drohen, die durch Aufklärung unschwer zu vermeiden wären (vgl. BGH, Urt. v. 07.12.1989 - I ZR 62/88, GRUR 1990, 542 - Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners). - BGH, 08.11.2007 - I ZR 172/05
EURO und Schwarzgeld
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein materiell-rechtlicher Anspruch auf Kostenerstattung einer prozessualen Regelung entgegengerichtet sein, wenn er auf zusätzlichen Umständen beruht, die bei der prozessualen Kostenentscheidung nicht berücksichtigt werden konnten (vgl. BGHZ 45, 251, 257; BGH, Urt. v. 7.12.1989 - I ZR 62/88, GRUR 1990, 542, 544 = WRP 1990, 670 - Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners;… Urt. v. 19.10.1994 - I ZR 187/92, GRUR 1995, 169, 170 = WRP 1995, 290 - Kosten des Verfügungsverfahrens bei Antragsrücknahme).Die Kostenentscheidung im Feststellungsverfahren steht damit einer materiell-rechtlichen Entscheidung zugunsten des Klägers im vorliegenden Verfahren nicht entgegen (vgl. BGH GRUR 1990, 542, 544 - Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners).
Die durch die Abmahnung begründete Sonderbeziehung wird in besonderem Maße durch Treu und Glauben und das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme bestimmt (BGH GRUR 1990, 542, 543 - Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners;… vgl. auch BGH, Urt. v. 18.9.1997 - I ZR 71/95, GRUR 1998, 471, 474 = WRP 1998, 164 - Modenschau im Salvatorkeller; BGH GRUR 1990, 381 - Antwortpflicht des Abgemahnten;… Gloy in Gloy/Loschelder, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 3. Aufl., § 75 Rdn. 47 a.E.).
- BGH, 18.09.1997 - I ZR 71/95
"Modenschau im Salvatorkeller"; Unzulässige Rechtsausübung durch Geltendmachung …
Daraus folgt, daß es im Rahmen des in besonderem Maße von Treu und Glauben geprägten Rechtsverhältnisses zwischen wettbewerbsrechtlichem Unterlassungsgläubiger und Unterlassungsschuldner (BGH, Urt. v. 07.12.1989 - I ZR 62/88, GRUR 1990, 542, 543 = WRP 1990, 670 - Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners;… vgl. auch Urt. v. 19.10.1989 - I ZR 63/88, GRUR 1990, 381 = WRP 1990, 276 - Anwortpflicht des Abgemahnten) - insoweit in Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht - als ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben i.S. des § 242 BGB anzusehen ist, wenn ein Vertragsstrafegläubiger Verstöße "sammelt", um so einen möglichst hohen, wirtschaftlich bedrohlichen Vertragsstrafeanspruch entstehen zu lassen.
- BGH, 22.11.2001 - VII ZR 405/00
Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch und Kostenentscheidung nach § 91a …
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß eine prozessuale Kostenentscheidung nicht erschöpfend ist, sondern Raum läßt für die Durchsetzung materiell-rechtlicher Ansprüche auf Kostenerstattung, wie sie hier aus Verzug mit der Leistungspflicht aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis geltend gemacht werden (BGH, Urteil vom 18. Mai 1966 - Ib ZR 73/64, BGHZ 45, 251, 257; Urteil vom 7. Dezember 1989 - I ZR 62/88, NJW 1990, 1906, 1907; Urteil vom 19. Oktober 1994 - I ZR 187/92, NJW-RR 1995, 495). - BGH, 01.12.1994 - I ZR 139/92
"Kosten bei unbegründeter Abmahnung"; Aufklärungspflicht des Empfängers einer …
Daraus können sich je nach den Umständen auch Pflichten zur Aufklärung ergeben, wenn dem anderen Teil als Folge des Verhaltens des Verletzers Kostenschäden drohen, die durch die Aufklärung unschwer zu vermeiden sind (…vgl. BGH, Urt. v. 19.6.1986 - I ZR 65/84, GRUR 1987, 54, 55 = WRP 1986, 672, 673 - Aufklärungspflicht des Abgemahnten; Urt. v. 7.12.1989 - I ZR 62/88, GRUR 1990, 542, 543 = WRP 1990, 670, 671 - Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners m.w.N.). - LG Frankfurt/Main, 17.07.2019 - 3 O 237/18
Zur Haftung des Anschlussinhabers, wenn er einen Dritten als Täter benennt.
Hierdurch hat die Beklagte zu 1. die Klägerin bewusst in einen - nach eigener Kenntnis aussichtslosen - Prozess gegen die Beklagte zu 2. und damit hinsichtlich der diesbezüglichen Kosten "ins offene Messer" laufen lassen (so auch BGH, GRUR 1990, 542 - Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners).Dieser Unterlassungsvertrag wird in besonderem Maße durch Treu und Glauben und das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme bestimmt, woraus sich je nach den Umständen auch Pflichten zur Aufklärung ergeben können, wenn dem anderen Teil als Folge des Verhaltens des Verletzers Kostenschäden drohen, die durch die Aufklärung unschwer zu vermeiden sind (BGH, GRUR 1990, 542 - Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners).
Denn es verstößt in hohem Maße gegen die aus Treu und Glauben erwachsende Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Belange des anderen Vertragsteils, diesen aufgrund eines erweckten falschen Anscheins bewusst weiterhin in einen - nach eigener Vorstellung aussichtslosen - Prozess und damit hinsichtlich der weiteren Kosten "ins offene Messer" laufen zu lassen (so auch BGH, GRUR 1990, 542 - Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners).
- BGH, 14.09.1999 - X ZR 89/97
Prüfungspflicht des Unternehmers hinsichtlich vom Besteller angelieferter Sachen
Auch der Besteller hat deshalb jedenfalls dann, wenn er um Gefahren weiß, aus Gründen der vertraglichen Fürsorge die Pflicht, durch Handlungen, die geeignet und unschwer (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.1989 - I ZR 62/88, GRUR 1990, 54) möglich sind, dazu beizutragen, daß die Gefahr sich nicht realisiert. - BGH, 20.06.1991 - I ZR 277/89
Preisvergleichsliste - Vergleichende Werbung; …
Wie der Senat bereits in anderem Zusammenhang entschieden hat (vgl. BGH, Urt. v. 7.12.1989 I ZR 62/88, GRUR 1990, 542, 543 = WRP 1990, 670 - Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners), kann der Unterwerfungsvertrag weitergehende, aus Treu und Glauben zu rechtfertigende Auskunftspflichten begründen. - OLG Hamburg, 13.09.2001 - 3 U 101/01
Unlauterer Wettbewerb; Werbung; Kenntnis; Strafbewehrte Unterlassungserklärung; …
Damit unterscheidet sich der vorliegende Rechtsstreit maßgeblich von Sachverhaltsgestaltungen, in denen in der Rechtsprechung aufgrund der durch die Abmahnung zwischen Gläubiger und Schuldner entstandenen wettbewerbsrechtlichen Sonderbeziehung in bestimmten Fällen eine Aufklärungspflicht des Abgemahnten angenommen worden ist (etwa: BGH GRUR 90, 542, 543 - Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners). - LG Düsseldorf, 22.03.2018 - 14c O 45/17
Kostentragung bei einem nicht passivlegitimierten Beklagten im landgerichtlichen …
Die Entscheidung des BGH in Sachen "Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners" (GRUR 1990, 542) könne auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden, da dort eine berechtigte Abmahnung vorgelegen und erst ein weiterer - nach Abgabe der Unterlassungserklärung begangener - Verstoß zu der Annahme einer Aufklärungspflicht geführt habe. - OLG Naumburg, 15.12.1998 - 9 U 2079/97
Beanstandung von Werbeformularen für ein Branchenbuch und ein Telefax-Verzeichnis …
- LG München I, 13.11.2019 - 21 S 2205/19
Keine Aufklärungspflicht des Anschlussinhabers beim Filesharing
- KG, 14.06.2001 - 12 U 5931/00
Schadensberechnung bei Beschädigung eines gebrauchten Fahrzeugs
- OLG Karlsruhe, 24.06.2004 - 4 U 176/03
- Außendienstmitarbeiter -, Vermögensberater, Ausspannung, Unterlassung, …
- LG Marburg, 15.02.2007 - 4 O 86/06
Wettbewerbsrecht: Pflicht des Verletzers zur Vorlage einer Drittunterwerfung und …
- OLG Stuttgart, 29.10.1993 - 2 U 123/93
Pflicht des Unterlassungsschuldners zur Mitteilung der anderweitigen Abgabe einer …
- KG, 11.06.1990 - 25 U 2297/89
Verfolgung von Wettbewerbsverstößen ; Entstehen einer wettbewerbsrechtlichen …
- OLG Bremen, 04.09.1992 - 2 W 66/92
"in das Verfahren gelockt" - § 127 Abs. 1 Satz 2 ZPO <Fassung bis …
- LG Hamburg, 23.06.2006 - 324 O 641/05
Persönlichkeitsrechts- und Schutzgesetzverletzung durch herabsetzendes …
- AG Stuttgart, 23.01.2020 - 1 C 5689/18
Umfang der sekundären Darlegungslast eines Anschlussinhabers in …
Rechtsprechung
BGH, 13.07.1989 - I ZR 160/87 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erscheinungsort eines Druckwerkes im Sinne der Landespressegesetze - Anforderungen nach den Landespressegesetzen an die Verlagsangabe im Impressum eines Buches - Auswirkungen einer unvollständigen Verlagsangabe und einer fehlenden Druckerangabe im Impressum eines Buches ...
- linksandlaw.info
Wettbewerbsvorsprung durch unvollständige Angaben
- rechtsportal.de
PresseG NRW § 8 Abs. 1; UWG § 1, § 3
Impressumspflicht; Begriff des Erscheinungsorts; Anforderungen an Verlagsangabe im Impressum eines Buches; Wettbewerbswidrigkeit der unvollständigen Verlagsangabe - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1990, 1991
- NJW-RR 1990, 999 (Ls.)
- MDR 1990, 129
- GRUR 1989, 830
- ZUM 1990, 360
- afp 1989, 732
Wird zitiert von ... (8)
- LG Frankfurt/Main, 28.03.2003 - 12 O 151/02
Anbieterkennzeichnung
Die Entscheidung BGH GRUR 1989, 830 - "Impressumspflicht" - rechtfertigt in dieser Hinsicht keine andere Beurteilung. - OLG Hamburg, 20.11.2002 - 5 W 80/02
Wettbewerbsrecht: Verletzung der einer Telekommunikationsdiensteanbieterin im …
Anhaltspunkte dafür, dass die Mitbewerber ebenfalls typischerweise gegen die Informationspflichten verstoßen, bestehen vorliegend nicht; insoweit weicht der Sachverhalt von dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 13.07.1989 zugrundeliegenden ab (BGH GRUR 1989, 830, 832 - "Impressumspflicht"). - OLG Düsseldorf, 06.05.2003 - 20 U 174/02
Anforderungen an Identitätsangaben eines überörtlich werbenden Schlüsseldienstes
Auf dieser Linie ist auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1989, 830, 832 - Impressumspflicht -) zu sehen, in der die Verletzung der presserechtlichen Impressumspflicht nicht als Wettbewerbsverstoß angesehen wurde, weil aufgrund sonstiger Angaben eine hinreichende Identifizierungsmöglichkeit bestanden hat.
- OLG Hamburg, 04.06.1998 - 3 U 246/97
"Bild Dir keine Meinung"; zeichenmäßige Benutzung der eingetragenen Marke "Bild"
Die sogen. Impressumpflicht der Landespressegesetze stellt eine Ordnungsvorschrift dar, die als wettbewerbsneutral und folglich nur bei dem Hinzutreten besonderer wettbewerblicher Umstände als sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG anzusehen ist, namentlich weil der Wettbewerber sich einen nicht gerechtfertigten Vorsprung vor seinen Konkurrenten, die sich gesetzestreu verhalten, verschafft (BGH, GRUR 1989, 830, 832 - Impressumpflicht; BGH, GRUR 1985, 886, 888 - Cocktail-Getränk). - BGH, 10.11.1994 - I ZR 201/92
Editorial - Ausnutzung unzulässiger Kundenwerbung; Irreführung/sonst
Es kann auf sich beruhen, ob die jeweiligen Apotheker presserechtlich - wie die Revision meint - zumindest als Mitherausgeber anzusehen sind (zur Wettbewerbswidrigkeit eines Verstoßes gegen die presserechtliche Impressumspflicht vgl. BGH, Urt. v. 13.7.1989 - I ZR 160/87, GRUR 1989, 830, 832 = WRP 1990, 250 - Impressumspflicht). - BGH, 11.04.1991 - I ZR 196/89
Fahrschulunterricht - Vorsprung durch Rechtsbruch
Die Vorschrift soll zwar durch eine Verbesserung der Fahrschulausbildung zur Sicherheit des Straßenverkehrs beitragen und damit auch dem Schutz so gewichtiger Rechtsgüter wie des Lebens und der Volksgesundheit dienen, die Bezogenheit der Norm auf diese Werte ist aber nicht so unmittelbar, daß ein Zuwiderhandeln gegen § 1 Abs. 1 Satz 1 FahrlG als Verstoß gegen das sittlich-rechtliche Empfinden der Allgemeinheit und damit ohne weiteres als sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG anzusehen wäre (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 13.7.1989 I ZR 16O/87, GRUR 1989, 830, 832 - Impressumspflicht, m.w.N.). - LG Düsseldorf, 19.09.2001 - 12 O 311/01
Anbieterkennnung
§ 6 TDG stellt in Anlehnung an die Rechtsprechung zur presserechtlichen Impressumspflicht eine wettbewerbsneutrale Vorschrift dar, da er nur die Ermittlung eines verantwortlichen Verletzers sicherstellen soll, jedoch weder auf einer Wertentscheidung beruht noch die Ordnung des Wettbewerbs bezweckt (vgl. zur Impressumspflicht BGH GRUR 1989, 830; OLG Düsseldorf GRUR 1987, 297). - LG Kassel, 18.03.1999 - 11 O 4033/99 Als wertbezogen sind nur Normen anzusehen, denen eine dem Schutzzweck des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb entsprechende sittlich-rechtliche Wertung zugrunde liegt oder die eine unmittelbare Wertbezogenheit aufweisen (BGH NJW 1990, 1991 (1992) - Impressumspflicht).
Rechtsprechung
BGH, 21.11.1989 - KZR 17/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
GWB § 16
Schulbuch-Koppelungsgeschäft; Verstoß gegen die Preisbindung im Buchhandel - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Preisbindung - Begründete Vermutung - Sammelrevers für den Buchhandel - Bucheinsicht
Verfahrensgang
- BGH, 21.11.1989 - KZR 17/88
- BVerfG, 20.03.1991 - 1 BvR 381/90
Papierfundstellen
- NJW 1990, 1993
- NJW-RR 1990, 999 (Ls.)
- MDR 1990, 699
- GRUR 1990, 387
- WM 1990, 778
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 16.04.2002 - KZR 5/01
"Wettbewerbsverbot in Realteilungsvertrag"; Umfang der Rechtskraft eines …
Allerdings können zur Auslegung der Urteilsformel Tatbestand und Entscheidungsgründe sowie in geeigneten Fällen auch das Parteivorbringen herangezogen werden (…vgl. BGH, Urt. v. 13.11.1979 - KZR 1/79, GRUR 1980, 242, 245 - Denkzettel-Aktion;… Urt. v. 21.1.1986 - VI ZR 63/85, NJW 1986, 2703, 2704; Urt. v. 21.11.1989 - KZR 17/88, WuW/E 2615, 2619 - Schulbuch-Koppelungsgeschäft;… Urt. v. 11.11.1994 - V ZR 46/93, NJW 1995, 967;… Urt. v. 8.2.1996 - IX ZR 215/94, NJW-RR 1996, 826, 827;… Urt. v. 28.5.1998 - I ZR 275/95, GRUR 1999, 183, 185 - Ha-Ra/HARIVA, m.w.N.). - OLG München, 19.12.2007 - Verg 12/07
Gemeinsame Vergabe der Lieferung preisgebundener und nicht preisgebundener Bücher
Das soll nach der Entscheidung des BGH vom 21.11.1989 (KZR 17/88) im wirtschaftlichen Ergebnis darauf hinauslaufen, dass die preisgebundenen Bücher zu einem geringerem als dem gebundenen Preis angeboten und verkauft werden. - VK Brandenburg, 03.08.2001 - 2 VK 66/01
Nachprüfungsverfahren hinsichtlich der Ausschreibung einer Lieferung von …
In der Vergabebegründung des Auftraggebers für die Beratung des Vergabeausschusses am 12. Juni 2001 (...) heißt es unter 4. Angebotsauswertung/Preisnachlässe bei nicht preisgebundenen Büchern: "Gemäß BGH-Urteil vom 21. Mai 1989 - KZR 17/88 ist ein maximaler Preisnachlass von 20 % bei Koppelungsgeschäften (Beschaffung von preisgebundenen und nicht preisgebundenen Büchern) zulässig.".Gemäß BGH- Urteil vom 21. Mai 1989 KZR 17/88 ist ein maximaler Preisnachlass von 20 % bei Koppelungsgeschäften zulässig." Diese Verfahrensweise wird vom Ministerium für ... sowie vom Ministerium ... bestätigt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 21. November 1989 - KZR 17188 - (NJW 1990, 1993) zu dem Problem der Preisbildung nicht preisgebundener Verlagserzeugnisse im Rahmen eines Koppelungsgeschäftes Stellung genommen.
- LG Wuppertal, 17.11.2009 - 14 O 13/09
Verkauf von Lehrerprüfstücken unter den Beschaffungskosten
Insoweit hat sich gegenüber der früheren Rechtslage, als die Preisbindung nur nach dem Sammelrevers für den Buchhandel bestand (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21. November 1989, Aktenzeichen KZR 17/88) durch die nunmehrige gesetzliche Regelung nichts geändert. - VK Nordbayern, 12.08.2009 - 21.VK-3194-29/09
Rügefrist
Dies sei ein unangemessenes Kriterium, zumal bereits der BGH in einer Entscheidung vom 21.11.1989 (KZR 17/88) darauf hingewiesen habe, dass die Preisbindung auch nicht indirekt verletzt werden dürfe und auch keine Koppelungsgeschäfte preisgebundener und preisungebundener Bücher geben dürfe, wenn im Rahmen des Koppelungsgeschäftes für die nicht preisgebundenen Bücher ein Preis berechnet werde, der unter den Beschaffungskosten liege. - VK Brandenburg, 11.08.2000 - 2 VK 42/00
Vergabe von Schulbüchern: Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag!
Nach dem BGH-Urteil vom 21. November 1989 (KZR 17/88) sei bei so genannten Koppelungsgeschäften nur ein maximaler Preisnachlass von 20 % zulässig. - VK Sachsen, 28.05.2001 - 1/SVK/35-01
bei Marktpreisen kein Ausschluss wegen § 25 Nr. 3 Abs. 2 VOL/A
Ausgehend von dem Urteil des BGH KZR-17/88 v. 21.11.89 (…EWiR 1990, S. 377; WM IV 1990, 778- 781; GRUR 1990, 387-389; WuW/E BGH 2615-2619; NJW 1990, 1993-1995; MDR 1990, 699-700) trug sie vor, dass es einen indirekten Verstoß gegen die Preisbindungsvorschriften darstelle, wenn bei einem Koppelungsgeschäft über preisgebundene und nicht preisgebundene Bücher Preise angeboten würde, die unter den Beschaffungskosten lägen.