Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 25.09.1990

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   BGH, 25.04.1991 - III ZR 159/90   

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https://dejure.org/1991,2264
BGH, 25.04.1991 - III ZR 159/90 (https://dejure.org/1991,2264)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1991 - III ZR 159/90 (https://dejure.org/1991,2264)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1991 - III ZR 159/90 (https://dejure.org/1991,2264)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Leibrentenversprechen - Auslegung - Rente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 326, § 759
    Rückabwicklung eines Grundstückserwerbs auf Rentenbasis; Abgrenzung eines Leibrentenversprechens gegenüber gegenseitigem Vertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1035
  • MDR 1991, 1171
  • DNotZ 1992, 297
  • FamRZ 1991, 918
  • WM 1991, 1644
  • DB 1991, 1718
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 20.12.1922 - V 202/22

    Leibrentenvertrag; Ungerechtfertigte Bereicherung

    Auszug aus BGH, 25.04.1991 - III ZR 159/90
    Es setzt sich damit bewußt in Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach die Leibrente zwar gegen Entgelt versprochen werden kann, die einzelnen Rentenzahlungen aber nicht die Gegenleistung für die vom Rentenberechtigten übernommenen Verpflichtungen bilden, das Rentenversprechen vielmehr bereits mit der Bestellung des Rentenstammrechts erfüllt wird (RGZ 67, 204; 106, 93; BGH Urteil vom 16. Dezember 1965 - II ZR 274/63 - WM 1966, 248; Senatsurteil vom 13. März 1980 - III ZR 179/78 - WM 1980, 593).

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts nötigen den Senat nicht, allgemein zu der umstrittenen Frage Stellung zu nehmen, welche Rechte dem Leibrentenberechtigten bei Zahlungsverzug des Verpflichteten zustehen, wenn die Leibrente gegen Entgelt versprochen worden ist (vgl. dazu etwa RGZ 106, 93; Staudinger/Amann BGB 12. Aufl. Vorbem. 2. zu §§ 759-761; Pecher in MünchKomm 2. Aufl. § 759 Rn. 24).

  • BGH, 06.02.1985 - VIII ZR 15/84

    Abgrenzung von Alleinvertriebs- und Sukzessivlieferungsvertrag; Rechte des

    Auszug aus BGH, 25.04.1991 - III ZR 159/90
    a) Das Rücktrittsrecht der Klägerin wird nicht durch ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde, wie es den Vertragspartnern im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen zu gebilligt wird (BGH Urteil vom 6. Februar 1985 VIII ZR 15/84 - NJW 1986, 124, 125 m.w.Nachw.), verdrängt.
  • BGH, 13.03.1980 - III ZR 179/78

    Geschäftsübertragungs- und Leibrentenvertrag - Tod des Übernehmers - Erhöhung der

    Auszug aus BGH, 25.04.1991 - III ZR 159/90
    Es setzt sich damit bewußt in Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach die Leibrente zwar gegen Entgelt versprochen werden kann, die einzelnen Rentenzahlungen aber nicht die Gegenleistung für die vom Rentenberechtigten übernommenen Verpflichtungen bilden, das Rentenversprechen vielmehr bereits mit der Bestellung des Rentenstammrechts erfüllt wird (RGZ 67, 204; 106, 93; BGH Urteil vom 16. Dezember 1965 - II ZR 274/63 - WM 1966, 248; Senatsurteil vom 13. März 1980 - III ZR 179/78 - WM 1980, 593).
  • BGH, 16.12.1965 - II ZR 274/63

    Klage auf Zahlung einer Rente aus einem Auseinandersetzungsvertrag - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 25.04.1991 - III ZR 159/90
    Es setzt sich damit bewußt in Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach die Leibrente zwar gegen Entgelt versprochen werden kann, die einzelnen Rentenzahlungen aber nicht die Gegenleistung für die vom Rentenberechtigten übernommenen Verpflichtungen bilden, das Rentenversprechen vielmehr bereits mit der Bestellung des Rentenstammrechts erfüllt wird (RGZ 67, 204; 106, 93; BGH Urteil vom 16. Dezember 1965 - II ZR 274/63 - WM 1966, 248; Senatsurteil vom 13. März 1980 - III ZR 179/78 - WM 1980, 593).
  • RG, 12.12.1907 - IV 221/07

    Ausstattungsversprechen; Leibrente

    Auszug aus BGH, 25.04.1991 - III ZR 159/90
    Es setzt sich damit bewußt in Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach die Leibrente zwar gegen Entgelt versprochen werden kann, die einzelnen Rentenzahlungen aber nicht die Gegenleistung für die vom Rentenberechtigten übernommenen Verpflichtungen bilden, das Rentenversprechen vielmehr bereits mit der Bestellung des Rentenstammrechts erfüllt wird (RGZ 67, 204; 106, 93; BGH Urteil vom 16. Dezember 1965 - II ZR 274/63 - WM 1966, 248; Senatsurteil vom 13. März 1980 - III ZR 179/78 - WM 1980, 593).
  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 42/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschränkung des

    Steht dagegen nach der konkreten vertraglichen Ausgestaltung die Erfüllung (auch) der einzelnen Zahlungsansprüche in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zur Grundstücksüberlassung - und hat sich der Überlasser deshalb den Rücktritt vom Vertrag vorbehalten für den Fall, dass der Übernehmer mit Zahlungen in Rückstand gerät - dann bilden die "Rentenzahlungen in ihrer Gesamtheit den Kaufpreis für den Erwerb des Grundstücks" (BGH Beschluss vom 25.4.1991 - III ZR 159/90 - WM 1991, 1644, juris RdNr 2 ff, RdNr 5) .
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.11.2014 - L 5 AS 585/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - ernsthafte Mietzinsforderungen -

    Derartige "Leibrentenzahlungen" können der Miete nicht gleich gestellt werden, da sie als Kaufpreisteil anzusehen sind und der Finanzierung des Grunderwerbs dienen (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 42/13 R, juris Rn. 18 f; BGH, Urteil vom 16. Dezember 1965 - II ZR 274/63, juris Rn. 23; BGH, Beschluss vom 25. April 1991 - III ZR 159/90, juris Rn. 2 ff, 5).
  • OLG Hamm, 28.06.2001 - 22 U 165/00

    Grundstückskaufvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage - Scheitern der

    Zwar ist auf die Nichterfüllung der Verpflichtung der Klägerin, dem Beklagten monatlich eine Rente von 500, 00 DM zu zahlen, § 326 BGB dann anwendbar, wenn diese Verpflichtung Bestandteil eines gegenseitigen Vertrages ist (BGH NJW-RR 1991, 1035; vgl. Palandt-Sprau, BGB, 60. Aufl., § 759 Rdn 8); bereits ein Verzug mit der Rentenzahlung kommt aber nicht in Betracht, wenn der Klägerin die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zusteht (Palandt - Heinrichs aaO § 284 Rdn 11).
  • BGH, 19.06.1998 - V ZR 260/97

    Anwendung des § 326 BGB neben einem vertraglichen Rücktrittsrecht

    Denn dieser Verpflichtung kam nach dem Willen der Parteien wesentliche Bedeutung zu (vgl. Staudinger/Otto, BGB 13. Bearb. 1995, § 326 Rdn. 38; Soergel/Wiedemann, BGB 12. Aufl. § 326 Rdn. 13; vgl. ferner BGH, Beschl. v. 25. April 1991, III ZR 159/90, WM 1991, 1644 f).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.01.2015 - L 11 AS 1309/14
    Bei der von der Antragstellerin zu 1) zu zahlenden Leibrente handelt es sich nicht um vom Leistungsträger zu übernehmende KdU i.S.d. § 22 SGB II. Schließlich hat das BSG in seinem Urteil vom 4. Juni 2014 (B 14 AS 42/13 R) in einem vergleichbaren Fall (Leibrentenzahlung mit Rücktrittsrecht der Voreigentümer bei einem Zahlungsverzug von mehr als drei Monatsraten) die Leibrente als Kaufpreis für den Erwerb des Grundstücks angesehen (Rn 18 des Urteils unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25. April 1991 - III ZR 159/90).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.09.1990 - 7 U 48/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5290
OLG Hamm, 25.09.1990 - 7 U 48/90 (https://dejure.org/1990,5290)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.09.1990 - 7 U 48/90 (https://dejure.org/1990,5290)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. September 1990 - 7 U 48/90 (https://dejure.org/1990,5290)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1035
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 281/06

    Zulässigkeit der außerordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses wegen

    Neben der Fristsetzung ist zwar die Androhung der Kündigung nicht erforderlich, wie sich schon aus dem Gesetzeswortlaut ergibt (Schmidt-Futterer/Blank, aaO, § 543 BGB Rdnr. 30; Staudinger/Emmerich, BGB (2006), § 543 Rdnr. 74; Palandt/Weidenkaff, aaO, § 543 Rdnr. 47; so schon OLG Hamm, NJW-RR 1991, 1035, 1036 zu § 542 Abs. 1 Satz 2 BGB aF, allg. Meinung).
  • LG Köln, 02.12.2016 - 10 S 99/16

    Kündigung eines Vermieters wegen Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus

    Dabei hat die Kammer nicht übersehen, dass in Fällen, in denen mit der Fristsetzung eine andere Maßnahme als die Kündigung angedroht worden ist, nach Fristablauf eine Kündigung wegen eines sonst widersprüchlichen Vorverhaltens (§ 242 BGB) regelmäßig nicht wirksam erfolgen kann, ohne zuvor erneut eine Abhilfefrist zu setzen (OLG Hamm, NJW-RR 1991, 1035).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2007 - 10 U 86/07

    Anforderungen an fristlose Kündigung eines gewerblichen Mietverhältnisses -

    Wird jedoch mit der Fristsetzung eine andere Maßnahme als die Kündigung, etwa eine Ersatzvornahme oder - wie hier - eine Minderung, angedroht, kann die Kündigung nach einer verbreiteten Auffassung, der der Senat sich anschließt, wegen des darin liegenden widersprüchlichen Verhaltens (§ 242 BGB) nicht bereits nach erfolglosem Ablauf der gesetzten Abhilfefrist wirksam erklärt werden, sondern erst nach erfolglosem Ablauf einer neuen Frist (OLG Hamm, NJW-RR 1991, 1035, 1036; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., IV RdNr. 463 Fn. 35 unter Hinweis auf ein unveröffentlichtes Urteil des LG Hamburg vom 15. April 1986; Franke in Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, Band 5 BGB - Mietrecht, Stand 2006, § 543 Anm. 28.1 Nr. 3; in Bub/Treier/Grapentin, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., IV RdNr. 149; Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 4. Aufl., § 543 BGB RdNr. 37; Lammel, Wohnraummietrecht, 3. Aufl., § 543 RdNr. 142; Palandt/Weidenkaff, BGB, 66. Aufl., § 543 RdNr. 44; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 9. Aufl., § 543 BGB RdNr. 3; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., RdNr. 895; offen gelassen in BGH, Urt. v. 13.6.2007, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 24 U 83/11

    Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses aus wichtigem Grund wegen

    Wird jedoch mit der Fristsetzung eine andere Maßnahme als die Kündigung, etwa eine Ersatzvornahme oder - wie hier - eine Mangelbeseitigungsklage, angedroht, kann die Kündigung nach einer verbreiteten Auffassung wegen des darin liegenden widersprüchlichen Verhaltens (§ 242 BGB) nicht bereits nach erfolglosem Ablauf der gesetzten Abhilfefrist wirksam erklärt werden, sondern erst nach erfolglosem Ablauf einer neuen Frist (OLG Düsseldorf [10. ZS], OLGR 2008, 269 = GuT 2007, 438 m.w.N; OLG Hamm, NJW-RR 1991, 1035, 1036; Grapentin in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., IV Rdnr. 149; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 543 Rdnr. 44; Schmidt-Futterer/Blank, a.a.O., § 543 BGB Rdnr. 30; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Aufl., Rdnr. 993).
  • OLG Celle, 15.07.2014 - 2 U 83/14

    Fristlose Kündigung trotz vorbehaltener Ersatzvornahme

    Nach der von dem Beklagten zitierten Rechtsprechung des OLG Hamm, Urt. v. 25. September 1990, 7 U 48/90, NJW-RR 1991, 1035, schafft der Mieter in diesem Fall einen Vertrauenstatbestand gegenüber dem Vermieter, der nunmehr nicht damit rechnen muss, das Mietverhältnis werde durch eine fristlose Kündigung des Mieters sein Ende finden, sondern davon ausgehen kann, der Mieter werde die Mängel selbst abstellen und das Mietverhältnis fortsetzen.
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