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   OLG Düsseldorf, 24.05.1991 - 22 U 13/91   

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https://dejure.org/1991,8740
OLG Düsseldorf, 24.05.1991 - 22 U 13/91 (https://dejure.org/1991,8740)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.05.1991 - 22 U 13/91 (https://dejure.org/1991,8740)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Mai 1991 - 22 U 13/91 (https://dejure.org/1991,8740)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1402
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 03.03.2005 - 28 U 125/04

    Verkauf eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs unter wahrheitswidriger

    Der Begriff bezeichnet selbst nicht den Umfang des Unfallschadens, der sich aus einzelnen Schadenspositionen zusammensetzt, sondern die Frage des Schadensersatzes (OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 1402).

    a) Zwar ist, wie ausgeführt, ein wirtschaftlicher Totalschaden als solcher grundsätzlich nicht offenbarungspflichtig (Rspr. des Senats; ferner OLG Hamm, 19. Zs., DAR 1994, 401; OLG Celle NJW-RR 1988, 1136; OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 1402; OLG Schleswig OLGR 2002, 113 f.; Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 1678 f.).

  • OLG München, 31.08.2016 - 3 U 4850/15

    Arglistiges Verschweigen des Ausmaßes von Feuchtigkeitsschäden beim

    Sie verweisen zuletzt auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 1991, 1402f) und eine Entscheidung des BGH (NJW 2012, 2793).

    Soweit die Drittwiderbeklagten auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 1991, 1402f) verweisen, wonach der Verkäufer eines Gebrauchtwagens den Käufer vor Abschluss des Kaufvertrages nicht darauf hinweisen muss, dass ein Sachverständiger für das zu verkaufende Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt hat, stellt der Senat fest, dass tragendes Argument für diese Entscheidung der Umstand war, dass die Beurteilung eines Schadensbildes an einem Kraftfahrzeug nach einem Verkehrsunfall als wirtschaftlicher Totalschaden eine reine Bewertung und für sich genommen keine Eigenschaft des Kaufobjekts darstellt.

  • OLG Schleswig, 28.09.2001 - 14 U 71/01

    Umfang der Aufklärungspflichten des Verkäufers bei Unfallschaden

    Aber selbst dann, wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorgelegen hätte, wäre der Verkäufer - ohne besondere Nachfrage zu diesem Punkt - nicht verpflichtet gewesen, den Käufer über diesen Umstand als solchen aufzuklären (OLG Celle NJW-RR 1988, 1136; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 1402; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Aufl., Rn. 1890).

    Diese Angaben müssen vollständig und richtig sein und dürfen nicht geeignet sein, den Schaden zu bagatellisieren (BGH NJW 87, 436, 437; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 1402).

  • OLG Bamberg, 07.06.2002 - 6 U 10/02

    Hinweis auf Vor-Schaden beim Gebrauchtwagenverkauf

    Eine Aufklärung über den behaupteten "wirtschaftlichen Totalschaden" muss seitens des Verkäufers nicht, erfolgen, da es sich dabei um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, der von Unwägbarkeiten wie der Höhe der Reparaturkosten abhängt, so dass der Hinweis auf die tatsächlichen Unfallschäden ausreichend ist (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1988, 1135; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 1402; OLG Karlsruhe, MDR 1992, 645; OLG Hamm DAR 1994, 401).
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